Rechtsfahrgebot. Übertriebene Auslegung?

Hallo V&S-Forenten.

Gestern hatten wir auf der A9 einen interessanten Verkehrsteilnehmer vor uns.
Wir fuhren links hinter einem Audi. Mittig war teilweise frei. Ganz rechts z.T. auch.
Geschwindigkeit >200. Ich bin auf die mittlere gewechselt wenn frei, da ganz rechts doch mehr langsame Fahrzeuge unterwegs waren.
Der Audi-Fahrer hingegen zog vor mir immer über alle Spuren nach ganz rechts, um dann kurz darauf wieder über alle Spuren vor mich auf die Linke zu ziehen.
Ein hin und her als hätte der Spaß da dran.

Also Rechtsfahrgebot o.k. Aber das fand ich dann doch übertrieben. Vor allem wg. der Geschwindigkeit und weil der nahezu jede Lücke auf der rechten Spur nutzte um dann gleich wieder zurück zu ziehen.

Was meint Ihr?
Gruß Andy

Beste Antwort im Thema

Hallo, AndyW211320,

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 4. September 2016 um 16:09:17 Uhr:


Was meint Ihr?

so, wie Du es beschreibst, wollte der Audifahrer anderen zeigen, dass man auch bei höheren Geschwindigkeiten den rechten Fahrstreifen nutzen kann und hat sich somit vorbildlich verhalten.

Würden andere Fahrer, insbesondere dauerhafte Mittelspurfahrer, sich davon eine Scheibe abschneiden, müsste jemand wie der Audifahrer nicht mehr immer ganz nach rechts wechseln, denn da wären ja schon die anderen.

Viele Grüße,

Uhu110

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Zitat:

@Erwachsener schrieb am 17. September 2016 um 15:21:53 Uhr:


Die von dir & Co. herausgelesene Erlaubnis zum ständigen Befahren der mittleren Spur ist schon deshalb falsch, weil sie systemwidrig wäre, solange es das Rechtsfahrgebot gibt.

Ich habe nie eine Erlaubnis zum ständigen Befahren der mittleren Spur herausgelesen. Sondern schon in meinem ersten Beitrag und folgend geschrieben, dass es auf die Größe der Lücken auf der rechten Spur ankommt, wenn es darum geht, ob das Rechtsfahrgebot gilt oder außer Kraft gesetzt ist. Siehe z. B. hier:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 16. September 2016 um 21:42:41 Uhr:


Bei größerer Differenzgeschwindigkeit als 90 km/h geraten wir sogar in den Bereich von 1-Kilometer-Lücken. Bei Lücken von dieser Dimension muss man natürlich rechts fahren, das ist ganz unbestritten

Ist die Autobahn wirklich mal fast leer, dann fahre ich gelegentlich mit ca. 200 km/h. Natürlich streng nach Rechtsfahrgebot auf der rechten Spur. Dabei laufe ich auch auf Fahrzeuge auf, die dauerhaft links langsamer unterwegs sind, obwohl alles vor ihnen frei ist. Niemand in Sicht. Das zwingt mich zum Runterbremsen auf deren Tempo und manchmal zum dezenten Einsatz der Lichthupe, um sie darauf aufmerksam zu machen, dass ein Schnellerer überholen will. Ärgerlich. Mir ist das Problem von Leuten, die die Mittelspur oder linke Spur unter Missachtung des Rechtsfahrgebotes gepachtet haben, durchaus geläufig.

Nur, was hat das mit dem Thema zu tun?
Thread-Thema ist, dass jemand bei 200 km/h "nahezu jede Lücke auf der rechten Spur nutzte um dann gleich wieder zurück zu ziehen", obwohl dieses Verhalten unnötig und gefährlich ist.

Zitat:

Muss bereits jede Lücke, die rechts auftaucht, genutzt werden? Hierzu AvD-Vertrauensanwalt Bernd Höke von der Kanzlei Voigt: „Nein. Entscheidend ist, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird, wenn die Person auf der Mittelspur bleibt. Es wäre unsinnig, auf die Fahrspur rechts zu wechseln, wenn absehbar ist, dass alsbald ein weiteres Auto auf der rechten Spur überholt werden kann.

