Ratsuche für C70 AUTO 2.0 T 20V Cabrio Rechtslenker.
Hallo,
der hier musste es sein:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
Habe den Wagen am Wochenende abgeholt (allein Manchester und Liverpool waren es wert, mal so tief in das monarche Imperium zu düsen).
Alles easy. Hier im Portal wird ja gern und häufig der Daumen nach unten geneigt, wenn es um RLD geht. Bei mir ist es der zweite. Und ich kann nichts von all den nachteiligen Gedanken teilen. Im Gegenteil: Wenn alle im Stau links am Elend vorbeistarren wollen, hab ich rechts freie Sicht. Das schöne Knie auf der Beifahrerseite hat auch den Vorteil einer zuvorkommenden Hand. Z.B., um im Parkhaus ein Ticket zu ziehen. Und wer sagt denn, dass man bei Mac Doof&Drive nicht auch RÜCKWÄRTS vorfahren darf?... Mit so einem Wagen stirbt man nicht einsam an Langerweile. :->
Volvotypischer Schmerz: Der Verbrauch. Und da die Ölfuzzies und deren üble Politik-Zuhälter sich ab dem Jahreswechsel mit der neuen Biospritpanscherei noch einen Extrabonus gönnen werden, möchte ich gern auf LPG umsteigen. Bei bisher knapp 100.000 km Laufleistung sicher lohnenswert. Hat jemand Erfahrung mit Autogas im C70? Welche Tankgröße ist maximal möglich?
Und: Kann man NUR die Streuscheiben tauschen? Ich würde gern Klarglas drin haben. Und da der deutsche TÜV die englischen Scheinwerfer nicht will, muß ich eh bei. Wer kennt sich da aus?
Zuletzt: Woher bekomme ich ein COC-Papier für den Wagen -zum freundlichen Preis? Habe "nur" das neue "V5" und den Händler-Kaufvertrag. Ich habe die Händler/ Ausliefereranschrift in England im Scheckheft gefunden. Könnte der das haben? Ich habe gelesen, dass das COC bei Neuwagen in EU immer dabei ist seit 1999.
Rob
Beste Antwort im Thema
DAVON WOLLEN WIR HIER ALLE EIN VIDEO SEHEN !Zitat:
Original geschrieben von robin.son
.... Und wer sagt denn, dass man bei Mac Doof&Drive nicht auch RÜCKWÄRTS vorfahren darf?...
91 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von go_modem_go
Dein Selbstgebasteltes symmetrisches Licht hätte dann aber keine E- Nummer bzw,. würde vom ursrünglichem Homologationssample abweichen, und besitzt somit keine EU Homologation.Das wiederum führt zum Erlischen der KBA-Betriebserlaubnis (bzw. es wird erst gar keine erteilt...).
Das ist bei Ami-Importen ähnlich - manch ein TÜV (vor allem im Süden!) ist da extrem kleinlich, woanders sind Sie toleranter.
Die StVZO ist hier nichtig, da geht es um EU Homologation! Und dieselbe legen die Deutschen Korintenka*ker eben sehr streng aus... RHD führt bei jedem TÜV in Deutschland automatisch zum Scheinwerferwechsel.
Notfalls eben auf H7, könnte trotzdem Problematisch werden, mit den ganzen Relais, etxraverkabelung und sonstigem Spezial-Gedöns das bei Xenon eben komplett anders ist.
PS: Da war einer schneller...
Hallo Go_modem_go,
wollte mich nur schnell für Deinen Beitrag bedanken! Gebe den Versuch also gleich auf, ohne Scheinwerferwechsel durchzukommen. Haben inzwischen zwei Scheinwerfer in der Bucht ersteigert... Kennt sich jemand von Euch mit Volvo-Teilenummern aus? Volvo hat mir die Nummern genannt, für rechts und links. Mit dieser von Volvo abgesegneten Nummer habe ich aber nur einen rechten Scheinwerfer bekommen (€ 170), der andere, linke, hat eine abweichende Nummer, die Volvo überhaupt nicht kennt. Aber nach Foto sieht er genau aus wie ein Spiegelbild des rechten - mit Original Volvo-Teile-Aufkleber. Er hat eine Schramme auf dem Glas und war deshalb sehr billig (nur € 35) - wenn er nicht passt, schmeisse ich ihn halt weg und suche weiter. Dann hab ich noch ein Ebay-Angebot mit noch wieder einer ganz anderen Nummer... Alles Xenon-Scheinwerfer ohne Kurvenlicht für V50 Bj. 04-07. Unterscheiden die sich trotzdem irgendwie?? Oder wechselt Volvo nur öfter mal die Nummern und weiß dann nichts davon?
