Rechtsfahrgebot. Übertriebene Auslegung?

Hallo V&S-Forenten.

Gestern hatten wir auf der A9 einen interessanten Verkehrsteilnehmer vor uns.
Wir fuhren links hinter einem Audi. Mittig war teilweise frei. Ganz rechts z.T. auch.
Geschwindigkeit >200. Ich bin auf die mittlere gewechselt wenn frei, da ganz rechts doch mehr langsame Fahrzeuge unterwegs waren.
Der Audi-Fahrer hingegen zog vor mir immer über alle Spuren nach ganz rechts, um dann kurz darauf wieder über alle Spuren vor mich auf die Linke zu ziehen.
Ein hin und her als hätte der Spaß da dran.

Also Rechtsfahrgebot o.k. Aber das fand ich dann doch übertrieben. Vor allem wg. der Geschwindigkeit und weil der nahezu jede Lücke auf der rechten Spur nutzte um dann gleich wieder zurück zu ziehen.

Was meint Ihr?
Gruß Andy

Beste Antwort im Thema

Hallo, AndyW211320,

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 4. September 2016 um 16:09:17 Uhr:


Was meint Ihr?

so, wie Du es beschreibst, wollte der Audifahrer anderen zeigen, dass man auch bei höheren Geschwindigkeiten den rechten Fahrstreifen nutzen kann und hat sich somit vorbildlich verhalten.

Würden andere Fahrer, insbesondere dauerhafte Mittelspurfahrer, sich davon eine Scheibe abschneiden, müsste jemand wie der Audifahrer nicht mehr immer ganz nach rechts wechseln, denn da wären ja schon die anderen.

Viele Grüße,

Uhu110

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Zitat:

@Lagebernd schrieb am 17. September 2016 um 10:15:58 Uhr:


Weil: wenn ich das nicht machen würde, darf es auch kein anderer machen!
Und dann eiert einer von Spur zu Spur und bleibt einfach nicht da, wo ich bleiben würde?
Das geht nun mal gar nicht! 😕

Ich habs jetzt 5 mal gelesen aber steh wohl auf dem Schlauch.😕

Zitat:

@pido schrieb am 17. September 2016 um 10:11:12 Uhr:


Und warum soll ein Spurwechsel zum Überholen andere Fahrer verunsichern?

Jeder Spurwechsel ist mit einem Risiko verbunden. Ob bei 80 km/h oder bei 200 km/h.

Wenn natürlich alles leer ist, kann man auch Rechts fahren. Wenn aber ein paar LKWs und PKWs unterwegs sind ist man Links besser aufgehoben, weil man die anderen nicht mit seiner Anwesenheit beim Überholen stört.

Ist aber sowieso egal. Die Praxis zeigt, dass es für alle entspannter ist, wenn man die 200 Links fährt und den langsameren Rechts und die Mitte frei lässt.

Zitat:

@pido schrieb am 17. September 2016 um 10:23:51 Uhr:


Ich habs jetzt 5 mal gelesen aber steh wohl auf dem Schlauch.😕

Ich habs wohl verstanden, aber man muss es nicht unbedingt wissen, da es von der Aussage her nur dumme Polemik ist (ein rote Faden in seinen Beiträgen, nebenbei bemerkt).

Möchte jetzt gerne nochmals die Frage stellen, zu welchem Zweck der § 7 Abs. 3c StVO geschaffen wurde. Den gibt es ja sicher nicht ohne Grund. Aber aus welchem?

Was ist mit dieser Ausnahmeregelung eigentlich beabsichtigt?

Was soll mit § 7 Abs. 3c StVO erreicht werden?
Was soll mit § 7 Abs. 3c StVO vermieden werden?

Welches Szenario hatte man im Sinn, als dieser Paragraph formuliert wurde? Warum hat man auf diesen Paragraphen nicht einfach verzichtet? Welche Notwendigkeit steckt dahinter?

Folgend nochmal der Wortlaut:

Zitat:

§ 7 Abs. 3c
Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.

