Rechtsfahrgebot. Übertriebene Auslegung?

Hallo V&S-Forenten.

Gestern hatten wir auf der A9 einen interessanten Verkehrsteilnehmer vor uns.
Wir fuhren links hinter einem Audi. Mittig war teilweise frei. Ganz rechts z.T. auch.
Geschwindigkeit >200. Ich bin auf die mittlere gewechselt wenn frei, da ganz rechts doch mehr langsame Fahrzeuge unterwegs waren.
Der Audi-Fahrer hingegen zog vor mir immer über alle Spuren nach ganz rechts, um dann kurz darauf wieder über alle Spuren vor mich auf die Linke zu ziehen.
Ein hin und her als hätte der Spaß da dran.

Also Rechtsfahrgebot o.k. Aber das fand ich dann doch übertrieben. Vor allem wg. der Geschwindigkeit und weil der nahezu jede Lücke auf der rechten Spur nutzte um dann gleich wieder zurück zu ziehen.

Was meint Ihr?
Gruß Andy

Beste Antwort im Thema

Hallo, AndyW211320,

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 4. September 2016 um 16:09:17 Uhr:


Was meint Ihr?

so, wie Du es beschreibst, wollte der Audifahrer anderen zeigen, dass man auch bei höheren Geschwindigkeiten den rechten Fahrstreifen nutzen kann und hat sich somit vorbildlich verhalten.

Würden andere Fahrer, insbesondere dauerhafte Mittelspurfahrer, sich davon eine Scheibe abschneiden, müsste jemand wie der Audifahrer nicht mehr immer ganz nach rechts wechseln, denn da wären ja schon die anderen.

Viele Grüße,

Uhu110

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Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 18. September 2016 um 13:46:34 Uhr:



Dann mal viel Spaß bei weiteren Provokationen. Ist halt blöd, wenn man ansonsten fachlich und sachlich nicht wirklich etwas beitragen kann. 🙄
Freut sich wenigstens die Moderation, dass es auch am Sonntag nicht langweilig wird.

Soweit ich die Moderation kenne, hat sie in der Regel wenig Freude an solchem Kindergarten-Rumgezicke wie es du und einige Andere hier an den Tag legen. Genausowenig wie an unterschwelligen Botschaften Leute mit anderer Meinung ausperren zu lassen (auch wenn schon einmal gelungen ist, was ich immer noch für einen Fehler halte).

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 18. September 2016 um 14:03:56 Uhr:


Was um G*ttes Willen braucht ihr denn noch, um es euch leicht zu machen, verstehend zu lesen? Wie kann man eigentlich freiwillig zugeben, mit dem Lesen eines Textes von mehr als sagen wir zwanzig Zeilen überfordert zu sein? Welches Bild habt ihr, werte Foristen, von euren intellektuellen Fähigkeiten?

Zumindest tut es nicht Not zwei einfache Meinungen ("Der Audi Fahrer ist mein Held" und "Das Rechtsfahrgebot muss unter allen Umständen eingehalten werden"😉 immer und immer wieder in epischer Breite auszuformulieren. Es langweilt auf die Dauer einfach einige User und bringt auch keine neuen Erkenntnisse.

Für die Diskussion ist es sogar Kontraproduktiv, da selbst wenn neue Standpunkt vorgetragen werden, diese im Massentext überlesen werden.

@zille1976
Was haben denn allein beleidigende und diffamierende Beiträge mit der Darstellung einer anderen Meinung zu tun? 😕 Das ist nun wahrlich falsch verstandene Loyalität, wird meinerseits aber keinesfalls fortwährend toleriert.

Die (weitere) Diskussion muss wie gesagt niemand verfolgen. Das macht schließlich jeder aus freien Stücken. Da kann man jetzt auch noch so sehr die langen Beiträge beklagen, es wird nichts an diesem Umstand ändern. Einfach das Abo für dieses Thema löschen, dieses nicht mehr öffnen und dieses Problem ist einfach und abschließend gelöst. 😉

@PeterBH
Ganz so einfach scheint die Auslegung der gesetzlichen Maßgaben wohl doch nicht zu sein. Und eine (juristische) Dissertation hätte nicht nur vom Umfang der Zeilen ein gänzlich andere Ausmaß, sondern auch inhaltlich.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 18. September 2016 um 14:09:36 Uhr:


Solche Kandidaten wie der Audifahrer, wollen sich bzw. ihr Auto doch nur in Scene setzen und sonst nichts weiter.

