Rechts vor Links...

Hallo zusammen,

mein Kollege und ich sind uns uneinig. Ich kenne die Regel so, dass IMMER der der Rechts von sich niemanden hat, IMMER zuerst fahren darf, unabhängig von der Fahrtrichtung.
Schaut Euch mal bitte das beigefügte Bild an. Mein Kollege behauptet, dass das Blaue Fahrzeug zuerst fahren darf, da er nur nach rechts abbiegt. Ich bin aber der Meinung, dass der Rote zuerst fahren darf. Dann der Gelbe und zum Schluss dann erst der Blaue.

Wer hat Recht ? Im Internet habe ich genau diese Konstellation leider nicht finden können.

Beste Antwort im Thema

Der Rote ist Linksabbieger, der muss natürlich vor Blau warten. §9(3) StVO.

Dann Rot und dann Gelb.

Deine Interpretation "Rechts vor Links" ist .... sportlich.

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Und wo ist dieses Ausland, in dem die Regeln der DDR gelten? Außer Nordkorea und Kuba kann ich mir kein anderes Land vorstellen.
Nach Nordkorea kommt man als Tourist nicht hin und in Kuba würde ich das Taxi nehmen, anstatt mit einem Oldtimer zu fahren.

Hallo!

Tja, da widersprechen sich nun die Aussagen. Wer hat Recht, wer nicht. Wir stehen - so sehe ich das - wieder ganz am Anfang.

Und warum du, @Goify dir nur Kuba und Nordkorea als Länder mit einer solchen Regelung vorstellen kannst, das weißt wohl auch nur du allein. Oder kennst du die Verkehrsregeln aller sonstigen Staaten auf der Welt in allen Details. Das wäre ja überaus respektabel. Viellleicht ist aber auch nur deine Vorstellungskraft arg begrenzt. 🙂

Ich für meinen Teil bin froh über diesen Teil der Diskussion ... auch wenn ich mich gerade etwas verunsichert fühle. Vieles ist eben doch bei genauerer Betrachtung schwieriger und komplexer als man denkt.

Gruß
.SD

.SD, ich kann mir grundsätzlich alles vorstellen, also daran liegt es nicht.
Aber die DDR war ein kommunistischer Staat und da fallen mir auf Anhieb eben Kuba und Nordkorea ein. Kennst du weitere?

Daher ja die Frage, wo die Regeln von damals weiter gelten sollen, denn bei uns in der BRD ist das nicht der Fall, auch wenn einzelne TGL-Normen weiterhin Gültigkeit haben.

Zitat:

@.SD schrieb am 6. Mai 2019 um 13:09:06 Uhr:


Hallo!

Zitat:

@.SD schrieb am 6. Mai 2019 um 13:09:06 Uhr:



Zitat:

@Catwiezle schrieb am 6. Mai 2019 um 12:53:09 Uhr:


Man darf als Rechtsabbieger fahren, wenn man den von rechts kommenden Vorfahrtberechtigten dadurch weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine Behinderung wäre z.B bei engen Straßen der Fall.

Aber in der Debatte weiter vorn mit @Florian333 wurde es von @berlin-paul und @Diedicke1300 vehement vetreten, dass nach DDR-Regelung Blau nicht vor Gelb fahren darf, auch nicht ohne Behinderung oder Gefährdung von Gelb. Weil die Vorfahrt sich auf die gesamte Fahrbahnbreite (hier von Gelb) erstreckt, nicht nur auf den rechten Fahrstreifen.

Und @berlin-paul hat soeben bestätigt, dass es diesbezüglich keine Unterschiede zur aktuellen Regelung gibt. Wenn Blau also damals nicht fahren durfte, dann darf es das heute auch nicht!

Oder in o. g. Debatte hatte Florian333 Recht. Dann hätte aber sowohl damals wie auch heute Blau als erster fahren können.

Gruß
.SD

.....wenn Rot als erster abgebogen ist. Florian wollte ja erklären das zw. Blau und Gelb kein Vorfahrtsverhältnis besteht und deshalb Rot als Linksabbieger nicht zuerst fahren darf. Da wir jetzt aber alle begriffen haben das die Vorfahrt über die gesamte Fahrbahn gilt, hat Blau ja jemand von rechts und somit und somit ein Vorfahrts Verhältnis, und nun darf Rot zuerst fahren da er nichts von rechts hat, nichts von rechts, das ist der entscheidende Punkt, mehr musste man gar nicht wissen. Der Rest wurde hier sinnlos verkompliziert von wegen kein Vorfahrtsverhältnis, weil man sich ja nicht in die Quere kommt beim Abbiegen.