MfG, Tazio1935

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Lass mal - auch nur hin und wieder- weg. Wenn sich rechts Fahrzeuge befinden und ich bin schneller, überhole ich in der Mitte. Wäre ich gleich schnell würde ich ja rechts fahren.
Dieses " auch nur hin und wieder" deutet hier wohl jeder anders. Darüber streiten wir uns hier.

Zitat:

@pido schrieb am 17. September 2016 um 10:23:51 Uhr:



Zitat:

@Lagebernd schrieb am 17. September 2016 um 10:15:58 Uhr:


Weil: wenn ich das nicht machen würde, darf es auch kein anderer machen!
Und dann eiert einer von Spur zu Spur und bleibt einfach nicht da, wo ich bleiben würde?
Das geht nun mal gar nicht! 😕

Ich habs jetzt 5 mal gelesen aber steh wohl auf dem Schlauch.😕

Das ist die einfachste Begründung dafür, das es dieses Thema hier überhaupt gibt.
Es gibt sehr viele Verkehrsteilnehmer, die haben ihre ganz eigene Vorstellung davon, wie
Verkehr zu laufen hat. Läuft es nicht so, sind sie dagegen. Kann man hier gut nachlesen....

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 17. September 2016 um 11:54:38 Uhr:


Verkehr zu laufen hat. Läuft es nicht so, sind sie dagegen. Kann man hier gut nachlesen....

Laber doch nicht wieder so einen Schwachsinn.

Keiner ist dagegen, wenn einer wie ein Floh meint von Spur zu Spur zu springen.

Aber eine Abwähgng ob dies sinnvoll ist kann wohl jeder für sich selber treffen.

Aber das wird die Fraktion der Gesetztesbuchstabenerbsenzähler niemals kapieren. Bis es dann mal knallt weil man so vorbildlich gefahren ist.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. September 2016 um 11:24:01 Uhr:


Möchte jetzt gerne nochmals die Frage stellen, zu welchem Zweck der § 7 Abs. 3c StVO geschaffen wurde. Den gibt es ja sicher nicht ohne Grund. Aber aus welchem?

Was ist mit dieser Ausnahmeregelung eigentlich beabsichtigt?

Was soll mit § 7 Abs. 3c StVO erreicht werden?
Was soll mit § 7 Abs. 3c StVO vermieden werden?

Welches Szenario hatte man im Sinn, als dieser Paragraph formuliert wurde? Warum hat man auf diesen Paragraphen nicht einfach verzichtet? Welche Notwendigkeit steckt dahinter?

Folgend nochmal der Wortlaut:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. September 2016 um 11:24:01 Uhr:



Zitat:

§ 7 Abs. 3c
Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.

MfG, Tazio1935

Die Ausnahmeregelung dient dazu, dass bei höher Verkehrsdichte vom ansonsten strikten Rechtsfahrgebot abgewichen werden darf. So wird es den Verkehrsteilnehmer ermöglich die erlaubte oder frei gewählte Geschwindigkeit überwiegend fahren zu können, was unter Anwendung des strikten Rechtsfahrgebotes aufgrund zu geringer Abstände oder zu vielzähligen aneinander anschließenden Überholvorgängen ansonsten ohne Herabsetzung der Geschwindigkeit nicht möglich wäre. Deswegen ist es als Ausnahme gestattet derweil die mittlere Fahrspur durchgängig zu befahren, solange dies die Verkehrsdichte ("hin und wieder" andere Verkehrsteilnehmer) bedingt.
(Quelle, S. 22 a.E. m.w.N.)

Liegt also keine hinreichende Verkehrsdichte zu, bleibt es beim Grundsatz des Rechtsfahrgebotes.

Möchte jemand von der Ausnahme keinen Gebrauch machen und stattdessen evtl. seine Geschwindigkeit auch verringern (müssen), so steht es ihm frei.

