Rechts vor Links...

Hallo zusammen,

mein Kollege und ich sind uns uneinig. Ich kenne die Regel so, dass IMMER der der Rechts von sich niemanden hat, IMMER zuerst fahren darf, unabhängig von der Fahrtrichtung.
Schaut Euch mal bitte das beigefügte Bild an. Mein Kollege behauptet, dass das Blaue Fahrzeug zuerst fahren darf, da er nur nach rechts abbiegt. Ich bin aber der Meinung, dass der Rote zuerst fahren darf. Dann der Gelbe und zum Schluss dann erst der Blaue.

Wer hat Recht ? Im Internet habe ich genau diese Konstellation leider nicht finden können.

Beste Antwort im Thema

Der Rote ist Linksabbieger, der muss natürlich vor Blau warten. §9(3) StVO.

Dann Rot und dann Gelb.

Deine Interpretation "Rechts vor Links" ist .... sportlich.

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 6. Mai 2019 um 17:47:51 Uhr:


Nach der DDR-StVO musste ich zusätzlich auch noch auf den Gegenverkehr achten, ob dieser vielleicht abbiegen wollte.

Grüße vom Ostelch

In welcher Konstellation mit 3 Fahrzeugen wäre das so ?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:51:20 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 6. Mai 2019 um 17:47:51 Uhr:


Nach der DDR-StVO musste ich zusätzlich auch noch auf den Gegenverkehr achten, ob dieser vielleicht abbiegen wollte.

Grüße vom Ostelch

In welcher Konstellation mit 3 Fahrzeugen wäre das so ?

In unserem Beispielfall.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 6. Mai 2019 um 17:54:47 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:51:20 Uhr:


In welcher Konstellation mit 3 Fahrzeugen wäre das so ?

In unserem Beispielfall.

In unserem Beispielfall ist es egal wo Rot hinfährt, er darf immer zuerst fahren, er muss als einziger niemandem Vorfahrt gewähren.

Die Richtung in die man wollte spielte in der DDR keine Rolle.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:57:20 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 6. Mai 2019 um 17:54:47 Uhr:


In unserem Beispielfall.

In unserem Beispielfall ist es egal wo Rot hinfährt, er darf immer zuerst fahren, er muss als einziger niemandem Vorfahrt gewähren.

Die Richtung in die man wollte spielte in der DDR keine Rolle.

Es geht hier um Blau. Auch wenn Gelb gefahren ist, muss Blau noch auf Rot warten, aber nur weil Rot ja links abbiegen will. Wollte Rot geradeaus fahren, müsste Blau nicht mehr warten. Blau muss also zwei "Vorfahrtslagen" berücksichtigen, obwohl nicht Blau zwei Fahrtwege kreuzt, sondern Rot.

Grüße vom Ostelch

Edit meint: Mopedmongo hat recht. Jetzt habe ich mich auch noch verwirren lassen. 🙄 Gelb darf nie vor Rot fahren. Asche auf mein Haupt!

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 6. Mai 2019 um 18:00:51 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:57:20 Uhr:


In unserem Beispielfall ist es egal wo Rot hinfährt, er darf immer zuerst fahren, er muss als einziger niemandem Vorfahrt gewähren.

Die Richtung in die man wollte spielte in der DDR keine Rolle.

Es geht hier um Blau. Auch wenn Gelb gefahren ist, muss Blau noch auf Rot warten, aber nur weil Rot ja links abbiegen will. Wollte Rot geradeaus fahren, müsste Blau nicht mehr warten. Blau muss also zwei "Vorfahrtslagen" berücksichtigen, obwohl nicht Blau zwei Fahrtwege kreuzt, sondern Rot.

Grüße vom Ostelch

Ja so ist das, Blau steht hier am Ende der Nahrungskette, solange wie er nichts mehr von rechts hat.
Wo wer hin will spielt aber keine Rolle.

Also das wurde uns eingebläut, es ist uninteressant wo ihr hin wollt, es nur interessant wo ihr her kommt !

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 18:03:56 Uhr:



Ja so ist das, Blau steht hier am Ende der Nahrungskette, solange wie er nichts mehr von rechts hat.
Wo wer hin will spielt aber keine Rolle.

Also das wurde uns eingebläut, es ist uninteressant wo ihr hin wollt, es nur interessant wo ihr her kommt !

