Rechtliches

Audi A6 C6/4F

Hallo Liebe Gemeinde.....kurze Frage an die Juristen unter Euch......wie verhält sich das wenn ich mir ein A6 von einer Privatperson kaufe, im FZS aber eine Firma steht und im Kaufvertag als Verkäufer die selbe Firma steht, der Verkäufer der Geschäftsführer ist.....ist das dann ein Privater Verkauf ohne Gewährleistung oder ein Geschäftlicher verkauf ????? Es handelt sich hierbei um ein Küchenstudio.

30 Antworten

Mir war/ist es egal ob das nur zwischen Dritten oder sonst wem gilt, der Begriff Garantie steht mehrmals im BGB also kann man meiner Meinung nach nicht behaupten, dass es den Begriff dort nicht gibt.

Es würde mir auch schwerfallen zu glauben, dass es alle Garantien (z.B. auf Haushaltsgeräte usw.) laut BGB nicht gültig wären, weil es angeblich keine Garantie im BGB gibt.

Zitat:

@Atomickeins schrieb am 23. Mai 2021 um 14:12:47 Uhr:


weil es angeblich keine Garantie im BGB gibt.

die gibt es dort auch nicht -nochmal es wird nur auf den Begriff zwischen Dritten verwiesen.
Ob du das nun glauben willst oder nicht spielt dabei weniger eine Rolle.
Frage gerne einen Anwalt der wird dir das schon erläutern was es gibt und was nicht im Zweifel.
Es geht nicht um den Begriff sondern das was rechtlich dahinter steht:

Zitat:

Dem Gesetzgeber ist dabei völlig egal, wie die Garantie aussieht. Und der Kunde hat dann auch keinen Rechtsanspruch, falls ein Mangel nicht von der Garantie abgedeckt wird. Ganz anders ist die Sache bei der Gewährleistung gelagert.

und das ist ein Himmelweiter Unterschied.

Zitat:

@Atomickeins schrieb am 23. Mai 2021 um 14:12:47 Uhr:


Mir war/ist es egal ob das nur zwischen Dritten oder sonst wem gilt, der Begriff Garantie steht mehrmals im BGB also kann man meiner Meinung nach nicht behaupten, dass es den Begriff dort nicht gibt.

Es würde mir auch schwerfallen zu glauben, dass es alle Garantien (z.B. auf Haushaltsgeräte usw.) laut BGB nicht gültig wären, weil es angeblich keine Garantie im BGB gibt.

Das Garantien ungültig sind, hat doch auch keiner behauptet. Du musst verstehen, dass es Dinge in einem Vertrag gibt, die gesetzlich geregelt sind. Sie sind Pflichtbestandteil der jeweiligen Vertragsform. Und es gibt Klauseln und Formulierungen, die einzig und allein zwischen den jeweiligen Parteien geschlossen werden. Diese sind dann, mit Vertragsschluss, auch rechtsgültig. Nur werden diese eben nicht vom Gesetzgeber vorgegeben und ausformuliert.

Daher sind Garantien absolut gültig - werden aber nicht über das BGB geregelt. So wie es der Absatz über Garantien im BGB auch wiedergibt.

@montrey_munich :

ich glaube jetzt habe ich kapiert wie es gemeint war, danke. Ich hatte mich nur auf den Begriff festgelegt und der kommt schon im BGB vor 🙂

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Zitat:

@Atomickeins schrieb am 23. Mai 2021 um 15:27:37 Uhr:


@montrey_munich :

ich glaube jetzt habe ich kapiert wie es gemeint war, danke. Ich hatte mich nur auf den Begriff festgelegt und der kommt schon im BGB vor 🙂

Ich kann dich auch vollkommen verstehen. Dafür, dass das BGB die bürgerlichen Gesetze regelt, ist es zum Teil völlig ... ich sage mal umständlich und unverständlich ... geschrieben.

