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Rechtschuldsversicherung bei Finanzierung seperat kündigen? (Consors)

Themenstarteram 14. Oktober 2019 um 11:35

Hallo

Habe am letzten Donnerstag eine Finanzierung abgeschlossen und nun entdeckt das ich eine Art Rechtschuldsversicherung mit dabei habe

Was ist das genau? Ich habe 14 Tage Kündigungsrecht und frage mich ob ich sowas wirklich brauche?

kann ich das seperat kündigen

Danke euch

Beste Antwort im Thema

Lieber ganz oldschool per Einschreiben mit Rückschein. Dann gibt’s später auch keine Diskussion

 

Und nochmal: schreib bitte nicht Kündigung sondern Widerruf!!

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38 Antworten
Themenstarteram 14. Oktober 2019 um 23:03

Danke euch für die Tipps und die nette Hilfe

Eine Frage hätte ich noch

Die Consors Finanz ist in München oder?

Also dort müsste ich das ganze dann hinschicken..

Ich ärgere mich über mich selber wie dumm ich war und nicht darauf geachtet habe.

Sowas sollte man den Kindern in der Schule beibringen und nicht wie man Erörterungen in 3 Sprachen schreibt...

Bin mit meinen 22 echt noch blauäugig

Dein(e) Vertragspartner und dessen Adresse entnimmst du den Vertragsunterlagen.

 

Den Kindern in der Schule beibringen...

naja, man kann generell die Schule und oder andere Verantwortlich machen. Oder man packt sich mal an die eigene Nase und fragt sich, warum man etwas unterschreibt, was ganz offensichtlich >500€ kostet, und damit sogar mehr, als die Zinsen über die gesamte Laufzeit.

Aber es lebt sich natürlich leichter, wenn die anderen Schuld sind.

Ist ja noch nicht zu spät. Die richtige Adresse für den Widerruf findest du in der Widerrufsbelehrung.

 

Eigentlich hast du es richtig gemacht. Einfach unterschreiben und nachher widerrufen. So hast du zumindest keine Diskussion mit dem Händler in dem er dir irgendeinen Schmarrn erzählt.

Zitat:

@Krajisnik1996 schrieb am 15. Oktober 2019 um 01:03:45 Uhr:

Sowas sollte man den Kindern in der Schule beibringen und nicht wie man Erörterungen in 3 Sprachen schreibt...

Bin mit meinen 22 echt noch blauäugig

Warum?? Das macht die "Schule des Lebens" doch bestens, oder glaubst Du, in der Schule/ Studium kann alles gelehrt werden, was in dennächsten 35- 50 Jahren so alles anfallen könnte?

Aber, wenn es Dir hilft, es ging (fast) Allen so. Learning by doing, oder eben aus den eigenen Fehlern.

Gruss vom Asphalthoppler

Zitat:

@Lattementa schrieb am 15. Okt. 2019 um 07:24:06 Uhr:

Ist ja noch nicht zu spät. Die richtige Adresse für den Widerruf findest du in der Widerrufsbelehrung.

Richtig!

Liegt die Widerrufsbelehrung denn überhaupt schon vor? Die kommt normal per Post. Der Vertragsabschluss ist ja noch sehr frisch.

Themenstarteram 15. Oktober 2019 um 18:25

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 15. Oktober 2019 um 20:10:03 Uhr:

Zitat:

@Lattementa schrieb am 15. Okt. 2019 um 07:24:06 Uhr:

Ist ja noch nicht zu spät. Die richtige Adresse für den Widerruf findest du in der Widerrufsbelehrung.

Richtig!

Liegt die Widerrufsbelehrung denn überhaupt schon vor? Die kommt normal per Post. Der Vertragsabschluss ist ja noch sehr frisch.

Habs schon abgeschickt

Mit dem Widerruf hätte ich gewartet bis die Widerrufsbelehrung bei dir und die Frist fast abgelaufen ist oder im Idealfall das Fahrzeug geliefert wurde.

Themenstarteram 15. Oktober 2019 um 19:11

Warum das denn

Weil gewisse Händler versuchen nachzuverhandeln. Die erzählen dir dann dass der tolle Zinssatz ohne die Versicherung nicht zählt und so. Ist natürlich alles Quatsch. Also nicht belabern lassen.

Themenstarteram 15. Oktober 2019 um 20:04

Zitat:

@Lattementa schrieb am 15. Oktober 2019 um 22:02:53 Uhr:

Weil gewisse Händler versuchen nachzuverhandeln. Die erzählen dir dann dass der tolle Zinssatz ohne die Versicherung nicht zählt und so. Ist natürlich alles Quatsch. Also nicht belabern lassen.

Das ist mir schon klar soll der labern :D

Brief und Schein hab ich jetzt

Jetzt muss ich erst ne Versicherung raussuchen und dann zur Zulassungsstelle oder?