Das stimmt so nur nicht. Für Rot ist eben doch wichtig, wohin er will. Nur, weil er Linksabbieger ist und es für diesen Fall die Ausnahmeregel des §13 Abs. 5 gab, hatte er Vorfahrt vor Blau. Dazu musste er aber prüfen, ob Gelb vor Blau Vorfahrt hatte. Eine solche Prüfung ist jetzt nicht mehr erforderlich. Wer Vorfahrt hat, entscheidet sich jetzt nur zwischen den zwei Verkehrsteilnehmern direkt.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 6. Mai 2019 um 18:00:51 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:57:20 Uhr:


In unserem Beispielfall ist es egal wo Rot hinfährt, er darf immer zuerst fahren, er muss als einziger niemandem Vorfahrt gewähren.

Die Richtung in die man wollte spielte in der DDR keine Rolle.

Es geht hier um Blau. Auch wenn Gelb gefahren ist, muss Blau noch auf Rot warten, aber nur weil Rot ja links abbiegen will. Wollte Rot geradeaus fahren, müsste Blau nicht mehr warten. Blau muss also zwei "Vorfahrtslagen" berücksichtigen, obwohl nicht Blau zwei Fahrtwege kreuzt, sondern Rot.

Grüße vom Ostelch

Das geht ja gar nicht, daß Gelb einfach wegfährt.
Wenn Gelb fahren würde, hätte er ja Rot die Vorfahrt genommen.
Und wenn da nur Rot und Blau sich treffen würden, also alles ohne Gelb, dann muss Rot auch in der DDR alsLinksabbieger, Blau erst durchfahren lassen.

Die Ausnahme des Absatzes 5 greift hier aber nicht, denn die gilt nur "wenn der Gegenverkehr die Vorfahrt nach Abs. 2 zu gewähren hat." Der Gegenverkehr, das ist hier Blau, muss aber nicht die Vorfahrt nach Abs. 2 gewähren, denn er biegt rechts ab, ohne Gelb zu behindern. Es gibt also nichts zu gewähren.

der Begriff Vorfahrt -setzt sich aus zwei Teilen zusammen - aus VOR ( also zuerst) und Fahrt!
was ist daran so schwer zu verstehen?
der Blaue muss den Gelben VOR -Fahrt gewähren und weil DER dem Roten VOR - Fahrt gewähren muss haben wir die Misere, dass der Rote dann als Linksabbieger den Blauen (eigentlich? - grins) dann Vorfahrt gewähren müsste....

Beim Vorfahrt gewähren geht es nicht wer wen behindert!-
bei einer Roten Ampel kann ich als REchsabbieger auch nicht fahren, nur weil ich keinen andere Behindere!

Zitat:

@Florian333 schrieb am 6. Mai 2019 um 18:28:13 Uhr:


Die Ausnahme des Absatzes 5 greift hier aber nicht, denn die gilt nur "wenn der Gegenverkehr die Vorfahrt nach Abs. 2 zu gewähren hat." Der Gegenverkehr, das ist hier Blau, muss aber nicht die Vorfahrt nach Abs. 2 gewähren, denn er biegt rechts ab, ohne Gelb zu behindern. Es gibt also nichts zu gewähren.

Das war eben nach der DDR-StVO anders. Dort hieß es im § 13 Abs. 2:

Zitat:

"An Kreuzungen und Einmündungen von gleichrangigen Straßen ist dem die Vorfahrt zu gewähren, der von rechts kommt, unabhängig davon, ob die Fahrtrichtung beibehalten wird oder nicht."

Blau hätte in unserem Beispiel auch als Rechtsabbieger auf Gelb warten müssen und anschließend auf Rot.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 6. Mai 2019 um 18:32:58 Uhr:


der Begriff Vorfahrt -setzt sich aus zwei Teilen zusammen - aus VOR ( also zuerst) und Fahrt!
was ist daran so schwer zu verstehen?
der Blaue muss den Gelben VOR -Fahrt gewähren und weil DER dem Roten VOR - Fahrt gewähren muss haben wir die Misere, dass der Rote dann als Linksabbieger den Blauen (eigentlich? - grins) dann Vorfahrt gewähren müsste....

Beim Vorfahrt gewähren geht es nicht wer wen behindert!-
bei einer Roten Ampel kann ich als REchsabbieger auch nicht fahren, nur weil ich keinen andere Behindere!

Das ist schön hergeleitet, in der StVO steht in § 8 Abs. 2 aber was anderes:

Zitat:

(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist.

Blau darf nach geltender StVO trotz Vorfahrt von Gelb rechts abbiegen, wenn Gelb dadurch weder gefährdet noch wesentlich behindert wird.

Grüße vom Ostelch

...und jetzt konstuiere ich weiter:
Gelb wird dadurch behindert, dass ja Rot nicht fahren kann weil er ja Blau den Vorzug gewähren soll..