Den gefetteten Satz scheinen all jene nicht zu begreifen, die das Verhalten des Audi-Fahrers als nachahmenswert glorifizieren.

MfG, Tazio1935

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 17. September 2016 um 15:13:39 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 17. September 2016 um 10:29:14 Uhr:


Ich habs wohl verstanden, aber man muss es nicht unbedingt wissen, da es von der Aussage her nur dumme Polemik ist (ein rote Faden in seinen Beiträgen, nebenbei bemerkt).
Was dir ja bekanntermaßen nienich passieren kann.

So ist es!

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. September 2016 um 17:49:26 Uhr:



Zitat:

Muss bereits jede Lücke, die rechts auftaucht, genutzt werden? Hierzu AvD-Vertrauensanwalt Bernd Höke von der Kanzlei Voigt: „Nein. Entscheidend ist, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird, wenn die Person auf der Mittelspur bleibt. Es wäre unsinnig, auf die Fahrspur rechts zu wechseln, wenn absehbar ist, dass alsbald ein weiteres Auto auf der rechten Spur überholt werden kann.


Den gefetteten Satz scheinen all jene nicht zu begreifen, die das Verhalten des Audi-Fahrers als nachahmenswert glorifizieren.

Glory, glory halleluja.

Und das Zitat ist ja auch mal wieder allerliebst. Nein, Kinder: Ob jemand bei Vorhandensein von Lücke X wieder nach rechts muss nach dem Überholen oder nicht, bemisst sich nicht an der Frage, ob ein anderer behindert wird. Die Aussage, man dürfe ewig in der Mitte bleiben, solange alle Schnelleren links überholen können, ist vollständiger Unfug. Dazu genügt ein Blick in die StVO. Die Exegese wurde oben bereits betrieben, für die, die noch mal nachlesen wollen.

Nota bene: Man kann seine persönliche Entscheidung natürlich trotzdem vom Blick in den Rückspiegel abhängig machen. Oft ist es sehr sinnvoll, auch eine relativ kurze Lücke zu nutzen, ich selber tue es jedenfalls wo immer möglich. Was merken wir? Rücksichtsvolles Verhalten auch ohne Vorschrift geht an der Stelle tatsächlich immer in die Richtung, die Bestimmung in § 7, 3c nicht auszunutzen, sondern tatsächlich zweimal zusätzlich - ganz schlimm und gefährlich - die Spur zu wechseln.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 17. September 2016 um 20:00:27 Uhr:


Nein, Kinder

Es offenbart eine arrogante Einstellung, wenn Du andere als "Kinder" ansprichst. Du bist trotz Deines Nicknames nicht erwachsener als andere. Und Deine Beiträge strotzen nicht gerade vor Kompetenz. Merk Dir das für die Zukunft, um nicht als trauriges Beispiel für den Dunning-Kruger-Effekt zu dienen.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 17. September 2016 um 20:00:27 Uhr:


Ob jemand bei Vorhandensein von Lücke X wieder nach rechts muss nach dem Überholen oder nicht, bemisst sich nicht an der Frage, ob ein anderer behindert wird. Die Aussage, man dürfe ewig in der Mitte bleiben, solange alle Schnelleren links überholen können, ist vollständiger Unfug.

Daran bemisst sie sich nicht, richtig. Ob jemand nach rechts muss, bemisst sich daran, wie groß rechts die Lücken sind. Sie müssen erheblich größer als 20 Sekunden sein, um das Rechtsfahrgebot auf dreispurigen BAB in Kraft zu setzen.

Aber hat der AvD-Vertrauensanwalt denn wirklich geschrieben, dass niemand nach rechts muss, sofern kein anderer behindert wird? Nein! Er hat geschrieben, dass das Wechseln nach rechts unsinnig ist, wenn der nächste Überholvorgang absehbar ist. "Unsinnig" ist eine ganz andere Aussage.

Zur Ergänzung schreibt der AvD-Anwalt richtigerweise auch:

Zitat:

Das Rechtsfahrgebot entfällt nicht, wenn „irgendwo ein Fahrzeug in Sicht“ und die rechte Spur auf weite Strecken frei ist.

