RDKS-Pflicht für Neuanmeldungen ab 01.11.2014 - Konsequenzen?
Moin,
bekommen im November unseren neuen Corsa als Zweitwagen. Offenbar hat dieser ein direktes RDKS verbaut.
Wie sieht das aus, wenn ich z.B. einen Satz Winterräder kaufen möchte. Ist es zwingend, dass dieser dann auch mit RDKS-Sensoren ausgestattet ist? Gibt es evtl. sogar eine Grundlage für eine Strafe durch die Polizei o.ä., wenn das festgestellt wurde? Oder könnten die Versicherer Ärger machen bei einem etwaigen Schaden?
Wäre super, wenn hier jemand konkrete Informationen hätte - weil ich momentan nicht, ob ich für den Satz Winterräder tatsächlich 200-250€ zusätzlich für die RDKS-Sensoren ausgeben muss.
Danke schonmal für jede Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Guck' ... schon wieder etwas in MT gelernt. 😛 😉 Von RDKS höre bzw. lese ich heuer zum ersten Mal. Ok, bin auch kein ADAC Mitglied (mehr) 😁 😎 Naja, wenn man an den Fahrzeugen sonst nix mehr reparieren kann, erfindet man halt etwas, womit sich noch eine müde Mark erlösen lässt.
Sind denn bei Neuwagen mit Ersatzrad auch diese RDKS installiert? Kann mal jemand einfach erklären wie sowas nachgerüstet werden kann? Kann ich sowas z.B. auch bei einem älteren Fahrzeug nachrüsten?
Wenn ich da lese, dass Reifenwechsel in Zukunft aufwändiger und Kostenintensiver wird ... Nun ja ... Vielleicht doch besser zu Fuß gehen oder die Öffentlichen nutzen. Da kann ich ja wirklich froh sein nicht mehr im aktiven Arbeitsprozeß zu sein. Alle anderen kann ich nur bedauern, das sie sich mit so einem Sch**** befassen müssen.
118 Antworten
Da hat Brüssel sich wieder was tolles einfallen lassen. Aber das Europaparlament muss ja auch seine Daseinsberechtigung haben. Was wohl nach den Quecksilberhaltigen Sparbirnen, dem Reifendrucksystem noch alles für Quatsch dort ausgebrütet wird.
Zitat:
Original geschrieben von martinb71
Da hat Brüssel sich wieder was tolles einfallen lassen. Aber das Europaparlament muss ja auch seine Daseinsberechtigung haben. Was wohl nach den Quecksilberhaltigen Sparbirnen, dem Reifendrucksystem noch alles für Quatsch dort ausgebrütet wird.
Moin,
gute Frage.
Ich vermute, die nicht umsetzbare, E-Mobile-Technik,
wird/muß in jeden Pkw eingebaut werden,
um die 1 Mio. Fahrzeug Forderung zu erfüllen.
schönen Gruß
Zitat:
Original geschrieben von martinb71
Da hat Brüssel sich wieder was tolles einfallen lassen. Aber das Europaparlament muss ja auch seine Daseinsberechtigung haben. Was wohl nach den Quecksilberhaltigen Sparbirnen, dem Reifendrucksystem noch alles für Quatsch dort ausgebrütet wird.
Das wurde mit ziemlicher Sicherheit nicht in Brüssel "ausgebrütet", sondern in Wolfsburg, München oder Stuttgart. Oder vielleicht in Brüssel ausgebrütet, aber in Deutschland befruchtet und gelegt.
Der Sicherhheitsgewinn sieht so aus, dass ich von immer mehr Leuten höre die um die Sensorkosten zu sparen entweder nur noch Alljahresreifen kaufen, oder eben zu Billigreifen greifen um die Kosten für die Sensoren reinzubekommen.
Für einen Normalverdiener sind 50-90 Euro zusätzlich pro Reifen nicht immer so einfach zu finanzieren.
Die Autolobby hat hier ganze Arbeit geleistet um die Kassen der Konzerne zu füllen, die Frage ist nur ob und wie lange die Verbraucher in der breiten Masse sich dieses und andere "Sicherheitsextras" bei den sinkenden Einkommen noch leisten können bis das Autofahren zum Luxus der Reichen wird.