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Hallo!

Zitat:

@Goify schrieb am 6. Mai 2019 um 13:44:34 Uhr:


.SD, ich kann mir grundsätzlich alles vorstellen, also daran liegt es nicht.
Aber die DDR war ein kommunistischer Staat und da fallen mir auf Anhieb eben Kuba und Nordkorea ein. Kennst du weitere?

Davon ab, dass die DDR ein sozialistischer und kein kommunistischer Staat war ... was hat die Gesellschaftsform mit der StVO im Allgemeinen und der rechts-vor-links - Regel im Speziellen zu tun? Was konstruierst du da für einen - sorry - kruden Zusammenhang? 😉

Und nun bitte wieder zurück zum Thema. Denn wie immer gilt, wen gewisse Details stören, muss dies ja nicht lesen. Aber darf gerne alle Anderen gewähren lassen.

Gruß
.SD

Zitat:

@.SD schrieb am 6. Mai 2019 um 12:58:39 Uhr:



Zitat:

@FirstFord schrieb am 6. Mai 2019 um 12:53:34 Uhr:


Genau, ganz ehrlich Leute,
was interessiert mich im besagten Fall die DDR-StVO, die seit fast 30 Jahren obsolet und nicht mehr gültig ist?😕🙁
Auch in einem möglichen juristischen Streitfall wird diese hier wohl kaum eine erwähnenswerte Rolle spielen.

Wenn es dich nicht interessiert, lies es nicht.

Ich muss es wohl zwangsläufig mit lesen bzw. zumindest überfliegen, wenn ich hier am eigentlichen Thema weiter mit diskutieren oder es verfolgen möchte.

Zitat:

Auch für dich: Die DDR-Regelung soll so noch im Ausland in Gebrauch sein. Der Eine oder Andere könnte sich also durchaus mal praktisch mit dieser Regelung konfrontiert sehen.

Mag ja sein, da sollte aber auch dann wenigstens jeder potentielle Auslandsreisender wissen, welche dies diese Länder sein sollen. #Golfy hat sich diese Frage ja auch schon gestellt.

Zitat:

Und immerhin hat die Diskussion darum kürzlich einen sehr interessanten - oder sollte ich besser sagen beunruhigenden Aspekt zu Tage gefördert. Nämlich, dass - streng genommen - bisher hier ausnahmslos alle falsch lagen.

Dies soll also heißen, die „richtige Lösung“ wurde hier also noch nicht gefunden bzw. diskutiert, wie sie auch immer lauten mag?

Zitat:

@Goify schrieb am 6. Mai 2019 um 13:23:43 Uhr:


Und wo ist dieses Ausland, in dem die Regeln der DDR gelten? Außer Nordkorea und Kuba kann ich mir kein anderes Land vorstellen.
Nach Nordkorea kommt man als Tourist nicht hin und in Kuba würde ich das Taxi nehmen, anstatt mit einem Oldtimer zu fahren.

Ich zitiere noch einmal die Pedition:

Zitat:

An deutschen Kreuzungen herrscht regelmäßig Verunsicherung, wenn an gleichberechtigten Straßen keine Ampel den Verkehr regelt. Es besteht ein erhebliches Unfallrisiko durch international sowie ehemals innerdeutscher Rechts-Unterschiede. Obwohl § 8 StVO scheinbar eindeutig regelt: "An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt." Diese einfache und international sowie in Ostdeutschland seit Jahrzehnten geltende Regelung setzt die alte westdeutsche und seit 20 Jahren gesamtdeutsche StVO jedoch mit dem sogenannten "Vorrang" praktisch wieder außer Kraft. Denn in § 9 heißt es: Absatz (3): "Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen..." Absatz (4): "Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. ..." Praktisch wird also die in allen Köpfen präsente "Rechts vor Links Regel" außer Kraft gesetzt. Es gilt daher nicht, woher jemand kommt, sondern unter bestimmten Umständen auch, wohin er fährt. Das führt zu Komplikationen, die unnötig sind. Die Vorrang-Regelung ist ostdeutschen Autofahrern meist völlig unbekannt (da diese dort in den 1950er Jahren abgeschafft wurde) und westdeutschen Autofahrern auch nur noch kurz nach deren Führerscheinprüfung hinreichend geläufig. Ferner ist auch eine Internationalisierung deutschen Vorfahrtsrechts anzustreben, denn mit dieser alten Vorrang-Sonderregel rechnet kein internationaler Gast. Vor allem würde er sie auch nicht verstehen.

