Rechtliche Frage zum Kaufrücktritt
Hallo zusammen, man kennt mich ja hier als Nockenwellen und Kühlmittel V6 TDI Profi.
Von der juristischen Seite habe ich allerdings keine Ahnung und deshalb frage ich euch mal ..... vllt liest ja auch ein Jurist mit.
Folgendes: A6 ( 3.5Jahre alt, 67000km) vor 5 Wochen gekauft, Audihändler GWplus, Vertraglich schriftlich festgehalten:
Smartrep kleiner Lackschaden, Tüv neu, Inspektion neu, Zulassung etc
Bei Abholung gesehen..... Tüv nicht neu sondern schon 3 Monate alt ( Verkäufer drauf angesprochen, " ja der ist doch fast aktuell"😉
Alle sichtbaren Flüssigkeiten auf min ( Verkäufer drauf angesprochen...." musst du nen Auftrag vorn machen lassen.... sollen die auffüllen, aber in der Werkstatt ist jetzt keiner mehr )
Also schonmal festhalten Tüv und Insp nicht gemacht aber im MMi zurückgesetzt.
Heimweg, längere Strecke ( Samstags mittags).... alles Betriebswarm: Getriebe fiepst bei Gaswegnahme, bei leichten Bodenunebenheiten langsame Fahrt poltert die Achse vorne wie Sau. Zuhause Kühlmittel, Öl und Scheibenwasser aufgefüllt...... bisher 1600km den Wagen und schon 3x Kühlmittel nachgefüllt. Gestern schreit mich dann noch die AdBlue Lampe an " in 2400km", also auch nicht aufgefüllt.
Fazit: 2x vertraglich nicht eingehalten
3x große Mängel ( Getriebe, Achse, Kühlmittelverlust/verbrauch 2.0tdi)
Ach ja, und den Ersatzwagen soll ich auch selber zahlen.
Eig besteht doch schon durch die vertraglich nicht eingehaltenen Sachen ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag ?
Beste Antwort im Thema
Ey, verrat doch nicht alles 😉 der " neue" wird ein 320er Biturbo A6 Avant 3x S line, Luftfederung, Pano Dach, LED, Tornadograu, 20 Zoll, 4 Z Klima usw
288 Antworten
@Technikeer
Ganz genau. Du kannst Glück haben und einen wirklich tollen Lackierer erwischen, der mit deinem AH zusammenarbeitet. Leider kommt das nicht oft vor.
Zitat:
@Basti23041986 schrieb am 2. Dezember 2019 um 22:22:14 Uhr:
Im Anhang nen kleiner Auszug von Fotos, die ich gestern gemacht habe. Die Offenbarung von heute habe ich Fotografisch noch nicht dokumentiert. Morgen habe ich in meinem Stamm-AZ einen Termin, dort wird alles besprochen.
bitte tue dir selber den gefallen und gib diese Mängelkiste zurück und hole dir einen unfallfreien nicht 100 fach nachlackierten Wagen, der sieht ja grausam aus, damit wirst du nie und nimmer glücklich.
Zitat:
@Technikeer schrieb am 2. Dezember 2019 um 22:18:14 Uhr:
Das Problem ist, dass solche Autos nicht selber von geschultem Audi Personal in der eigenen Lackiererei lackiert werdenm da irren sich die meisten gewaltig, hier bei mir in der Stadt haben wir ein großes Audi Zentrum und die geben die Autos bei einem Hinterhoflackierer ab den Lackierer sieht man garnicht von der Hauptstraße aus, habe das erst nicht geglaubt, erst als ich erfahren habe dass auch mein wagen dort lackiert wurde... (haube und Stoßstange!).Denen ist das scheiß egal die bekommen im schnitt 20-30 autos jeden Monat zur Lackierung da kommt gut kohle 😉
So sieht es aus.
Meiner musste vor Übergabe auch vorn am Stoßfänger lackiert werden. Ehrlicherweise hat man mir vorher (aber auch nur auf Nachfrage meinerseits) gesagt das dies ein "Subunternehmer" ausführen wird. So sah es dann auch aus. Die Lackierarbeiten an sich wurden gut ausgeführt, allerdings haben sie den Stoßfänger wohl zu heiß getrocknet, so dass sich das Lufteinlassgitter im Bereich des ACC-Senosor und die Klappe der SWRA leicht verzogen hatten. So wollten sie mir dann das Fahrzeug übergeben.
Das Ende vom Lied war, sie durften alles nachbessern bzw. die Teile austauschen plus eine zusätzliche Leistung auf Kulanz ausführen.
Ich behaupte mal 90 % der Autokäufer wären diese Mängel gar nicht aufgefallen. Mir ist es auch erst aufgefallen als wir das Fahrzeug auf mein Drängen hin bei der Übergabe auf der Hebebühne hatten.
gib die Kiste zurück; das ist eine total verpfuschte Reparatur - wer weiss, was da alles noch nachkommt !
ich bin ein Fan der selbstständigen Karrosseriebauer und Lackierer - die meisten machen einen super Job und sind besser als die Autohäuser; selbst grosse Zentren arbeiten mit externen Fachbetrieben zusammen, die dafür auch hohe Anforderungen erfüllen müssen;
das bei Dir ist eine Pfuscherreparatur - wer weiss, wo das Auto herkommt; wenn es Ärger gibt, zeig es einem Sachverständigen der Innung - der wird Pickel kriegen und Dir recht geben ; bloss Finger weg von dem Wagen und ggf. auch so einem Händler.....
wenn du den Wagen irgendwann verkaufen willst kommt einer und sieht den murks und will die kiste nicht haben.