Gruß, Hampton
HALT!
NICHT SO VOREILIG!
Hat du diese Verstellung beim V50, wie Sie PAFRO angehängt hat ?
Wenn ja, hast du die neuen Scheinwerfer umsonst gekauft.
Wenn Ford evtl. mitgedacht hat, habe die nur eine Bi-Xenon Version für RHD / LHD eingekauft. Einfach per Hebel die Asymetrie auf LHD umzustellen scheint bei manchen Autos ja zu gehen...
Sorry, wir sind hier alle S/V/C/XC70I Volvofahrer, mit Folvo V50 haben hier weniger Leute was am Hut (inklusive mir...)
Zitat:
Original geschrieben von go_modem_go
HALT!NICHT SO VOREILIG!
Hat du diese Verstellung beim V50, wie Sie PAFRO angehängt hat ?
Wenn ja, hast du die neuen Scheinwerfer umsonst gekauft.
Wenn Ford evtl. mitgedacht hat, habe die nur eine Bi-Xenon Version für RHD / LHD eingekauft. Einfach per Hebel die Asymetrie auf LHD umzustellen scheint bei manchen Autos ja zu gehen...
Sorry, wir sind hier alle S/V/C/XC70I Volvofahrer, mit Folvo V50 haben hier weniger Leute was am Hut (inklusive mir...)
Oh, interessante Info :-)
Im Ernst: Super, tausend Dank für den Hinweis!!
Na ja, den teureren Scheinwerfer könnte ich binnen eines Monats zurückgeben (gewerblicher Verkäufer). Und der andere wäre Lehrgeld, kann ihn ja bei Ebay wieder reinsetzen...
Die V50 Bj. 06 Scheinwerfer für Linksverkehr haben andere Nummern: 30744731 und 30744730. Entsprechende Rechtsverkehrscheinwerfer haben laut Volvo die Nummern 30744682 und 30744681. Mein billiger linker Scheinwerfer hat die Volvo-NR. 30698889 (rechtes Gegenstück 30698890). Es ist zum Verzweifeln mit diesen Nummern!!!
Mein freundlicher Volvo-Kundenberater hat mir gesagt, es handele sich bei dem Umstell-Hebel lediglich um eine "Touristenfunktion" = Abdunkeln des "Keils"vom Abblendlicht. Und da hatten wir ja diskutiert, dass das zur Zulassung nicht reicht.
Aber auf der Schemazeichnung in der Anleitung sieht das ja ganz anders aus. Von welchem Volvo ist denn diese Anleitung?? Ich frage das mal PAFRO. Auf jeden Fall können wir erstmal die Umstellung probieren und dann in den Lichttestkasten gucken - wenn der "Keil" dann rechts erscheint, habe ich gewonnen, bzw. war wirklich zu voreilig...
Ich halte Euch auf dem Laufenden!
Freundliche Grüße, Hampton
Zitat:
Original geschrieben von pafro
Ich kenn mich mit den Gesetzen bei Euch nicht aus, und habe oben nicht alle Beitraege gelesen. *schaem*
Aber vielleicht hilft das.Fahr doch kurz beim TUEV vorbei und frag.
Hallo Pafro,
darf ich fragen, woher diese Seite stammt? Ich habe einen V50 RHD, den ich demnächst hier anmelden möchte... Wenn man das leidige Scheinwerfer-Problem lediglich durch Umlegen eines Hebelchens beseitigen könnte, wäre ich wirklich very happy indeed :-)
Gruß, Hampton
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@Hampton:
eventuell gab es da tatsächlich verschieden Baureihen bei den Xenon, also welche "nur" mit der "Touristenversion" und welche die eine echte Umschaltung haben ... insofern ist der von Dir angestrebte Versuch mit dem Umschalten der Xenon und dann zum Lichttest wohl tatsächlich die sicherste Methode ...
