Rechtsfahrgebot heute noch zeitgemäß?
Ich wollte jetzt nicht im Aufreger thread darüber diskutieren.
Ich habe ein wenig das Gefühl, dass das Gesetz mit dem Rechtsfahrgebot aus einer Zeit stammt, als die Straßen noch wesentlich leerer waren. Da war es auch noch wesentlich leichter umsetzbar, schön rechts fahren, für schnellere mal kurz nach rechts gehen und dann gleich wieder nach links...
Mittlerweile habe ich eher das Gefühl man sollte ab einer gewissen Verkehrsdichte mehr auf die gleichmäßige Auslastung aller Fahrspuren achten anstatt die linke(n) Spuren nur für Überholvorgänge freizugeben.
Wäre es nicht besser den Verkehr auf zwei oder drei Spuren mit gleichmäßiger Geschwindigkeit durvhzubringen als das heute übliche immer mal wieder ein paar überholen weil man meint auf der anderen Spur, etwas schneller zu sein, was sich meistens eh nur als kurzes Glück herausstellt.
507 Antworten
Das Ganze ergibt sich sinngemäß und habe ich auch erklärt.
Aber jetzt gehe ich mal euren Weg. Es ist also keine Behinderung. Also kann ich doch auch mit 60 km/h auf der mittleren Spur fahren. Denn die auf der rechten Spur können mich ja auch links überholen. Auch wenn illegal, so werden mich rechts Fahrzeuge überholen und somit fahren rechts hin und wieder Fahrzeug auf der rechten Spur, so dass ich nicht nach rechts wechseln muss.
Sinngemäß widerspricht das zwar der StVO aber wortgetreu hingegen nicht.
So wird ein sinnvolles Gesetz langstrumpfmäßig ausgelegt, nur damit man nicht kurz nach rechts gewechselt werden muss.
Gehört ihr wirklich zu den Fahrern, die stur in der Mitte bleiben, nur damit sie nicht das Lenkrad erst nach rechts und dann wieder nach links drehen müssen?
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 7. Mai 2021 um 21:49:06 Uhr:
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 7. Mai 2021 um 21:36:10 Uhr:
Weil die Lücke nicht deutlich über 20 Sekunden ist?
Braucht sie nicht, denn Gerichte haben die 20 Sekunden Lücke als ausreichend definiert, um ein Überholen zu ermöglichen.
Solch ein Schwachsinn!
Und du glaubst allen Ernstes jeder kann diese 20 Sekunden-Lücke genau abschätzen, und das abhängig von unterschiedlichen Geschwindigkeiten?
Hast du deine innere Stoppuhr immer so perfekt geeicht, dass du das alles so sekundengenau vorausschauend einschätzen kannst?
Du berufst dich auf die sture Bürokratie der Vorgabe durch ein Gesetz und pochst darauf, dass andere sich bitteschön danach richten mögen.
Wie schon von anderen erwähnt, hast auch du ein Gaspedal um deine Geschwindigkeit angemessen zu justieren um gönnerhaft anderen ihren Überholvorgang zu Ende führen zu lassen.
Klar juckt dir der Gasfuß, beherrsche ihn doch einfach besser..
Lass einfach deine Paragraphen und Urteile und fahre mehr der Realität angepasst.. Du bist genauso wenig allein auf der Straße wie andere, die dich angeblich immer wieder behindern..
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 7. Mai 2021 um 22:18:50 Uhr:
Das Ganze ergibt sich sinngemäß und habe ich auch erklärt.
Neh, jetzt bitte nicht sinngemäß oder sonstwie.
Einfach nur präzise nennen, in welcher Verordnung oder welchem Gesetz diese 20 Sekunden vom Gesetzgeber definiert werden, denn das war Deine Behauptung. Und bitte auch mitteilen, wo genau steht, dass diese 20 Sekunden auch für Autobahnen mit Mittelspur gelten.
@Uwe Mettmann schrieb am 7. Mai 2021 um 20:55:17 Uhr:
der Gesetzgeber hat hier eben die 20 Sekunden definiert.
.
Wo? An welcher Stelle?