Hallo,

ja, eine Versicherungsbestätigung in Form der E lektron. V ersicherungs B estätigung (eVB) benötigst Du. Ist am PC in 5 Min. erledigt, wenn man weiß,bei wemman den Vertrag machen will.

Du kannst auch online das Fahrzeug anmelden. Ist etwas umständlich (nur mit neuem Personalausweis mit Onlinefunktion und über Lesegerät), aber es geht zumindest!

Bei Zulassung in dem Amt, den Personalausweis, die Fahrzeugunterlagen und die IBAN für die Steuerabbuchng nicht vergessen.

Im Amt bekommst Du dann von dem Sachbearbeiter den Zahlschein und eine Bescheinigung zur Anfertigung der Kennzeichen. In vielen Zulassungsbehörden gibt es Kassenautomaten, die am Liebsten nur EC-Karten akzeptieren.

Also auch diese mitnehmen. Nach Bezahlung der Zulassungskosten ( 3 Kassenbons!) noch die Kennzeichen herstellen lassen und wieder zurück (bei uns) zum Ausgabeschalter, wo man die Kennzeichen und einen der 3 Kassenbon abgibt. Nach kurzer Wartezeit erhält man dann die Fahrzeugpapiere und die bunt beklebten Kennzeichen zurück.

Damit ist der Vorgang dann abgeschlossen. Der Versicherer erfährt durch Abruf der eVB von der Zulassung und sendet unaufgefordert die Police und leider auch die Rechung per Post- oder Online- oder Beides, Dir zu.

Bis zur Bezahlung der Versicherung (nach Rechnungseingang), ist das Fahrzeug vom Moment der Zulassung in dem beantragtem Umfang vorläufig versichert. Erst mit Zugang der Rechnung und dem fristgerechten Entrichten des Beitrages besteht das Versicherungsverhältnis "dauerhaft".

Gruss vom Asphalthoppler

Themenstarteram 15. Oktober 2019 um 20:46

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 15. Oktober 2019 um 22:40:35 Uhr:

Hallo,

ja, eine Versicherungsbestätigung in Form der E lektron. V ersicherungs B estätigung (eVB) benötigst Du. Ist am PC in 5 Min. erledigt, wenn man weiß,bei wemman den Vertrag machen will.

Du kannst auch online das Fahrzeug anmelden. Ist etwas umständlich (nur mit neuem Personalausweis mit Onlinefunktion und über Lesegerät), aber es geht zumindest!

Bei Zulassung in dem Amt, den Personalausweis und die IBAN für die Steuerabbuchng nicht vergessen.

Im Amt bekommst Du dann von dem Sachbearbeiter den Zahlschein und eine Bescheinigung zur Anfertigung der Kennzeichen. In vielen Zulassungsbehörden gibt es Kassenautomaten, die am Liebsten nur EC-Karten akzeptieren.

Also auch diese mitnehmen. Nach Bezahlung der Zulassungskosten ( 3 Kassenbons!) noch die Kennzeichen herstellen lassen und wieder zurück (bei uns) zum Ausgabeschalter, wo man die Kennzeichen und den Kassenbon abgibt. Nach kurzer Wartezeit erhältman dann die Fahrzeugpapiere und die bunt beklebten Kennzeichen zurück.

Damit ist der Vorgang dann abgeschlossen. Der Versicherer erfährt durch Abruf der eVB von der Zulassung und sendet unaufgefordert die Police und leider auch die Rechung per Post- oder Online- oder Beides, Dir zu.

Bis zur Bezahlung der Versicherung (nach Rechnungseingang), ist das Fahrzeug vom Moment der Zulassung in dem beantragtem Umfang vorläufig versichert. Erst mit Zugang der Rechnung und dem Entrichten des Beitrages besteht das Versicherungsverhältnis "dauerhaft".

Gruss vom Asphalthoppler

Vielen lieben Dank

Jetzt hab ich aber den Fall das mein Vater das Auto für mich gekauft hat und es auch auf ihn Versichert werden soll.

Da ich aber in einem anderen Landkreis lebe ist es jetzt kompliziert.

Ich habe eine Vollmacht von ihm und den Personalausweis kann ich das Auto jetzt in Gladbeck auf meinen Vater anmelden damit er Halter ist obwohl er in Hamburg lebt?

Das Auto steht noch in Paderborn also muss ich erst das mit der Zulassung klären um es zu versichern.

Wie soll ich das jetzt am besten schnell machen?