Hallo!

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 13:51:20 Uhr:


.....wenn Rot als erster abgebogen ist. Florian wollte ja erklären das zw. Blau und Gelb kein Vorfahrtsverhältnis besteht und deshalb Rot als Linksabbieger nicht zuerst fahren darf. Da wir jetzt aber alle begriffen haben das die Vorfahrt über die gesamte Fahrbahn gilt, hat Blau ja jemand von rechts und somit und somit ein Vorfahrts Verhältnis, [...]

Das habe ich schon verstanden! Jedoch, wenn sich die beiden Regelungen in diesem Punkt nicht unterscheiden (was hier ausdrücklich so bestätigt wurde), dann haben heute Blau und Gelb ebenfalls ein Vorfahrtsverhältnis. Blau hat Gelb von rechts; obwohl Gelb nicht behindert wird darf Blau also nicht fahren. Und damit würden alle, die das behauptet haben, einschließlich mir, dann falsch liegen mit Blau-Rot-Gelb.

Irgendwie habe ich den Eindruck, es gelingt mir nicht, mich verständlich auszudrücken.

Gruß
.SD

Zitat:

@.SD schrieb am 6. Mai 2019 um 13:52:23 Uhr:


Was konstruierst du da für einen - sorry - kruden Zusammenhang? 😉

Und wo genau gilt nun die DDR-Regel weiterhin?

Zitat:

@Goify schrieb am 6. Mai 2019 um 14:04:39 Uhr:



Zitat:

@.SD schrieb am 6. Mai 2019 um 13:52:23 Uhr:


Was konstruierst du da für einen - sorry - kruden Zusammenhang? 😉

Und wo genau gilt nun die DDR-Regel weiterhin?

Shanghai!

Es spielt doch keine Rolle!
Die Tatsache, dass es verschiedene Regelungen bei einem auf dem Ersten Blick "Einfachen Problem" aber im Endeffekt unlösbaren Dilemma gibt ist ein Fakt! -
ob es jetzt "DDR" war oder Honolulu ist doch egal!
"Unsere" Regelung hat den Nachteil, dass durch geschaffene Fakten das Problem gelöst wird, rein rechtlich aber nicht zu lösen ist!
Die "DDR" Regelung schien zumindest Rechtssicher und eindeutig!

Hallo!

Zitat:

@Goify schrieb am 6. Mai 2019 um 14:04:39 Uhr:


Und wo genau gilt nun die DDR-Regel weiterhin?

Bei aufmerksamer Verfolgung dieses Threads wäre dir aufgefallen, dass ich selbst diese Frage bereits gestellt habe. Ohne zufriedenstellende Antworten. Anders gesagt: Ich weiß es nicht, wüsste es aber auch gern.

Liest man den verlinkten Petitionstext, so scheint es sogar eine ganz überwiegende Mehrheit der Staaten weltweit zu sein. Immerhin ist von einer "Internationalisierung" die Rede. Und davon, dass "kein internationaler Gast" mit der deutschen Regelung rechnen würde. Aber das sind natürlich auch erstmal nur Behauptungen der Autoren dieses Petitionstextes.

Meine Haltung dazu ist - sozusagen - vorsichtig bis skeptsich. Aber wer weiß, vielleicht kann ja noch jemand Licht ins Dunkel bringen.

Gruß
.SD

[

Zitat:

@.SD schrieb am 6. Mai 2019 um 13:09:06 Uhr:



Zitat:

@Catwiezle schrieb am 6. Mai 2019 um 12:53:09 Uhr:


Man darf als Rechtsabbieger fahren, wenn man den von rechts kommenden Vorfahrtberechtigten dadurch weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine Behinderung wäre z.B bei engen Straßen der Fall.

Aber in der Debatte weiter vorn mit @Florian333 wurde es von @berlin-paul und @Diedicke1300 vehement vetreten, dass nach DDR-Regelung Blau nicht vor Gelb fahren darf, auch nicht ohne Behinderung oder Gefährdung von Gelb. Weil die Vorfahrt sich auf die gesamte Fahrbahnbreite (hier von Gelb) erstreckt, nicht nur auf den rechten Fahrstreifen.

