Rechtliche Frage - Unfallschaden
Hallo
Ich hätte eine Frage..
1.Wenn ein Autohaus ein gebrauchtes Auto verkauft und sich im Nachhinein rausstellt das besagtes Auto teilweise nachlackiert wurde, habe ich dann das recht das Auto zurückzugeben wenn davon nichts im Kaufvertrag stand ?
2.Kann ich es zurückgeben wenn ein Unfallschaden vorhanden war der im Kaufvertrag nicht erwähnt wurde ?
3. Was genau ist im rechtlichen Sinne ein Unfallschaden der im Kaufvertrag angegeben werden muss ? (Seitenwand B-Säule bis Heckdeckel wurden nadchlackiert, ggffls. lag ein Blechschaden in dem Bereich vor)
Thx!
mfg
Ave
35 Antworten
Ich gebe meinen Vorredner völlig recht, wenn es nicht erwähnt wurde ist es klar Bedrug und du kannst vom Kaufvertrag zurück treten.
Mein Händler hat mir einen Schaden mitgeteilt, der eigentlich nicht erwähnt werden mußte.
Deshalb empfehle ich Dir, nicht überstürtzt eine Entscheidung gegen die Marke zu treffen, denn irgendetwas hat Dich ja dazu veranlasst Dir einen zu kaufen und nicht den Nissan zu nehmen.
Kopf hoch!!!
Zitat:
Original geschrieben von 325ci
Meintest du nicht das es nen Jahreswagen ist.
Was haste dafür hinblättern müssen?
Es ist ein Jahreswagen - ein sehr teurer Jahreswagen.
Aber egal ob er Neu oder ein Jahr alt ist, wenn er von einem BMW Händler kommt der ihn mir als einwandfrei verkauft dann muss er auch einwandfrei sein.
Hab bei der Dekra angerufen, nach der Arbeit fahr ich da hin und die sagen mir ob es ein Unfallschaden war oder nicht, bekomm ich auch schriftlich, danach sehen wir weiter.
mfg
ave
P.S. @ 01goeran wie gesagt, das war der punkt auf dem i, inzwischen denke ich das ein Neuwagen besser gewesen wäre und einen M3 als Neuwagen kann ich mir nicht leisten, deshalb bliebe dann der 350Z, der kostet NEU einiges weniger als der M3 gebraucht ! Aber ich dachte eben ein M3 ist ein M3...und jetzt bin ich sauer und hab den Salat.
nen M3 Jahreswagen kostet ca. 45ooo Eur.
den 350z hätte man dafür locker neu bekommen und hätte noch Geld für Tuning übrig.
Ist aber die Frage ob man sich damit identifizieren kann mit so einem Wagen.
;-)
Lass uns wissen was die Überprüfung ergibt.
Hi Ave,
große Scheiße das....
Aber tu mir einen Gefallen und bleib ruhig. Operative Hektik kann Dich zurück wrfen und das um Meilen...
Wenn Du das Gutachten hast, geh zu einem Anwalt! Einfach nur ein Beratungsgespräch, kostet nicht die Welt... Er soll prüfen was dabei rauskommen kann und was es kostet.
Ich bin auch nur Laie (Rechtsmäßig) Betrug ist ein leichtes Wort, selbst wenn die Karre Sündhaft teuer war. Um den Schachtatbestand des Betrugs zu erfüllen, müsste der Händler mit Vorsatz gehandelt haben, hat er es nicht gewußt hat er vielleicht Auflagen oder Anforderungen mißachtet, das ist ärgerlich aber kein Betrug.
Ob eine Rückabwicklung des Kaufvertrags in Frage kommt oder nicht, kann Dir am besten ein Anwalt sagen. Den vor Gericht zählt nicht wie wütend oder enttäuscht Du bist, sondern nur der Gesetzestext.
In der Ruhe liegt die Kraft.
In aller erster Linie hat bei bestehendem Vertrag der Händler erstmal das Recht der Wandlung, soviel ich jedenfalls weiß.....
Kepp cool, wird schon werden!!!
Gruß
Blue Bye
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keiner hat gesagt das der händler mich betrogen hat, werf ich auch niemandem vor, ich will nur kein unfallwagen fahren, werde ich auch niemals, scheissegal wie gut es repariert wurde.
dehalb, bei unfall -> wagen und geld zurück!
mfg
ave
Ave,
ich habe das Thema mal konkret mit "meiner" Niederlassung besprochen - Aussage hierzu: Seit der Novellierung des EU-Gewährleistungsrechts (Januar 2002) zählt auch eine Nachlackierung bereits als Unfall - egal ob Blecharbeiten vorgenommen wurden. Ergo: Wirds verschwiegen -> Betrug. Hör auf Tom, der hat eh meistens recht *G*.
Chers,
PB
Wird bei BMW das Auto nicht bei Inzahlungnahme auf solche Schäden kontrolliert, bevor die es kaufen, bzw. bevor es in den Wiederverkauf geht? Oder wie läuft das?
Gruß Thomas
Hallo Ihr,
gehe zum Rechtsanwalt, da wird Dir geholfen.