Sicherlich hätte der Gesetzgeber auch darauf verzichten können und das Rechtsfahrgebot ausnahmslos fortbestehen lassen können. Doch dann müssten langsamere und mittelschnelle Verkehrsteilnehmer stets unverzüglich auf die rechte Spur zurückkehren, wenn kein weiterer Überholvorgang unmittelbar anschließt.
Wäre die Lücke also beispielhaft 1s zu "klein", dann müssten diese Verkehrsteilnehmer entweder beschleunigen um die berechtigte Verweildauer nicht zu überschreiben oder das Rechtsfahrgebot einhalten und notfalls daraufhin ihre Geschwindigkeit verringern, wenn sie selbst gerade überholt werden.
Das sollte halt aufgrund des erweiterten Verkehrsraumes nicht mehr so strikt gelten.

Es dient also vordergründig dem schnelleren Vorankommen aller Verkehrsteilnehmer und gerade nicht allein zur Vermeidung von Spurwechseln.

Damit sind die Aspekte des Wortlautes erfasst. Mal sehen, wie die gegenteilige Auffassung begründet und belegt wird.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 17. September 2016 um 11:58:13 Uhr:


[...]Aber eine Abwähgng ob dies sinnvoll ist kann wohl jeder für sich selber treffen.

Aber das wird die Fraktion der Gesetztesbuchstabenerbsenzähler niemals kapieren. Bis es dann mal knallt weil man so vorbildlich gefahren ist.

Und warum wird dem Audi-Fahrer dann das Recht sinnbildlich hier abgesprochen, dass er für sich selbst abgewägt hat, was er für sinnvoll erachtet? 😕

Wenn sich alle an das Gesetz halten würden, dann würde es auch nicht einfach mal so knallen. Höhere Gewalt liegt schließlich äußerst selten im Straßenverkehr vor. Voraussetzung ist aber, dass sich ausnahmslos alle daran halten. Nicht nur eine Vielzahl und ein kleiner Rest nicht, weil er nach eigenem Gusto zu fahren beliebt. 😉

Fährst du nun eigentlich bei rot über die menschenleere Ampel, wenn ein Blitzer dies dokumentieren könnte?

Zitat:

@zille1976 schrieb am 17. September 2016 um 11:58:13 Uhr:



Zitat:

@Lagebernd schrieb am 17. September 2016 um 11:54:38 Uhr:


Verkehr zu laufen hat. Läuft es nicht so, sind sie dagegen. Kann man hier gut nachlesen....

Laber doch nicht wieder so einen Schwachsinn.

Keiner ist dagegen, wenn einer wie ein Floh meint von Spur zu Spur zu springen.

Aber eine Abwähgng ob dies sinnvoll ist kann wohl jeder für sich selber treffen.

Aber das wird die Fraktion der Gesetztesbuchstabenerbsenzähler niemals kapieren. Bis es dann mal knallt weil man so vorbildlich gefahren ist.

Ich sehe, dass du den Sinn einiger Meinungen gar nicht verstehen willst. Ich habe im Grunde das Gleiche gesagt, wie du. Aber du musst dazu noch ätzen. In dem Sinne ist deine Antwort der Schwachsinn.
Mach dich doch hier nicht lächerlich, das bringt doch nix ...

Zitat:

Original geschrieben von alex.miamorsch


Doch dann müssten langsamere und mittelschnelle Verkehrsteilnehmer stets unverzüglich auf die rechte Spur zurückkehren, wenn kein weiterer Überholvorgang unmittelbar anschließt.

Nein, das müssten sie nicht. Bereits auf zweispurigen Autobahnen dürfen die Überholer links bleiben, wenn rechts keine Lücken von mehr als 20 Sekunden vorhanden sind. Dies entspricht bei einer Differenzgeschwindigkeit von 40 km/h (90 km/h rechte Spur und 130 km/h linke Spur) einer Lücke von immerhin 220 Metern. § 7 Abs. 3c StVO bezieht sich aber nicht auf zweispurige, sondern auf dreispurige Autobahnen, wo die Lücken noch erheblich größer sein dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von alex.miamorsch


So wird es den Verkehrsteilnehmer ermöglich die erlaubte oder frei gewählte Geschwindigkeit überwiegend fahren zu können, was unter Anwendung des strikten Rechtsfahrgebotes aufgrund zu geringer Abstände oder zu vielzähligen aneinander anschließenden Überholvorgängen ansonsten ohne Herabsetzung der Geschwindigkeit nicht möglich wäre.