Aufgrund Deines Beitrages noch ein Tipp zur Einschätzung und Gewichtung von Quellen:
Die Wahrscheinlichkeit, auf rechtlich nicht haltbaren Unfug zu treffen, ist in Postings eines frei zugänglichen Automobilforums ungleich größer als auf der Website des AvD im Beitrag eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht.

MfG, Tazio1935

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Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. September 2016 um 20:54:10 Uhr:


Es offenbart eine arrogante Einstellung, wenn Du andere als "Kinder" ansprichst.

Boah. Na sowas aber auch. Du hast den in meinen Nick eingebauten Scherz verstanden.

Aber, weißt du was: Ich hör' jetzt auf. Sachlich drehen wir uns eh seit einer Weile im Kreis. Und so weit, dass sich jemand hier ernsthaft ärgert, muss man den Spaß nicht treiben. Auch in einem Unterhaltungsforum wie MT nicht.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. September 2016 um 13:39:31 Uhr:


[...]
Original geschrieben von alex.miamorsch
Doch dann müssten langsamere und mittelschnelle Verkehrsteilnehmer stets unverzüglich auf die rechte Spur zurückkehren, wenn kein weiterer Überholvorgang unmittelbar anschließt.

Nein, das müssten sie nicht. Bereits auf zweispurigen Autobahnen dürfen die Überholer links bleiben, wenn rechts keine Lücken von mehr als 20 Sekunden vorhanden sind. Dies entspricht bei einer Differenzgeschwindigkeit von 40 km/h (90 km/h rechte Spur und 130 km/h linke Spur) einer Lücke von immerhin 220 Metern. § 7 Abs. 3c StVO bezieht sich aber nicht auf zweispurige, sondern auf dreispurige Autobahnen, wo die Lücken noch erheblich größer sein dürfen.

Und wo genau siehst du da nun den Widerspruch? 😕

Natürlich müssen bei zweispurigen Richtungsfahrbahnen nach abgeschlossenen Überholvorgang die Verkehrsteilnehmer auf die rechte Spur wechseln, wenn sich kein unmittelbar darauffolgender weiterer Überholvorgang anschließt. Genau so steht es doch in meinem Zitat drin.

Davon abweichend habe ich § 7 IIIc StVO erläutert, der es gerade ermöglichen soll, dass man diese Lücken nicht zwingend nutzen muss - es aber gleichwohl darf!

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. September 2016 um 13:39:31 Uhr:



Zitat:

Original geschrieben von alex.miamorsch


So wird es den Verkehrsteilnehmer ermöglich die erlaubte oder frei gewählte Geschwindigkeit überwiegend fahren zu können, was unter Anwendung des strikten Rechtsfahrgebotes aufgrund zu geringer Abstände oder zu vielzähligen aneinander anschließenden Überholvorgängen ansonsten ohne Herabsetzung der Geschwindigkeit nicht möglich wäre.

DAFÜR braucht man diese Ausnahme? Beibehaltung des Tempos wäre nicht möglich?
Hat nicht jemand am Dienstag um 10:30 Uhr noch was ganz anderes geschrieben?

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. September 2016 um 13:39:31 Uhr:



Zitat:

Original geschrieben von alex.miamorsch


Im Übrigen kann man auch bei 200km/h innerhalb von 200m Fahrstrecke (ca. 4 Sekunden) gefahrlos eine Spur wechseln, wenn man es denn möchte. Das kann dir auch jeder Fachmann vormachen.

.

Wo genau erkennst du hier nun einen Widerspruch? 😕
Der Auszug meines Zitats stammt nicht nur aus einem anderen Kontext - und ist daher in diesem Zusammenhang sowieso sinnentstellt -, er steht obendrein erneut nicht im Widerspruch zur getätigten Aussagen.

Man kann bei 200km/h innerhalb von 4s (also rund 200m Strecke) aus dem bloßen Fahrmanöver heraus gefahrlos die Spur wechseln, wenn man dies möchte. Da bricht kein Auto aus oder gelangt in einen sonstig kritischen Fahrzustand.

