Rechts vor Links...
Hallo zusammen,
mein Kollege und ich sind uns uneinig. Ich kenne die Regel so, dass IMMER der der Rechts von sich niemanden hat, IMMER zuerst fahren darf, unabhängig von der Fahrtrichtung.
Schaut Euch mal bitte das beigefügte Bild an. Mein Kollege behauptet, dass das Blaue Fahrzeug zuerst fahren darf, da er nur nach rechts abbiegt. Ich bin aber der Meinung, dass der Rote zuerst fahren darf. Dann der Gelbe und zum Schluss dann erst der Blaue.
Wer hat Recht ? Im Internet habe ich genau diese Konstellation leider nicht finden können.
Beste Antwort im Thema
Der Rote ist Linksabbieger, der muss natürlich vor Blau warten. §9(3) StVO.
Dann Rot und dann Gelb.
Deine Interpretation "Rechts vor Links" ist .... sportlich.
478 Antworten
Zitat:
@Florian333 schrieb am 5. Mai 2019 um 22:04:38 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 5. Mai 2019 um 21:43:02 Uhr:
Jetzt habe ich gerade - nachträglich - was gelernt. In der DDR hatte Rot Vorfahrt.
Mit fast 30 Jahren Verspätung hast du es jetzt falsch gelernt. In der DDR hatte Rot nur dann Vorfahrt, wenn Blau wegen rechts vor links nicht fahren durfte.
Och nee, ne? Das IST EXAKT mein Bezug! Ich hatte das, was ich meine, übrigens vollständig zitiert - im Gegensatz zu dem, was du hier ablieferst.
Guck selbst nach: https://www.motor-talk.de/.../rechts-vor-links-t6611337.html?...
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 13:51:20 Uhr:
Da wir jetzt aber alle begriffen haben das die Vorfahrt über die gesamte Fahrbahn gilt, hat Blau ja jemand von rechts und somit und somit ein Vorfahrts Verhältnis, und nun darf Rot zuerst fahren da er nichts von rechts hat, nichts von rechts, das ist der entscheidende Punkt, mehr musste man gar nicht wissen.
Habe ich das richtig verstanden:
Nach "DDR-Auffassung" durfte "Blau" nicht fahren, weil er ja durch "Gelb" ein ,evtl. noch schnell auf die Gegenfahrbahn hüpfendes Fahrzeug, als vorfahrtzugewährenden Gegenverkehr hätte?
Der rote Linksabbieger dagegen, darf fahren, ohne den, auf gesamter Fahrbahn, zu berücksichtigenden Gegenverkehr, zu beachten?
Und das ganze ist (war) für "Euch" auch noch logisch?😕
Nun wird mir einiges klarer!😁
LG
Robert
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 6. Mai 2019 um 14:16:08 Uhr:
Es gibt einen Unterschied in den beiden Regelungen. Zwar hat beides Mal der von rechts kommende Vorfahrt, aber nach der gesamtdeutschen Regelung darf Blau rechts abbiegen, wenn er Gelb dabei weder gefährdet noch wesentlich behindert (StVO 8), während nach der DDR Regelung Blau erst Rot durchfahren lassen muss. Ob Blau nach der DDR Regelung rechts abbiegen darf, wenn Rot gar nicht da wäre, weiss ich jetzt nicht.
Und das macht diese Regelung der DDR-StVO eben alles andere als einfach. Blau muss warten bis Gelb gefahren ist, obwohl Blau die Fahrt von Gelb weder gefährdet noch behindert und im Weiteren muss er sogar noch Rot Vorfahrt gewähren, nur weil der zuvor Vorfahrt vor Gelb hatte und dann links abbiegen will. Die Frage für Blau, ob er fahren darf, richtet sich also zunächst nach der Vorfahrsituation zwischen Balu und Gelb und anschließend zusätzlich vor allem nach der Vorfahrsituation zwischen Rot und Gelb, aber nur weil Rot links abbiegen will, sonst nicht. Nach der jetzt geltenden StVO muss sich Blau allein fragen, ob er vor Gelb rechts abbiegen darf.
Grüße vom Ostelch
Also ich folge mal den anderen und gebe heute auch noch meinen Führerschein ab, wenn weder blau, noch gelb, noch rot fahren dürfen und sie per Schnick-Schnack-Schnuck die Reihenfolge festlegen müssen.
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Zitat:
@Ostelch schrieb am 6. Mai 2019 um 15:25:28 Uhr:
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 6. Mai 2019 um 14:16:08 Uhr:
Es gibt einen Unterschied in den beiden Regelungen. Zwar hat beides Mal der von rechts kommende Vorfahrt, aber nach der gesamtdeutschen Regelung darf Blau rechts abbiegen, wenn er Gelb dabei weder gefährdet noch wesentlich behindert (StVO 8), während nach der DDR Regelung Blau erst Rot durchfahren lassen muss. Ob Blau nach der DDR Regelung rechts abbiegen darf, wenn Rot gar nicht da wäre, weiss ich jetzt nicht.
