Rechts vor Links...
Hallo zusammen,
mein Kollege und ich sind uns uneinig. Ich kenne die Regel so, dass IMMER der der Rechts von sich niemanden hat, IMMER zuerst fahren darf, unabhängig von der Fahrtrichtung.
Schaut Euch mal bitte das beigefügte Bild an. Mein Kollege behauptet, dass das Blaue Fahrzeug zuerst fahren darf, da er nur nach rechts abbiegt. Ich bin aber der Meinung, dass der Rote zuerst fahren darf. Dann der Gelbe und zum Schluss dann erst der Blaue.
Wer hat Recht ? Im Internet habe ich genau diese Konstellation leider nicht finden können.
Beste Antwort im Thema
Der Rote ist Linksabbieger, der muss natürlich vor Blau warten. §9(3) StVO.
Dann Rot und dann Gelb.
Deine Interpretation "Rechts vor Links" ist .... sportlich.
478 Antworten
Zitat:
@Florian333 schrieb am 6. Mai 2019 um 16:37:31 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 16:31:25 Uhr:
Sowie ich etwas von rechts hatte durfte ich nicht fahren.Das ist immer noch falsch, auch auf Seite 20 des Threads. Entscheidend nach dem Wortlaut der DDR-StVO war nicht, ob einer von rechts kam, sondern ob man einem von rechts die Vorfahrt gewähren musste. Das ist nicht das selbe. im Ausgangsbeitrag hat Blau einen von rechts - er muss ihm aber nicht Vorfahrt geben, wenn er einfach rechts abbiegen kann ohne ihn zu behindern. Er biegt einfach ab, danach sind es nur noch zwei Fahrzeuge, unter denen ganz normal rechts vor links gilt.
Die DDR-Regelung sollte ein Verstopfen der Kreuzung aufgrund einer Patt-Situation vermeiden. Die gibt es aber in der Skizze des Ausgangsbeitrags nicht. Blau biegt einfach ab, fertig.
Nein das ist alles falsch.
Blau biegt nicht einfach ab, er musste in der DDR Rot vorlassen, da Rot keinem von rechts die Vorfahrt gewähren musste.
Die Vorfahrt, das hatten wir heute klargestellt gilt über die gesamte Fahrbahn nicht nur über einzelne Fahrspuren, somit kann man nicht sagen das plötzlich keine Vorfahrtbeziehung mehr besteht.
Das war früher so und ist auch noch heute so.
Und nochmal meine Frage von heute früh. Hast Du Deine Fahrerlaubnis in der DDR gemacht ?
Du hast es nicht verstanden und du gibst dir auch nicht die geringste Mühe. Dass die Vorfahrt über die ganze Fahrbahnbreite gilt, war in der DDR so und das ist auch heute noch so. Wenn Blau aber rechts abbiegen kann ohne Gelb zu behindern, dann muss er ihm auch nicht die Vorfahrt geben. Wie sollte er das auch machen?
Zitat:
@roberto743 schrieb am 6. Mai 2019 um 16:51:06 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 [url=https://www.motor-talk.de/forum/rechts-vor-links-t6611337.html?Eben und nur so macht das auch Sinn (warum sollte ich da auf Autos warten denen ich gar nicht im Weg stehe/fahre?).
Ich habe es so verstanden, daß ja der gelbe Trabbi, z.B. von einer Windböe erfasst werden hätte können und somit auf der Gegenspur landet, wodurch der blaue Rechtsabbieger einen Frontalcrash verschuldet hätte.😁
Ich verstehe bislng nur nicht, warum selbiges nicht auch für den roten Linksabbieger gegolten hat?😕LG
Robert
Weil er der einzige ist der niemanden von rechts die Vorfahrt gewähren muss.
Blau und Gelb haben jeweils etwas von rechts.
Ist Rot weg hat nur noch Blau etwas von rechts.
In der DDR-StVO stand aber nicht "Wenn man niemanden von rechts hat" oder "Wenn man jemanden von rechts hat". Bitte lies doch wenigstens den originalen Verordnungstext nach.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Florian333 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:00:30 Uhr:
Du hast es nicht verstanden und du gibst dir auch nicht die geringste Mühe. Dass die Vorfahrt über die ganze Fahrbahnbreite gilt, war in der DDR so und das ist auch heute noch so. Wenn Blau aber rechts abbiegen kann ohne Gelb zu behindern, dann muss er ihm auch nicht die Vorfahrt geben. Wie sollte er das auch machen?
..aber erst kommt Rot,und wenn Blau losfährt und Rot fährt in Blau dann hat Blau die Brille auf, und bitte nicht wieder persönlich werden, ich gebe mir große Mühe.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:04:37 Uhr:
In der DDR-StVO stand aber nicht "Wenn man niemanden von rechts hat" oder "Wenn man jemanden von rechts hat". Bitte lies doch wenigstens den originalen Verordnungstext nach.