Allerdings bleibt es dabei, dass meine beiden Aussagen in keinerlei widersprüchlichen Zusammenhang stehen, wie du es hier darstellen möchtest, da sie überhaupt nicht inhaltlich miteinander korrelieren können. Die eine behandelt schließlich die technische Möglichkeit, die andere einen (abstrakten) Kontext für eine rechtliche Erläuterung.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. September 2016 um 13:39:31 Uhr:



Zitat:

Original geschrieben von alex.miamorsch


Es dient also vordergründig dem schnelleren Vorankommen aller Verkehrsteilnehmer und gerade nicht allein zur Vermeidung von Spurwechseln.

Beleg und Quelle? Ist nämlich nicht so. Sondern genau andersrum:

Der § 7 Abs. 3c StVO wurde geschaffen, um den Verkehr sicherer zu machen, also das Fahren von langgezogenen Schlangenlinien mit vielen Spurwechseln (immer mit Gefahr verbunden) zu verhindern:
[...]
Diese Zitate decken sich 1:1 mit dem, was ich hier seit Tagen schreibe, nämlich das die Fahrweise des Audi-Fahrers zu risikoreichen und überflüssigen Spurwechseln führt, die er dank § 7 Abs. 3c StVO vermeiden könnte.

Die Quellen verkennen allesamt einen nennenswerten Umstand. Der Gesetzgeber kannte das Resultat des Rechtsfahrgebotes bereits bei seiner Schaffung. Das hier stilisierte "Schlangenlinienfahren" ist also kein grds. zu vermeidender Zustand, sondern die logische Konsequenz aus einem grds. strikten Rechtsfahrgebot. Auf zweispurigen Richtungsfahrbahnen ist das daher der (theoretische) gesetzliche Normalzustand.

Der Gesetzgeber kann daher also nicht allein auf die Vermeidung dieses Umstandes abgezielt haben, da er anderenfalls das Rechtsfahrgebot - zumindest auf mindestens dreispurigen Richtungsfahrbahnen - gänzlich aufgehoben hätte. Das ist aber, abgesehen von @warnkbs Missinterpretationen des Gesetzes, gerade nicht der Fall. Es handelt sich schließlich allein um eine Auflockerung und keine Aufhebung oder gar Umkehrung des Grundsatzes, also ein Rechtsfahrverbot.

Es soll schlichtweg der vorhandene zusätzliche Verkehrsraum auch dafür genutzt werden können - allerdings wiederum nicht müssen! Darauf zielen doch einvernehmlich alle Quellen ab.
Insofern kannst du auch nicht einfach eine Quelle, die ihre Ansicht nachvollziehbar und ordentlich begründet, mit "ist nämlich nicht so" abtun. Darüber diskutieren kann man aber zweifelsfrei, aber als falsch abwerten wäre überambitioniert.
(Du brauchst jetzt auch nicht den Blog des Rechtsanwaltes zum OLG-Urteil rauskramen, der den Rückschluss bzgl. erhöhter Betriebsgefahren beim Spurwechsel generell herausliest. Das habe ich ihm zugestanden. 😉)

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. September 2016 um 13:39:31 Uhr:


[...]
Aufgrund der eigenen freien Entscheidung trägt man dann aber auch die Verantwortung, wenn es schief geht. Und wenn es gekracht hat, dann ist die Frage, ob diese Fahrweise eine kluge Entscheidung war, schon beantwortet.

Das hat niemand in Abrede gestellt. Doch der Anknüpfungspunkt bleibt hier weiterhin nicht die Einhaltung des Rechtsfahrgebotes, also die Auswahl der Fahrspur, sondern vorrangig die gewählte Geschwindigkeit. Diese war dann keine kluge Entscheidung, nicht die rechte Fahrspur.