Wie bereits hier mehrfach beschrieben ist es nicht so einfach das Fahrzeug zurückzugeben. Generell hat der verkaufende Händler das Recht auf Nachbesserung. Wie oft ein Nachbesserungsversuch erfolgen darf ist vom Gesetzgeber nicht geregelt, die Rechtssprechung geht im allgemeinen bei 2 erfolglosen Versuchen von einer gescheiterten Nachbesserung aus. Dann besteht das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder den Anspruch auf Schadenersatz.
Also wenn der Händler nicht freiwillig das Fahrzeug zurück nimmt, muss man den Weg der Aufforderung zur Mängelbeseitigung gehen und hoffen das er es 2 x nicht hinbekommt.
Zitat:
@jansen75 schrieb am 4. Dezember 2019 um 08:22:02 Uhr:
Wie bereits hier mehrfach beschrieben ist es nicht so einfach das Fahrzeug zurückzugeben. Generell hat der verkaufende Händler das Recht auf Nachbesserung....
Ich war hier davon ausgegangen, dass es die bei Audi GW plus übliche 10-Tage Frist zur Rückgabe bei Nicht-Gefalllen gibt;
- ausserdem sieht es ja nach erheblichen, unsachgemäß reparierten (Unfall?-) Schäden aus - steht das so im Kaufvertrag ?!
Ansonsten Nachbesserung:
Nachbesserung wird sicher lustig: alles auseinanderbauen, ersetzen oder abschleifen, neu lackieren, die überlackierten Lämpchen alle ersetzen bzw. neue Türgriffe, Stoßfänger hinten ersetzen + alles andere , was versaut wurde oder bei der nötigen Demontage auch noch kaputtgeht ;
es scheint ja ein grösserer Schaden vorgelegen zu haben - wenn das im Vertrag so nicht festgehalten ist, steht hier sicher die Vermutung einer Täuschung über den Fahrzeugzustand im Raum;
Ich habe es so verstanden das der Käufer von den Vorschäden wusste.
Bzgl. Audi-GW-Rückgabe wäre interessant zu wissen wann diese 10-Tages-Frist beginnt, Datum des Kaufvertrages oder Datum der Übergabe. Hier liegt der Hase im Pfeffer.
Und außerdem hat man nicht das Recht das Fahrzeug zurückzugeben, sondern nur gegen ein anderes gleichwertiges einzutauschen. Wie auch immer das praktisch zu händeln ist...
Wandelung heisst Rückgabe;
Wandelung ist möglich nach erfolgloser Nachbessserung (meist 2 Versuche) innerhalb angemessener Frist - kein vergleichbares Produkt, kein Gutschein, kein Tausch sondern Rückabwicklung, Geld zurück + ggf. Auslagenerstattung für den Käufer;
der Käufer kann von den Schäden durchaus auch gewusst haben, im Falle von Audi GW+ und 110 Punktecheck kann der Käufer aber davon ausgehen, dass die Schäden fachgerecht behoben wurden ;
und danach sieht es ja nicht aus....
die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Händler - und wenn der als Fachmann so ein Fahrzeug als jungen Gebrauchten mit GW+ und 110 Punktecheck bewirbt und dann so ein Produkt liefert, hat er halt ein Problem;
es sei denn, im Vertrag war eine unfachmännische Reparatur als zugesicherte Eigenschaft vereinbart... ;-)
Ein Messgerät von etari für 140 Euro hätte einem diesen Ärger erspart🙂 selbst bei Vertragshändlern kontrolliere ich selber und halte dem Typen das Messgerät vor die schnauze wenn was nicht stimmt.
Das hilft nun aber auch nicht weiter. Das Kind ist in Brunnen gefallen.
Ich würde mir direkt Rechtsbeistand holen.
Kondenswasser in den Scheinwerfern ist völlig normal. Die Lackierung nicht fachmännisch. Aber nichts was auf den ersten Blick eine Wandlung rechtfertigt....
Zitat:
@majestix schrieb am 4. Dezember 2019 um 20:58:40 Uhr:
.....Aber nichts was auf den ersten Blick eine Wandlung rechtfertigt....
deshalb zweiter Blick vom Fachmann, ggf. Gutachter....
@Basti23041986
soll dass ein "Bagatellschaden" gewesen sein ?! Oder wurde das Fahrzeug als Unfallfahrzeug deklariert ?!
Ich grüße Euch! Es wurde je 1 Tür links und rechts ersetzt, aufgrund irreparabeler Dellen an der Kante unten an der Tür. Diese beiden Türen wurden im Kaufvertrag als "Unfallschäden" deklariert. Generell musste ich dies dem Verkäufer auch erst alles aus der Nase ziehen, da er von selber wohl nicht auf die Idee gekommen wäre, mir das freiwillig zu sagen. Auf meine Frage, ob alles Fachmännisch repariert wurde bejate er dies mit dem Zusatz "Wir haben eine eine Lackierung im Haus". Das dabei so etwas rauskommt... :/
Hier wäre es wohl besser gewesen, wenn Du ihm nichts aus der Nase gezogen hättest und unfallfrei im Kaufvertrag stehen würde.