Das gleiche bitte ich Dich, habe ich exklusiv heute früh für dich gepostet, da stand nix von dem was Du behauptest.
Da steht, das man demjenigen die Vorfahrt zu gewähren hat der sich rechts befindet. Deswegen "rechts vor links"
Zitat:
An Kreuzungen und Einmündungen von gleichrangigen Straßen ist dem die Vorfahrt zu gewähren, der von rechts kommt, unabhängig davon, ob die Fahrtrichtung beibehalten wird oder nicht.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:06:15 Uhr:
Da steht, das man demjenigen die Vorfahrt zu gewähren hat der sich rechts befindet.
Genau. Und wie gewähre ich jemandem von rechts die Vorfahrt, wenn ich vor ihm rechts einbiege und ihn dabei nicht im Geringsten behindere? Erkläre doch mal bitte, wie das geht? Es geht nicht, weil dann schlichtweg kein Vorfahrtsfall vorliegt. Daher die Definition der Rechtsprechung, dass ein Vorfahrtsfall nur vorliegt, wenn sich die Fahrlinien zweier Fahrzeuge zur selben Zeit schneiden oder bedrohlich nähern.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 16:26:35 Uhr:
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 6. Mai 2019 um 15:36:25 Uhr:
Wie ich viel weiter vorne schon geschrieben hatte, finde ich es ausserdem unlogisch, dass nach der DDR Regelung der Linksabbieger vor dem Gegenverkehr Vorfahrt hatte, wenn für ihn von
linksrechtslinks jemand kam, aber er die Vorfahrt des Gegenverkehrs beachten muss, wenn vonlinksrechtslinks keiner kommt.Das ist dann reiner Begegnungsverkehr(dann muss der Linksabieger den Gegenverkehr passieren lassen), bzw. der Linksabieger hat auch etwas von rechts.
Das hatte ich schon genauso gemeint, wie ich es geschrieben hatte. Für den Linksabbieger in der Eingangssituation, für den von rechts keiner kommt, ist entscheidend ob von links einer kommt oder nicht, damit er vor dem Gegenverkehr Vorfahrt hat oder nicht. Kommt von links einer, dann Vorfahrt, weil Gegenverkehr warten muss, kommt keiner von links, dann den Gegenverkehr durchlassen. In meinen Augen ist das unlogisch, weil ich als Linksabbieger mal Vorfahrt habe und mal nicht. In der geltenden StVO ist das m.E. eindeutiger gelöst. Der Gegenverkehr hat vor dem Linksabbieger immer Vorfahrt.
Um hier noch mal die Frage aufzugreifen, in welchen Länder die "DDR-Regelung" noch gilt, werde ich in den nächsten Tagen mal meine internationalen Kollegen fragen, wie die diese Situation sehen.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:11:27 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:06:15 Uhr:
Da steht, das man demjenigen die Vorfahrt zu gewähren hat der sich rechts befindet.Genau. Und wie gewähre ich jemandem von rechts die Vorfahrt, wenn ich vor ihm rechts einbiege und ihn dabei nicht im Geringsten behindere? Erkläre doch mal bitte, wie das geht? Es geht nicht, weil dann schlichtweg kein Vorfahrtsfall vorliegt. Daher die Definition der Rechtsprechung, dass ein Vorfahrtsfall nur vorliegt, wenn sich die Fahrlinien zweier Fahrzeuge zur selben Zeit schneiden oder bedrohlich nähern.
Blau hat Gelb von rechts !!!Vorfahrt gewähren!!!, Gelb hat Rot von rechts !!!Vorfahrt gewähren!!!, Rot hat nichts von rechts, darf zuerst fahren.
Und auch wenn Blau einfach so abbiegen könnte, Vorfahrt besteht über die gesamte Fahrbahn, muss er nach dem Gesetz Gelb die Vorfahrt gewähren, somit ist er raus . Das ist heute so und war früher so in der DDR.
Man muss alle 3 Fahrzeuge als Ganzes sehen, darf nicht zwei raus lösen und zuerst regeln.
Du hast noch immer nicht verraten ob Du in der DDR die Fahrerlaubnis gemacht hast.
Edit: das mit der Vorfahrt über alle Spuren wird immer sehr deutlich wenn eine einspurige Straße auf eine mehrspurige trifft. Wenn die mehrspurige Straße die Hauptstraße ist, hat die linke spur auch Vorfahrt wenn man aus der Nebenstraße in die rechte Spur einbiegt, im Falle eines Unfalls, plötzlicher Spurwechsel von links nach rechts, ist das ein Vorfahrtfehler des Einbiegenden, auch wenn er vorher hätte gefahrlos auffahren konnte.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:22:49 Uhr:
Du hast noch immer nicht verraten ob Du in der DDR die Fahrerlaubnis gemacht hast.