Zitat:

Für mich habe ich versucht, die Schilderung des TE aus dem Ausgangsbeitrag mal in einen Film zu übersetzen, den man vor seinem geistigen Auge ablaufen lässt. Was ich dann als Fahrweise des Audi-Fahrers sehe, finde ich unnötig risikoreich und gefährdend. Wenn zwei Paragraphen der StVO in Widerstreit miteinander geraten, dann ist nicht eine buchstabengetreue Auslegung von § 2 Abs. 2 (Rechtsfahrgebot) entscheidend, sondern dass niemand "mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird", also der § 1 Abs. 2 StVO. ...

Deine Auffassung spricht dir niemand ab. Nur den Anspruch auf daraus resultierende Allgemeinverbindlichkeit hat man halt leider nicht.

Dass du dir vor geistigem Auge ein Film konstruiert hast, ist doch ebenso in Ordnung. Nur ist (d)ein Film in diesem Fall eine bloße Fiktion. Für eine Dokumentation fehlen dir schlichtweg faktische Anhaltspunkte, welche dir der Eingangsbeitrag nicht geben kann. Dort stehen keine Lückengrößen, keine exakten Geschwindigkeiten, keine (fahrzeug-) technischen Begebenheiten, u.v.m., was für eine objektive Dokumentation des Geschehens erforderlich gewesen wäre.

Vergleiche es doch einmal mit den berühmt-berüchtigten ProViDa-Fahrzeugen. Diese zeichnen doch nicht grundlos und rekonstruierbar das Verkehrsgeschehen (über längere Strecken) auf. Dort kann man genau solche Abläufe tatsächlich und objektiv rekonstruieren bzw. wiederholt wiedergeben, da Geschwindigkeit, Wegstrecken, Zeitverlauf und das dazugehörige Bild gespeichert werden. Und dennoch bedarf es auch hier eines korrigierenden Eingriffes namens Toleranzabzügen.

Der Rückgriff auf § 1 II StVO führt dich hier auch nicht wirklich weiter. Es wurde schließlich niemand rechtlich relevant - persönliche Befindlichkeiten sind und bleiben unbeachtlich - belästigt oder gar behindert. Das lässt sich auch dem Eingangsbeitrag nicht nachweisbar entnehmen, sondern allenfalls mutmaßen. Das ist jedoch belanglos.

Zitat:

Wenn häufige und überflüssige Fahrspurwechsel über alle drei Spuren bei 200 km/h zu einem Unfall führen, dann wird der Audi-Fahrer im Rahmen einer mündlichen Verhandlung schon gefragt werden:
Sagense mal, warum hamse das denn eigentlich gemacht? Was haben Sie sich dabei bloß gedacht? War doch vollkommen unnötig. Sie hatten die Möglichkeit, anders zu fahren. (Falls nach einem 200-km/h-Crash noch jemand da ist, den man fragen kann.)

Das Gericht würde in der mündlichen Verhandlung zu allererst unter den infrage kommenden Aspekten auf die Geschwindigkeit abzielen und hieran anknüpfen. Denn hier bietet das Gesetz und die st. Rspr. auch tatsächliche Anknüpfungspunkte und keine vagen Theorien.
Das Gefährliche hierbei ist und bleibt nun einmal in erster Linie die gefahrene Geschwindigkeit und nicht die Spurauswahl.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. September 2016 um 13:39:31 Uhr:


[...]warnkb hat, ebenso wie ich, den § 7 Abs. 3c StVO hier mehrfach reingestellt. Dort steht explizit drin, dass ein durchgängiges Befahren der Mittelspur bedingt erlaubt ist. Die Bedingungen für das durchgängige Befahren definiert § 7 Abs. 3c StVO ebenso.

Der Gummi-Teil des Paragraphen ist die Formulierung "hin und wieder". Das OLG Düsseldorf hat geurteilt, dass die Lücke zwischen Fahrzeugen auf der rechten Spur erheblich größer als 20 Sekunden sein darf, um ein durchgängiges Befahren der mittleren Spur zu erlauben. In der Praxis wird daraus häufig eine längere Fahrt, bei der man bei Tempo 200 km/h NIE auf die rechte Spur wechseln muss, weil dort NIE größere Lücken von > 750 m existieren. Das Rechtsfahrgebot bleibt ständiger Begleiter, greift aber praktisch nie. ...