Gruß
NoGolf
Zitat:
Original geschrieben von Hampton
Hallo Pafro,Zitat:
Original geschrieben von pafro
Ich kenn mich mit den Gesetzen bei Euch nicht aus, und habe oben nicht alle Beitraege gelesen. *schaem*
Aber vielleicht hilft das.Fahr doch kurz beim TUEV vorbei und frag.
darf ich fragen, woher diese Seite stammt? Ich habe einen V50 RHD, den ich demnächst hier anmelden möchte... Wenn man das leidige Scheinwerfer-Problem lediglich durch Umlegen eines Hebelchens beseitigen könnte, wäre ich wirklich very happy indeed :-)
Gruß, Hampton
Oh Gott, wie peeeinlich. Ich sehe gerade, die Seite steht in meiner eigenen Bedienungsanleitung. Ok, RTFM (Read the f...ing Manual), wie wahr!!
Also, da mache ich doch die Probe aufs Exempel und lege einfach den Hebel um :-)
Gruß, Hampton
Zitat:
Original geschrieben von Hampton
Hallo Pafro,Zitat:
Original geschrieben von pafro
Ich kenn mich mit den Gesetzen bei Euch nicht aus, und habe oben nicht alle Beitraege gelesen. *schaem*
Aber vielleicht hilft das.Fahr doch kurz beim TUEV vorbei und frag.
darf ich fragen, woher diese Seite stammt? Ich habe einen V50 RHD, den ich demnächst hier anmelden möchte... Wenn man das leidige Scheinwerfer-Problem lediglich durch Umlegen eines Hebelchens beseitigen könnte, wäre ich wirklich very happy indeed :-)
Gruß, Hampton
Das ist die online Anleitung fuer den 2005er S40.
Die gibts hier fuer jedes Modell und Jahr:
http://www.volvocars.com/.../default.aspx
Auf der linken Seite Dein Auto auswaehlen, dann das Zulassungsjahr, und dann sollte irgendwo auf der Seite die Betriebsanleitung als PDF verfuegbar sein.
Zitat:
Original geschrieben von Hampton
Hallo zusammen,Zitat:
Original geschrieben von go_modem_go
HALT!NICHT SO VOREILIG!
Hat du diese Verstellung beim V50, wie Sie PAFRO angehängt hat ?
Wenn ja, hast du die neuen Scheinwerfer umsonst gekauft.
Wenn Ford evtl. mitgedacht hat, habe die nur eine Bi-Xenon Version für RHD / LHD eingekauft. Einfach per Hebel die Asymetrie auf LHD umzustellen scheint bei manchen Autos ja zu gehen...
Sorry, wir sind hier alle S/V/C/XC70I Volvofahrer, mit Folvo V50 haben hier weniger Leute was am Hut (inklusive mir...)
heute hatte ich endlich meinen Termin bei Volvo wegen der Scheinwerfer. Erst haben wir in den vorhandenen Linksverkehr-Scheinwerfern den Hebel umgelegt, so wie es in der Bedienungsanleitung beschrieben ist. Dann der Blick in den Lichttestkasten: Nur eine flache Linie, kein "Keil" nach rechts. Meine bei Ebay ersteigerten Scheinwerfer hatte ich mit, die hat der freundliche Volvo-Servicemeister dann mit einigen Handgriffen eingebaut. Ergebnis: Beide passten, auch der mit der Nummer, die Volvo nicht kannte. Schwein gehabt! Und im Lichttestkasten sieht es nun, nachdem die Scheinwerfer auch noch justiert und kalibriert wurden, perfekt aus. Der HU steht also nichts mehr im Wege <freu> und die RHD-Scheinwerfer biete ich bei ebay.co.uk an...
Schöne Weihnachtstage,
Hampton
@Hampton:
Na gut, dass Du die Schweinwerfer bestellt hattest!
Dann alles Gute für HU und Zulassung ... 🙂
Man sieht sich auf dem Treffen im Mai (siehe meine Signatur)
NoGolf
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
@Hampton:Na gut, dass Du die Schweinwerfer bestellt hattest!
