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Rechtschuldsversicherung bei Finanzierung seperat kündigen? (Consors)

Themenstarteram 14. Oktober 2019 um 11:35

Hallo

Habe am letzten Donnerstag eine Finanzierung abgeschlossen und nun entdeckt das ich eine Art Rechtschuldsversicherung mit dabei habe

Was ist das genau? Ich habe 14 Tage Kündigungsrecht und frage mich ob ich sowas wirklich brauche?

kann ich das seperat kündigen

Danke euch

Beste Antwort im Thema

Lieber ganz oldschool per Einschreiben mit Rückschein. Dann gibt’s später auch keine Diskussion

 

Und nochmal: schreib bitte nicht Kündigung sondern Widerruf!!

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Wikipedia meint dazu:

Eine Restschuldversicherung (auch als Restkreditversicherung oder Kredit-Lebensversicherung bezeichnet) ist eine Absicherung des Kreditnehmers bzw. von dessen Hinterbliebenen für den Fall des Todes, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Sie dient auch dem Kreditgeber als zusätzliche Kreditsicherheit und wird als solche im Kreditvertrag an die Bank abgetreten.

bedenke aber das die bank in der regel schon den Brief hat als Kreditabsicherung. Ist der Rest für dich relevant?

Schau mal was es am ende fianaziell ausmacht.

Wenn Du die nicht nimmst, kann es im gegenzug aber sein, das die Bank höhere Gebühren oder Zinsen nimmt umd das vermeindliche Risiko auf zu fangen.

meist lohnt es sich nicht darauf zu verzichten.

Wenn Du vom vertrag zurück trittst ist die komplette Finanzierung weg. dann mußt Du die Summe auf einen Schlag direkt bei Abhohlung des Autos bezahlen.

Themenstarteram 14. Oktober 2019 um 12:36

Habe dort jetzt angerufen und die meinten ich kann per Email kündigen und die Finanzierung bleibt dann aber so

In der Regel sind diese Versicherungen überteuert. Ich würde sie widerrufen. Kündigen ist übrigens was anderes..

Themenstarteram 14. Oktober 2019 um 13:59

Sicher das ich das per Email machen kann?

Die Dame meinte zwar das geht aber es ist ja nicht in ihrem Interesse das ich kündige

Lieber ganz oldschool per Einschreiben mit Rückschein. Dann gibt’s später auch keine Diskussion

 

Und nochmal: schreib bitte nicht Kündigung sondern Widerruf!!

Themenstarteram 14. Oktober 2019 um 14:36

Zitat:

@Lattementa schrieb am 14. Oktober 2019 um 16:35:17 Uhr:

Lieber ganz oldschool per Einschreiben mit Rückschein. Dann gibt’s später auch keine Diskussion

Und nochmal: schreib bitte nicht Kündigung sondern Widerruf!!

Aber ich kann doch die Email speichern oder nicht

Das beweist aber nichts. Wenn dann in der E-Mail um Bestätigung des Zugangs bitten.

Themenstarteram 14. Oktober 2019 um 14:42

Zitat:

@Lattementa schrieb am 14. Oktober 2019 um 16:39:43 Uhr:

Das beweist aber nichts. Wenn dann in der E-Mail um Bestätigung des Zugangs bitten.

Sorry für die dumme Frage aber wie genau sieht ein Einschreiben aus und was ist ein Rückschein?

Reicht es wenn ich meine Kundennummer aufschreibe und dann.. Hiermit widerrufe ich..

Die Consors Finanz hat ihren Sitz ja in Duisburg also ca 10 km von mir würde es einfach in den Postkasten werfen

Schreib auf jeden Fall dass du nur den Versicherungsvertrag widerrufst und NICHT den Darlehensvertrag. Zum Einschreiben berät dich die nächste Postfiliale

Zitat:

@Krajisnik1996 schrieb am 14. Oktober 2019 um 16:42:09 Uhr:

Zitat:

@Lattementa schrieb am 14. Oktober 2019 um 16:39:43 Uhr:

Das beweist aber nichts. Wenn dann in der E-Mail um Bestätigung des Zugangs bitten.

Die Consors Finanz hat ihren Sitz ja in Duisburg also ca 10 km von mir würde es einfach in den Postkasten werfen

Du müsstest den Zugang des Schreibens beweisen. Dafür ist der Rückschein gut. Der sagt aus "Postbote X hat Brief in Briefkasten Y eingeworfen, dafür hat bevollmächtigter Z (optional) unterschrieben".

Alternativ kann man den Brief auch unter (neutralen) Zeugen einwerfen. Das hat sogar den Vorteil, dass diese den Inhalt bestätigen können. Lass dir das dann vom Zeugen quittieren.

Rechnet man sich Spaßeshalber mal den Zins aus, den man mit RSV zahlt, würde so manch einem schwindelig werden ;)

Zitat:

@Krajisnik1996 schrieb am 14. Oktober 2019 um 16:42:09 Uhr:

Zitat:

@Lattementa schrieb am 14. Oktober 2019 um 16:39:43 Uhr:

Das beweist aber nichts. Wenn dann in der E-Mail um Bestätigung des Zugangs bitten.

Sorry für die dumme Frage aber wie genau sieht ein Einschreiben aus und was ist ein Rückschein?

Reicht es wenn ich meine Kundennummer aufschreibe und dann.. Hiermit widerrufe ich..

