Ratsuche für C70 AUTO 2.0 T 20V Cabrio Rechtslenker.
Hallo,
der hier musste es sein:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
Habe den Wagen am Wochenende abgeholt (allein Manchester und Liverpool waren es wert, mal so tief in das monarche Imperium zu düsen).
Alles easy. Hier im Portal wird ja gern und häufig der Daumen nach unten geneigt, wenn es um RLD geht. Bei mir ist es der zweite. Und ich kann nichts von all den nachteiligen Gedanken teilen. Im Gegenteil: Wenn alle im Stau links am Elend vorbeistarren wollen, hab ich rechts freie Sicht. Das schöne Knie auf der Beifahrerseite hat auch den Vorteil einer zuvorkommenden Hand. Z.B., um im Parkhaus ein Ticket zu ziehen. Und wer sagt denn, dass man bei Mac Doof&Drive nicht auch RÜCKWÄRTS vorfahren darf?... Mit so einem Wagen stirbt man nicht einsam an Langerweile. :->
Volvotypischer Schmerz: Der Verbrauch. Und da die Ölfuzzies und deren üble Politik-Zuhälter sich ab dem Jahreswechsel mit der neuen Biospritpanscherei noch einen Extrabonus gönnen werden, möchte ich gern auf LPG umsteigen. Bei bisher knapp 100.000 km Laufleistung sicher lohnenswert. Hat jemand Erfahrung mit Autogas im C70? Welche Tankgröße ist maximal möglich?
Und: Kann man NUR die Streuscheiben tauschen? Ich würde gern Klarglas drin haben. Und da der deutsche TÜV die englischen Scheinwerfer nicht will, muß ich eh bei. Wer kennt sich da aus?
Zuletzt: Woher bekomme ich ein COC-Papier für den Wagen -zum freundlichen Preis? Habe "nur" das neue "V5" und den Händler-Kaufvertrag. Ich habe die Händler/ Ausliefereranschrift in England im Scheckheft gefunden. Könnte der das haben? Ich habe gelesen, dass das COC bei Neuwagen in EU immer dabei ist seit 1999.
Rob
Beste Antwort im Thema
DAVON WOLLEN WIR HIER ALLE EIN VIDEO SEHEN !Zitat:
Original geschrieben von robin.son
.... Und wer sagt denn, dass man bei Mac Doof&Drive nicht auch RÜCKWÄRTS vorfahren darf?...
91 Antworten
Hmmm....interessante Antworten (bis auf das Sammelsurium an Ausflugsberichten)
Ich hatte im SAAB 9.3 Cabrio eine PRINS drin. Da hat mir jeder gesagt (auch in den Fachbetrieben: "Perlen vor die Säue! Andere Anlagen sind nahezu identisch, oft nur anders gelabelt. Und machen nicht mehr oder weniger Kummer, wenn es so sein soll...."
Was also macht PRINS so interessant, um mich wieder DAFÜR zu entscheiden? Sind immerhin um die 500 Euro Preisunterschied.
Und Immernoch von Interesse: Was geht in Sachen MAXIMALE TANKGRÖSSE??? Was ist das Größte, was ich mit vielleicht welchen Veränderungen in die Reserveradmulde bekomme? Wer hat Erfahrungen?
WENN die muldengröße beim cab identisch ist mit der des coupes, was ich nicht weiß, dann bekommst du ohne jegliche änderungen ungefähr einen 55l-brutto-tank da rein.
in meinem coupe habe ich einen 62l-brutto-tank, da passen netto rund 53l rein, allerdings ragt er 3cm oder so über die mulde hinaus.
ist deine mulde anders als meine, vergiss was ich gesagt habe 😁
Hallo Rob,
ist ja witzig... Ich habe auch am letzten Freitag (03.12.10) in England einen Volvo V50 RHD gekauft, und am Samstag morgen durch den Tunnel und dann nach Hause gefahren (schlimme Straßenverhältnisse, alles verschneit, nichts geräumt)...
Wie oft kommt das eigentlich vor??
Hast Du auch so eine Arisa-Grenzversicherung abgeschlossen? Ich habe das direkt mit Arisa abgewickelt, weil das per Email von England aus ging und die haben mir dann die grüne Police zurückgemailt, welche ich vor Ort ausgedruckt habe. Beim ADAC hätte ich zwischendurch in die deutsche Geschäftsstelle kommen müssen!
Also, nun haben wir beide ja dieselbe Aufgabe: Deutsche Nummernschilder bekommen.
Ich habe schon bei Volvo eine CoC (=EWG-Unbedenklichkeitsbescheinigung) beantragt, soll aber 4 - 6 Wochen dauern :-( Volvo will mir € 150 dafür berechnen.
