Recht auf Facelift bei Leasing Neuwagen?
Hallo zusammen,
ich habe am Freitag meinen 208e abgeholt. Es ist ein Leasingfahrzeug und ist ein Neuwagen.
Ich musste jedoch feststellen, dass es das vor-Facelift Modell ist und ein Jahr beim Händler stand. Im Vertrag stand nichts von Facelift oder vor-Facelift. Da es ein Neuwagen ist bin ich vom aktuellen Modell ausgegangen. Wie ist hier die rechtliche Lage? Habe ich einen Anspruch auf das neue Modell?
28 Antworten
Zitat:
@Rafusch schrieb am 28. Oktober 2024 um 21:43:47 Uhr:
Nein, da ich 400km entfernt wohne, habe ich das Auto vorher nicht gesehen. Es ist ein Neuwagen und keine Tageszulassung.
Ich hätte mir in dem Fall wohl vorher ein paar Fotos schicken lassen.
Zitat:
@Rafusch schrieb am 28. Oktober 2024 um 21:43:47 Uhr:
Ich habe einen Prüfbericht im Serviceheft gefunden, hier habe ich gesehen, dass das Auto vor einem Jahr beim Händler eingetroffen ist.
Schau zur Sicherheit nach der ORGA Nummer. Die gibt den exakten Produktionstag an. Es gibt hier im Forum einige Beiträge dazu, wo man die ORGA Nummer findet.
Es gab in der Vergangenheit schon Fälle, wo Leute die Unterschrift auf der Übereinstimmungsbescheinigung für das Produktionsdatum gehalten haben.
Zitat:
@Rafusch schrieb am 28. Oktober 2024 um 22:54:42 Uhr:
Daher wollte ich fragen, ob jemand die rechtliche Situation kennt.
Hier im Forum darf keine Rechtsberatung angeboten werden.
Er hat den Vertrag im August geschlossen. Hat er doch geschrieben. Da sind die 14 Tage schon längst durch. Wenn hier nicht abweichende SA im Vertrag zum Liefergengestand vorhanden sind, ist da nix mit Sonderkündigungsrecht. Außerdem hat der TE das Auto übernommen. Da hätte man schon zu dem Zeitpunkt die Annahme verweigern müssen. Das fällt einem ja doch nicht erst zu Hause auf.
Und zu Rechtsberatung kam ja schon der passende Verweis.
1. welcher vertrag wurde im August geschlossen?
- der Leasingvetrag mit der Gesellschaft?
- Oder die übergabe des Produktes?
Übergabe des produktes ist in dem Fall gleich auch die Anmeldung des Fahrzeuges.
In einem Leasingvetrag ist ganz klar angegeben, das der vertrag erst mit Übernahme des Gegenstandes rechtsverbindlich ist, da ab diesem Zeitpunkt die Gewährleistung greift.
Das hier ist auch keine Rechtsberatung!
Das sind Fakten die allseitsbekannt und für jeden gültig sind.
Eine Rechtsberatung wäre individuell.
@bandscheib71 Steht doch hier: https://www.motor-talk.de/.../...ei-leasing-neuwagen-t7958262.html?...
Es geht doch nicht um Gewährleistung. Wenn der Leasingvertrag im August geschlossen wurde, dann sind die 14 Tage um.
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Zwischen der Herstellung des Fahrzeuges und Vertragsabschluss dürfen maximal 12 Monate liegen, sonst zählt das Fahrzeug vertragsrechtlich nicht mehr als Neuwagen und es liegt ein Sachmangel vor.
Wenn zwischenzeitlich ein Modellwechsel mit nennenswerten Unterschieden herausgekommen ist, dann muss das vertraglich festgehalten werden.
Dazu gibt es eine Menge an BGH Urteilen, die man nachlesen kann.
Davon ist auszugehen.
Sinnbildlich leider wieder, dass das vermeintliche Schnäppchen in großer Entfernung doch nicht der Heilsbringer ist.