Das durchgängige Befahren der mittleren Spur ist bedingt erlaubt - nicht generell! Das ist der Unterschied, den v.a. @warnkb bisher nicht realisiert hat bzw. vehement leugnet.
Man kann sich also einzig und allein über die Zeitspanne x unterhalten, jedoch nicht darüber, dass man generell die Mitte durchgängig befahren darf (oder gar muss).

Das es NIE solche Lücken gibt, ist doch ein bloße Verallgemeinerung. Ich bin gestern 35km Autobahn gefahren und hatte exakt kein weitere Fahrzeug auf meiner Richtungsfahrbahn, obwohl ich deutlich über Richtgeschwindigkeit gefahren bin. Ich hatte also, noch dazu auf einer zweispurigen Richtungsfahrbahn, eine >35km lange Lücke!
Auch sonst ist es keinesfalls eine Seltenheit, dass man deutlich größere Lücken als 1km auf der rechten Fahrspur vorfindet, welche man dann verpflichtend zu nutzen hätte. Es ist also mitnichten eine bloße theoretische Zielvorgabe, wie du es hier hinzustellen vermagst, sondern eine übliche Verkehrssituation. Allein in den letzten Monaten bin ich etliche Kilometer mit weit über 200 auf der rechten Spur gefahren.

Weiterhin kann man auch problem- und gefahrlos kleinere Lücken befahren, was auch nicht verboten oder fehlerhaft ist. Die Ausnahme muss man schließlich nicht, wie bereits zigfach ausgeführt, gänzlich ausreizen. Man kann es, man muss es aber nicht. Nur überschreiten darf man diese Ausnahme nicht.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. September 2016 um 17:49:26 Uhr:


[...]Ich habe nie eine Erlaubnis zum ständigen Befahren der mittleren Spur herausgelesen. Sondern schon in meinem ersten Beitrag und folgend geschrieben, dass es auf die Größe der Lücken auf der rechten Spur ankommt, wenn es darum geht, ob das Rechtsfahrgebot gilt oder außer Kraft gesetzt ist. Siehe z. B. hier:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. September 2016 um 17:49:26 Uhr:



Zitat:

@tazio1935 schrieb am 16. September 2016 um 21:42:41 Uhr:


Bei größerer Differenzgeschwindigkeit als 90 km/h geraten wir sogar in den Bereich von 1-Kilometer-Lücken. Bei Lücken von dieser Dimension muss man natürlich rechts fahren, das ist ganz unbestritten

Ist die Autobahn wirklich mal fast leer, dann fahre ich gelegentlich mit ca. 200 km/h. Natürlich streng nach Rechtsfahrgebot auf der rechten Spur. Dabei laufe ich auch auf Fahrzeuge auf, die dauerhaft links langsamer unterwegs sind, obwohl alles vor ihnen frei ist. Niemand in Sicht. Das zwingt mich zum Runterbremsen auf deren Tempo und manchmal zum dezenten Einsatz der Lichthupe, um sie darauf aufmerksam zu machen, dass ein Schnellerer überholen will. Ärgerlich. Mir ist das Problem von Leuten, die die Mittelspur oder linke Spur unter Missachtung des Rechtsfahrgebotes gepachtet haben, durchaus geläufig.

Nur, was hat das mit dem Thema zu tun?
Thread-Thema ist, dass jemand bei 200 km/h "nahezu jede Lücke auf der rechten Spur nutzte um dann gleich wieder zurück zu ziehen", obwohl dieses Verhalten unnötig und gefährlich ist.

Du hast es nicht gemacht, aber @warnkb vertritt diese - zumal von ihm gänzlich unbegründete - These vehement. Laut manch seiner Beiträge gibt es auf mindestens dreispurigen Richtungsfahrbahnen de facto und de jure überhaupt kein Rechtsfahrgebot mehr. Und diese Ansicht kann und sollte man keinesfalls begrüßen.