Hallo,

jetzt schon 20 Seiten, für eine Frage, die ich aus dem Bauch raus so entschieden hätte, erst blau, dann rot und zum Schluss gelb.

Gehen wir das mal in verschiedenen Schritten an und nehmen im ersten Schritt an, dass das rote Fahrzeug nicht vorhanden ist. Ich würde in diesem Fall immer mit aller Vorsicht abbiegen, wenn dadurch das gelbe Fahrzeug nicht behindert wird. Jetzt sagt nicht, dass ihr nicht abbiegen würdet, denn das zweifle ich an? Gehen wir z.B. davon aus, dass rechts nicht nur ein Fahrzeug kommt, sondern eine ganze Schlange, die auch nicht abreißt. Keiner kann mir erzählen, dass er nicht abbiegen würde und minutenlang rumstehen würde. Außerdem würde auch kein von rechts kommendes Fahrzeug anhalten, um einen reinzulassen, warum auch, denn man kann ja auch so abbiegen.

Ich versuche die StVO zu verstehen und handle dann sinngemäß und, dass man in solch einer Situation ewige lange warten muss, ist bestimmt nicht vom Gesetzgeber gewollt. Schauen wir mal, was zu der im ersten Schritt beschriebenen Situation in der StVO steht:

Zitat:

StVO, §8, Absatz 2:
Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist. Wer die Vorfahrt hat, darf auch beim Abbiegen in die andere Straße nicht wesentlich durch den Wartepflichtigen behindert werden.

Das heißt glockenklar, dass man rechts abbiegen darf, wenn das von rechts kommende Fahrzeug nicht behindert wird.

Jetzt schauen wir uns die Situation mal an, wenn das gelbe Fahrzeug nicht vorhanden wäre. In diesem Fall sagt mir meine sinngemäße Interpretation der StVO, dass rot warten muss. Schauen wir auch hierzu in die StVO:

Zitat:

StVO, §9, Absatz 4:
Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.

Auch hier liege ich also richtig.

Betrachten wir zuletzt die Szene mit allen 3 Fahrzeugen. Das rote Fahrzeug kann nicht fahren, weil es dem blauen Vorrang einräumen muss. Das gelbe kann auch nicht fahren, weil das rote von rechts kommt. Somit hat nur das blaue die Möglichkeit zu fahren und nach rechts abzubiegen, solange er dabei das gelbe nicht behindert.

Somit ist die Reihenfolge ganz klar, erst das blaue Fahrzeug, dann das rote und zuletzt das gelbe.

Das hat Catwiezle ja nun auch schon mehrmals (mit derselben Begründung) geschrieben und Kai R. bereits sogar auf der ersten Seite: Klick mich

Die Diskussion, wie es damals in der DDR war, halte ich für wenig zielführend, weil die DDR-StVO jetzt schon lange nicht mehr gilt. Die DDR-StVO ist auch mich, der nie in der DDR gewohnt hat und sie auch nie besucht hat, wenig interessant. Außerdem bringt sie mir und den anderen Lesern nichts, weil hier die jetzige StVO gilt und nicht die der DDR.

Gruß

Uwe

Nachtrag:
Ich sehe gerade, Ostelch ist auch denselben Schluss gekommen. Endlich, nach 22 Seiten kommen wir zum Ziel.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 6. Mai 2019 um 18:43:51 Uhr:


...und jetzt konstuiere ich weiter:
Gelb wird dadurch behindert, dass ja Rot nicht fahren kann weil er ja Blau den Vorzug gewähren soll..

Falsch, rot kann nicht fahren, wenn blau stehen bleibt. Dann gibt es eine Patt-Situation, die (eventuell bis zum Sonnenuntergang) per Handzeichen zu klären ist.

Wenn aber blau fährt, entsteht das Problem nicht, daher wird gelb dadurch behindert, wenn blau „nicht“ fährt.

Jetzt die entscheidende Frage. Wärst du in der Situation von blau, würdest du fahren oder stehen bleiben und warten?

Gruß

Uwe

Selbstredend hat die DDR-StVO mit deren R-V-L Regelung keine Gültigkeit mehr. Dennoch fand ich ich diesen Exkurs interessant, der eine andere Regelung aufzeigte, die nach Einwürfen einiger Foristen in anderen Ländern möglicherweise besteht. Und wie man an der Fragestellung des TE erkannt hat, gibt es in den östlichen Bundesländern einige, die wohl noch in den damaligen Regeln denken.

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