Rechtliche Frage zum Kaufrücktritt
Hallo zusammen, man kennt mich ja hier als Nockenwellen und Kühlmittel V6 TDI Profi.
Von der juristischen Seite habe ich allerdings keine Ahnung und deshalb frage ich euch mal ..... vllt liest ja auch ein Jurist mit.
Folgendes: A6 ( 3.5Jahre alt, 67000km) vor 5 Wochen gekauft, Audihändler GWplus, Vertraglich schriftlich festgehalten:
Smartrep kleiner Lackschaden, Tüv neu, Inspektion neu, Zulassung etc
Bei Abholung gesehen..... Tüv nicht neu sondern schon 3 Monate alt ( Verkäufer drauf angesprochen, " ja der ist doch fast aktuell"😉
Alle sichtbaren Flüssigkeiten auf min ( Verkäufer drauf angesprochen...." musst du nen Auftrag vorn machen lassen.... sollen die auffüllen, aber in der Werkstatt ist jetzt keiner mehr )
Also schonmal festhalten Tüv und Insp nicht gemacht aber im MMi zurückgesetzt.
Heimweg, längere Strecke ( Samstags mittags).... alles Betriebswarm: Getriebe fiepst bei Gaswegnahme, bei leichten Bodenunebenheiten langsame Fahrt poltert die Achse vorne wie Sau. Zuhause Kühlmittel, Öl und Scheibenwasser aufgefüllt...... bisher 1600km den Wagen und schon 3x Kühlmittel nachgefüllt. Gestern schreit mich dann noch die AdBlue Lampe an " in 2400km", also auch nicht aufgefüllt.
Fazit: 2x vertraglich nicht eingehalten
3x große Mängel ( Getriebe, Achse, Kühlmittelverlust/verbrauch 2.0tdi)
Ach ja, und den Ersatzwagen soll ich auch selber zahlen.
Eig besteht doch schon durch die vertraglich nicht eingehaltenen Sachen ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag ?
Beste Antwort im Thema
Ey, verrat doch nicht alles 😉 der " neue" wird ein 320er Biturbo A6 Avant 3x S line, Luftfederung, Pano Dach, LED, Tornadograu, 20 Zoll, 4 Z Klima usw
288 Antworten
Irgendwie makaber, dass ausgerechnet dich das trifft mit dem Kühlmittelverlust und dann auch noch bei einem unkaputtbaren 2.0. Vielleicht haben die 3.0 V6 tdi Götter, dir als Strafe für die Gotteslästererei, einen schlechten 2.0 geschickt.
Sicherlich bist du im Recht, aber ich würde die Verhältnismäßigkeit beachten. Beim TÜV hätten sie sicherlich Rücksprache halten sollen aber andersrum hätte ich auch keinen als Autohaus gemacht bei einem restl TÜV von 21 Monaten. Das keine Inspektion durchgeführt wurde, lässt sich nicht beweisen nur weil die Stände auf min sind. Viell war die Ausführung nur mangelhaft und sollte nachgebessert werden. Die anderen Sachen (Getriebe/ Achse) sind sehr ärgerlich aber ich würde mir keine großen Sorgen machen, da die Feststellung sehr zeitig erfolgte und Garantie besteht.
Deine zuletzt genannte Herangehensweise ist die Richtige. Scheint ja auch schon der erste Ärger verflogen zu sein. Wichtig: alles rechtssicher zu dokumentieren falls es doch noch Ärger gibt.
Mängelbeseitigung einfordern mit Fristsetzung - und das alles schriftlich, ist genau der richtige Weg ;
ob der Händler das dann auf die eigene Kappe nimmt oder an die Garantieversicherung i.R. GWplus durchreicht, kann Dir egal sein (evtl. ist letzteres die Premium-Variante);
Aber:
wenn eine Möglichkeit besteht, sich bezgl. des Polterns mal eine zweite Meinung zu holen, solltest Du das trotzdem machen - mir kommt das komisch vor....
Die 2. Technische Meinung bin ich selber, bin ja Mechaniker. Deswegen sind mir die ganzen Dinge ja sofort aufgefallen. Den Wagen habe ich aber nicht bei mir in der Firma gekauft.
Schön wenn man " undercover" ein Auto kauft und die denken sie könnten einem was vom Pferd erzählen.....der dumme Kunde glaubt mir eh alles.