Wenn er einfach auf der linken oder mittleren Spur schnurstracks an den anderen VT vorbergerauscht wäre, hätte man ihn doch nicht so wahrgenommen.

Doch. Dann hätte man in diesem gleichzeitig ernst- wie auch spaßbefreiten Unterhaltungsforum von ihm als einem unverantwortlichen, selbstsüchtigen Raser berichtet, der andere Verkehrsteilnehmer, die lieber nur mit 120 unterwegs sein wollen, gnadenlos mit seinem motorchauvinistischen Linksspurgerase aus der Welt pusten will.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 18. September 2016 um 16:37:30 Uhr:



Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 18. September 2016 um 14:09:36 Uhr:


Solche Kandidaten wie der Audifahrer, wollen sich bzw. ihr Auto doch nur in Scene setzen und sonst nichts weiter.

Wenn er einfach auf der linken oder mittleren Spur schnurstracks an den anderen VT vorbergerauscht wäre, hätte man ihn doch nicht so wahrgenommen.

Doch. Dann hätte man in diesem gleichzeitig ernst- wie auch spaßbefreiten Unterhaltungsforum von ihm als einem unverantwortlichen, selbstsüchtigen Raser berichtet, der andere Verkehrsteilnehmer, die lieber nur mit 120 unterwegs sein wollen, gnadenlos mit seinem motorchauvinistischen Linksspurgerase aus der Welt pusten will.

So wie ich! die Situation anhand der Schilderung des TE sehe, scheint der Audifahrer die BAB als eine Art Hindernisparcours betrachtet zu haben. Ich selber habe etwas ähnliches ja schon mal bei einem Golf (GTI?) gesehen. Auf mich wirkt so ein Fahrverhalten affig und provozierend, vor allem wenn dann gefühlt recht knapp vor anderen VT aus- und eingeschert wird. Wer schnell(er) fahren will, soll sich auf eine freie, linker(e) Spur begeben und langsame(re) Fahrzeuge, die sich auf rechte(re)n Spuren befinden in EINEM Zug überholen, sofern die Lücken zwischen diesen Fahrzeugen nicht ausufernd groß sind.

Ja und wo bleibt dann der gewünschte Erziehungseffekt?

Bei mir erzieht sich da nix sondern führt bei mir nur zu verständnislosem Kopfschütteln über soviel unnötiges Hin und Her.

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 18. September 2016 um 11:23:23 Uhr:



Die Quellen verkennen allesamt einen nennenswerten Umstand.

Die Quellen waren:
Zwei Fachanwälte für Verkehrsrecht, der ADAC, ein Webportal für Fahrschullehrer und die HUK-Coburg. Dazu nachgeschoben ein Vertrauensanwalt des AvD.

Dass diese Quellen allesamt einen nennenswerten Umstand verkennen, den Du im Gegensatz zu denen richtig erfasst, ist äußerst unwahrscheinlich - um es höflich ausdrücken. Deine Betrachtungsweise, die mehrere Statements von kompetenter Seite mal eben abqualifiziert, weil Sie Deiner Sicht der Dinge widersprechen, offenbart eine gefährliche Selbstüberschätzung. Zumal Du keine vergleichbaren Quellen bringen konntest, die Deinen Standpunkt stützen.

Vielleicht ist das ein nennenswerter Umstand, den Du verkennst.

MfG, Tazio1935

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 18. September 2016 um 21:57:29 Uhr:



Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 18. September 2016 um 11:23:23 Uhr:



Die Quellen verkennen allesamt einen nennenswerten Umstand.

Die Quellen waren:
Zwei Fachanwälte für Verkehrsrecht, der ADAC, ein Webportal für Fahrschullehrer und die HUK-Coburg. Dazu nachgeschoben ein Vertrauensanwalt des AvD.

Dass diese Quellen allesamt einen nennenswerten Umstand verkennen, den Du im Gegensatz zu denen richtig erfasst, ist äußerst unwahrscheinlich - um es höflich ausdrücken. Deine Betrachtungsweise, die mehrere Statements von kompetenter Seite mal eben abqualifiziert, weil Sie Deiner Sicht der Dinge widersprechen, offenbart eine gefährliche Selbstüberschätzung. Zumal Du keine vergleichbaren Quellen bringen konntest, die Deinen Standpunkt stützen.

Vielleicht ist das ein nennenswerter Umstand, den Du verkennst.

Eine Kommentierung zur StVO ist also nicht vergleichbar zu stets inhaltsgleichen Wiedergaben (ohne weitere Belege)?