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Was bitte schön sollen denn Ganzjahresreifen an Kosten sparen? In der gleichen Zeit, in der man einen Satz Sommer- und einen Satz Winterreifen abfährt, braucht man auch 2 Sätze Ganzjahresreifen, die jeweils neu einprogrammiert werden. Man spart also bestenfalls einen Satz Felgen, so wie bisher auch.
Zitat:
@CV626
Man spart also bestenfalls einen Satz Felgen, so wie bisher auch.
Nicht nur 4 Felgen, sondern 4 Felgen mit 4 Drucksensoren bei einem aktivem RDKS. Das ist für nicht Wenige schon ein ziemlicher Schlag in das Konto, der eher umgangen als bejubelt wird.
Zitat:
@Roadwin schrieb am 3. November 2014 um 07:02:05 Uhr:
Nicht nur 4 Felgen, sondern 4 Felgen mit 4 Drucksensoren bei einem aktivem RDKS. Das ist für nicht Wenige schon ein ziemlicher Schlag in das Konto, der eher umgangen als bejubelt wird.
Als ich meinen
neuen2011 gekauft hatte kosteten 2011 die neuen WR auf Felgen 1150 € +250 für die Sensoren.
Die Sensorenpflicht (SR/WR gilt meines Wissens für alle NEUWAGEN die ab Datum x erstmals zugelassen werden.
Was dieser Betrag für einen Schlag auf das Knto sein soll erschließt sich mir nicht.
Gut bei jählich neuen WR vielleicht. 🙂
Hi,
das Problem ist die ~250€ werden auch fällig wenn der Reifensatz nur 200€ kostet z.b. bei einem Kleinstwagen.
Klar 250€ sind 250€ aber wenn jemand einen Klein oder Kleinstwagen fährt wird der das primär deswegen tun weil der auf die Kosten achten muß. Und 250€ zusätzlich sind dann unter umständen schon ein großer Brocken.
Gruß Tobias
Wahrscheinlich dürfen jedes EU-land selbst über die Reifendrückssensoren entscheiden.
Der Schwedische Verkehrsamt sagen nein zur die Einführung der Reifendruck-Kontrollsysteme.
Ab Werk sind die Sensoren natürlich sowieso eingebaut, aber es wird kein pflicht.
Der Kontrolle das Reifenluftdruck ist laut der Schwedische Verkehrsamt der eigenen Verantwortung der Autofahrer, das ganze ist unnötig und führt zu zusätzlichen kosten für die Autofahrer.
Das finde ich auch gut so.
/ Henrik
Zitat:
@wkienzl
Die Sensorenpflicht (SR/WR gilt meines Wissens für alle NEUWAGEN die ab Datum x erstmals zugelassen werden.
- Fahrzeuge mit RunFlat- oder vergleichbarer Bereifung
- Typzulassung 1.11.12 (irgendwo Ziffer 6 Zulassungsbescheinigung)
- Erstzulassung 1.11.14
- alle Fahrzeuge, die mit einem aktiven RDKS nach diesen "neuen" Bestimmungen ab Werk ausgestattet sind. Das sind die Systeme, bei denen sich die Überwachung/ Warnmeldung nicht mehr per einfachen Eingriff durch den Fahrer zB. irgendwo in einem Untermenue beim Bordcomputer deaktivieren lässt.
Und der letzte Punkt ist der, der bei vielen Fahrzeugen seit praktisch Frühjahr diesen Jahres jetzt bei der WR-Umrüstung für teure Überraschungen sorgt.
Hier finden sich doch in den fahrzeugspezifischen Forenbereichen jede Menge Nachfragen, was da ist, weil die über Internet bestellten Winterreifen eine Fehlermeldung auslösen und keine Werkstatt die Warnmeldung löschen "will", sondern von teuren Sensoren und Reifenmontage spricht.
