Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Zitat:

@armesTDIschwein schrieb am 22. Mai 2020 um 11:05:25 Uhr:



Der Vergleich wurde vorläufig angenommen.
Aktuell ist der Zugang zum Vergleichsportal nicht mehr möglich.

Habe soeben mit deine VW-Mitarbeiterin telefoniert. Laut Ihrer Aussage, soll des bis zu 12 Wochen dauern, bis zu Zahlung geflossen ist.

Ja, Bla-Bla Call-Center...
Ich würde an deiner Stelle die Ombudsstelle einschalten. - Das ist sicherer als abzuwarten und dann festzustellen, daß die VW-Mitarbeiterin gelogen hat.

Ja, Bla-Bla Call-Center...
Ich würde an deiner Stelle die Ombudsstelle einschalten. - Das ist sicherer als abzuwarten und dann festzustellen, daß die VW-Mitarbeiterin gelogen hat.

hmmm… in dem Vergleich selbst wurden meines Wissens die o. g. 12 Wochen auch genannt.

Gibt's es einen Link zu Ombudsstelle ?

Zitat:

Gibt's es einen Link zu Ombudsstelle ?

https://www.musterfeststellungsklagen.de/vw/faq-vergleich#Ombudsstelle

Da steht alles...

Die 12 Wochen beziehen sich auf die maximale Dauer ab Vergleichsabschluss bis zum Zeitpunkt, an dem das Geld auf dem Konto ist.

Du schreibst aber, dass dein Vergleichsangebot nur vorläufig angenommen wäre. Daher sind die 12 Wochen für dich meiner Meinung nach (noch) irrelevant, da der Vergleich seitens VW scheinbar noch gar nicht final angenommen wurde. Somit wäre das erstmal der nächste Schritt, dass der Vergleich überhaupt zustandekommt.

Diesen Status "vorläufig angenommen" in Kombination mit "Zugang gesperrt" haben hier viele. Die Reaktionen darauf gehen von abwarten, über Hotline nochmals kontaktieren bis Ombudsstelle einschalten.

Zitat:

@armesTDIschwein schrieb am 22. Mai 2020 um 11:05:25 Uhr:



Zitat:

@transarena schrieb am 22. Mai 2020 um 10:36:51 Uhr:


Zu wenig Informationen deinerseits.
MFK bewilligt von VW ? Oder in Prüfung ?
Vergleichsschluss von VW bestätigt ?
Ombudsstelle eingeschaltet ?

Der Vergleich wurde vorläufig angenommen.
Aktuell ist der Zugang zum Vergleichsportal nicht mehr möglich.

Habe soeben mit deine VW-Mitarbeiterin telefoniert. Laut Ihrer Aussage, soll des bis zu 12 Wochen dauern, bis zu Zahlung geflossen ist. Wenn man also von dem 30.04.2020 ausgeht, so müsste man sich noch bis Ende JULI gedulden. Dies widerspricht natürlich der o. g. Meldung !

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Beim Versuch, mich unter: https://www.mein-vw-vergleich.de einzuloggen, bekomme ich folgende Meldung zu sehen:

"Der Zugang wurde aus einem der folgenden Gründe gesperrt: Ablauf der Widerrufsfrist; Ihr Vergleich befindet sich in Schlichtung; Sie nutzen den Post Prozess"

Was verstehe ich unter "Post Prozess" ?? soll ich etwa meine Anfrage in Zeitalter der EDV per Brief nach Wolfsburg senden ?

Zitat:

@armesTDIschwein schrieb am 22. Mai 2020 um 14:29:55 Uhr:


Beim Versuch, mich unter: https://www.mein-vw-vergleich.de einzuloggen, bekomme ich folgende Meldung zu sehen:

"Der Zugang wurde aus einem der folgenden Gründe gesperrt: Ablauf der Widerrufsfrist; Ihr Vergleich befindet sich in Schlichtung; Sie nutzen den Post Prozess"

Was verstehe ich unter "Post Prozess" ?? soll ich etwa meine Anfrage in Zeitalter der EDV per Brief nach Wolfsburg senden ?