Das zeigt im Übrigen auch dein Aufsatz auf, dass es ein unbegreiflicher Missstand ist, warum die möglichen Strafen gegen Leute, die das Rechtsfahrgebot (konsequent und teils sogar absichtlich) missachten, nicht angepasst sind und so auch ein Anreiz für mehr Kontrollen geschaffen wird. Schließlich ist die Nichteinhaltung des Rechtsfahrgebotes keinesfalls gefahrlos und behindert den allgemeinen Verkehrsfluss ungemein.
Das hat du selbst zutreffend festgestellt.

Daher ist es löblich, wenn du dich strikt an die Einhaltung des Rechtsfahrgebotes hältst, Ob du dabei die Ausnahme des § 7 IIIc StVO ausreizt oder nicht, bleibt dir auch belassen.

Nur resultiert halt gerade kein rechtlich haltbarer Vorwurf daraus, wenn jemand diese Ausnahme nur bedingt wahrnimmt und nicht ausreizen möchte. Es soll ja schließlich auch Leute geben, die deutlich vor Fristablauf und nicht erst am letzten Tag ihre Steuern "(be)zahlen".

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. September 2016 um 17:49:26 Uhr:



Zitat:

Muss bereits jede Lücke, die rechts auftaucht, genutzt werden? Hierzu AvD-Vertrauensanwalt Bernd Höke von der Kanzlei Voigt: „Nein. Entscheidend ist, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird, wenn die Person auf der Mittelspur bleibt. Es wäre unsinnig, auf die Fahrspur rechts zu wechseln, wenn absehbar ist, dass alsbald ein weiteres Auto auf der rechten Spur überholt werden kann.


Den gefetteten Satz scheinen all jene nicht zu begreifen, die das Verhalten des Audi-Fahrers als nachahmenswert glorifizieren. ...

Noch einmal:
Sinn und Unsinn sind kein rechtlicher Bewertungsmaßstab, sondern subjektive, individuelle Wahrnehmungen oder Rückschlüsse. Ein Gebot (oder gar Verbot) vom Benutzen der rechten Fahrspur abzusehen (oder absehen zu müssen), lässt sich schlichtweg nicht daraus ableiten.

Da du dich noch immer an dem Begriff "vorbildlich" zu stören scheinst, auch hier ein vollkommen losgelöstest, erläuterndes Beispiel (Vorwarnung: äußerst verknappte Skizzierung!!!):

Vorbildlich ist es, wenn sich jemand um seine eigene Altervorsorge bemüht. Dazu kann er auch auf die sog. Riester-Rente zurückgreifen, etliche Jahr(zehnt)e darauf "einzahlen" und handelt mithin vorbildlich.
Sollte er aber dennoch im Rentenalter auf die Grundsicherung (GruSi) angewiesen sein, so kann die Riester-Rente hierauf angerechnet werden. Sein vorbildliches Handeln erweist sich also absolut nutzlos, ja sogar unsinnig für ihn, da er jahr(zehnt)elang für etwas gezahlt hat, was ihm 0,00 individuelle Vorteile verschafft hat.

Ist das nun glorifizierend und nachahmenswert? Auch das muss letztlich jeder für sich selbst entscheiden, solange er keine Verpflichtung dazu hat.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 17. September 2016 um 15:21:53 Uhr:


[...]Ich biete dir eine andere Interpretation an: Er wurde geschaffen, um ein weitverbreitetes Fehlverhalten teilweise zu legalisieren - die Länge der zulässigen Lücke für die Verbindung zweier Überholvorgänge ohne Wiedereinscheren wurde jetzt verlängert.

Die von dir & Co. herausgelesene Erlaubnis zum ständigen Befahren der mittleren Spur ist schon deshalb falsch, weil sie systemwidrig wäre, solange es das Rechtsfahrgebot gibt. Das alles wurde aber weiter oben wirklich schon gründlichst durchgekaut und vorverdaut, und es wird langsam eklig, das immer und immer wieder in den Mund zu nehmen.

Wenngleich auch mit anderen Worten, so kann ich dieser/n Ausführung(en) nur zustimmen.

Könnt ihr mal aufhören diesen ellenlagen Beitrag immer wieder zu zitieren? Das kann man nicht mehr lesen!!

Stimmt, diese Beiträge sehe ich und scrolle nur noch zum Ende.