Also jetzt übertreibst du wieder maßlos Uwe. Es ging doch gar nicht um ständiges „Blockieren“ einer Fahrspur. Und es wird sicherlich niemandem ein Zacken aus der Krone brechen, wenn er sein Lenkrad mal kurz betätigt. Aber das für jede noch so kleine Lücke zu verlangen, damit das schnellere Fahrzeug seine Geschwindigkeit unter keinen Umständen reduzieren muss, ist dann wohl doch etwas über das Ziel hinausgeschossen.
Ich mein, es es ist ja sicher auch nicht der Untergang des Abendlandes, wenn das hintere Fahrzeug mal kurz lupft und sein Geschwindigkeit anpasst, bis der andere seinen Überholvorgang abgeschlossen hat.
P.S.: Ich weiß, ich wiederhole mich und hab oben schon ziemlich genau das Gleiche geschrieben...
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Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 7. Mai 2021 um 22:18:50 Uhr:
Also kann ich doch auch mit 60 km/h auf der mittleren Spur fahren.
Nein, kannst Du nicht.
StVO § 3 Abs. 2:
Zitat:
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 7. Mai 2021 um 22:03:18 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 7. Mai 2021 um 20:55:17 Uhr:
Alleine aufgrund von diesem Paragraphen, muss man nach rechts gehen, wenn die Lücke ausreichend groß ist, dass man einfach weiterfahren kann und der Gesetzgeber hat hier eben die 20 Sekunden definiert.
Könntest Du bitte das entsprechende Gesetz oder die entsprechende Verordnung nennen, wo diese 20 Sekunden vom Gesetzgeber definiert werden? Und dann auch den Passus, aus dem hervorgeht, dass diese 20 Sekunden auch für Autobahnen mit Mittelspur gelten?
Das wurde doch nun schon drei/viermal, gar mittels Link, dargelegt.
Zitat:
@versauterurlaub schrieb am 7. Mai 2021 um 22:19:14 Uhr:
Lass einfach deine Paragraphen und Urteile und fahre mehr der Realität angepasst..
Genau das mache ich und dazu gehört das Mitdenken und das partnerschaftliche Fahren anderen gegenüber.
Zitat:
@versauterurlaub schrieb am 7. Mai 2021 um 22:19:14 Uhr:
Du bist genauso wenig allein auf der Straße wie andere, die dich angeblich immer wieder behindern..
Richtig, ich bin nicht alleine auf der Straße und genau deshalb denke ich auch an andere.
Von deiner angeblichen Behinderung meine Person gegenüber war nicht die Rede, denn ich fahre sowieso selten 3-spurige Autobahnen und wenn doch, dann zu Zeiten, da ist es so leer, dass ein Mittelspurschleicher kaum stört. Also habe ich kein Problem mit deren Behinderung.
Ich verstehe es einfach nicht, warum man nicht einmal zu Gunsten anderer Autofahrer nachgeben kann, ohne dass man selbst Nachteile hat.
Dann wird sich gewundert, dass immer mehr gedrängelt wird. Es gibt nun mal die Gegenegoisten, die sich das nicht gefallen lassen und dann drängeln.
Genauso entsteht der Frust im Straßenverkehr, jeder will seinen Egoismus durchdrücken.
Wie schön und entspannend wäre eine partnerschaftliche Fahrweise und dieser Hinweis zielt auf alle Fraktionen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 7. Mai 2021 um 22:18:50 Uhr:
Also kann ich doch auch mit 60 km/h auf der mittleren Spur fahren. Denn die auf der rechten Spur können mich ja auch links überholen.Gruß
Uwe
Ach wirklich?
Das klang vor ein paar Tagen noch ganz anders?
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 3. Mai 2021 um 20:38:40 Uhr:
...
Für PKWs wird an verschiedenen Stellen eine Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h empfohlen, so z.B. durch diese Rechtsanwaltskanzlei oder diese Kanzlei. Weiterhin findet man diese Empfehlung auch hier und auch Fahrschulen blasen ins gleiche Horn: Klick mich
...
GrußUwe
Wo soll das hin führen?
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 7. Mai 2021 um 22:36:43 Uhr:
Das wurde doch nun schon drei/viermal, gar mittels Link, dargelegt.
