Rechtsfrage - Blaulicht
Hi
Heute in Nürnberg hatte ich ein kleines Erlebniss was mir zu denken gab. Ich fuhr über die Kreuzung und da ist ein VAG (Verkehrs Aktien Gesellschaft Nürnberg) Fahrzeug bei Rot über die Kreuzung gebrettert und hat mich fast erwischt. Das Fahrzeug hatte, wie manche ADAC Fahrzeuge, Blaulicht auf dem Dach und hatte dies eingeschaltet (jedoch kein Martinshorn). Allerdings dachte ich immer dass zeigt nur dass sie es eilig haben und man kann ihnen den weg freiwillig freimachen aber diese fahrzeuge hätten dadurch keine Sonderrechte (Also müssen diese bei Rot stehen und dürfen die Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten).
Wie ist dass Gehandhabt? Also in der Fahrschule hies es doch auch nur Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen/Notarzt da es da ja um Leben und Tod gehen kann und bei dem VAG fahrzeug ging es vermutlich um irgendnen Unfal mit ner Straßenbahn oder so.
Danke im Voraus
BuDo
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sash2811
Das würd ich so nicht sagen.
Es wurde davon geredet, dass dies ein Fahrzeug des Gasversorgers ist. In Absprache mit den zuständigen Behörden kann ich mir durchaus vorstellen, das diese die selbe Kompetenz kriegen wie z.B. der Notfallmanager der Bahn. Gaslecks stellen auf jeden Fall einen klaren Notfall dar.
Sascha
Wenn auch Gasversorger Blaulicht fahren dürften, dann müsste das doch auch in der STVZO geregelt sein. Solange ich die Stelle in der STVZO nicht finde, glaube ich nicht daran.
EWE ist ja auch Stromversorger, vielleicht war es auch ein solches Unfallhilfsfahrzeug für die Straßenbahn.
die gasversorger ähnlich wie bag zählen zu den "bos-diensten" (zu denen auch feuerwehr, thw, bundeswehr, bundespolizei, etc. zählen) bos = Behörden & Organisationen mit Sicherheitsaufgaben...diese haben sonderrechte! auch wenn sie nicht in der stvo genannt sind...
denn diese zählen u.a. zu den Straßenbau-, -reinigungs- und -unterhaltungsfahrzeugen...das "recht" sich ein blaulicht aufs dach zu montieen entscheidet die kreis bzw. stadtverwaltung....
Und die Kreis- bzw. Stadtverwaltungen können sich über die STVZO hinwegsetzen? Das glaube ich nicht.
grundsätzlich gilt:
Fahrzeuge die Blaulicht haben müssen auch Martinhorn haben und ohne diese Funktionseinrichtungen gibt es auch keine Wegerechte..
allerdings:
Schon vergessen - wir leben in DEUTSCHLAND, soll heißen es gibt natürlich Ausnahmegenemigungen - die StVO und auch die StVZO sind ja "nur" Verordnungen die aufgrund des §6 StVG erlassen wurden - dementsprechend ist es nicht allzu schwer Ausnahmegenehmigungen zu schaffen - und das EU-Recht gibts ja auch noch..
in diesem Sinne
mfg
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Aber eine Kreis- oder Stadtverwaltung kann nur Ausnahmeregelungen erteilen, wenn Ihnen dieses Recht in einer entsprechenden Verordnung oder einem entsprechendem Gesetz gegeben wurde.
EU-Recht wird ja normalerweise in nationales Recht umgesetzt und wird erst dann gültig. In der STVZO ist das ja reichlich umgesetzt worden.
Ein Fahrzeug der Stadtreinigung mit Blaulicht, habe ich auch noch nie gesehen.
da gebe ich Dir natürlich vollkommen recht - eine Stadt/Kreis kann nicht einfach eine Ausnahmegenehmigung schaffen..und ein Fahrzeug der Stadtreinigung/Müllabfuhr usw. gibts meines Wissens nach auch nicht mit Blauem Blinklicht..
Es gibt jedoch tatsächlich Fälle, wo Fahrzeuge mit martinshorn ausgestattet sind, jedoch ncicht über Sonderrechte verfügen - rein rechtlich dürfen diese dann z.B. nicht über rotlicht-zeigende LZA fahren..
Aber damit bewegen wir uns nun schon im Diskussionsbereich einer Doktorarbeit 😉
Hi Leute,
hab mal ne frage:
Ich war heute auf dem Parkplatz eines amerikanischen Schnellrestaurants mit meine Pkw gestanden. Da das bedienende Personal lange gebraucht hat, habe mich mit meinem Mitfahrenden rumgeblödelt und habe auf dem Dach meines stehenden PKWs eine blaue funktionstüchtige Rundumleuchte postiert. Zufällig kam nach einiger Zeit die Ordnungsmacht angefahren und die Beamten haben mir mit aggressiven Tonfall klargemacht, dass dies nicht zulässig sei und diese Rundumleuchte mitgenommen.
Was habe ich an Strafe zu erwarten ?
Hab mal etwas im Internet geschaut und mehrfach 20€ gelesen. Das gilt aber nur wenn du gestanden bist und das Teil nicht an war. Ansonsten kanns etwas unangenehmer werden. Missbrauch von Sonderrechten, Amtsanmaßung, Fahren ohne Betriebserlaubnis etc etc.