DAFÜR braucht man diese Ausnahme? Beibehaltung des Tempos wäre nicht möglich?

Hat nicht jemand

am Dienstag um 10:30 Uhr noch was ganz anderes geschrieben

?

Zitat:

Original geschrieben von alex.miamorsch


Im Übrigen kann man auch bei 200km/h innerhalb von 200m Fahrstrecke (ca. 4 Sekunden) gefahrlos eine Spur wechseln, wenn man es denn möchte. Das kann dir auch jeder Fachmann vormachen.

.

Zitat:

Original geschrieben von alex.miamorsch


Es dient also vordergründig dem schnelleren Vorankommen aller Verkehrsteilnehmer und gerade nicht allein zur Vermeidung von Spurwechseln.

Beleg und Quelle? Ist nämlich nicht so. Sondern genau andersrum:

Der § 7 Abs. 3c StVO wurde geschaffen, um den Verkehr sicherer zu machen, also das Fahren von langgezogenen Schlangenlinien mit vielen Spurwechseln (immer mit Gefahr verbunden) zu verhindern:

"Dadurch, dass nicht jede Lücke genutzt werden muss,
um dem Rechtsfahrgebot Folge zu leisten, soll insbesondere
ein verkehrsgefährdendes Fahren in Schlangenlinien
verhindert werden."
(Quelle, der Autor ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Schirk und Kollegen)

"Damit soll Fahren in Schlangenlinien vermieden werden."
Quelle: ADAC

"Einzelne Überholvorgänge oder das Vorbeifahren
sollen nicht zum Fahren von Schlangenlinien zwingen."
(Quelle)

"Die genannte Ausnahme von dieser Vorschrift soll das
Risiko reduzieren, das von allzu häufigen Spurwechseln ausgehen kann."
(Quelle: Fahrschule Online)

"Die genannte Ausnahme von dieser Vorschrift soll das Risiko
durch allzu häufige Spurwechseln reduzieren
– die Fahrer sollen
nicht zum Fahren in Schlangenlinien gezwungen werden."
(Quelle: HUK)

Diese Zitate decken sich 1:1 mit dem, was ich hier seit Tagen schreibe, nämlich das die Fahrweise des Audi-Fahrers zu risikoreichen und überflüssigen Spurwechseln führt, die er dank § 7 Abs. 3c StVO vermeiden könnte.

Zitat:

Original geschrieben von alex.miamorsch


Das steht doch jedem Fahrer selbst zur Entscheidung frei, solange er - wie du - die nach der StVO vorgeschriebenen Fahrspurwechsel vornimmt. Der Rückschluss, dass aber eine Nichtwahrnehmung der Ausnahme vom Rechtsfahrgebot falsch sei, ist jedoch nicht korrekt. Ausnahmen kann man wahrnehmen, man darf sie auch ausreizen, man muss es aber nicht.

Aufgrund der eigenen freien Entscheidung trägt man dann aber auch die Verantwortung, wenn es schief geht. Und wenn es gekracht hat, dann ist die Frage, ob diese Fahrweise eine kluge Entscheidung war, schon beantwortet.

Für mich habe ich versucht, die Schilderung des TE aus dem Ausgangsbeitrag mal in einen Film zu übersetzen, den man vor seinem geistigen Auge ablaufen lässt. Was ich dann als Fahrweise des Audi-Fahrers sehe, finde ich unnötig risikoreich und gefährdend. Wenn zwei Paragraphen der StVO in Widerstreit miteinander geraten, dann ist nicht eine buchstabengetreue Auslegung von § 2 Abs. 2 (Rechtsfahrgebot) entscheidend, sondern dass niemand "mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird", also der § 1 Abs. 2 StVO.

