Rechtsfahrgebot heute noch zeitgemäß?

Ich wollte jetzt nicht im Aufreger thread darüber diskutieren.

Ich habe ein wenig das Gefühl, dass das Gesetz mit dem Rechtsfahrgebot aus einer Zeit stammt, als die Straßen noch wesentlich leerer waren. Da war es auch noch wesentlich leichter umsetzbar, schön rechts fahren, für schnellere mal kurz nach rechts gehen und dann gleich wieder nach links...

Mittlerweile habe ich eher das Gefühl man sollte ab einer gewissen Verkehrsdichte mehr auf die gleichmäßige Auslastung aller Fahrspuren achten anstatt die linke(n) Spuren nur für Überholvorgänge freizugeben.

Wäre es nicht besser den Verkehr auf zwei oder drei Spuren mit gleichmäßiger Geschwindigkeit durvhzubringen als das heute übliche immer mal wieder ein paar überholen weil man meint auf der anderen Spur, etwas schneller zu sein, was sich meistens eh nur als kurzes Glück herausstellt.

507 Antworten

Es wird immer alberner! 😁

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 7. Mai 2021 um 20:55:17 Uhr:


und der Gesetzgeber hat hier eben die 20 Sekunden definiert.

Nein, hat er nicht. Deswegen blieb meine wiederholte Frage nach dem Gesetz oder der Verordnung, in der diese 20-Sekunden-Definition stehen soll, auch unbeantwortet.

Tatsächlich verhält es sich so:

Zitat:

In einem vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf 1989 erstellten Urteil (Az. 2Ss (OWi) 318/89 – (OWi) 93/89 II) ist dieser Fall etwas konkretisiert worden.
[...]
Die Düsseldorfer Richter stellten fest, dass diese einst vom OLG Celle aufgestellte 20-Sekunden-Pflicht nur für solche Straßen gilt, die über zwei Spuren in einer Fahrtrichtung verfügen. Verfügt dagegen die Straße über drei Spuren, „sei die Dauer eines möglichen Weiterfahrens bei gleichbleibender Geschwindigkeit (…) weit größer zu bewerten"

(

Quelle

)

Es wurde hier schon mehrfach mitgeteilt, dass die 20-Sekunden-Regel NICHT für Autobahnen mit Mittelstreifen gilt. Mit sauberer Quellenangabe und Aktenzeichen. Dieser Fakt wird aber von einigen Teilnehmern schlicht ignoriert und mit der Fake-News gekontert, der Gesetzgeber habe eine 20-Sekunden-Regel definiert, die auch für Überholsituationen auf Autobahnen mit Mittelstreifen gelten solle.

Aus wissenschaftlicher Sicht gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit des Rechts. Ob etwas feinziseliert bis zur atomaren Ebene wortwörtlich im Gesetzestext steht oder ob es sich um die Ausfüllung eines unbestimmten Rechtsbegriffes durch die Gerichte handelt, das ist egal. Beides ist eines, nämliches Recht. [KlugscheixOFF] 😉

Was soll das?
Sind 20 sek Lücken zu fahren wirklich so kurz.

Wieviel wollt ihr den 30 sek, 40 sek, 50 sek, 1min, mehr als 1 min?

Na Bravo wenn man sich da so orientiert und sagt ach die Lücke ist kleiner 1 min, da darf ich doch in der Mitte bleiben.
Wenn sich das jeder denkt, Na dann gute Nacht.
1 min. Fahrzeug passiert, so wieder 1 min nächstes Fahrzeug passiert, noch 1 min drittes Fahrzeug passiert.

Hinten beißen alle schon ins Lenkrad.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Mai 2021 um 00:46:43 Uhr:


Aus wissenschaftlicher Sicht gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit des Rechts.

Das gilt sogar unionsweit und ist vom EuGH entsprechend bestätigt, bspw. in Rechtssache C-393/18 PPU, Rn. 46.

Für manch einen scheint es bei solchen Themen regelrecht um sein Leben zu gehen.

Zitat:

@krebsandi schrieb am 8. Mai 2021 um 02:13:48 Uhr:


Was soll das?
Sind 20 sek Lücken zu fahren wirklich so kurz.

Wieviel wollt ihr den 30 sek, 40 sek, 50 sek, 1min, mehr als 1 min?

Na Bravo wenn man sich da so orientiert und sagt ach die Lücke ist kleiner 1 min, da darf ich doch in der Mitte bleiben.
Wenn sich das jeder denkt, Na dann gute Nacht.

1 min. Fahrzeug passiert, so wieder 1 min nächstes Fahrzeug passiert, noch 1 min drittes Fahrzeug passiert.

Hinten beißen alle schon ins Lenkrad.

