Rechnung von Audi begleichen

Audi A4 B8/8K

ich habe mich mittlerweile angewöhnt die Rechnungen nicht sofort zu begleichen sondern von zu Hause am vorletzten Tag vor der Fälligkeit online zu überweisen .
Normalerweise steht auf einer Rechnung, bis wann der Betrag überwiesen werden soll.
Auf der Rechnung von Audi stht nie ein Fälligkeitsdatum, bis wann die Rechnung bezahlt werden muss.
Wie ist das jetzt? Habe ich 4 Wochen Zeit von der Rechnungsausstellung, um den Betrag zu überweisen?
Ich will nicht unbedingt meinen 🙂 anrufen und danach fragen.

Beste Antwort im Thema

Normalerweise ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.

Ich weiß zwar nicht was du damit bezweckst erst kurz vor der Fälligkeit zu überweisen und ich persönlich finde das auch nicht gut.
Die Werkstatt hat ihre Arbeit gemacht und soll dafür auch das Geld rechtzeitig kriegen...!

Wenn ich sehe wie lange unsere "kleine" Firma manchmal auf das Geld von Kunden warten muss und das sind meist größere Firmen😕

Ich überweise immer direkt wenn alles klar ist / es keine Unstimmigkeiten gibt, dann vergesse ich es auch nicht! Und ich brauche nicht bangen wie Du jetzt weil ich nicht wüsste wann der Fälligkeitstag ist...

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als ich hab mal bei mir in den alten Servicerechnungen geguckt. Da steht nirgendwo was von einem Zahlungsziel. Dort steht "Zahlung sofort ohne Abzug".
Eine Werkstattrechnung hat wohl ohnehin kein Zahlungziel und wird normalerweise bei Abholung des Wagens beglichen.
Wenn die Werkstatt dem TE in solchen Fällen eine Rechnung mitgibt zur Überweisung, dann ist diese sofort zu tätigen. Vielleicht kommts mal soweit, das diese Zahlungsverzögerungen dem Autohaus mal auffallen und die logische Konsequenz ist dann eben "Bezahlung bei Abholung".
Ob so ein Verhalten jetzt asozial ist möchte ich nicht kommentieren. Unverschämt ist es allemal

Zitat:

Original geschrieben von 147m.k


als ich hab mal bei mir in den alten Servicerechnungen geguckt. Da steht nirgendwo was von einem Zahlungsziel. Dort steht "Zahlung sofort ohne Abzug".

unerheblich. Rechnung ist Rechnung. Es gelten die Bestimmungen des BGB. Seit wann gelten im KFZ-Gewerbe andere Regeln?

Zitat:

Eine Werkstattrechnung hat wohl ohnehin kein Zahlungziel und wird normalerweise bei Abholung des Wagens beglichen.

bei Abholung ist sowieso alles klar, ansonsten: siehe oben.

Zitat:

Wenn die Werkstatt dem TE in solchen Fällen eine Rechnung mitgibt zur Überweisung, dann ist diese sofort zu tätigen.

falsch, aber es gehört sich einfach nicht, die Zahlung o. triftigen Grund unnötig hinauszuzögern - wie hier zur Genüge ausgeführt wurde.

Anscheinend hat der TE sich aufgrund der (berechtigen) Kritik klammheimlich aus dem Thread herausgezogen und ward`nicht mehr gehört (ähhh: gelesen), online ist er z.Zt. nicht mehr. Das hat wohl "gesessen"! 😁

Und das sagt aus, dass man erst nach 30Tagen automatsich in Verzug gerät und dann kann man erst eine Mahnung schreiben. Vorher kann man nichts machen.

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Zitat:

Original geschrieben von vilafor


Anscheinend hat der TE sich aufgrund der (berechtigen) Kritik klammheimlich aus dem Thread herausgezogen und ward`nicht mehr gehört (ähhh: gelesen), online ist er z.Zt. nicht mehr. Das hat wohl "gesessen"! 😁

naja....wer weiß 🙄

könnte auch sein, dass er die Antworten als Bestätigung auffasst:

"einen Monat lang kann ich jeden zappeln lassen, bevor ich zahle"

Zitat:

Original geschrieben von hohirode



Zitat:

Original geschrieben von Spochtback


wenn auf der Rechnung kein Zahlungsziel steht, ist sie sofort fällig!

-

das ist leider nicht richtig - ist kein Zahlungsziel angegeben - gilt das BGB und das sagt dazu 30 Tage.

Hallo Hohi,

wir befinden uns hier nicht im BGB, sondern im HGB, da das Autohaus üblicherweise min. Kaufmann ist. Von daher sind die 30 Tage leider Wunschdenken. Wie andere hier auch schon bemerkt haben.