Worin vermagst du nun eine (gefährlich selbstüberschätzende) Abqualifizierung zu erkennen?
Ich habe lediglich darauf verwiesen, dass die Vermeidung von "Schlangenlinien fahren" nicht der einzig gewollte Aspekt des Gesetzgebers sein kann. Denn dieses "Resultat" ist das Ergebnis des gesetzgeberischen Grundsatzes. Hätte der Gesetzgeber das Fahren von Schlangenlinien gänzlich vermeiden wollen, würde es auch eine (sinn-) entsprechende Regelung für zweispurige Richtungsfahrbahnen geben. Diese gibt es aber nun einmal nicht. Dort gilt ausnahmslos das strikte Rechtsfahrgebot, so dass man dort die hinreichend großen Lücken ohne weitere Vergrößerung der Verweildauer nutzen - und entsprechend Schlangenlinen fahren - muss. Doch in keiner dieser Quellen fand sich eine entsprechende (vergleichende) Darstellung zwischen dem Grundsatz (striktes Rechtsfahrgebot) und der erläuterten Ausnahme.
Insofern kann zurecht darauf hingewiesen werden, dass dieser Umstand verkannt wird. Oder liest du irgendwo, dass ich diese Ansichten als falsch deklariert habe? Denn allein das wäre eine Abwertung.

Im Übrigen widerspricht sich auch dein Rückschluss, dass es allein meine gefährlich selbstüberschätzende Sicht der Dinge ist, doch bereits mit dem Umstand, dass es eine Quelle zu dieser "meiner" Ansicht gibt.
Oder willst du diese etwa abqualifizieren, weil sie nicht deiner Ansicht entspricht?

Damit ist es mitnichten (m)eine bloße Einzelauffassung, wie du es hier darzustellen versuchst. Darüber "streiten" kann man gerne, dann doch aber bitte sachlich und nicht provozierend resp. diffamierend ("gefährliche Selbstüberschätzung"😉.

EDIT:
Im Übrigen solltest du dir noch einmal ganz genau den von dir kritisierten Absatz meines Beitrages durchlesen. Nicht nur, dass dort bereits vorgenanntes beinhaltet ist, sondern auch der Hinweis darauf, dass du in - deiner nunmehr eigenen Ansicht nach - gefährlich selbstüberschätzende Weise andere Quellen als falsch abqualifizierst; "ist nämlich nicht so" waren deine Worte.

Wer im Glashaus sitzt, sollte deswegen erst recht nicht mit Steinen schmeißen. Noch dazu, wenn mein kritisierter Beitrag bereits hinreichend kenntlich macht, dass es mir allein um den weiteren Aspekt geht, den deine Quellen nicht erfassen.

Irgendwie habe ich hier schon wieder ein déjà vu-Erlebnis...

Ein weiterer Aspekt kommt mir in dieser Diskussion etwas zu kurz:

Mittelspurfahrer, die mit einer konstanten Geschwindigkeit, die auch rechts gut fahrbar wäre, konstant auf der Mittelspur unterwegs sind, zwingen völlig unnötig andere, von hinten herannahende Verkersteilnehmer auf die äußerst linke Spur.

Bsp.:
Der Mittelspurfahrer fährt 120 km/h, hat seinen Tempomaten so eingestellt und seine Wohlfühlgeschwindigkeit gefunden. Rechts kommt er immer wieder mal an langsameren Fahrzeugen, insbesondere LKW, vorbei, aber es sind hinreichend große Lücken vorhanden (mehrere hundert Meter bis mehrere Kilometer).

Ganz links fahren, aufgrund der überschaubaren Verkehrslage mit relativ geringer Verkehrsdichte, immer wieder sehr schnelle Fahrzeuge an ihm vorbei.

Dann nähert sich ganz rechts fahrend ein (nicht übermäßig stark motorisierter) VT mit etwa 130 km/h an, mithin schneller als unser Mittelspurfahrer. Der wird jetzt, weil er bei überschaubarer Verkehrslage und geringer Verkehrsdichte eben nicht rechts vorbeifahren darf, durch den Mittelspurfahrer gezwungen, mit einer verhältnismäßig geringen Differenzgeschwindigkeit von 10 km/h zu eben diesem auf die ganz linke Spur zu wechseln, um den Mittelspurfahrer rechtmäßig überholen zu können.

Der träge Mittelspurfahrer setzt also den Überholwilligen, völlig rechtmäßig fahrenden VT einer erhöhten Gefahr aus, weil er ihn ohne jegliche Notwendigkeit auf die ganz linke Spur zwingt.
Und gerade auf diese (gedankenlose, weltvergessene) Weise entstehen völlig unnötige und vermeidbare Gefahren- oder auch bloß Ärger-Situationen.

