RDKS-Pflicht für Neuanmeldungen ab 01.11.2014 - Konsequenzen?
Moin,
bekommen im November unseren neuen Corsa als Zweitwagen. Offenbar hat dieser ein direktes RDKS verbaut.
Wie sieht das aus, wenn ich z.B. einen Satz Winterräder kaufen möchte. Ist es zwingend, dass dieser dann auch mit RDKS-Sensoren ausgestattet ist? Gibt es evtl. sogar eine Grundlage für eine Strafe durch die Polizei o.ä., wenn das festgestellt wurde? Oder könnten die Versicherer Ärger machen bei einem etwaigen Schaden?
Wäre super, wenn hier jemand konkrete Informationen hätte - weil ich momentan nicht, ob ich für den Satz Winterräder tatsächlich 200-250€ zusätzlich für die RDKS-Sensoren ausgeben muss.
Danke schonmal für jede Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Guck' ... schon wieder etwas in MT gelernt. 😛 😉 Von RDKS höre bzw. lese ich heuer zum ersten Mal. Ok, bin auch kein ADAC Mitglied (mehr) 😁 😎 Naja, wenn man an den Fahrzeugen sonst nix mehr reparieren kann, erfindet man halt etwas, womit sich noch eine müde Mark erlösen lässt.
Sind denn bei Neuwagen mit Ersatzrad auch diese RDKS installiert? Kann mal jemand einfach erklären wie sowas nachgerüstet werden kann? Kann ich sowas z.B. auch bei einem älteren Fahrzeug nachrüsten?
Wenn ich da lese, dass Reifenwechsel in Zukunft aufwändiger und Kostenintensiver wird ... Nun ja ... Vielleicht doch besser zu Fuß gehen oder die Öffentlichen nutzen. Da kann ich ja wirklich froh sein nicht mehr im aktiven Arbeitsprozeß zu sein. Alle anderen kann ich nur bedauern, das sie sich mit so einem Sch**** befassen müssen.
118 Antworten
Nicht jammern,
dient der Sicherheit aller im Straßenverkehr beteiligten!
Noch vor 20 jahren konnten die Autofahrer noch selbst den Lufdruck an der Tanke überprüfen und korrigieren.
Und machten das auch!
Aber mit jeder neuen Generation Fahrzeuglenker wurde es im Durchschnitt schlechter was die Wartung und Kontrolle am Fahrzeug angeht. Vielen traue ich das ganz ehrlich auch nicht mehr zu!
Da kommen dann so Kommentare wie: das wird doch beim KD oder Reifenwechsel gemacht...
Zitat:
@Roadwin schrieb am 3. November 2014 um 10:12:39 Uhr:
Richtig, vorgeschrieben ist nur eine Überwachung und Warnung.Zitat:
@Matsches
Den Buchstaben der Verordnung tut doch genauso eine indirekte Druckverlustmessung genüge, wenn ich nicht falsch liege. Es wird ein "Reifendruckkontrollsystem" verlangt.Ob passiv über Raddrehzahl/ ABS-Sensoren oder aktiv mit Druckmessung/ Sensoren in den Reifen ist völlig egal. Beides entspricht uneingeschränkt den EU-Vorgaben, keines von Beiden wird in den Bestimmungen bevorzugt, besonders empfohlen oder bringt irgendwelche Bonuspunkte.
Beide - ab spätestens 1.11.2014 - verbauten Systeme müssen jedoch der aktuellen EU
> Richtlinie ECE-R64
> Verordnung VO EU 661/2009
entsprechen.
Das war - speziell bei den
bisherverbauten "indirekten System" (über ESP/ABS)-
bei vielen Fahrzeugherstellern
nicht der Fall 🙁.