Dann alles Gute für HU und Zulassung ... 🙂
Man sieht sich auf dem Treffen im Mai (siehe meine Signatur)
NoGolf
Hallo NoGolf,
danke für Deine guten Wünsche! Es hat geholfen - ich war gestern mit dem noch druckwarmen CoC-Dokument gleich bei der Dekra und bin durchgekommen (kleine Mängel: Flugrost auf den Bremsscheiben, Verbandskasten fehlte, Scheinwerfer zu niedrig eingestellt - und das, obwohl ich gerade zwei Tage vorher bei Volvo daneben gestanden habe, als sie die Scheinwerfer eingestellt haben. Für mich sah es perfekt aus, aber vielleicht verstellen sich die Dinger ja?).
Nun kann Weihnachten ja losgehen und am 27. fahre ich zur Zulassungsstelle...
Euch allen frohe, verschneite Weihnachten (Siehe Bild)!
Gruß, Hampton
Zitat:
Original geschrieben von Hampton
Hallo NoGolf,danke für Deine guten Wünsche! Es hat geholfen - ich war gestern mit dem noch druckwarmen CoC-Dokument gleich bei der Dekra und bin durchgekommen (kleine Mängel: Flugrost auf den Bremsscheiben, Verbandskasten fehlte, Scheinwerfer zu niedrig eingestellt - und das, obwohl ich gerade zwei Tage vorher bei Volvo daneben gestanden habe, als sie die Scheinwerfer eingestellt haben. Für mich sah es perfekt aus, aber vielleicht verstellen sich die Dinger ja?).
Nun kann Weihnachten ja losgehen und am 27. fahre ich zur Zulassungsstelle...
Euch allen frohe, verschneite Weihnachten (Siehe Bild)!
Gruß, Hampton
Zu 1.) wie kann Einem denn so was passieren ... ohne Warndreieck und/oder Verbandkasten zur HU?? Geht ja gaaaar nicht!! 😉
Zu 2.) war beim GB-S60 haarscharf das Selbe ... direkt von der Werkstatt mit frisch eingestellten Scheinwerfern zum KÜS. Dem waren sie "etwas" zu niedrig eingestellt. Aaaber: er hat sie eigenhändig "richtig" eingestellt!! 🙂
Gruß
NoGolf
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
Zu 1.) wie kann Einem denn so was passieren ... ohne Warndreieck und/oder Verbandkasten zur HU?? Geht ja gaaaar nicht!! 😉Zitat:
Original geschrieben von Hampton
Hallo NoGolf,danke für Deine guten Wünsche! Es hat geholfen - ich war gestern mit dem noch druckwarmen CoC-Dokument gleich bei der Dekra und bin durchgekommen (kleine Mängel: Flugrost auf den Bremsscheiben, Verbandskasten fehlte, Scheinwerfer zu niedrig eingestellt - und das, obwohl ich gerade zwei Tage vorher bei Volvo daneben gestanden habe, als sie die Scheinwerfer eingestellt haben. Für mich sah es perfekt aus, aber vielleicht verstellen sich die Dinger ja?).
Nun kann Weihnachten ja losgehen und am 27. fahre ich zur Zulassungsstelle...
Euch allen frohe, verschneite Weihnachten (Siehe Bild)!
Gruß, Hampton
Zu 2.) war beim GB-S60 haarscharf das Selbe ... direkt von der Werkstatt mit frisch eingestellten Scheinwerfern zum KÜS. Dem waren sie "etwas" zu niedrig eingestellt. Aaaber: er hat sie eigenhändig "richtig" eingestellt!! 🙂
Gruß
NoGolf
Hallo NoGolf,
ja, ohne Warndreieck und Verbandskasten zur Dekra war doof von mir - hatte es einfach vergessen. Inzwischen habe ich die Sachen gekauft, falls nochmal jemand fragt. Der Prüfingenieur war echt nett, dass er es mir hat durchgehen lassen. Nachgestellt hat er meine Scheinwerfer allerdings nicht...
Seit gestern habe ich deutsche Nummern, die Arie ist also glücklich ausgestanden :-) Englischer Brief und Schilder wurden eingezogen. Bin mir nur etwas unsicher, ob ich nicht verpflichtet gewesen wäre, der englischen Vehicle Licensing Authority von meinem Export Mitteilung zu machen - bin der stillen Hoffnung, dass mein GB-Gebrauchtwagenhändler das irgendwie für mich erledigt.