Also, wenn die linke Spur so voll ist, das das man von der Mitte nicht nach ganz Links wechseln kann, dann ist die rechte Spur garantiert nicht so leer, wie du es beschreibst.
Falls doch, dann sind wohl allesamt, sowohl die auf der Mitte als auch die Links Fahrenden, durch die Bank weg keine Freunde des Rechtsfahrgebotes. 😉

Und fast jeder regt sich über die anderen auf, das sie das Rechtsfahrgebot ignorieren. 😁

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 7. Mai 2021 um 23:25:57 Uhr:


Es wurde hier schon mehrfach mitgeteilt, dass die 20-Sekunden-Regel NICHT für Autobahnen mit Mittelstreifen gilt. Mit sauberer Quellenangabe und Aktenzeichen. Dieser Fakt wird aber von einigen Teilnehmern schlicht ignoriert und mit der Fake-News gekontert, der Gesetzgeber habe eine 20-Sekunden-Regel definiert, die auch für Überholsituationen auf Autobahnen mit Mittelstreifen gelten solle.

Zudem verhält es sich auch noch so dass das Urteil mit der 20Sekunden-Regel noch deutlich VOR Einführung des heute noch gültigen § mit dem "hin und wieder" gefällt wurde und damit selbst wenn es für 3spurige Autobahnen gelten würde hinfällig ist.

Tatsache ist einfach dass es keine 20-Sekunden Regel für das Fahren auf der mittleren Spur gibt.

Es tut mir ja wirklich leid, ehrlich. Aber ihr habt einfach einen Aufreger im Straßenverkehr weniger, auch wer 21 Sekunden in der Mitte bleibt fährt korrekt. Sorry Leute 😁

Ob das nun 20 oder 30 oder 40 Sekunden sind, ist doch letztlich egal. Eines geht nicht: Minutenlang auf der mittleren Spur zu fahren, wenn man das auch auf der rechten könnte. Auch wenn die heißumkämpfte 20-Sekunden-Regel des OLG Celle nun nicht mehr gelten sollte, heißt das nicht, dass man ewig in der Mitte bleiben darf. Es ist genau diese holzköpfige Verhaltensweise, die das Leben miteinander nicht nur im Straßenverkehr manchmal schwerer als nötig macht. Der Mittelspurschleicher, der schon 5 Minuten auf der mittleren Spur rumtrödelt, glaubt im Recht zu sein. Der notorische Linksspurschnellfahrer glaubt, im Recht zu sein, weil er schon mal was vom Rechtsfahrgebot gehört hat und nun meint, jeder hätte ihm unverzüglich freie Bahn zu schaffen. Beide sind stur auf dem Holzweg.
Dabei ist das in beiden Fällen eigentlich keine Frage minutiöser rechtlicher Vorgaben, sondern gegenseitiger Rücksichtnahme. Wie sonst im Leben eben auch.

Grüße vom Ostelch

Damit sollte eigentlich alles gesagt sein.

Amen!

Zitat:

@Moers75 schrieb am 8. Mai 2021 um 08:57:20 Uhr:



Zitat:

@tazio1935 schrieb am 7. Mai 2021 um 23:25:57 Uhr:


Es wurde hier schon mehrfach mitgeteilt, dass die 20-Sekunden-Regel NICHT für Autobahnen mit Mittelstreifen gilt. Mit sauberer Quellenangabe und Aktenzeichen. Dieser Fakt wird aber von einigen Teilnehmern schlicht ignoriert und mit der Fake-News gekontert, der Gesetzgeber habe eine 20-Sekunden-Regel definiert, die auch für Überholsituationen auf Autobahnen mit Mittelstreifen gelten solle.

Zudem verhält es sich auch noch so dass das Urteil mit der 20Sekunden-Regel noch deutlich VOR Einführung des heute noch gültigen § mit dem "hin und wieder" gefällt wurde und damit selbst wenn es für 3spurige Autobahnen gelten würde hinfällig ist.
Tatsache ist einfach dass es keine 20-Sekunden Regel für das Fahren auf der mittleren Spur gibt.

Es tut mir ja wirklich leid, ehrlich. Aber ihr habt einfach einen Aufreger im Straßenverkehr weniger, auch wer 21 Sekunden in der Mitte bleibt fährt korrekt. Sorry Leute 😁

Wurde hier auch schon wiederlegt.
Diese Hin-und Wieder-Regel stand ursprünglich in einem anderen Paragraphen, den es nicht mehr gibt.

Und für die mittlere Spur sind es 30 Sekunden.

@Moers75

Zitat:

@Moers75 schrieb am 8. Mai 2021 um 08:57:20 Uhr:


Zudem verhält es sich auch noch so dass das Urteil mit der 20Sekunden-Regel noch deutlich VOR Einführung des heute noch gültigen § mit dem "hin und wieder" gefällt wurde und damit selbst wenn es für 3spurige Autobahnen gelten würde hinfällig ist.

Wie war denn tatsächlich der zeitliche Ablauf? Die Formulierung mit dem "hin und wieder" findet sich nämlich schon in einer alten StVO, damals noch an anderer Stelle:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 4. Mai 2021 um 17:28:25 Uhr:


Hier der Passus aus dem alten § 42, auf den sich das Düsseldorfer Urteil bezieht:

Zitat:

"sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3 Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt."

(

Quelle

)

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 08. Mai 2021 um 10:5:57 Uhr:


Und für die mittlere Spur sind es 30 Sekunden.

Ach du Scheiße, jetzt geht das nochmal von vorne los. Nur diesmal mit 30sec statt 20. Hilfe!

Ich biete 40 Sekunden 😁

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