Nicht umsonst ( für den Fahrzg.-hersteller im-wahrsten- Sinne- des- Wortes )
haben z.B. die Konzerne BMW,Daimler
alle PKW-Modelle serienmäßig
auf das direkte System (mit Reifendrucksensoren) umgestellt. 😰
Nach der ECE-R64 Richtlinie dürfen die direkt messenden Systeme nicht mehr deaktivierbar sein. So wie es manche gehandhabt haben, im Winterhalbjahr auf das Sicherheitssystem zu verzichten, wird dann ohne eine permanente Fehlermeldung nicht mehr möglich sein 🙂
Zitat:
@touaresch schrieb am 3. November 2014 um 10:56:03 Uhr:
Beide - ab spätestens 1.11.2014 - verbauten Systeme müssen jedoch der aktuellen EU
> Richtlinie ECE-R64
> Verordnung VO EU 661/2009
entsprechen.
Das war - speziell bei den bisher verbauten "indirekten System" (über ESP/ABS)-
bei vielen Fahrzeugherstellern nicht der Fall 🙁 .Nicht umsonst ( für den Fahrzg.-hersteller im-wahrsten- Sinne- des- Wortes )
haben z.B. die Konzerne BMW,Daimler alle PKW-Modelle serienmäßig auf das direkte System (mit Reifendrucksensoren) umgestellt. 😰
Natürlich nicht "umsonst", denn es gibt ja jemanden der 300€ für Sensoren im Gegenwert von 20€ überweist.
Dieser jemand heisst "Kunde".😁
Einigen wir daher besser uns auf: Es gab welche, die der Vorschrift nicht genügten.
Dies betrifft nämlich nicht die Wirkungsweise, dies betrifft die Tatsache, dass diese Systeme bei einigen Herstellern vom Benutzer deaktiviert werden konnten.
Genau das darf nicht mehr sein.
Bei aktuellen VW zum Beispiel ist das nicht (mehr) möglich, trotz passiver Messung (dort haben nur die SUV aktive Sensoren).
Auch bei Audi zum Beispiel sind nur der Q7 in Maximalmotorisierung und ein paar R-Modelle betroffen.
Scheinbar hält man dort im Gegensatz zu BMW und Mercedes die passiven für ausreichend und ist (noch) bereit auf das Zusatzbrot auf Kosten der Kunden zu verzichten.😉
Für den flottenweiten Umstieg auf die aufwändigeren Systeme gibt es von der rechtlichen Seite her also scheinbar keinen Grund.
Die Vorteile wurden genannt, die Systeme sind
a. genauer
b. finanziell einträglicher
Nötig sind sie nicht. Wenn der Hersteller Wert auf eine kundenfreundliche Lösung legt, dann hindert ihn auch heute nichts daran.
Nachtrag: Die AutoBild hatte dies in ihrer aktuellen Ausgabe thematisiert.
Wen es interessiert:
http://www.autobild.de/.../...pflicht-ab-1.-november-2014-3735240.html
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Zitat:
@Roadwin schrieb am 3. November 2014 um 07:02:05 Uhr:
Nicht nur 4 Felgen, sondern 4 Felgen mit 4 Drucksensoren bei einem aktivem RDKS. Das ist für nicht Wenige schon ein ziemlicher Schlag in das Konto, der eher umgangen als bejubelt wird.Zitat:
@CV626
Man spart also bestenfalls einen Satz Felgen, so wie bisher auch.
OK, wir reden also von einmaligen Zusatzinvestitionen in Höhe von etwa 250 Euro, die man sich sparen kann, wenn man Ganzjahresreifen fährt. Alle weiteren Ausgaben sind mehr oder weniger gleich, egal ob man GJR fährt oder Winter/Sommerbereifung.
Kommt mir jetzt für einen NEU!Wagen nicht so viel vor. Seit 1.11. ist ja auch zB für jeden Neuwagen ESP vorgeschrieben. Wieviel macht das denn aus? Wahrscheinlich etwas mehr, auch wenn wir das gar nicht mehr wahrnehmen, aber das auch nur, weil es für den deutschen Markt seit geraumer Zeit kaum mehr Neuwagen ohne ESP gibt.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 3. November 2014 um 08:14:03 Uhr:
Hi,das Problem ist die ~250€ werden auch fällig wenn der Reifensatz nur 200€ kostet z.b. bei einem Kleinstwagen.