Die Consors Finanz hat ihren Sitz ja in Duisburg also ca 10 km von mir würde es einfach in den Postkasten werfen

Ein Einschreiben ist eine besondere Briefzustellform

Der Brief wird eben nicht "normal" in den Briefkasten geworfen sondern der Postbote bekommt eine Unterschrift. Noch stärker ist der Rückschein. da hängt am Brief ein Rosa Kärtchen. das muß der Empfänger unterschreiben und es wird Dir zurück geschickt. dann hast Du einen 100% nachweis das der Breif auch angekommen ist.

Das Problem bei einer E-Mail ist eben das Du keinen nachweis hast das sie auch wirklich beim Empfänger angekommen ist.

Und wenn Du der meinung bist, diese Restschuldversicherung nicht zu brauchen, dann wiederrufe NUR die. KEINE Kündigung sondern nur ein WIEDERRUF der Restschuldversicherung. Weise noch darauf hin, das Du die anderen vertragsbestandteile nicht wiederrufst.

Aber wie gesagt: Schau mal was das am Ende kostet. Für 1,50 lohnt sich der Aufwand nicht.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 14. Oktober 2019 um 14:06:51 Uhr:[.

bedenke aber das die bank in der regel schon den Brief hat als Kreditabsicherung. Ist der Rest für dich relevant?

Schau mal was es am ende fianaziell ausmacht.

Wenn Du die nicht nimmst, kann es im gegenzug aber sein, das die Bank höhere Gebühren oder Zinsen nimmt umd das vermeindliche Risiko auf zu fangen.

meist lohnt es sich nicht darauf zu verzichten.

Wenn Du vom vertrag zurück trittst ist die komplette Finanzierung weg. dann mußt Du die Summe auf einen Schlag direkt bei Abhohlung des Autos bezahlen.

Hallo,

bitte verbreite keine Horrorszenen, zumal, wenn sie aus purer Einbildung bestehen!

Kaufvertrag für das KFZ und Darlehensvertrag für das selbe KFZ sind 2 verschiedene Verträge. Der 3. im Bunde ist der Versicherungsvertrag. Dieser ist in keiner Weise mit dem Darlehensvertrag verbunden. Da es gängige Praxis in Deutschland ist, dass Verträge zu erfüllen sind (pacta sunt servanda), können geschlossene Verträge nur dann geändert werden, wenn a) beide Vertragsparteien dem zustimmen,b) wenn eine Partei vertragsbrüchig wird (z.B. ausbleibende Ratenzahlungen).

Eine Restschuldversicherung als Bestandteil des Kreditvertrages wäre sittenwidrig, da der Darlehensnehmer unangemessen benachteiligt wird. Allein schon aus dem Grund, dass er ja zumeist keine freie Entscheidung zur Wahl des Versicherers hat. Damit wäre er der Bank schutzlos ausgeliefert.

Wer eine Lebensversicherung bereits hat, ist für den Fall des unglücklichen Falles bereits gut abgesichert.

Die Losung: Eine Restschuldversicherung ist so notwendig, wie ein Kropf", entspricht der Tatsache. Positiv könnte man aber agitieren, dass auch Versicherungsvermittler gut leben wollen.

 

Gruss vom Asphalthoppler

Ganz unrecht hat er nicht, wenn es auch formal falsch ist. Es ist schon vorgekommen, dass Kreditverträge inkl. RSV Vertrag abgeschlossen wurden. Dazu gab es dann die verbindliche Bestellung des PKW. Dreimal darfst du raten, wann die Bestellung des PKW angenommen wurde...

Tipp: nicht binnen 14 Tagen ;)

 

Ob sittenwidrig oder nicht. Recht haben und recht bekommen. Da liegen auch manchmal Welten zwischen

Zitat:

@guruhu schrieb am 14. Oktober 2019 um 20:22:40 Uhr:

Ganz unrecht hat er nicht, wenn es auch formal falsch ist. Es ist schon vorgekommen, dass Kreditverträge inkl. RSV Vertrag abgeschlossen wurden. Dazu gab es dann die verbindliche Bestellung des PKW. Dreimal darfst du raten, wann die Bestellung des PKW angenommen wurde...

Tipp: nicht binnen 14 Tagen ;)

Ob sittenwidrig oder nicht. Recht haben und recht bekommen. Da liegen auch manchmal Welten zwischen

Hallo,

nun, es gibt die, -allerdings sehr selten von den Banken angewandte, Form der vertraglichen Einheit von Finanzierungs- und Restschuldversicherung. Voraussetzung hierfür ist, dass die RSV im Kreditangebot eingerechnet wird. Bedeutet also, dass der nom. und eff. Jahreszins entsprechend angepasst und ausgewiesen werden muss. Da würde der Kunde sofort erkennen, dass evtl. 10% eff. Jahreszins nicht das beste Geschäft sind. Darum lassen es die Banken und bauen auf Freiwilligkeit unter leichtem Druck. Ich kenne Fälle, da haben sich Banken mit dem Fahrzeug, einer Gehaltsabtretungserklärung und einer RSV schadlos gehalten. So geht das natürlich nicht.

In Deinem Beispiel wäre doch zufragen, auf was hin die RSV abgeschlossen worden ist, wenn es gar keine Darlehenszusage gab. Ohne Annahme der verbindl. Bestellung ( als Ausdruck des Willens zum Verkauf des Fahrzeuges), kein Darlehensvertrag. Ohne Darlehensvertrag keine RSV.

Manchmal muss man da deutliche Ansagen machen, denn, was wäre in Deinem Beispiel passiert, wenn die verb. Bestellung wegen Lieferengpässen nicht angenommen würde. Müsste man dann eine Versicherung bezahlen, die nachweislich auf kein Ziel ausgerichtet ist? Das jobbt so nicht.

Gruss vom Asphalthoppler

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