Rechtsfahrgebot. Übertriebene Auslegung?

Hallo V&S-Forenten.

Gestern hatten wir auf der A9 einen interessanten Verkehrsteilnehmer vor uns.
Wir fuhren links hinter einem Audi. Mittig war teilweise frei. Ganz rechts z.T. auch.
Geschwindigkeit >200. Ich bin auf die mittlere gewechselt wenn frei, da ganz rechts doch mehr langsame Fahrzeuge unterwegs waren.
Der Audi-Fahrer hingegen zog vor mir immer über alle Spuren nach ganz rechts, um dann kurz darauf wieder über alle Spuren vor mich auf die Linke zu ziehen.
Ein hin und her als hätte der Spaß da dran.

Also Rechtsfahrgebot o.k. Aber das fand ich dann doch übertrieben. Vor allem wg. der Geschwindigkeit und weil der nahezu jede Lücke auf der rechten Spur nutzte um dann gleich wieder zurück zu ziehen.

Was meint Ihr?
Gruß Andy

Beste Antwort im Thema

Hallo, AndyW211320,

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 4. September 2016 um 16:09:17 Uhr:


Was meint Ihr?

so, wie Du es beschreibst, wollte der Audifahrer anderen zeigen, dass man auch bei höheren Geschwindigkeiten den rechten Fahrstreifen nutzen kann und hat sich somit vorbildlich verhalten.

Würden andere Fahrer, insbesondere dauerhafte Mittelspurfahrer, sich davon eine Scheibe abschneiden, müsste jemand wie der Audifahrer nicht mehr immer ganz nach rechts wechseln, denn da wären ja schon die anderen.

Viele Grüße,

Uhu110

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Zitat:

@tazio1935 schrieb am 19. September 2016 um 10:39:07 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 19. September 2016 um 10:30:11 Uhr:


Der Mittelspurfahrer darf also - kraft eigener wie ebenso eigenwilliger - Gesetzesauslegung verhindern, dass andere an ihm vorbeifahren, weil er eine für diese beliebig gefährliche Situation schafft?

Nöh, darf er nicht. Wenn die Lücken rechts hinreichend groß sind, hat er auf die rechte Spur zu wechseln. Hinreichend groß ist eine Lücke von erheblich mehr als 20 Sekunden.

Wer überholen will, hat entweder zu beschleunigen ("Gas ist rechts"😉 oder bei zu geringer Differenzgeschwindigkeit auf das Überholen zu verzichten.

MfG, Tazio1935

Na, das ist aber mal eine feine Eristik.

In meinem Beispiel sind ausreichend große Lücken (keine Sachverhaltsquetsche, bitte, das klappt schon im Staatsexamen nicht).

Und auch nach deiner Erklärung zwingt der leicht egozentrische Mittelspurfahrer den im Beispiel von hinten herannahenden, nach dem Beispiel nicht übermäßig motorisierten VT, entweder unter Ausnutzung letzter Reserven zu beschleunigen (und dann immer noch nicht so schnell zu sein, dass er von hinten herannahende sehr schnelle VT nicht behindert), oder aber hinter ihm zu bleiben (und entweder rechts langsamer zu werden als 120 km/h, die unser Mittelspurfahrer fährt, oder auch auf die mittlere Spur zu wechseln, und so hinter dem Mittelspurfahrer herzuschleichen).

Egal, wie du das drehst: Der Mittelspurfahrer zwingt unnötig und unberechtigt andere zu einem Verhalten, das sie nicht wollen.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 19. September 2016 um 10:44:46 Uhr:


Egal, wie du das drehst: Der Mittelspurfahrer zwingt unnötig und unberechtigt andere zu einem Verhalten, das sie nicht wollen.

Ja, ist so. Bestreitet niemand.

Ist aber nicht das Thema dieses Threads.

MfG, Tazio1935

Hach, Tazio...
🙄

Aus einem Beschluss des OLG Zweibrücken v. 16.11.2009 — 1 SsRs 45/09

"Als Faustregel könne für einen regelkonformen Überholvorgang eine Dauer von höchstens 45 Sekunden anzusetzen sein. Auch wenn damit der konkreten Verkehrssituation im Einzelfall nicht immer Rechnung getragen werden könne, seien jedenfalls Überholvorgänge auf zweispurigen Autobahnen, die bei einer Dauer von mehr als 45 Sekunden bzw. einer Differenzgeschwindigkeit von unter 10 km/h zu einer deutlichen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führten, bußgeldrechtlich zu ahnden."

Also spätestens nach 40 sec. kräftig Gas geben (oder idealerweise schon bei Beginn des Überholvorganges, wenn rückwärtiger Verkehr sonst gefährdet würde).

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@PeterBH

Dein Urteil bezieht sich aber auf einen Vorfall, bei dem der eine den anderen LKW überholt hat. Hier wird eine Differenzgeschwindigkeit von 10 km/h als gerade noch tolerabel angenommen.

Ob das auch bei einem Überholvorgang durch einen PKW so gilt, ist fraglich. Es kann also durchaus sein, dass ein PKW mit einer höheren Differenzgeschwindigkeit zu überholen hat.

Gruß

Uwe

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