Hallo,

Versicherung

Dein Vater schließt die Versicherung für das Fahrzeug ab, gibt aber "weiteren Fahrer" an, damit Du als rechtmäßiger Fahrer Versicherungsschutz hast. Natürlich kannst Du das am PC auch für Deinen Vater (mit dessem Wissen) schnell erledigen, sofern Du die Daten von Deinem Vater hast ( Schadensfreiheitsrabatt für Haftpflicht und Kasko)

Zulassung

Du benötigst eine eigenhändig unterzeichnete Vollmacht Deines Vaters, dass Du stellvertretend für ihn das Fahrzeug zulassen darfst. 2- Zeiler genügt. + vollständiger Name, Anschrift und Geburtsdatum des Vaters und natürlich auch Dein vollständiger Name!

Ich weiß nicht, ob Gladbeck der zuständige Zulassungsbezirkt für den Wohnort Deines Vaters ist. Wo Dein Vater wohnt, muss das Auto auch auf ihn zugelassen werden.

Du bist nur - in Stellvertretung- Anmeldender, Dein Vater aber der Halter, was ja gewünscht ist. Somit steht sein Name in den Papieren.

Gruss vom Asphalthoppler

Themenstarteram 15. Oktober 2019 um 21:06

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 15. Oktober 2019 um 23:01:42 Uhr:

Hallo,

Versicherung

Dein Vater schließt die Versicherung für das Fahrzeug ab, gibt aber "weiteren Fahrer" an, damit Du als rechtmäßiger Fahrer Versicherungsschutz hast. Natürlich kannst Du das am PC auch für Deinen Vater (mit dessem Wissen) schnell erledigen, sofern Du die Daten von Deinem Vater hast ( Schadensfreiheitsrabatt für Haftpflicht und Kasko)

Zulassung

Du benötigst eine eigenhändig unterzeichnete Vollmacht Deines Vaters, dass Du stellvertretend für ihn das Fahrzeug zulassen darfst. 2- Zeiler genügt. + vollständiger Name, Anschrift und Geburtsdatum des Vaters und natürlich auch Dein vollständiger Name!

Ich weiß nicht, ob Gladbeck der zuständige Zulassungsbezirkt für den Wohnort Deines Vaters ist. Wo Dein Vater wohnt, muss das Auto auch auf ihn zugelassen werden.

Du bist nur - in Stellvertretung- Anmeldender, Dein Vater aber der Halter, was ja gewünscht ist. Somit steht sein Name in den Papieren.

Gruss vom Asphalthoppler

Erstmal vielen lieben dank nochmal an dich für die Hilfe

Wie gesagt mein Vater wohnt 300 km von hier..

er hat aber keine Zeit herzukommen...außerdem steht das Auto ja in Paderborn und er wohnt in Hamburg

Wie komm ich jetzt an das Auto?

also kann ich das Auto nicht auf ihn anmelden da er ja nicht hier lebt oder?

Also hab ich jetzt 2 Möglichkeiten?

Ich schließe schnell die Versicherung für meinen Dad an und trage mich als Halter an

Oder ich besorge ein Kurzzeitkennzeichen und fahre dann nach Hamburg

Seh ich das so richtig?

Hallo,

wenn Dein Vater in Hamburg wohnt, muss es dort auf ihn zugelassen werden. Willst Du es - stellvertretend- für ihn zulassen, musst Du nach Hamburg zur zuständigen Zulassungsstelle. (Ich vermute mal, dass es in Hamburg mehrere gibt, je nach Wohnort dann zuständig).

Das Fahrzeug brauchst Du für die Zulassung ja nicht. Nur die Papiere. Also, wenn, dann mit der Bahn nach Hamburg fahren. (kostet auch nicht viel mehr als eine Kurzzulassung), oder Dein Vater geht in Hamburg mit den Papieren zur Behörde und lässt es auf sich zu.

Merksatz: Wo Du mit Hauptwohnsitz gemeldet bist, melde auch Dein Fahrzeug an!

Alternative

Vater ist Versicherungsnehmer, Du der Halter. Dann ist die Zulassungsbehörde an Deinem Wohnort zuständig.

Wäre vll. die schnellere Lösung. Musst Du nur in dem Versicherungsantrag (online) entsprechend deklarieren, dass Du der Halter bist..

Mit den Fahrzeugpapieren und den Kennzeichen kannst Du dann das Fahrzeug im Autohaus abholen.

Fahrzeugbrief , bzw. CoC- Bescheinigung hast Du vom Verkäufer erhalten? Sorry, ja, hast Du erhalten...!

Bin mal Neugierig. Soll der Schadensfreiheitsrabatt Deines Vaters auf Dein Fahrzeug angewandt werden, oder ist es ein Zweitwagen? Dann mach das Sinn, dass Dein Vater Versicherungsnehmer ist, da Du aus Altersgründen noch keine höheren Rabatte angerechnet bekommst. Hat Dein Vater keinen freien Rabatt für das Auto, bzw. wird das Fahrzeug nicht als Zweitwagen Deines Vaters versichert macht es auch keinen Sinn ihn als Versicherungsnehmer einzusetzen.

Gruss vom Asphalthoppler

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