Muss mal bei der Zulassungsstelle fragen, ob ich inzwischen schon zur HU gehen kann. Dann kommt ja der spannende Moment mit den Scheinwerfern. Ich habe Xenon-Scheinwerfer, bin nicht glücklich darüber, weil jeder Teiletausch so super teuer ist. Das englische Abblendlicht kann man ja ausblenden ("Touristenfunktion"😉, mal sehen, ob ich damit durchkomme. Laut §50 StvZO müsste ich ja eigentlich, asymmetrisches Abblendlicht ist offenbar nicht vorgeschrieben. Hauptsache, man blendet niemanden.
Neue Scheinwerfer bei Volvo sollen € 1.600 zzgl. Montage kosten. Aber man bekommt sie wohl auch gebraucht, habe bei Ebay ein Angebot gesehen für etwas über € 500 - teuer genug!
Zunächst will ich aber versuchen, mit meinem symmetrischen Abblendlicht durch die HU zu kommen, das wäre doch die preiswerteste Lösung.
Oder was hast Du da für Infos?
Schön ausgestattet ist Dein Auto, ich habe mal auf den Link geklickt. Meiner hat auch Leder und Walnußappliken, das ist in D ja wirklich sehr selten, in GB gibt es da eine ganze Auswahl, die Engländer haben eben einen anderen Geschmack, nicht so nüchtern...
Gruß, Hampton
Zitat:
Original geschrieben von Hampton
.........
Muss mal bei der Zulassungsstelle fragen, ob ich inzwischen schon zur HU gehen kann. Dann kommt ja der spannende Moment mit den Scheinwerfern. Ich habe Xenon-Scheinwerfer, bin nicht glücklich darüber, weil jeder Teiletausch so super teuer ist. Das englische Abblendlicht kann man ja ausblenden ("Touristenfunktion"😉, mal sehen, ob ich damit durchkomme. Laut §50 StvZO müsste ich ja eigentlich, asymmetrisches Abblendlicht ist offenbar nicht vorgeschrieben. Hauptsache, man blendet niemanden.Neue Scheinwerfer bei Volvo sollen € 1.600 zzgl. Montage kosten. Aber man bekommt sie wohl auch gebraucht, habe bei Ebay ein Angebot gesehen für etwas über € 500 - teuer genug!
Zunächst will ich aber versuchen, mit meinem symmetrischen Abblendlicht durch die HU zu kommen, das wäre doch die preiswerteste Lösung.
Oder was hast Du da für Infos?
...........
Gruß, Hampton
Bislang ging ich immer davon aus, dass die Xenon eine "echte" Umschaltung zwischen Rechts-/Linksverkehr haben. Aber nach Deiner obigen Schilderung ... wenn damit wirklich nur die Asymetrie abgeschaltet wird (Touristenfunktion) ... denke, damit wirst Du leider nur das gleiche HU-Ergebnis erzielen, wie ich:
LINKGruß
NoGolf
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Hallo NoGolf,
danke für die schnelle Antwort!
Also, in §50 StVZO steht:
"Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15° nach rechts ansteigen, ..."
OK, demnach ist ein symetrisches Abblendlicht aber erlaubt (kein Keil, weder nach rechts noch nach links)
Wir leben ja in einem Rechtsstaat... Wenn Dir der TÜV die Plakette verweigert hat, mit der Begründung "kein Keil" im Abblendlicht, dann müssen sie eigentlich auch die Bestimmung zitieren können, in der ein asymmetrisches Abblendlicht mit Keil nach rechts VORGESCHRIEBEN ist. Das kann ich in der StVZO nicht finden (habe sie mir aber nicht ganz durchgelesen, bin für rechtskundige Hinweise dankbar!)
Na ja, ehe ich mich lange vor Gericht streite, gebe ich wohl ca. € 600 für "neue" gebrauchte Scheinwerfer aus, aber nicht die von Volvo geforderten € 1.600 - das ganze Auto hat nur € 8.000 gekostet...
Vor vielen Jahren habe ich mal einen Jaguar aus GB importiert und hier zugelassen, damals ging es mit dem Abkleben der Scheinwerfer ab, mehr war nicht nötig. Ist aber lange her.
Kennt ihr euch da aus - kann man beim V50 Bj. 2006 aus Kostengründen von dem Xenon-Licht auch auf normales H7 zurückrüsten, um Geld zu sparen?