Werde im neuen Jahr meine Erfahrungen mal an der korrekten Stelle (Folvo V50 Forum) bei motor-talk.de schildern, bin bei Euch ja sozusagen nur Gast, wegen des schönen roten RHD C70 Kabrio. Dessen Eigner robin.son (Rob) hat sich hier ja nicht mehr gemeldet, würde mich interessieren, was er bei der Zulassung so erlebt hat...
Gruß, Hampton
Zitat:
Original geschrieben von TERWI
Hat der Robin eigentlich seine 'neuen' Schweinewerfer drin ?
Nein, hat er nicht. Moin; zurück aus dem Winterschlaf. Die Scheinis von eBay kamen als Puzzle bei mir an. Waren offensichtlich beim Kegelabend des Postboten dabei...
Aber: Wie hier schon behandelt, haben die Teile ja ein Prüfzeichen. So auch die original in meinem Inselimport verbauten. Der Grund ist erkennbar ein ganz pragmatischer:
Für Scheini`s sollten (um den ganzen drumherum erfundenen Gesetzeskram mal wieder auf verständliches Niveau zurück zu holen) wohl zwei Dinge wichtig sein. Erstens sollen sie Licht machen, aufdass der Fahrer was sieht. Und das in einem ganz bestimmten/definierten Bereich. Und zweitens dürfen sie andere Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigen. Womit wir wieder beim definierten Bereich der Lichtstreuung wären. England, Deutschland, Takkatukkaland....alles also Kokolorus!!! Entweder die Teile bringen es, oder eben nicht. Und mitdenkende Hersteller liefern Fahrzeuge aus, die sich auf veränderte Bedingungen (z.B. UK, Europa) umstellen lassen. Willkommen im 3. Jahrtausend.Mein Auto heißt VOLVO C70.
Wo stellt man regelmäßig und am sichersten fest, ob Scheinwerfer richtig / störungsfrei leuchten?? Am Scheinwerferprüfstand. Und? Meine englischen "Augen" ließen sich ohne Probleme in Idealstellung einstellen. Keine deutsche Frontfunzel, die da astreiner ausgerichtet unterwegs ist.
Aber die Nasen vom TÜV denken anders.
Fremdes Prüfzeichen heisst für die: AL TONNO! (Und nach Feierabend schreiben Sie in Kolummnen gegen zu viel Wegwerfmentalität und zu hohes Müllaufkommen...) In D also ein ewiges Gelaber beim TÜV, wo ich denke, die haben -mit Verlaub- echt nicht alle Latten am Zaun. Scheini`s allein aus THEORETISCHEN Gründen zu Müll zu erklären, wo nicht einer der Prüfer (zum Schluß waren es sechs) auch nur einen Hauch Unterschiedlichkeit zu deutschen Teilen erkennen konnte in der tatsächlichen Funktion, ist an Unsinnigkeit nicht zu toppen. Deutlicher kann man das ganze TÜV- und DEKRA-Gedöns wohl nicht als reine Abzockeinrichtung entlarven. Dem Fahrzeug ist ob seiner im EU-Bereich bereits früher erteilten Betriebsgenehmigung (dafür ja auch seit etwa 1998 das COC) die Zulassung in D zu erteilen. Punkt und Ende.
Und genau darauf habe ich geklagt. Selbst Jurist, tut es mir nicht so weh, wie manch Anderen, diesem versüfften Staat die Kante zu geben. Den fremdgesteuerten Wix...ern vom TÜV die Heuchelmaske (von wegen SCHUTZ VOR UNFÄLLEN WEGEN TECHNISCHER MÄNGEL; Welch A...geigen!!!! Das ist ein 2002-er Volvo, kein Stuttgarder A-Klasse-Klappstuhl) ganz offiziell runter zu zerren. Gut bezahlt, wenn ich gewinne. Und von nix anderem gehe ich mal aus.
"Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen. Aber zwingen, immer dreister zu lügen..."
Urteilstermin im März.