So Leute vielen Dank für Eure Anteilnahme hier....aber bitte nicht streiten oder so Zeug.
Es geht mir hier um Gewährleistung seitens des Verkäufers. Er hat mir ein Auto verkauft mit Austauschmotor(mit Belägen vom Motor) und mit nem Kumpel selbst eingebaut. In den Papieren zum Motor steht das dieser 12 Monate Garantie hat sofern er von einer Fachwerkstatt verbaut worden ist und es ne Rechnung dafür gibt. Dies ist nun nicht der Fall. Nun nach 4 Wochen habe ich Probleme und er steht beim Boschdienst meines Vertrauens und es wurde Festgestellt das Zylinder 5 geringe Kompression hat(18bar). Es ist ein 3.0 tdi 4f MKB ASB. Der Verkäufer eiert auch am Telefon rum und so. Soll ich Ihm das Auto wieder vor die Tür stellen und mein Geld verlangen oder Ihn auffordern die Rechnung für die Reparatur zu übernehmen. Wie schon Anfangs beschrieben war es ein Gewerbetreibender der mir das Auto verkauft hat.

Zitat:

@derSentinel schrieb am 23. Mai 2021 um 08:38:49 Uhr:


Der Bereich ist für technische Fragen !
Es gibt passendere Bereiche für solche grundlegenden nicht Fahrzeug beigeben Fragen !

Falls hier weiterhin nicht erwünscht bitte diesen Fred verschieben in die richtige Rubrik

Hi,
Da du schon schreibst, dass der Verkäufer rumeiert, was erhoffst du dir mit einer Antwort aus einem Autoforum, das hilft dir 0 weiter.

Ab zum Anwalt, das wird vermutlich so oder so nen Drama.

Bist du z. B im ADAC?
Da gibt's, meine ich, eine anwaltliche Erstberatung.

Oder noch besser, du hast einen Verkehrs Rechtsschutz, die helfen normalerweise auch bei Streitigkeiten rund ums Auto, was Kauf, Reparatur angeht.

Meine Meinung: Er als Gewerblicher trägt die Gewährleistung und kann nicht privat verkaufen. Es sei denn, er kann zu 100 Prozent nachweisen, dass dieses Fahrzeug ausschließlich privater Natur war.
Und da im FZG Brief eine Firma steht ist das vermutlich nicht möglich. Das ist aber nur mein Verständnis der ganzen Sache

Um das sicher zu wissen brauchts einen vom Fach und um nachher Ansprüche durchzusetzen vermutlich auch.

Zitat:

So Leute vielen Dank für Eure Anteilnahme hier....aber bitte nicht streiten oder so Zeug.
Es geht mir hier um Gewährleistung seitens des Verkäufers. Er hat mir ein Auto verkauft mit Austauschmotor(mit Belägen vom Motor) und mit nem Kumpel selbst eingebaut. In den Papieren zum Motor steht das dieser 12 Monate Garantie hat sofern er von einer Fachwerkstatt verbaut worden ist und es ne Rechnung dafür gibt. Dies ist nun nicht der Fall. Nun nach 4 Wochen habe ich Probleme und er steht beim Boschdienst meines Vertrauens und es wurde Festgestellt das Zylinder 5 geringe Kompression hat(18bar). Es ist ein 3.0 tdi 4f MKB ASB. Der Verkäufer eiert auch am Telefon rum und so. Soll ich Ihm das Auto wieder vor die Tür stellen und mein Geld verlangen oder Ihn auffordern die Rechnung für die Reparatur zu übernehmen. Wie schon Anfangs beschrieben war es ein Gewerbetreibender der mir das Auto verkauft hat.

Der Verkäufer ist der Vertragspartner und der ist gewerblich. Er hat also mindestens 12 Monate Gewährleistung zu geben. Ist die Reduzierung von 24 auf 12 Monate nicht ausdrücklich vereinbart (geringer als 12 Monate ist gesetzlich nicht möglich von gewerblich an privat), gilt die unreduzierte Gewährleistung von 24 Monaten. Jeweils nach der Hälfte der Zeit tritt die sogenannte Beweislastumkehr ein.
Bist du privat, hast du also gesetzliche Gewährleistung. Der Verkäufer hat 3 Versuche, danach kannst du wandeln, das heißt das Auto zurückgeben, gegen Kaufpreiserstattung. Da der Verkäufer keine Autowerkstatt ist, wird ihm wohl nichts anderes übrig bleiben, als das Auro zurückzunehmen.
Die gesetzliche Gwährleistung kann nur ausgeschlossen werden von gewerblich an gewerblich.
Deshalb hat mein Arbeitgeber immer darauf bestanden, dass ein gewerblicher die alten Autos erwirbt. Das hat dann bei mir ein Freund mit Gewerbeschein übernommen. Ich habe ihm dann das Gld gegeben. So hatte ich das Auto ohne Gewärleistung und mein Arbeitgeber hatte kein Problem.
Siehe die beiden angefügten Verträge

