Rechnung von Audi begleichen

Audi A4 B8/8K

ich habe mich mittlerweile angewöhnt die Rechnungen nicht sofort zu begleichen sondern von zu Hause am vorletzten Tag vor der Fälligkeit online zu überweisen .
Normalerweise steht auf einer Rechnung, bis wann der Betrag überwiesen werden soll.
Auf der Rechnung von Audi stht nie ein Fälligkeitsdatum, bis wann die Rechnung bezahlt werden muss.
Wie ist das jetzt? Habe ich 4 Wochen Zeit von der Rechnungsausstellung, um den Betrag zu überweisen?
Ich will nicht unbedingt meinen 🙂 anrufen und danach fragen.

Beste Antwort im Thema

Normalerweise ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.

Ich weiß zwar nicht was du damit bezweckst erst kurz vor der Fälligkeit zu überweisen und ich persönlich finde das auch nicht gut.
Die Werkstatt hat ihre Arbeit gemacht und soll dafür auch das Geld rechtzeitig kriegen...!

Wenn ich sehe wie lange unsere "kleine" Firma manchmal auf das Geld von Kunden warten muss und das sind meist größere Firmen😕

Ich überweise immer direkt wenn alles klar ist / es keine Unstimmigkeiten gibt, dann vergesse ich es auch nicht! Und ich brauche nicht bangen wie Du jetzt weil ich nicht wüsste wann der Fälligkeitstag ist...

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Zitat:

Original geschrieben von Wutzldutzl



Zitat:

Original geschrieben von Spochtback


sobald eine Partei des Vertrages Kaufmann ist, gilt grundsätzlich HGB.

Ich schalte mich jetzt doch mal ein... "Sobald eine Partei des Vertrages Kaufmann ist, gilt grundsätzlich HGB" - völliger Blödsinn... Das HGB regelt die Rechtsbeziehungen als Spezialgesetz zwischen Kaufleuten - beide Parteien müssen Kaufmann sein. Soweit keine Regelung enthalten ist, gilt BGB...

30 Tage ohne Angabe Zahlungsziel - das ist richtig, wurde bereits unter Angabe der entsprechenden Norm so beschrieben...

Lauter Hobby-Juristen hier...

Wutzl

Hallo Wutzl,

das HGB kann auch zur Anwendung kommen, wenn nur ein Vertragspartner Kaufmann. (Vgl. nur § 345 HGB). Als Ausnahme dazu, verlangen einzelne Normen des HGB eine beiderseitige Kaufmannseigenschaft bzw. ein Handesgeschäft für beide Teile (vgl. nur § 377 HGB).

MfG xereQ!

es scheint hier doch Leute zu geben, die Ahnung haben. Mein Danke dafür!

Zitat:

Original geschrieben von Kristof1979


mein Gott, ich habe eine Diskussionswelle ausgelöst.
Mir ging es lediglich darum wann ich spätestens eine Rechnung begleichen kann. Und dann sofort solche Beleidigungen wie asozial, frech usw.
Das finde ich aber asozial.

Und übrigens habe ich bei Audi nachgefragt, damit ihr euch hier nicht mehr streitet.
Ich habe 30 Tage Zeit um die Rechnung zu begleichen.
Also nix von irgendwelchen HGB, sofort Zahlung usw.

naja, jetzt aber mal nicht so empfindlich.

Mit der Attitüde "ich habe mich mittlerweile angewöhnt die Rechnungen nicht sofort zu begleichen" hast du den Eindruck erweckt, dass du die Begleichung von Rechnungen gerne soweit hinauszögerst, wie nur möglich.

Das mag deine persönliche Einstellung sein, dass diese hier nicht auf ungeteilte Zustimmung stößt, sollte dich aber auch nicht wundern.

Ich finde das auch nicht nachahmenswert, weil ich selber die Situation kenne, auf die Begleichung meiner Honorar-Rechnung warten zu müssen. Macht keinen Spaß, zumal manchmal auch noch Kollegen betroffen sind.

So manchen Betrieb trieb es in den Ruin weil die Häufigkeit der Zahlungsunwilligen immer mehr werden.
Meine Devise ist :Zahle so schnell wie möglich aber nicht vor Abnahme der gebrachten Leistung.
Ich glaub das die ein akzeptabler Bereich ist für alle beide Seiten

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Zitat:

Original geschrieben von Kristof1979


mein Gott, ich habe eine Diskussionswelle ausgelöst.
Mir ging es lediglich darum wann ich spätestens eine Rechnung begleichen kann. Und dann sofort solche Beleidigungen wie asozial, frech usw.
Das finde ich aber asozial.

Und übrigens habe ich bei Audi nachgefragt, damit ihr euch hier nicht mehr streitet.
Ich habe 30 Tage Zeit um die Rechnung zu begleichen.
Also nix von irgendwelchen HGB, sofort Zahlung usw.

Und Audi war bestimmt total sauer, daß du den Geldkoffer nicht gleich dabei hattest....😉

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