Und das macht diese Regelung der DDR-StVO eben alles andere als einfach. Blau muss warten bis Gelb gefahren ist, obwohl Blau die Fahrt von Gelb weder gefährdet noch behindert und im Weiteren muss er sogar noch Rot Vorfahrt gewähren, nur weil der zuvor Vorfahrt vor Gelb hatte und dann links abbiegen will. Die Frage für Blau, ob er fahren darf, richtet sich also zunächst nach der Vorfahrsituation zwischen Balu und Gelb und anschließend zusätzlich vor allem nach der Vorfahrsituation zwischen Rot und Gelb, aber nur weil Rot links abbiegen will, sonst nicht. Nach der jetzt geltenden StVO muss sich Blau allein fragen, ob er vor Gelb rechts abbiegen darf.
Grüße vom Ostelch
Wie ich viel weiter vorne schon geschrieben hatte, finde ich es ausserdem unlogisch, dass nach der DDR Regelung der Linksabbieger vor dem Gegenverkehr Vorfahrt hatte, wenn für ihn von links jemand kam, aber er die Vorfahrt des Gegenverkehrs beachten muss, wenn von links keiner kommt. Aber ist ja nun Geschichte.
Zitat:
@Goify schrieb am 6. Mai 2019 um 15:26:38 Uhr:
Also ich folge mal den anderen und gebe heute auch noch meinen Führerschein ab, wenn weder blau, noch gelb, noch rot fahren dürfen und sie per Schnick-Schnack-Schnuck die Reihenfolge festlegen müssen.
Gäbe es noch eine vierte Einmündung, wo Grün wartet, wäre das so. Auch nach der DDR-StVO. Nach der jetzigen StVO wäre es bereits Zeit für Schnick-Schnack-Schnuck wenn Blau nicht abbiegen, sondern geradeaus fahren wollte.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@roberto743 schrieb am 6. Mai 2019 um 15:17:23 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 13:51:20 Uhr:
Da wir jetzt aber alle begriffen haben das die Vorfahrt über die gesamte Fahrbahn gilt, hat Blau ja jemand von rechts und somit und somit ein Vorfahrts Verhältnis, und nun darf Rot zuerst fahren da er nichts von rechts hat, nichts von rechts, das ist der entscheidende Punkt, mehr musste man gar nicht wissen.Habe ich das richtig verstanden:
Nach "DDR-Auffassung" durfte "Blau" nicht fahren, weil er ja durch "Gelb" ein ,evtl. noch schnell auf die Gegenfahrbahn hüpfendes Fahrzeug, als vorfahrtzugewährenden Gegenverkehr hätte?
Der rote Linksabbieger dagegen, darf fahren, ohne den, auf gesamter Fahrbahn, zu berücksichtigenden Gegenverkehr, zu beachten?Und das ganze ist (war) für "Euch" auch noch logisch?😕
Nun wird mir einiges klarer!😁
LG
Robert
Rot durfte fahren weil es nichts von rechts hatte, sein Gegenverkehr aber, blau, der hatte gelb von rechts. Wie es dann blau und gelb handhaben steht auf einem anderen Blatt Papier. Grundsätzlich gelb vor blau, rechts vor links, praktisch natürlich , da sie sich in diesem Fall nicht tangieren, beide gleichzeitig .
Was Dir jetzt klar geworden ist ist mir allerdings nicht klar.
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 6. Mai 2019 um 15:36:25 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 6. Mai 2019 um 15:25:28 Uhr:
Und das macht diese Regelung der DDR-StVO eben alles andere als einfach. Blau muss warten bis Gelb gefahren ist, obwohl Blau die Fahrt von Gelb weder gefährdet noch behindert und im Weiteren muss er sogar noch Rot Vorfahrt gewähren, nur weil der zuvor Vorfahrt vor Gelb hatte und dann links abbiegen will. Die Frage für Blau, ob er fahren darf, richtet sich also zunächst nach der Vorfahrsituation zwischen Balu und Gelb und anschließend zusätzlich vor allem nach der Vorfahrsituation zwischen Rot und Gelb, aber nur weil Rot links abbiegen will, sonst nicht. Nach der jetzt geltenden StVO muss sich Blau allein fragen, ob er vor Gelb rechts abbiegen darf.