Das verrate ich dir dann, wenn du mir verrätst, wie man jemandem die Vorfahrt gewährt, den man gar nicht behindert, mit dem man also nicht mal ansatzweise in Konflikt kommt.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:06:15 Uhr:
Zitat:
@Florian333 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:04:37 Uhr:
In der DDR-StVO stand aber nicht "Wenn man niemanden von rechts hat" oder "Wenn man jemanden von rechts hat". Bitte lies doch wenigstens den originalen Verordnungstext nach.Das gleiche bitte ich Dich, habe ich exklusiv heute früh für dich gepostet, da stand nix von dem was Du behauptest.
Da steht, das man demjenigen die Vorfahrt zu gewähren hat der sich rechts befindet. Deswegen "rechts vor links"
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:06:15 Uhr:
Zitat:
An Kreuzungen und Einmündungen von gleichrangigen Straßen ist dem die Vorfahrt zu gewähren, der von rechts kommt, unabhängig davon, ob die Fahrtrichtung beibehalten wird oder nicht.
Rot durfte in unserem Beispiel aber nicht wegen der zitierten Regel vor Blau fahren, sondern nur, weil es noch die Ausnahmeregel in § 13 Abs. 5 gab:
"Wer nach links abbiegen will, hat den auf derselben Straße entgegenkommenden Fahrzeugen die Vorfahrt zu gewähren. Das gilt nicht, wenn der Gegenverkehr die Vorfahrt nach Abs. 2 zu gewähren hat."
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Florian333 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:31:24 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:22:49 Uhr:
Du hast noch immer nicht verraten ob Du in der DDR die Fahrerlaubnis gemacht hast.Das verrate ich dir dann, wenn du mir verrätst, wie man jemandem die Vorfahrt gewährt, den man gar nicht behindert, mit dem man also nicht mal ansatzweise in Konflikt kommt.
Habe ich gerade oben versucht. Und im Gesetz ist es auch verankert.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 6. Mai 2019 um 17:34:18 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:06:15 Uhr:
Das gleiche bitte ich Dich, habe ich exklusiv heute früh für dich gepostet, da stand nix von dem was Du behauptest.
Da steht, das man demjenigen die Vorfahrt zu gewähren hat der sich rechts befindet. Deswegen "rechts vor links"
Zitat:
@Ostelch schrieb am 6. Mai 2019 um 17:34:18 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:06:15 Uhr:
Rot durfte in unserem Beispiel aber nicht wegen der zitierten Regel vor Blau fahren, sondern nur, weil es noch die Ausnahmeregel in § 13 Abs. 5 gab:
"Wer nach links abbiegen will, hat den auf derselben Straße entgegenkommenden Fahrzeugen die Vorfahrt zu gewähren. Das gilt nicht, wenn der Gegenverkehr (BLAU) die Vorfahrt nach Abs. 2 zu gewähren hat (GELB)."Grüße vom Ostelch
Das weiß ich und ich habe es gefühlt 100 mal erwähnt. Und das ist auch absolut normal, wäre es nicht so wäre es ein reiner Begegnungsverkehr bzw. der Linksabbieger hat in einer dreier Konstellation auch etwas von rechts und ist somit auch raus aus der ersten Runde wer zuerst losfährt.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:36:14 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 6. Mai 2019 um 17:34:18 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:36:14 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 6. Mai 2019 um 17:34:18 Uhr:
Rot durfte in unserem Beispiel aber nicht wegen der zitierten Regel vor Blau fahren, sondern nur, weil es noch die Ausnahmeregel in § 13 Abs. 5 gab:
"Wer nach links abbiegen will, hat den auf derselben Straße entgegenkommenden Fahrzeugen die Vorfahrt zu gewähren. Das gilt nicht, wenn der Gegenverkehr (BLAU) die Vorfahrt nach Abs. 2 zu gewähren hat (GELB)."Grüße vom Ostelch
Das weiß ich und ich habe es gefühlt 100 mal erwähnt.
Das weiß ich auch. Nur geschrieben hast du es in der Antwort nicht. Es gab eben in der DDR-StVO, anders als jetzt, keine strikte "Rechts-vor-links-Regel" an Kreuzungen und Einmündungen. Zusätzlich gab es die Ausnahmeregel des § 13 Abs. 5. Und das ist in unserem Beispiel die entscheidende Vorschrift, die den Unterschied macht.
Jetzt muss ich als Verkehrsteilnehmer bei "Rechts vor links" nur den Verkehr von rechts beobachten, um festzustellen, wer Vorfahrt hat. Nach der DDR-StVO musste ich zusätzlich auch noch auf den Gegenverkehr achten, ob dieser vielleicht abbiegen wollte.
Grüße vom Ostelch