Und @berlin-paul hat soeben bestätigt, dass es diesbezüglich keine Unterschiede zur aktuellen Regelung gibt. Wenn Blau also damals nicht fahren durfte, dann darf es das heute auch nicht!

Oder in o. g. Debatte hatte Florian333 Recht. Dann hätte aber sowohl damals wie auch heute Blau als erster fahren können.

Gruß
.SD

Es gibt einen Unterschied in den beiden Regelungen. Zwar hat beides Mal der von rechts kommende Vorfahrt, aber nach der gesamtdeutschen Regelung darf Blau rechts abbiegen, wenn er Gelb dabei weder gefährdet noch wesentlich behindert (StVO 8), während nach der DDR Regelung Blau erst Rot durchfahren lassen muss. Ob Blau nach der DDR Regelung rechts abbiegen darf, wenn Rot gar nicht da wäre, weiss ich jetzt nicht.

Hallo!

Zitat:

@FirstFord schrieb am 6. Mai 2019 um 13:56:26 Uhr:


Ich muss es wohl zwangsläufig mit lesen bzw. zumindest überfliegen, wenn ich hier am eigentlichen Thema weiter mit diskutieren oder es verfolgen möchte.

Das musst du wohl oder übel in Kauf nehmen, ja. Solange die Moderation keine Einwände hat und es andere User interessiert. Ging mir auch schon so ... dann habe ich mich einfach nicht an der Diskussion beteiligt und nur überflogen, ob etwas für mich relvantes dabei ist. Allen recht machen kann man es meist nicht.

Zitat:

Mag ja sein, da sollte aber auch dann wenigstens jeder potentielle Auslandsreisender wissen, welche dies diese Länder sein sollen. #Golfy hat sich diese Frage ja auch schon gestellt.

Ich habe diese Frage ebenfalls bereits gestellt. Und nur, weil es bis jetzt darauf keine zufriedenstellenden Antworten gab, heißt das ja nicht zwangsläufig, dass nicht noch jemand zu dieser Diskussion stößt, der die Antwort weiß. Es sei denn, dieser Teil der Debatte wird abgewürgt ... durch Beiträge wie eure.

Zitat:

Dies soll also heißen, die „richtige Lösung“ wurde hier also noch nicht gefunden bzw. diskutiert, wie sie auch immer lauten mag?

Doch, wurde sie. Ironischerweise genau durch den Teil der Diskussion, der dir missfällt. Das Ausgangsbeispiel ist streng juristisch eine Pattsituaion und nur durch gegenseitige Verständigung aufzulösen. Was es damals in der DDR und heute, wo auch immer außerhalb Deutschlands, aber nicht wäre. Da hätte Rot Vorfahrt.

Hinzugefügt nach Beitrag von @Catwiezle: Und das ist wohl der alles entscheidende Schlüssel zum Verständnis, danke!

Gruß
.SD

Zitat:

@FirstFord schrieb am 6. Mai 2019 um 13:56:26 Uhr:


[
Dies soll also heißen, die „richtige Lösung“ wurde hier also noch nicht gefunden bzw. diskutiert, wie sie auch immer lauten mag?

Doch die richtige Lösung ist schon gefunden, aber sie ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint. Sie lautet

Nach geltender StVO:
Reihenfolge Blau, wenn er Gelb nicht behindert, dann Rot dann Gelb.
Sollte Blau nicht ohne Behinderung von Gelb abbiegen können, müssen siich die Fahrer verständigen.

Nach DDR Regelung:
Reihenfolge Rot Gelb Blau.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 6. Mai 2019 um 14:16:08 Uhr:


...

Es gibt einen Unterschied in den beiden Regelungen. Zwar hat beides Mal der von rechts kommende Vorfahrt, aber nach der gesamtdeutschen Regelung darf Blau rechts abbiegen, wenn er Gelb dabei weder gefährdet noch wesentlich behindert (StVO 8), während nach der DDR Regelung Blau erst Rot durchfahren lassen muss. Ob Blau nach der DDR Regelung rechts abbiegen darf, wenn Rot gar nicht da wäre, weiss ich jetzt nicht.

Wenn Gelb gefahren ist, darf auch Blau fahren. (rechtlich gesehen)

Nur wird Gelb keinen Aufstand proben, wenn Blau ihn beim Abbiegen nicht gefährdet und nicht wartet, bis Gelb weg ist.

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