Klar 250€ sind 250€ aber wenn jemand einen Klein oder Kleinstwagen fährt wird der das primär deswegen tun weil der auf die Kosten achten muß. Und 250€ zusätzlich sind dann unter umständen schon ein großer Brocken.
Gruß Tobias
Das ist aber auch nur eine einmalige Investition. Sie wird nur fällig beim Kauf neuer Felgen und nicht etwa bei jedem einzelnen Reifenwechsel. Der wird natürlich auch teurer, aber diese Mehrkosten lassen sich dann durch Verzicht auf den zweiten Felgensatz auch nicht verhindern.
Hi,
ewig halten die Sensoren aber auch nicht 😉 die Hersteller geben 6-8 Jahre an. Muß man abwarten wie lange das dann in der realität ist.
Wenn man sieht wie knapp viele kalkulieren (müssen) sind 250€ halt verdammt viel Geld. Der werden ja schon Ölwechsel so weit gestreckt wie nur möglich usw. 😉
Gruß Tobias
Zitat:
@CV626 schrieb am 3. November 2014 um 12:47:12 Uhr:
Das ist aber auch nur eine einmalige Investition. Sie wird nur fällig beim Kauf neuer Felgen und nicht etwa bei jedem einzelnen Reifenwechsel.
Bei allem Verständnis über die Verärgerung.
Die LIthium Batterien dieser RDKS Sensoren haben eine Lebensdauer von 8-10 Jahren.
So 2-3 Reifenwechsel sollten damit also schon drin sein.
Gehen wir von 250€ Kosten aus, dann sind das 25€/Jahr oder gut 2€ im Monat.
Im Vergleich zu den übrigen Fahrzeugkosten eigentlich fast lächerlich.
Ein mal zu Fuß zum Bäcker, und das Geld ist wieder drin.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 3. November 2014 um 13:33:17 Uhr:
Wenn man sieht wie knapp viele kalkulieren (müssen) sind 250€ halt verdammt viel Geld. Der werden ja schon Ölwechsel so weit gestreckt wie nur möglich usw. 😉
Wenn man so knapp kalkuliert, ja kalkulieren muß, dann ist ein Neuwagen ohnehin nicht die richtige Entscheidung.
Und die für diese Zielgruppe sinnvollen Gebrauchtwagen sind zunächst nicht von der Regelung betroffen.
Zitat:
@Matsches schrieb am 3. November 2014 um 13:43:19 Uhr:
Wenn man so knapp kalkuliert, ja kalkulieren muß, dann ist ein Neuwagen ohnehin nicht die richtige Entscheidung.Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 3. November 2014 um 13:33:17 Uhr:
Wenn man sieht wie knapp viele kalkulieren (müssen) sind 250€ halt verdammt viel Geld. Der werden ja schon Ölwechsel so weit gestreckt wie nur möglich usw. 😉
Und die für diese Zielgruppe sinnvollen Gebrauchtwagen sind zunächst nicht von der Regelung betroffen.
Da hast du natürlich recht aber die Realität sieht halt anders aus. da wird kein guter Gebrauchtwagen gekauft (dafür braucht man ja Kapitel) sondern eben ein neuer finanziert oder geleast,kostet ja nur ~100€ im Monat. Die Versicherung am besten auch noch monatlich weil die Jahresprämie auf einmal ist ja viel zu teuer. Wenn man dann wenigstens noch ~50€ im Monat zurücklegen würde für Wartung und Verschleißteile wäre es gut. Aber das machen die wenigsten. Und dann sind 500€ für einen Satz Reifen mit Drucksensoren eben eine halbe Katastrophe.
Ich muß aber zugeben ich habe mir auch einen neuen gegönnt,einfach weil die kosten viel besser kalkulierbar sind und ich die nächsten Jahre keinen Streß mit einem Gebrauchtwagen brauchen kann.