Gruß, Hampton
Prinzipiell hast Du mit §50 StVZO schon recht. Zu dem Thema hatte ich später auch noch ein Gespräch mit einem Sachverständigen. Seine Erklärung war in etwa Folgende:
Jeder Scheinwerfer hat eine E-Zulassung in der seine Funktionalität genau festgelegt ist. Wenn der Scheinwerfer also ein "rein symetrischer" mit entsprechender E-Zulassung wäre ... kein Problem. Bei unseren Scheinwerfern handelt es sich aber, auch von der E-Zulassung her, um asymetrische Scheinwerfer. Damit MUSS der Scheinwerfer auch bei der HU die komplette Funktionalität aufweisen!
Ich habe eben extra mal in der E-Zulassung meiner Scheinwerfer nachgesehen. Da ist eindeutig die Asymetrie beschrieben und sogar die entsprechenden Flächen auf der Streuscheibe als techn. Zeichnung beigefügt. Und damit ist der Scheinwerfer nur dann zulässig (E-Zulassungskonform), wenn er auch den asymetischen Keil bringt.
Gruß
NoGolf
Dein Selbstgebasteltes symmetrisches Licht hätte dann aber keine E- Nummer bzw,. würde vom ursrünglichem Homologationssample abweichen, und besitzt somit keine EU Homologation.
Das wiederum führt zum Erlischen der KBA-Betriebserlaubnis (bzw. es wird erst gar keine erteilt...).
Das ist bei Ami-Importen ähnlich - manch ein TÜV (vor allem im Süden!) ist da extrem kleinlich, woanders sind Sie toleranter.
Die StVZO ist hier nichtig, da geht es um EU Homologation! Und dieselbe legen die Deutschen Korintenka*ker eben sehr streng aus... RHD führt bei jedem TÜV in Deutschland automatisch zum Scheinwerferwechsel.
Notfalls eben auf H7, könnte trotzdem Problematisch werden, mit den ganzen Relais, etxraverkabelung und sonstigem Spezial-Gedöns das bei Xenon eben komplett anders ist.
PS: Da war einer schneller...
Hallo NoGolf,
Jeder Scheinwerfer hat eine E-Zulassung in der seine Funktionalität genau festgelegt ist. Wenn der Scheinwerfer also ein "rein symetrischer" mit entsprechender E-Zulassung wäre ... kein Problem. Bei unseren Scheinwerfern handelt es sich aber, auch von der E-Zulassung her, um asymetrische Scheinwerfer. Damit MUSS der Scheinwerfer auch bei der HU die komplette Funktionalität aufweisen!
OK, das mit der E-Zulassung ist ein gewichtiges Argument... Da werde ich mich wohl gleich mal bei Volvo schlau machen, ob die in der Bucht angebotenen gebrauchten Xenon-Scheinwerfer (Typennummern sind glücklicherweise angegeben) auch für meinen V50 passen...
Danke nochmal!
Gruß, Hampton
Zitat:
Original geschrieben von Hampton
Hallo NoGolf,.....
Danke nochmal!
Gruß, Hampton
Bitte ... gern geschehen. Habe das Ganze inzwischen 3x durchgezogen:
- 1x englischer Wohnwagen im April 2010
Gasumrüstung für D
Seitenbeleuchtung nachrüsten
Nebelschlußleuchte von rechts nach links
- 1x mein Volvo S70 RHD im April 2010
Scheinwerferkomplettumbau RHD auf LHD
Nebelschlußleuchte von rechts nach links
- 1x Volvo S60 LHD aus UK für meinen Sohn im November 2010
Nur Scheinwerferkomplettumbau RHD auf LHD
(NSL waren beidseitig vorhanden)
Glaub mir ... Du lernst trotzdem jedesmal wieder was Neues dazu 😉
Gruß
NoGolf
Hat der Robin eigentlich seine 'neuen' Schweinewerfer drin ?
Ich kenn mich mit den Gesetzen bei Euch nicht aus, und habe oben nicht alle Beitraege gelesen. *schaem*
Aber vielleicht hilft das.
Fahr doch kurz beim TUEV vorbei und frag.
Für welches Modell und Scheinwerfertyp ist das denn !
Sorry, ist fuer Hampton und seinen V50.
V50?
Passen da nicht die Funzeln vom Ford Focus? 😁
...duck und weg....
Zitat:
Original geschrieben von TERWI
http://www.motor-talk.de/.../EditPost.html?...
Hat der Robin eigentlich seine 'neuen' Schweinewerfer drin ?
Hat er noch nicht. Die Deutsche Post braucht gern etwas länger. Wo schon deren Preise arg hastig sind, darf man nicht halt erwarten, dass auch die Leistung ebenso ist...😠
Aber bis zum nächsten Cabriowetter-Tag werden sie es vielleicht grad so schaffen....