Gewährleistung G an P

Unternehmer an Unternehmer

Vielen Dank....voll hilfreich larry 100.
Er hat auch einen ADAC Kaufvertrag aber den von Privat an Privat.....aber als Verkäufer steht die Firma drinn auf die das Auto zugelassen war.

Zitat:

@LockeA6 schrieb am 24. Mai 2021 um 15:22:14 Uhr:


Vielen Dank....voll hilfreich larry 100.
Er hat auch einen ADAC Kaufvertrag aber den von Privat an Privat.....aber als Verkäufer steht die Firma drinn auf die das Auto zugelassen war.

Ich empfehle dir dringendst zu einem Anwalt zu gehen und dir die rechtliche Lage erklären zu lassen. Du scheinst aus dem Thread hier keine Rückschlüsse auf deinen Fall ziehen zu können. Warum ich das sage?

Ganz einfach, du kommst jetzt mit der Information, dass der Vertrag von privat zu privat aufgesetzt wurde. Das gilt es an der Stelle zu klären. Hinzu kommt, wenn in diesem Vertrag, eine ordnungsgemäße Klausel besteht, die die Gewährleistung bzw. Haftung ausschließt, hast du ein großes Problem. Denn das ist bei privat zu privat möglich.

Was larry100 gepostet hat hilft dir nur, wenn dein Vertragspartner ein Unternehmen ist.

Sollte tatsächlich der Fall eintreten und der Vertrag ist von privat zu privat unter Ausschluss der Haftung, kannst du wahrscheinlich nur noch über einen Gutachter feststellen lassen, ob der Fehler schon vor dem Kauf bestand und arglistig verschwiegen worden ist? Dafür musst du dann aber auch nachweisen können, dass der Verkäufer davon wusste. Du merkst schon, da wird es richtig haarig ...

Geh zu einem Anwalt!

der Kaufvertrag sieht so aus wie im Anhang....nur das als Verkäufer keine Privatperson steht sonder das Küchenstudio und als Käufer ich als Privatperson.

im Grunde ist der Fall relativ eindeutig, wenn er wirklich so "dumm" war gewerblich im KV als Küchenstudio aufzutreten nützt ihm die private Form davon wenig...
aber wie montrey schon sagt das wichtigste ist jetzt ohne jede Verzögerung die Sache einem Anwalt zu übergeben (!) uU. mit etwas Glück reicht schon das 1. Schreiben zb. auf Rückabwicklung und der VK lenkt ein. Das Problem ist nämlich auch das er im Fall der Fälle nachbessern darf & das wird idR. dann nicht besser was den Motor betrifft....auf einen nagelneuen hättest kein Anspruch womit es wieder auf ein Gebrauchtaggregat ungewisser Herkunft rausläuft.
Ihr müsst euch also einen Fahrplan zurechtlegen was du genau willst.
Aber ohne Rechtsbeistand wirst nicht weiterkommen das kann ich dir jetzt schon sagen.

Zitat:

@LockeA6 schrieb am 24. Mai 2021 um 16:38:06 Uhr:


der Kaufvertrag sieht so aus wie im Anhang....nur das als Verkäufer keine Privatperson steht sonder das Küchenstudio und als Käufer ich als Privatperson.

Dann ist das der falsche Vertrag. Mit einem falschen Vertrag kann man die gesetzliche Gewährleistung nicht aushebeln. Im Gegenteil, jetzt hast du sogar zwei Jahre, da per Vertrag nicht auf 12 Monate begrenzt. Ab zum Anwalt.

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