Grüße vom Ostelch
Wie ich viel weiter vorne schon geschrieben hatte, finde ich es ausserdem unlogisch, dass nach der DDR Regelung der Linksabbieger vor dem Gegenverkehr Vorfahrt hatte, wenn für ihn von
linksrechts jemand kam, aber er die Vorfahrt des Gegenverkehrs beachten muss, wenn vonlinksrechts keiner kommt. Aber ist ja nun Geschichte.
Das ist dann reiner Begegnungsverkehr(dann muss der Linksabieger den Gegenverkehr passieren lassen), bzw. der Linksabieger hat auch etwas von rechts.
Eigentlich war die DDR Reglung ganz einfach. Sowie ich etwas von rechts hatte durfte ich nicht fahren.
Es zählte nur woher man kam, nicht wohin man wollte.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 15:46:41 Uhr:
Zitat:
@roberto743 schrieb am 6. Mai 2019 um 15:17:23 Uhr:
Habe ich das richtig verstanden:
Nach "DDR-Auffassung" durfte "Blau" nicht fahren, weil er ja durch "Gelb" ein ,evtl. noch schnell auf die Gegenfahrbahn hüpfendes Fahrzeug, als vorfahrtzugewährenden Gegenverkehr hätte?
Der rote Linksabbieger dagegen, darf fahren, ohne den, auf gesamter Fahrbahn, zu berücksichtigenden Gegenverkehr, zu beachten?Und das ganze ist (war) für "Euch" auch noch logisch?😕
Nun wird mir einiges klarer!😁
LG
RobertRot durfte fahren weil es nichts von rechts hatte......
Und im Gegensatz zu "Blau" mußte er nicht, nach abbiegen, den "gelben" Gegenverkehr (gesamte Fahrbahn) beachten?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 15:46:41 Uhr:
Zitat:
Was Dir jetzt klar geworden ist ist mir allerdings nicht klar.
Diese gewonnenen Erkenntnisse wären OffTopic und somit ein Verstoß gegen die Forenregeln!😉
LG
Robert
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 16:31:25 Uhr:
Eigentlich war die DDR Reglung ganz einfach. Sowie ich etwas von rechts hatte durfte ich nicht fahren.
Es zählte nur woher man kam, nicht wohin man wollte.
jepp!
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 16:31:25 Uhr:
Sowie ich etwas von rechts hatte durfte ich nicht fahren.
Das ist immer noch falsch, auch auf Seite 20 des Threads. Entscheidend nach dem Wortlaut der DDR-StVO war nicht, ob einer von rechts kam, sondern ob man einem von rechts die Vorfahrt gewähren musste. Das ist nicht das selbe. Im Ausgangsbeitrag hat Blau einen von rechts - er muss ihm aber nicht Vorfahrt geben, wenn er einfach rechts abbiegen kann ohne ihn zu behindern. Er biegt einfach ab, danach sind es nur noch zwei Fahrzeuge, unter denen ganz normal rechts vor links gilt.
Die DDR-Regelung sollte ein Verstopfen der Kreuzung aufgrund einer Patt-Situation vermeiden. Die gibt es aber in der Skizze des Ausgangsbeitrags nicht. Blau biegt einfach ab, fertig.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 6. Mai 2019 um 16:37:31 Uhr:
Blau biegt einfach aber, fertig.
Eben und nur so macht das auch Sinn (warum sollte ich da auf Autos warten denen ich gar nicht im Weg stehe/fahre?).
PS. Die DDR-Regeln gelten schon ein paar Tage nicht mehr und taugen nur noch für's Neuzeutliche-Verkehrsgeschichte-Forum. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 6. Mai 2019 um 16:35:55 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 16:31:25 Uhr:
Eigentlich war die DDR Reglung ganz einfach. Sowie ich etwas von rechts hatte durfte ich nicht fahren.
Es zählte nur woher man kam, nicht wohin man wollte.jepp!
Das ist jetzt noch genauso. Rot kommt für Blau nicht von rechts, sondern von vorn. Das nach DDR-StVO trotzdem Rot Vorfahrt vor Blau hatte, nur weil außerdem auch noch Gelb für ihn von rechts kommt, ist und bleibt für mich eine merkwürdige Ausnahme-Regel der Rechts-vor-links-Regel.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@metalhead79 [url=https://www.motor-talk.de/forum/rechts-vor-links-t6611337.html?Eben und nur so macht das auch Sinn (warum sollte ich da auf Autos warten denen ich gar nicht im Weg stehe/fahre?).
Ich habe es so verstanden, daß ja der gelbe Trabbi, z.B. von einer Windböe erfasst werden hätte können und somit auf der Gegenspur landet, wodurch der blaue Rechtsabbieger einen Frontalcrash verschuldet hätte.😁
Ich verstehe bislng nur nicht, warum selbiges nicht auch für den roten Linksabbieger gegolten hat?😕
LG
Robert