Zum poltern gibt es eine TPI, da wurden fehlerhafte Hydrolager der unteren hinteren Führungslenker verbaut.....
Die km sind auch realistisch und nachvollziehbar. Die Sache ist die, lasse ich jetzt bei mir in der Firma einen Auftrag eröffnen und 1 der 3 Probleme ist nicht so reibungslos zu beheben dann sagt der ausliefernde Händler " warste selber dran, nix mit Rückgabe etc"
Deshalb lass ich die mal schön machen und spiel den dummen Kunden der sein Recht einfordert.
Machst einen feinen Job hier. Hoffentlich, klappt alles reibungslos.
Hast vor dem Kauf keine Probefahrt gemacht ?
Doch, aber nur eine kurze Runde. Das Getriebefiepen wird aber es richtig präsent wenn der Wagen heiss ist bzw Getriebeöltemperatur hoch ist. Das Poltern war 1x auf der Probefahrt und ist inzwischen bei Langsamer Fahrt immer. Kühlmittelstände sind nie auf maximum kurz vor Inspektionen, deshalb keine Beachtung geschenkt weil : sollte ja eh noch ne Inspektion bekommen
Ich bin mal gespannt was die mir Montag so verzapfen wollen
Ich melde mich mal als Automobilkaufmann zu Wort. Die Nichterfüllung ist in der Tat eine Form von Betrug. Aber den Weg würde ich mir zeitlich und nervlich sparen. Du musst auch zu keinem Anwalt gehen. Protokolliere die nicht erfüllten „Tatbestände“ (zB ein Bild der TÜV Plakette etc) und reiche offiziell mit einem Schreiben ans Autohaus ein, dass die alles beheben müssen. Solltest du den Wagen wieder bekommen und es hat sich nichts geändert oder nur teilweise, geh den gleichen Weg wieder. Das hat vor Gericht Bestand. Beim 3. Mal kannst du ohne Probleme in die Wandlung gehen oder in die Kaufpreisrückerstattung. Da gibt die jede Instanz sofort Recht!
Geht am Schnellsten und es besteht wenigstens die Option, dass du dein Auto weiter fahren kannst.
@Alwin83 danke für die Tips !
Ja gerne. Setz auf jeden Fall zeitliche Fristen. ...“in binnen von 10 Werktagen ab Erhalt“...lass dir weiterhin alles unterschreiben. Sprich, wenn du den Brief persönlich abgibst, dann lass dir das quittieren oder wenn du es versendest, dann via Einschreiben mit Rückschein. Die paar Euro sind es wert!
Zitat:
@Arni 1984 schrieb am 30. November 2019 um 16:50:53 Uhr:
Die 2. Technische Meinung bin ich selber, bin ja Mechaniker. Deswegen sind mir die ganzen Dinge ja sofort aufgefallen. Den Wagen habe ich aber nicht bei mir in der Firma gekauft.
....
Ich wollte einem Spezialisten wie Dir auch keine Ratschläge erteilen - die juristische Seite der Sache, die Du ja nachgefragt hattest, ist ja nun auch hinreichend beantwortet;
Alwin83 hat da völlig recht.
Du wirst bestimmt das Fahrzeug entsprechend nachgebessert bekommen und gut ist es; die Garantie geht ja noch eine Weile, also eigentlich kein grosses Risiko;
ich bin da immer für einvernehmliche Lösungen und alleine die Tatsache, dass man mit einigen Stichwörtern signalisiert, dass mann weder technisch noch rechtlich völlig unbedarft ist , reicht ja meistens schon;
den konfrontativen Kurs mit maximalen Drohungen und maximalen Forderungen kann man nötigenfalls immer noch fahren; aktuell bist Du vermutlich ein Kunde mit Beanstandungen unter vielen und solltest nicht unnötig Druck ausüben, wo nicht nötig - Lösungen im gegenseitigen Einvernehmen sind immer besser als Ärger ohne Ende;
berichte mal wie es ausgegangen ist - viel Erfolg!