Ich kenne mich ein bischen aus. Ihr habt alle irgendwie Recht. Das soll jetzt keine Rechtsberatung sein. Es kommt ja immer auf den Einzelfall an. Aber mal so Grundsätzliches:
Die Fälle mit "Unfallfahrzeugen" sind bis zur Schuldrechtsreform (bis 31.12.01 Übergangsvorschriften lassen wir mal unbeachtet) meist unter dem Blickwinkel der "arglistigen Täuschung" erörtert worden (Paragraphen lasse ich mal weg)
Die Käufer solcher Autos begnügten sich nur selten mit den (schuldunabhängigen) Rechtsbehelfen der Wandelung oder Minderung. Entweder wurde die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklärt oder es wurde der Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung geltend gemacht (der stärkste Schutz welcher das alte Gewährleistungsrecht bot).
Vier Grundsätze bei der Rechtsprechung dazu:
1. Im Umfang wahrheitsgemäßer Aufklärung ist ein Unfallvorschaden kein Sachmangel, wohl aber bei einer Bagatellisierung.
2. Nur unbedeutende Beschädigungen, (jetzt kommts) die bei einer vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss schlechterdings nicht beeinflussen können, sind unerheblich. Die Grenze für derartige Bagatell- oder Einfachschäden ist bei Pkw eng zu ziehen. Dazu gibt es vielfache Rechtsprechung, so z.B. erheblich wenn die Behebung des Unfallschadens in fachlich einwandfreier Reparatur bei heute gegebenen Preisniveau im Regelfall mehr als 1000 DM erfordern würde.
3. Ein Unfallschaden bleibt ein Sachmangel wenn das Unfallfahrzeug unsachgemäß repariert worden ist, Außnahme verkauft als Bastler oder Schrottwagen z.B. zum Ausschlachten bei auch z.B. dementsprechend niederen Preis.
4. AUch bei fachgerechter Reperatur kann ein Unfallfahrzeug fehlerhaft sein, da die bloße Unfallbeteiligung einen Fehler i.S.d. § 459 I BGB alte FAssung darstellen kann.
Also kommt es im Wesentlichen auf die Aufklärung des Käufers an, ob Fahrzeug vertragsgemäß ist oder nicht.
Bezüglich der Sachmängel und/oder Pflichtverletzung nach neuem Recht wird im wesentlichen an die Ergebnisse der Rechtsprechung zum alten Recht angeknüpft.
Sofern im Kaufvertrag und bei den Vertragsverhandlungen keine abweichende Informationen erteilt worden sind, gilt ein Gebrauchtwagen auch ohne ausdrückliche Zusage der Unfallfreiheit kraft stillschweigender Beschaffenheitsvereinbarung als "unfallfrei" verkauft. So jedenfalls z.T. die Untergerichte und die Meinung in der Literatur. Zumindest beim Erstbesitzer
Dann kommt es auf die übliche Beschaffenheit des PKW und die Käufererwartung an. Bei einem Jahreswagen dürfte ein Unfall vom Käufer wohl nicht erwartet werden.
Zu den objektiven Kriterien müsste Dir dann ein Rechtsgelehrter in Deinem Fall doch erschöpfend Auskunft geben können.
Ich würde mir auf jeden Fall beraten lassen. Kostet wohl nicht die Welt und wenn Du ggf. das Fahrzeug nicht mehr haben willst brauchst Du mit Sicherheit Unterstützung.
Tut mir leid für dich! Da freut man sich ´so ein geiles Auto zu haben und dann sowas. 🙁
Hoffe das es noch zum Guten für dich ausgeht.
Gruß Angelo
Neuigkeiten:
Ich war bei der DEKRA und die haben mir bestätigt das Fahrzeug wurde aufgrund einer Delle nachlackiert. Die Lackierung wurde schlampig durchgeführt, noch nichtmal die Heckstoßstange oder die Zierleisten am Fenster wurden vorher abgebaut, es wurde einfach bis zur Leiste abgeklebt und lackiert. Die Delle befindet sich im Bereich der Tankklappe (nur andere Seite) und misst. ca. 20x20 cm.
Ist das nun ein Unfallschaden der mir das Recht auf Minderung oder Umtausch gibt ? Oder kann ich da trotzdem nichts machen und muss damit leben?
mfg
ave
Hi Ave,
ich finde das eine Täuschung, ich würde alle Hebel in Bewegung setzen und das Auto zurückgeben, wenn das nicht klappt auf Nachbesserung oder Wertminderung bestehen!
Mfg
Taxitom
Zitat:
Original geschrieben von Avery
jetzt geh ich definitiv zum anwalt...mich kotzt des so an.
mfg
ave
Kann ich mir lebhaft vorstellen, ich würde das Auto nicht mehr haben wollen................
Kopf hoch, das wird schon wieder!
Mfg
Tom
Zwischenstand:
Laut Dekra Gutachten, welches ich in schriftlicher Form habe, wurde das Dach ebenfalls nachlackiert...
Das DACH ... 🙁
Der Anwalt meinte ich könnte einen Preisnachlass einfordern, nicht jedoch den Umtausch, weil ein Unfall nicht nachgewiesen werden kann.
Ich werde nachher nochmal mit dem Händler telefonieren und ihm vorschlagen das Fahrzeug zurückzunehmen, da ich glaube das es ihn billiger kommt wenn er das Auto zurücknimmt und dann weiterverkauft (hoffentlich diesmal mit ausgewiesenem Lackschaden), als das er mir noch einiges zurückgeben muss.
Egal wie, wenn ich einen anständigen Preisnachlass bekomme, werde ich das Fahrzeug weiterverkaufen und so hoffentlich 0 auf 0 rauskommen.
Besser wäre der Händler ist kooperativ, aber das sind sie in diesen Fällen wohl selten.
mfg
ave