Wenn häufige und überflüssige Fahrspurwechsel über alle drei Spuren bei 200 km/h zu einem Unfall führen, dann wird der Audi-Fahrer im Rahmen einer mündlichen Verhandlung schon gefragt werden:
Sagense mal, warum hamse das denn eigentlich gemacht? Was haben Sie sich dabei bloß gedacht? War doch vollkommen unnötig. Sie hatten die Möglichkeit, anders zu fahren. (Falls nach einem 200-km/h-Crash noch jemand da ist, den man fragen kann.)

Zitat:

Original geschrieben von alex.miamorsch


Du darfst also gerne über die verlängerte Verweilsdauer - die Zeitspanne x (also was nun "hin und wieder" bedeuten mag) - diskutieren, aber bitte nicht mehr darüber, dass du dauerhaft und ohne jede Einschränkung die mittlere Spur befahren darfst, wie du es hier wiederholt darzustellen versuchst.

warnkb hat, ebenso wie ich, den § 7 Abs. 3c StVO hier mehrfach reingestellt. Dort steht explizit drin, dass ein durchgängiges Befahren der Mittelspur erlaubt ist. Die Bedingungen für das durchgängige Befahren definiert § 7 Abs. 3c StVO ebenso.

Der Gummi-Teil des Paragraphen ist die Formulierung "hin und wieder". Das OLG Düsseldorf hat geurteilt, dass die Lücke zwischen Fahrzeugen auf der rechten Spur erheblich größer als 20 Sekunden sein darf, um ein durchgängiges Befahren der mittleren Spur zu erlauben. In der Praxis wird daraus häufig eine längere Fahrt, bei der man bei Tempo 200 km/h NIE auf die rechte Spur wechseln muss, weil dort NIE größere Lücken von > 750 m existieren. Das Rechtsfahrgebot bleibt ständiger Begleiter, greift aber praktisch nie.

MfG, Tazio1935

@tazio1935 ,
Top. Dafür grün. Und ich habe mich demnach richtig verhalten. Der AudiPilot dagegen...

Danke für die Ausführungen
Andy.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 17. September 2016 um 10:29:14 Uhr:


Ich habs wohl verstanden, aber man muss es nicht unbedingt wissen, da es von der Aussage her nur dumme Polemik ist (ein rote Faden in seinen Beiträgen, nebenbei bemerkt).

Was dir ja bekanntermaßen nienich passieren kann.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. September 2016 um 13:39:31 Uhr:


Der § 7 Abs. 3c StVO wurde geschaffen, um den Verkehr sicherer zu machen, also das Fahren von langgezogenen Schlangenlinien mit vielen Spurwechseln (immer mit Gefahr verbunden) zu verhindern:

Ich biete dir eine andere Interpretation an: Er wurde geschaffen, um ein weitverbreitetes Fehlverhalten teilweise zu legalisieren - die Länge der zulässigen Lücke für die Verbindung zweier Überholvorgänge ohne Wiedereinscheren wurde jetzt verlängert.

Die von dir & Co. herausgelesene Erlaubnis zum ständigen Befahren der mittleren Spur ist schon deshalb falsch, weil sie systemwidrig wäre, solange es das Rechtsfahrgebot gibt. Das alles wurde aber weiter oben wirklich schon gründlichst durchgekaut und vorverdaut, und es wird langsam eklig, das immer und immer wieder in den Mund zu nehmen.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 17. September 2016 um 15:13:39 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 17. September 2016 um 10:29:14 Uhr:


Ich habs wohl verstanden, aber man muss es nicht unbedingt wissen, da es von der Aussage her nur dumme Polemik ist (ein rote Faden in seinen Beiträgen, nebenbei bemerkt).
Was dir ja bekanntermaßen nienich passieren kann.

Neee, das is noch nie vorgekommen. sogar ich kann das bezeugen ... 😁

Naaa, jetzt sind wir aber ein klitzekleine Spur ironisch, was?

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