"Post Prozess" heißt: Prozessüberwachung / Nachbearbeitung.

Einen "Post Prozess" kann man überall finden.

Wenn ich eine Order erteile, VW Aktien zu verkaufen (Spaß! 😁😉), dann kümmert sich der von mir Beauftragte, z.B. die Bank, darum. Der führt die Order aus und regelt alles = "Post Prozess".

Früher haben dies die Damen im Backoffice der Effektenabteilung gemacht. Heute machen dies Computerprogramme. Aber genau diese nachfolgende Bearbeitung ist z.B. ein "Post Prozess".

Dein Vergleich ist in Schlichtung. Diese wird bearbeitet. Und dies bezeichnen sie einfach als Post Prozess.

VG myinfo

@myinfo vielen Dank für die Aufklärung.
Ich verstehe nur nicht, dass man nicht rechtzeitig bzw.gar nicht über den aktuellen Stand der Bearbeitung informiert wird. Zeit gab es ja genug, zunächst bis zum 24.04. dann nochmal verlängert bis zum 30.04. spätestens am 01.05. hätte ich dann gerne eine konkrete Antwort erwartet.

Typische Volkswagen-Spielchen eben ... die stehen über allem ...

Deswegen weiterhin meine Empfehlung zur Einzelklage.

Das auf alle Fälle!

Zitat:

@armesTDIschwein schrieb am 22. Mai 2020 um 10:16:12 Uhr:


Demnach hätten bereits alle "geschädigten" Ihr Geld auf dem Konto haben müssen.

Das steht aber so nirgends in dem verlinkten Artikel.

Man beachte den Nebensatz „deren Vergleichsschluss VW bis zum 20.04.2020 bestätigt hatte“.

Sofern Du noch keine Bestätigung der Auftragsannahme von VW hast, ist Dein Vergleichsschluss noch nicht bestätigt und die 12 Wochen beginnen somit nicht zu laufen.

Ab dem Abschluss wirst Du Dich sowieso noch mindestens zwei Wochen lang gedulden müssen, bis Du das Geld siehst. Denn VW wartet hier, dies sogar verständlicherweise, erst den Ablauf Deiner zweiwöchigen Widerrufsfrist ab.

Andererseits woher diese „Bis zu 12 Wochen“ im Digitalzeitalter kommen, weiß nur VW alleine. Normalerweise würde ich von einem Tech-Konzern in einem hochentwickelten Land erwarten: „14 Tage + 1 Sekunde“ zur Geldüberweisung.

(Na gut, vielleicht „14+1 Tage“, für den äußerst wahrscheinlichen Fall, dass die Leute mal eben über den Pazifik jetten, um das Datum noch kurz um einen Tag zurückzustellen… wäre sicherlich ein Massenphänomen gewesen…)

Aber klar, das Geld, das man nicht überweist, kann man solange für sich arbeiten lassen.

Heute kam die Bestätigung der Annahme. Bin froh jetzt nen Schlussstrich ziehen zu können.

Zitat:

@hoc777 schrieb am 23. Mai 2020 um 11:56:24 Uhr:


Heute kam die Bestätigung der Annahme. Bin froh jetzt nen Schlussstrich ziehen zu können.

Kannst du uns hier näheres mitteilen.
- War dein Vergleich wie bei den meisten erst Vorläufig angenommen gewesen?
- Einloggen war nehme ich an auch nicht mehr möglich wie bei allen hier?
- Auf welchem Weg hast du die Bestätigung der Annahme erhalten?
- Wurde die Umbudstelle von dir eingeschaltet?

Ja. Erst wurde er vorläufig(postalisch) angenommen, Portal war gesperrt. Hatte die Ombudsstelle eingeschaltet da es mit meiner FIN Probleme gab. Die Bestätigung der Annahme kam heute per Post mit Stempel vom 19.5.2020.

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