Ja, auch von mir selbst. Deswegen wüsste ich gerne die genaue Quelle für den "alternativen Fakt", dass der Gesetzgeber diese 20 Sekunden definiert habe. Bitte einfach nur präzise mitteilen, WO der Gesetzgeber das definiert hat, zum genauen Nachlesen. In welchem Gesetz oder in welcher Verordnung steht das, auch in Hinblick auf die 20 Sekunden bei BAB mit Mittelstreifen. DAS wurde nämlich noch nicht dargelegt.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 7. Mai 2021 um 22:34:34 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 7. Mai 2021 um 22:18:50 Uhr:
Also kann ich doch auch mit 60 km/h auf der mittleren Spur fahren.
Nein, kannst Du nicht.StVO § 3 Abs. 2:
Doch kann ich sehr wohl, wenn ich eine Ape fahre, die nicht wesentlich schneller fährt.
Halten wir mal fest, nach deiner Langstrumpf-StVO dürfte ich mit meiner Ape also auf der mittleren Spur fahren, wenn mich hin und wieder rechts Fahrzeug überholen, denn nicht ich verhalte mich falsch, sondern die Fahrzeuge rechts.
Wobei, die verhalten sich eigentlich auch korrekt, denn hinter mir würde sich eine lange Schlange bilden und in diesem Fall darf ja rechts vorsichtig mit maximal 20 km/h Differenzgeschwindigkeit überholt werden.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 7. Mai 2021 um 20:55:17 Uhr:
der Gesetzgeber hat hier eben die 20 Sekunden definiert.
.
An welcher Stelle? In welchem Gesetz oder in welcher Verordnung hat der Gesetzgeber die 20 Sekunden definiert, auch zu Autobahnen mit Mittelstreifen?
Ist es so schwer, diese Frage zu beantworten?
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 7. Mai 2021 um 22:46:06 Uhr:
Jetzt konstruierst du aber haarsträubende Szenarien, um deine Ansicht ins richtige Licht zu rücken.
Wenn das Szenario so haarsträubend ist wirst du doch hyperleicht erläutern können, warum dieses Szenario gegen die StVO widerspricht und euer Szenario hingegen nicht.
Gruß
Uwe
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 7. Mai 2021 um 22:41:22 Uhr:
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 7. Mai 2021 um 22:36:43 Uhr:
Das wurde doch nun schon drei/viermal, gar mittels Link, dargelegt.
Ja, auch von mir selbst. Deswegen wüsste ich gerne die genaue Quelle für den "alternativen Fakt", dass der Gesetzgeber diese 20 Sekunden definiert habe. Bitte einfach nur präzise mitteilen, WO der Gesetzgeber das definiert hat, zum genauen Nachlesen. In welchem Gesetz oder in welcher Verordnung steht das, auch in Hinblick auf die 20 Sekunden bei BAB mit Mittelstreifen. DAS wurde nämlich noch nicht dargelegt.
Nun ja, da könnte man ja geauso (penetrant) nachfragen, in welchem Gesetzestext denn nun genau steht, wie man sich in Situation X; Y; Z exakt nach §1 der StVO zu verhalten hat.
Das wird jetzt ein bischen albern. 😉
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 7. Mai 2021 um 20:55:17 Uhr:
der Gesetzgeber hat hier eben die 20 Sekunden definiert.
.
Wo hat der Gesetzgeber die 20 Sekunden definiert? Hat er diese 20 Sekunden auch zu Autobahnen mit Mittelstreifen definiert?
Ich möchte die Stelle gerne im Original lesen, nenne doch bitte das Gesetz oder die Verordnung, aus der Du hast. Ich glaube nämlich nicht, dass der Gesetzgeber dies so definiert hat. Daher bitte eine genaue Quellenangabe.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 7. Mai 2021 um 22:59:11 Uhr:
Nun ja, da könnte man ja geauso (penetrant) nachfragen, in welchem Gesetzestext denn nun genau steht, wie man sich in Situation X; Y; Z exakt nach §1 der StVO zu verhalten hat.
§ 1 ist allgemein gehalten. Die 20 Sekunden sind dagegen eine sehr präzise Angabe, und da der Gesetzgeber sie definiert haben soll, ist die Frage doch naheliegend, wo das steht. Wo kann ich das nachlesen? Bis jetzt kamen nur ausweichende Antworten und Herumgeeiere. Einfach nur mitteilen, wo das steht. Scheint ja ein Ding der Unmöglichkeit zu sein.