@Blubber-AWD:

Da gebe ich dir Recht und ich glaube kaum, dass §7 3c der StVO für so große Lücken gemeint ist.
Vor allem wenn wie in deinem Beispiel die Verkehrlage eh überschaubar ist = recht leere Autobahn?, so dass der Mittelspur-Tempomat-Wohlfühlgeschwindigkeitsfahrer nicht Gefahr läuft, rechts auf einen LKW aufzulaufen und dann dort erstmal festzuhängen.

@Blubber-AWD: Wenn ich Zeit genug habe, steht mein ACC bzw. der Tempomat ebenfalls auf 130 km/h. Dieses zweifelhafte Vergnügen, dann von der ganz rechten über die mittlere zur linken Spur und wieder zurück habe ich dann auch des Öfteren. Allerdings habe ich keine Probleme, dann ggfls. meine Geschwindigkeit deutlich zu erhöhen, um nach dem Überholen wieder auf 130 km/h diese zu reduzieren. Dazu bedarf es m.E. nicht einmal einer übermäßigen Motorisierung. Schließlich kann ich einigermaßen abschätzen, wann ich den erreicht habe, den rückwärtigen Verkehr fortwährend beobachten und ohne andere zum Bremsen zu zwingen dann bei passender Gelegenheit überholen.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 19. September 2016 um 08:54:27 Uhr:



Der wird jetzt, weil er bei überschaubarer Verkehrslage und geringer Verkehrsdichte eben nicht rechts vorbeifahren darf, durch den Mittelspurfahrer gezwungen, mit einer verhältnismäßig geringen Differenzgeschwindigkeit von 10 km/h zu eben diesem auf die ganz linke Spur zu wechseln, um den Mittelspurfahrer rechtmäßig überholen zu können.

Hm.

Zitat:

StVO

§ 5 Überholen

Abs. 2
Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

Abs. 3
Das Überholen ist unzulässig: bei unklarer Verkehrslage

Abs. 4 Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

.

.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 19. September 2016 um 08:54:27 Uhr:


Mittelspurfahrer, die mit einer konstanten Geschwindigkeit, die auch rechts gut fahrbar wäre, konstant auf der Mittelspur unterwegs sind, zwingen völlig unnötig andere, von hinten herannahende Verkersteilnehmer auf die äußerst linke Spur.

Ist zwar so, aber nicht das Thema dieses Threads.

MfG, Tazio1935

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 19. September 2016 um 10:26:28 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 19. September 2016 um 08:54:27 Uhr:



Der wird jetzt, weil er bei überschaubarer Verkehrslage und geringer Verkehrsdichte eben nicht rechts vorbeifahren darf, durch den Mittelspurfahrer gezwungen, mit einer verhältnismäßig geringen Differenzgeschwindigkeit von 10 km/h zu eben diesem auf die ganz linke Spur zu wechseln, um den Mittelspurfahrer rechtmäßig überholen zu können.

Hm.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 19. September 2016 um 10:26:28 Uhr:



Zitat:

StVO

§ 5 Überholen

Abs. 2
Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

Abs. 3
Das Überholen ist unzulässig: bei unklarer Verkehrslage

Abs. 4 Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

MfG, Tazio1935

Ja, und?

Also darf niemand überholen, wenn ein anderer es nicht zulassen will?
Der Mittelspurfahrer darf also - kraft eigener wie ebenso eigenwilliger - Gesetzesauslegung verhindern, dass andere an ihm vorbeifahren, weil er eine für diese beliebig gefährliche Situation schafft?

Lustige Rechtsauffassung. Mancher militante Auto- und/oder Tempofeind träumt sicherlich davon.

Erkläre bitte die Vereinbarkeit deiner Auffassung mit § 1 II StVO.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 19. September 2016 um 10:30:11 Uhr:


Der Mittelspurfahrer darf also - kraft eigener wie ebenso eigenwilliger - Gesetzesauslegung verhindern, dass andere an ihm vorbeifahren, weil er eine für diese beliebig gefährliche Situation schafft?

Nöh, darf er nicht. Wenn die Lücken rechts hinreichend groß sind, hat er auf die rechte Spur zu wechseln. Hinreichend groß ist eine Lücke von erheblich mehr als 20 Sekunden.

Wer überholen will, hat entweder zu beschleunigen ("Gas ist rechts"😉 oder bei zu geringer Differenzgeschwindigkeit auf das Überholen zu verzichten.

MfG, Tazio1935

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