Ich bin durchaus froh das mein Wagen die Sensoren noch nicht hat,auch wenn sie mich finanziell nicht aus der Bahn werfen würden 😉
Gruß Tobias
Zitat:
@S HKE 438 schrieb am 3. November 2014 um 08:39:32 Uhr:
Der Schwedische Verkehrsamt sagen nein zur die Einführung der Reifendruck-Kontrollsysteme.
Ab Werk sind die Sensoren natürlich sowieso eingebaut, aber es wird kein pflicht.
😁 Schweden kann da leicht die Klappe aufreissen. Denn seit 2 Jahren muß jedes Modell welches eine EU-Zulassung will mit dem System ausgerüstet sein.
Das aktuelle Datum bezieht sich nur auf Modelle die vor dem 1.12.12 Typisiert wurden, Die müssen halt jetzt auch damit ausgerüstet sein.
Da Dieses eine EU-Regelung ist kann sich das Verkehrsamt zurücklehnen und wahrheitsgemäss sagen das dieses System nicht auf ihren Mist gewachsen ist, verbaut wird es trotzdem.
Die Batterien sollen also 8-10 Jahre halten, lt. wem - lt Hersteller oder der EU ??
Die Dinger werden Temperaturen von -25 bis 50+ ausgesetzt, da hält keine Batterie so lange.
Die Reifenhändler mit denen ich gesprochen habe gehen eher noch von 3-4 Jahren aus und die Kosten sind garantiert nicht einmalig, da diese Sensoren eben kein Autoleben lang halten.
Es mag sein, dass es einem Neuwagenkäufer in der 20 Tausend+ Euro Klasse nicht juckt wenn er mehr ausgeben muss ( oder darf ), aber bei einem Kleinwagen den jemand, der normal verdient für den Arbeitsweg braucht macht es schon einen gewaltigen Unterschied ob der Reifensatz 300 Euro + 48 Montage oder 700 Euro +120 Montage kostet.
Wenn wir schon beim Thema sind, warum werden die Sensoren eigentlich nicht für die LKW- und Busflotten vorgeschrieben bei denen es aufgrund der vielen LKW Reifenteile auf den Autobahnen wohl noch eher Sinn gemacht hätte ?
Zitat:
@sur-an schrieb am 4. November 2014 um 04:01:09 Uhr:
Die Batterien sollen also 8-10 Jahre halten, lt. wem - lt Hersteller oder der EU ??
Die Dinger werden Temperaturen von -25 bis 50+ ausgesetzt, da hält keine Batterie so lange.
Diese "Dinger" sind keine neue Erfindung, diese "Dinger" gibt es seit 20 Jahren.
Eine Pflicht für neuwagen gibts z.B. in den USA schon seit 8 Jahren, alleine da kommen zig Millionen Stück Felderfahrung zusammen, meinste nicht?
Da wirds also schon ein paar Langzeiterfahrungen geben, gehe mal davon aus.
Dass ein Reifenhändler einen Austausch nach der halben Zeit empfiehlt wundert mich jetzt nicht wirklich. Dich etwa?
aus aktuellem Anlass (Neukauf) habe ich diesen Thread entdeckt.
Trotz durchlesen des ganzen Threads habe ich keinen Hinweis über die ursprüngliche Frage (Konsequenzen) entdecken können.
Meine Frage also: Was kostet es an Bußgeld wenn man die Sensoren nicht in seinen Winterreifen einbauen lässt?
Zitat:
Dafür bin ich auch nicht wirklich, aber mir fallen gerade zu viele Leute an, die ihre Reifen nur bei der Inspektion prüfen lassen.
Hierüber kann ich nur lachen.
Nach einer Inspektion mit meinem alten PKW hatten alle Reifen einen Luftdruck von 1.7 bar.
Der empfohlene Luftdruck für mein FZ war 2,4 bar.
Bußgeld weiß ich nicht, aber im Falle eines Unfalls könnte es Regressforderungen von der Haftpflicht bzw Weigerung der Zahlung der Kasko geben, weil das Auto nicht StVZO-konform unterwegs war.
Dass du damit auch kaum über den TÜV kommen dürftest, sollte eigentlich auch klar sein.