Zitat:
@Caddy Darko schrieb am 13. Dezember 2024 um 20:20:08 Uhr:
Ob die Gewährleistung bei elektrischen Bauteilen um Fahrzeug greift möchte ich gerade mal so bezweifeln. War da nicht was mit Gewährleistung auf Mängel beim Kauf? Der Händler muss die ersten 6 Monate beweisen das der Mangel beim Kauf nicht bestand, danach muss das der Käufer beweisen? Bin jetzt kein Anwalt aber irgendwas war hab ich da im Kopf das es so war…
Mängel am Fahrzeug. Da gibt es keine Kategorien und Ausschlüsse wie bei einer Garantie.
Beweislastumkehr gibt es nicht mehr, wie vom TE schon richtig beschrieben.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'MMI Ausfall Steuergerät kaputt, Gewährleistung?' überführt.]