Rechnungsfrage (Kurbelgehäuse-entlüftung)

VW Golf 4 (1J)

Ich hatte früher schonmal geschrieben, dass einem Bekannten der 1.4er Motor hochgegangen ist, wegen zugefrorener Kurbelgehäuseentlüftung. Er hats zum Glück rechtzeitig gemerkt, allerdings wurde das Öl im ganzen Motorraum und auch der Umwelt verteilt.

Nun das Problem... er hat von VW (trotz Scheckheftpflege bei VW-Werkstatt!) eine Rechnung für Ölwechsel, austausch des Schlauches (wohlgemerkt gegen die ALTE version ohne Heizung) Motorwäsche und so weiter bekommen, und hat diese verständlicherweise um die Positionen Ölwechsel (es war noch ein Liter drin...), Filter und Motorwäsche gekürzt.
Nun kam aber die Mahnung!!! und VW lässt nicht mit sich reden. Muss das jetzt zwingend über Anwalt laufen, oder gibts einfachere Lösungen.

15 Antworten

Das hier steht zu dem Thema auf michaelneuhaus.de:

"Bei Temperaturen ab -8°C kann beim 1.4-l-Motor (55 kW) die Kurbelgehäuseentlüftung einfrieren wenn sich durch extremen Kurzstreckenbetrieb im Öl mehr Wasser als üblich angesammelt hat. Letztlich entsteht ein Überdruck und das Öl entweicht über die Meßstab-Öffnung. Betroffen sind die Modelle von 1997 bis 2000."

"Ab kw 45/00 wurden alle Motoren mit beheizter Kurbelgehäuseentlüftung ausgerüstet.
VW wird allen Kunden, deren Fahrzeuge von Motorschäden infolge von Eisbildung im Ölkreislauf betroffen sind, eine hundertprozentige Kulanz für zehn Jahre ohne Kilometerbegrenzung gewähren. Außerdem erstattet VW alle Reparaturkosten in vollem Umfang zurück, die in diesem Zusammenhang entstanden sind. Zusätzlich wird VW allen Kunden, die betroffen sein können, den vorsorglichen und kostenlosen Einbau einer beheizten Kurbelgehäuseentlüftung ermöglichen, welche die Eisbildung im Motor verhindern soll. VW stellt allerdings die Bedingung, das der Wagen scheckheft-gepflegt ist. Die Kunden werden von VW nicht angeschrieben."

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