Achso, TE, in Verzug bist du übrigens nicht erst nach 30 Tagen, sondern sofort. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Spochtback



Zitat:

Original geschrieben von hohirode


das ist leider nicht richtig - ist kein Zahlungsziel angegeben - gilt das BGB und das sagt dazu 30 Tage.

Hallo Hohi,

wir befinden uns hier nicht im BGB, sondern im HGB, da das Autohaus üblicherweise min. Kaufmann ist. Von daher sind die 30 Tage leider Wunschdenken. Wie andere hier auch schon bemerkt haben.

Achso, TE, in Verzug bist du übrigens nicht erst nach 30 Tagen, sondern sofort. 😁

HGB???

na da bin ich mir aber nicht so sicher. Das gilt unter Kaufleuten, aber zwischen einem Autohaus und einem "Normalkunden"?

Zitat:

Original geschrieben von audijazzer



HGB???
na da bin ich mir aber nicht so sicher. Das gilt unter Kaufleuten, aber zwischen einem Autohaus und einem "Normalkunden"?

sobald eine Partei des Vertrages Kaufmann ist, gilt grundsätzlich HGB.

Zitat:

Original geschrieben von Spochtback



Zitat:

Original geschrieben von audijazzer



HGB???
na da bin ich mir aber nicht so sicher. Das gilt unter Kaufleuten, aber zwischen einem Autohaus und einem "Normalkunden"?
sobald eine Partei des Vertrages Kaufmann ist, gilt grundsätzlich HGB.

Ich schalte mich jetzt doch mal ein... "Sobald eine Partei des Vertrages Kaufmann ist, gilt grundsätzlich HGB" - völliger Blödsinn... Das HGB regelt die Rechtsbeziehungen als Spezialgesetz zwischen Kaufleuten - beide Parteien müssen Kaufmann sein. Soweit keine Regelung enthalten ist, gilt BGB...

30 Tage ohne Angabe Zahlungsziel - das ist richtig, wurde bereits unter Angabe der entsprechenden Norm so beschrieben...

Lauter Hobby-Juristen hier...

Wutzl

Das HGB ist ja im Grunde aus dem BGB erwachsen. Die ureigensten zivilrechtlichen Bedürfnisse (Freiheit, Eigentum,...) werden aber durch das BGB geschützt. Stichwort Pfandrecht. Audi könnte entsprechend sagen: Ich behalte Dein Auto bis die Rechnung bezahlt ist.
Das HGB regelt als "lex spezialis" die Handelsbeziehungen zwischen Geschäftsleuten.

Zitat:

Original geschrieben von Wutzldutzl



Zitat:

Original geschrieben von Spochtback



Lauter Hobby-Juristen hier...

Wutzl

schon mal was von Subsidiarität und dem kleinen, aber nicht unbedeutendem Wort grundsätzlich gehört?

Schon mal daran überlegt, ob vielleicht die Werkstatt selbst auch Zahlungsziele mit seinen Lieferanten vereinbart hat? Das ist doch das normalste Liquiditätsmanagement, wenn jede Partei die Fristen ausnützt.

Zitat:

Original geschrieben von Spochtback



Zitat:

Original geschrieben von Wutzldutzl

schon mal was von Subsidiarität und dem kleinen, aber nicht unbedeutendem Wort grundsätzlich gehört?

Schon mal d'ran gedacht, dass es nicht nur Hobby-Juristen hier geben könnte? - Das wäre aber OT hier...

Darum: 30 Tage - und damit hat sich's...

Wutzl

Zitat:

Original geschrieben von Wutzldutzl



Zitat:

Original geschrieben von Spochtback



schon mal was von Subsidiarität und dem kleinen, aber nicht unbedeutendem Wort grundsätzlich gehört?
Schon mal d'ran gedacht, dass es nicht nur Hobby-Juristen hier geben könnte? - Das wäre aber OT hier...

Darum: 30 Tage - und damit hat sich's...

Wutzl

Ich werde hier nicht die einzelnen Details aufzählen. Verweise auf das HGB, das 4. Buch im speziellen und belasse es hiermit auf "mein Halbwissen" 😛

Der Unterschied zwischen Fälligkeit und Verzug, sollte dem selbst ernannten Voll-Juristen bekannt sein.

mein Gott, ich habe eine Diskussionswelle ausgelöst.
Mir ging es lediglich darum wann ich spätestens eine Rechnung begleichen kann. Und dann sofort solche Beleidigungen wie asozial, frech usw.
Das finde ich aber asozial.

Und übrigens habe ich bei Audi nachgefragt, damit ihr euch hier nicht mehr streitet.
Ich habe 30 Tage Zeit um die Rechnung zu begleichen.
Also nix von irgendwelchen HGB, sofort Zahlung usw.

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