Hallo Arni,
Ich Ärger mich gerade ebenfalls mit meinem Händler herum wegen Kleinigkeiten:
Riementrieb zwitschert ( soll es eine tpi geben 2.0 tdi )
Bremse quietscht ( Händler meint das ist normal und stand der Technik )
Er versucht es mit mir über Garantie und bietet mir an, dass wir dann darüber verhandeln, dass er vllt keine Material kosten etwas übernimmt bzw. sich beteiligt.
Ist natürlich ein nogo fur mich. Auto 2 Monate alt. Allerdings 700km zum
Händler.
Ich habe mit meinem Anwalt gesprochen.
Er sagt erstmal:
-Mängel aufzählen
- Händler AUFFORDERN ! Dass er die Mängel im Rahmen der Gewährleistung zu begeben hat!
- Frist setzen ! ( ich habe ihm 3 Wochen gegeben )
- du kannst dich auf §439 Absatz 2 BGB beziehen
Der Händler muss kosten in Sachen Material, Lohn und Transport tragen !
Ich habe ihm noch eine weitere Frist gesetzt sich bei mir zu melden von 7 Tage. Ansonsten geht das ganze direkt zum Anwalt.
Lass es dir auf keinen Fall gefallen!
Mein Anwalt sagt auch, die Händler tun alle so doof - aber wissen gaaaaanz genau was rechtens ist und was nicht und handeln nach dem Prinzip 4 von 5 mal komme ich damit durch.
Falls du fragen hast melde dich gerne privat bei mir.
Gruß
Hendrik
Traurig das Service so klein geschrieben ist.
Vor allem das gesagt wird eine quietschende Bremse ist stand der Technik
Vor Vertragsunterzeichnung ist mir der Verkäufer in den Enddarm geklettert, Vertrag unterschrieben, Provision ins eigene Täschchen gesteckt.... " ja bitte, wer sind sie denn ? Ein Problem mit dem Auto ? Wenden sie sich an den Service, nicht meine Baustelle"
Autoverkäufer...... wenn sie könnten würden sie ihre tote Oma ausm Grab raus verkaufen. ( gibt auch 1-2 vernünftige)
Zitat:
@Arni 1984 schrieb am 1. Dezember 2019 um 22:26:34 Uhr:
Vor Vertragsunterzeichnung ist mir der Verkäufer in den Enddarm geklettert, Vertrag unterschrieben, Provision ins eigene Täschchen gesteckt.... " ja bitte, wer sind sie denn ? Ein Problem mit dem Auto ? Wenden sie sich an den Service, nicht meine Baustelle"Autoverkäufer...... wenn sie könnten würden sie ihre tote Oma ausm Grab raus verkaufen. ( gibt auch 1-2 vernünftige)
hey arniii, bin auch ein autoverkäufer 🙂 aber habe halt kein Glaspalast mir ist die Nähe zum Kunden wichtiger...
Als Jurist sehe ich hier keinen Betrug. Will das jetzt nicht weiter ausführen, als nötig, aber wo sollte hier die Bereicherungsabsicht sein. Mängel bei der Inspektion oder dem berühmten 110 Punkte Check können immer passieren und dann müsste der Verkäufer davon Kenntnis gehabt haben. In meinem Autohaus gibt es eine strikte Trennung zwischen Werkstatt und Verkauf.
Der richtige Weg ist hier schon benannt worden. Schriftliche Geltendmachung der Mängel und dann hat der Händler das zweimalige Recht zur Nachbesserung. Gilt für jeden (!) Mangel.
Da du GW-Garantie hast, kann auch theoretisch jedes andere Autohaus die Reparatur machen. Aber erstmal dem Händler anbieten. Er hat für alle Kosten einzustehen, d.h. Transport- und Wegekosten, Ersatzwagen, Rechtsanwalt (gelten als notwendige Rechtsverfolgungskosten).
Sollte der Mangel nicht in der Frist repariert werden oder die Nachbesserung scheitern, kannst du den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Bei der Rückabwicklung musst du die gezogene Nutzung (gefahrene Kilometer) zahlen, bzw. werden in Abzug gebracht.
Den Mangel musst du nicht genau benennen. Nach der Symptomrechtsprechung des BGH reicht die Beschreibung des Mangels. Aber eine genauere Beschreibung führt natürlich möglicherweise zu einer schnelleren Rücktrittsmöglichkeit.
Der "kürzere" TÜV ist schnell heilbar, aber ein geringer Mangel.
Bei Rückfragen gerne PN.