Venceremos!
post scriptum
Im April will ich mit Freunden noch zwei Volvo von der Insel holen. Nur dafür (mal abgesehen von dem Urinstinkt, sich nicht von jeder Pfeife einfach so davon schicken zu lassen)noch der ganze Zauber mit den Barden da in D. Mein Wagen hat jetzt übrigens eine FRANZÖSISCHE Nummer an Heck und Front. Die control technique hat 15 min gedauert - ohne, dass da einer den Affentanz um die Scheini`s gemacht hat. Schön, dass es Europa gibt. Nie mehr Steuern, nie mehr deutscher TÜV. Gott muß ein Franzose sein. ((-:
EU Betriebserlaubnis (CoC) gilt zwar Europaweit.
Ausnahme sind jedoch die Recht- und Linksverkehrspezifische Komponenten, und auch reine Meilen- bzw. Km-Tachos.
Die muß KEIN EU Land abnehmen!
Auch die Engländer tun das nicht beim MoT!
Z.B. bei Motorrad Re-Importen müssen in UK grundsätlich RHD Streuscheiben verbaut sein. Wenn ich mal einen Scheinwerfer für meine vielen Bikes brauche, hole ich mir die immer auf ebay.co.uk, da gibt es LHD Leuchten zuhauf für lau, weil die Re-Import Biker mit Pauken und Trompeten durch den MOT (UK TÜV) geflogen sind... 😉
Habe lange genug in England gewohnt (7 Jahre), um zu wissen wie nervig "Continentals" mit Ihren LHD Scheinwerfern sind. Ich habe als ich dort noch LHD fuhr die Scheinwerfer immer abgeklebt!
Umgekehrt genauso, wenn ich auf der Autobahn Paris-Lille-Calais, oder Bruxelles-Gent-Oostende unterwegs bin (passiert öfter), merkt man SOFORT wenn mal wieder ein Schwall Britischer Kanalfährenankömmlinge auf der Gegenseite vorbeizieht - permanente Blendung durch Scheinwerfer-Asymetrie auf der falschen Seite!
Da kannst du dich bis zum EuGh nach Luxembourg hochklagen - wird dir nichts bringen.
Hole dir lieber einen Satz Gebrauchte Deutsche V70 Leuchten vom Schrotti, und gut ist!
Bei dem £3.150,00 Kampfpreis für ein gutes C70 Cabrio wirst du dir doch die €100.- auch noch leisten können, oder?
Bitte nicht die Justiz blockieren - TÜV Monopol & Vereinsmeierei finde ich auch bescheuert, alles Abzocke und Bürokratiewahn. Aber in deinem Falle habe die Jungs recht!
Linksverkehr RHD Scheinwerfer sind bei Zulassung in einem EU Rechtsverkehrland nicht zulässig - in keinem EU Land (das wird in Frankreich, Belgien usw genauso gehandhabt wie in DE! Ich kenne die Französische DRIRE, die machen da keine Ausnahme!)
Zitat:
Original geschrieben von robin.son
Nie mehr Steuern, nie mehr deutscher TÜV. Gott muß ein Franzose sein. ((-:
Etwas OT, mit deiner Erlaubnis:
Ich bin selbst Franzose. Freue dich nicht zu früh.
Versuche mal ein Motorrad mit CoC EU-Zulassung über 106PS nach Frankreich einzuführen.
UNMÖGLICH, geht nicht, rien ne va plus!
Da könnte man Frankreich bis in den EuGh verklagen, und Gewinnen - aber das schert Mr. Sarko nichts. Frankreich zahlt lieber EU-Freihandelsabkommensbruch Konventionalstrafe, als sich den EU Regeln anzupassen - und das seit 1996! Kein Scherz!
Anderes Beispiel: Import & Zulassung eines Autos mit Bj. vor 1996 nach Frankreich, ohne CoC. Oder noch schlimmer: einen Wagen vor '96 mit in der EU abgenommenen & umgerüsteten Gasanlage nach neuesten Standards - Oberkrass, was sich die Mines da ausgedacht haben. Das dauert Monate, wenn nicht sogar Jahre, und scheitert dann doch!
Dagegen ist die TÜV-Vollabnahme und KBA Bürokratie ein absolut effizientes Schnellverfahren! Ich kenne genug, die einfach aufgegeben haben...
PS: Unsere älteren Diesel laufen natürlich auch in Frankreich (Dépt. 84)... 😁 😉