Oder auch Hinweise, wie man Werkstatt oder Händler davon überzeugt, die alte Version der RDKS-Software wieder aufzuspielen, weil der Hersteller zwar schon die neue Version ausgeliefert, aber der Wagen von Typ- und Erstzulassung her "alt" ist, vor dem Pflichtdatum liegt.
250 Euro sind "praktisch nichts", wenn man dies auf tägliche Kosten bei x-Jahren Nutzung hoch rechnet. Nur interessiert es keinen Händler, wie toll man eine Amortisation rechnen kann, sondern einzig, dass das Geld hier, heute und vollständig auf den Tisch kommt.
Gibts denn überhaupt eine "Sensorpflicht"?
Den Buchstaben der Verordnung tut doch genauso eine indirekte Druckverlustmessung genüge, wenn ich nicht falsch liege. Es wird ein "Reifendruckkontrollsystem" verlangt. Welches obliegt dem Hersteller.
Nachgeschlagen
Hierbei wird einfach durch die (ohnehin vorhandenen) Raddrehzahlsensoren der Abrollumfang verglichen, und ein Druckverlust gemeldet.
Träger und ungenauer als die aktiven systeme, jedoch weniger teuer.
Vorteile für den Kunden: Kostenneutral, da keine teuren Drucksensoren gekauft werden müssen.
Nachteil für den Hersteller / eine Werkstattketten: Er verdient nichts daran.
Ist vielleicht der "EU-Irrsinn" gar nicht so irsinnig wie es den Anschein macht, sondern die Hersteller nahmen diese Einladung lediglich freudig entgegen, um einmal mehr erwartungsvoll die Hände auf zu halten?
Gruß Matsches (der froh ist, dass VW bei seinem Sharan die kostenneutrale Passivlösung gewählt hat)😉
"Lustig" wird es erst, wenn so ein Sensor den Geist aufgibt.
Dann kommt nämlich das volle Programm:
Reifenabziehen - 2,50 €
neuer Sensor - 50 €
Reifenmontage - 12,50 €
weitere Arbeitszeit, Anlernen des Sensors etc. - 25 €
90 € zzgl. MwSt... 107,10 €
Gratulation, Ihr System funktioniert jetzt wieder!
Zitat:
@Matsches schrieb am 3. November 2014 um 09:50:45 Uhr:
Gibts denn überhaupt eine "Sensorpflicht"?
Den Buchstaben der Verordnung tut doch genauso eine indirekte Druckverlustmessung genüge, wenn ich nicht falsch liege.
Hierbei wird einfach durch die (ohnehin vorhandenen) Raddrehzahlsensoren der Abrollumfang verglichen, und ein Druckverlust gemeldet.
Träger und ungenauer als die aktiven systeme, jedoch weniger teuer.Vorteile für den Kunden: Kostenneutral, da keine teuren Drucksensoren gekauft werden müssen.
Nachteil für den Hersteller / eine Werkstattketten: Er verdient nichts daran.Ist vielleicht der "EU-Irrsinn" gar nicht so irsinnig wie es den Anschein macht, sondern die Hersteller nahmen diese Einladung lediglich freudig entgegen, um einmal mehr erwartungsvoll die Hände auf zu halten?
Natürlich ist das möglich, aber wenn der Hersteller auf den Zug aufspringt und ein direktes System verbaut (natürlich nur im Sinne der Sicherheit des Kunden), dann muss auch ein passender Sensor her, also vier davon. 😉
Zitat:
@Matsches
Den Buchstaben der Verordnung tut doch genauso eine indirekte Druckverlustmessung genüge, wenn ich nicht falsch liege. Es wird ein "Reifendruckkontrollsystem" verlangt.
Richtig, vorgeschrieben ist nur eine Überwachung und Warnung.
Ob passiv über Raddrehzahl/ ABS-Sensoren oder aktiv mit Druckmessung/ Sensoren in den Reifen ist völlig egal. Beides entspricht uneingeschränkt den EU-Vorgaben, keines von Beiden wird in den Bestimmungen bevorzugt, besonders empfohlen oder bringt irgendwelche Bonuspunkte.