Er zelebriert das Zurückrudern nun mal gern und ausführlich.

Es ist doch niemand gezwungen sich etwaige Beiträge durchzulesen. Nur bedarf es dann unbedingt dieser vollkommen überflüssigen Kommentierungen, wenn man ohnehin kein Interesse an der Debatte hat?

Zitat:

@warnkb schrieb am 18. September 2016 um 13:38:18 Uhr:


Er zelebriert das Zurückrudern nun mal gern und ausführlich.

Und wo genau vermagst du das nun zu erkennen? 😕

Oder liest du diese Texte mit demselben Verständnis, wie § 7 IIIc StVO das dauerhafte Befahren der mittleren Fahrspur (für dich) ausnahmslos gestattet? 🙄

Dann mal viel Spaß bei weiteren Provokationen. Ist halt blöd, wenn man ansonsten fachlich und sachlich nicht wirklich etwas beitragen kann. 🙄
Freut sich wenigstens die Moderation, dass es auch am Sonntag nicht langweilig wird.

Es wird auch niemand gezwungen, Beiträge zu schreiben die niemand mehr lesen kann oder will. Mal im Ernst, muss das so sein?

Langsam werde ich wirklich unwirsch und breche deshalb meine Ankündigung, mich nicht mehr hier zu äußern. Ich äußere mich jetzt auch nicht zum Thema, sondern zu einer Metafrage.

Der Kollege alex.miamorsch antwortet in seinen Beiträgen überaus konkret, sachlich (sachlicher als ich!) und themenbezogen und darüber hinaus in einem leicht lesbaren und verständlichen Stil, nicht zuletzt mit korrekter Nutzung von Zitaten (keine Selbstverständlichkeit hier).

Was um G*ttes Willen braucht ihr denn noch, um es euch leicht zu machen, verstehend zu lesen? Wie kann man eigentlich freiwillig zugeben, mit dem Lesen eines Textes von mehr als sagen wir zwanzig Zeilen überfordert zu sein? Welches Bild habt ihr, werte Foristen, von euren intellektuellen Fähigkeiten?

Müsst nicht antworten. Denkt aber vielleicht mal drüber nach.

Solche Kandidaten wie der Audifahrer, wollen sich bzw. ihr Auto doch nur in Scene setzen und sonst nichts weiter.

Wenn er einfach auf der linken oder mittleren Spur schnurstracks an den anderen VT vorbergerauscht wäre, hätte man ihn doch nicht so wahrgenommen.

@PHIRAOS
Ein abweichendes Verhalten, ganz gleich ob positiv, negativ oder einfach nur anders als gewohnt, ist nun einmal auffälliger als bloßes "in der Masse der Beliebigkeit unterzugehen". Wird doch gerade hier auch verdeutlicht.

@Erwachsener
Ich verstehe es ehrlich gesagt auch nicht, warum man sich in einem (Fach-) Forum anmeldet, noch dazu Themen verfolgt, die einen inhaltlich nicht interessieren oder zumindest ausführliche Debatten als höchstwahrscheinlich erscheinen lassen, und sich danach darüber beschwert. Da sollte man wirklich überdenke, ob man sich die richtige Lektüre ausgewählt hat.

Mal sehen, was es Ausfälligkeiten aufgrund deines folgerichtigen Rückschlusses gibt. Nur leider verwässert dies nun wieder die Debatte und lässt befürchten, dass die Sachlichkeit nun wieder verschwinden wird. Der Anfang ist ja leider schon wieder mit den vorstehenden Beiträgen, die nicht das Geringste zum Thema beitragen, sondern nur provozierende persönliche Befindlichkeiten beinhalten, gemacht. 😠

@Erwachsener: 249 Zeilen, um genau zu sein.

Kundig, die zu Lesen, bin ich schon, aber nicht willens. Warum? Weil ich absolut keine Lust habe, einen ziemlich einfachen Sachverhalt in möglichst umfangreichen Worten erklärt zu bekommen. Dies ist "motor-talk" und nicht ein wissenschaftliches Forum oder der Versuch, eine Doktorarbeit ins Netz zu stellen.

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