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Ratlos: Passen die Winterreifen?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,
und zwar schaue ich mir morgen Winterreifen an und bin im Moment ein wenig ratlos, da ich nicht sicher bin ob diese auch passen.
Ich fahre einen Golf 7 GTI 220PS alles unverändert am Auto nichts tiefergelegt etc.
Die Winterreifen die ich mir anschaue haben als Reifen den Nexen Winguard Sport 2 225/40 R18 und als Felgen die Autec 8.00x18 ET35.
Jetzt habe ich mir einmal unter Felgenshop und unter Felgenoutlet Reifen und Felge am Fahrzeug in 3D angeschaut.
Laut Felgenoutlet sind Karosseriearbeiten notwendig um die Felgen? nutzen zu können.
Aber auf Felgenshop sieht man Wagen und Reifen mit Felgen ganz normal in der 3D Ansicht ohne das eine Meldung kommt die passen nicht.
Daher bin ich gerade ein wenig ratlos was das jetzt betrifft und hoffe, ihr habt eine Antwort für mich :)
LG

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14 Antworten

Was ein Händler sagt oder schreibt ist unerheblich, die Antwort gibt dir alleine die ABE des Felgenherstellers und das COC des Fahrzeuges. In der Regel stehen in der ABE der Felgen die Auflagen für das jeweilige Fahrzeug.

Genau, schau in deine Papiere ( COC, Zulassung ) und gut ist es. Dort sollten so ziemlich alle Rad/ Reifenkombinationen drin stehen, die für dein Auto erlaubt sind.
Aber bei der, von dir genannten Kombination, sehe ich eigentlich keine Schwierigkeiten.
Hatte ich mit 18 zoll Salvador auch auf meinem 2.0 TDI.

Die ET 35 ist der Punkt für die Karosserie, evtl. gibt es die Felge auch mit ET45 oder 50, dann sollte in der ABE der Punkt für "Umbauten" entfallen.

Sorry, stimmt.
Mit der ET35 weiß ich jetzt auch nicht.

Zitat:

@boxster36 schrieb am 18. September 2022 um 10:10:20 Uhr:


Die ET 35 ist der Punkt für die Karosserie, evtl. gibt es die Felge auch mit ET45 oder 50, dann sollte in der ABE der Punkt für "Umbauten" entfallen.

Genau,als Beispiel meine BBS SR 8x18 ET45 sind keine Umbauten notwendig,aber mit ET35 schon.

Man kann das auch im Gutachten in den Auflagen nachsehen.

Ich habe mir gerade das Gutachten angeschaut und es ist ET48... mein Fehler ich weiß nicht wieso ich ganze Zeit ET35 im Kopf hatte :/.
Laut Gutachten ET48 das sollte dann ja passen richtig?

ET = Einpresstiefe
MfG kheinz

Zitat:

@BlueTDI1 schrieb am 18. September 2022 um 09:24:44 Uhr:


Genau, schau in deine Papiere ( COC, Zulassung ) und gut ist es. Dort sollten so ziemlich alle Rad/ Reifenkombinationen drin stehen, die für dein Auto erlaubt sind.
Aber bei der, von dir genannten Kombination, sehe ich eigentlich keine Schwierigkeiten.
Hatte ich mit 18 zoll Salvador auch auf meinem 2.0 TDI.

Wie oft noch: BEI SONDRRÄDERN SIND DIE ANGABEN IM COC UNERHEBLICH !

ES GELTEN EINZIG UND ALLEIN DIE VORAGEN UND AUFLAGEN IM GUTACHTEN.

Man kann allenfalls grob davon ableiten, was ohne aufwendige Auflagen passen dürfte.

Dazu gerne nochmals der Rechenweg am Beispiel: Originalrad laut CoC: 7,5 x 18 ET 49, Wunschrad 8,0"x 18 ET 35:

Die Felge ist 0,5" = 12,7 mm breiter als das Serienrad, diese verteilen sich von der Felgenmitte aus betrachtet zu gleichen Teilen nach innen und nach außen, also jeweils gut 6 mm. Dazu kommt der um 14 mm (ET 49 auf ET 35) größere Versatz der Felge nach außen, macht zusammen 20 mm, die das Wunschrad gegenüber der im CoC freigegebenen Serienbereifung weiter nach außen kommt. Das ist beim Golf 7 an der Vorderachse zuviel.

So grob kann man sagen: Eine 8,0"x18 und ET 45 sind in Kombination mit 225/40 R18 meist noch eintragungsfrei. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Wie schon erwähnt bzw. richtig vom TE nachgelesen, kommt es 8,0" mit ET 35 zu Karosserieauflagen, deren Begutachtung durch den TÜV und ggf. deren sofortige Eintragung in die Fahrzeugpapiere.

Gruß

RSLiner

Zitat:

@Schiggster schrieb am 18. September 2022 um 11:06:30 Uhr:


Ich habe mir gerade das Gutachten angeschaut und es ist ET48... mein Fehler ich weiß nicht wieso ich ganze Zeit ET35 im Kopf hatte :/.
Laut Gutachten ET48 das sollte dann ja passen richtig?

Das kannst du DU wissen, hier hat keiner die ABE, also wissen wir nicht was genau darin steht!

Das lesen, und richtig interpretieren, eine ABE stellt doch manche vor eine große Herausforderung, gerade dann sollte man sich an eine Fachhändler des Vertrauens wenden, ansonsten kann es zu bösen Überraschungen kommen. Und bei der Überschrift des Themas "RATLOS"....würde ich das auch empfehlen!!!

Zitat:

@RSLiner schrieb am 18. September 2022 um 11:10:40 Uhr:


Dazu gerne nochmals der Rechenweg am Beispiel: Originalrad laut CoC: 7,5 x 18 ET 49, Wunschrad 8,0"x 18 ET 35:

Wenn man zu faul zum selber rechnen ist kann ich den hier empfehlen:

https://reifenrechner.at

Mit schöner grafischer Aufbereitung der Ergebnisse.

Ansonsten hilft bei Zubehörfelgen wie schon geschrieben wurde nur das Lesen des zugehörigen Gutachtens (ABE/Teilegutachten).

Zitat:

@Schiggster schrieb am 18. September 2022 um 11:06:30 Uhr:


Ich habe mir gerade das Gutachten angeschaut und es ist ET48... mein Fehler ich weiß nicht wieso ich ganze Zeit ET35 im Kopf hatte :/.
Laut Gutachten ET48 das sollte dann ja passen richtig?

Und warum liest du das Gutachten nicht?! Da steht doch alles drin. Und alleine das ist entscheidend.

Ja.
8x18 ET 48 passen ohne Auflagen.
So sollte es auch in der ABE stehen.

Wenn man so eine ABE nicht versteht, oder falsch interpretiert, kann es auch schon mal ein böses Erwachen geben. Selbst wenn die ABE sagt das die Felge passt, sind aber auch noch andere Dinge zu beachten, welche Schrauben, Zentrierringe, welche Ventile, welche Durchmesser der Bremsanlage, für Fahrzeuge mit/ ohne Allrad und und und......
Also jemanden Fragen der sich wirklich damit auskennt!

Mir lagen Deine Worte nach dem Post über Deinem auch schon auf der Zunge.

Zitat:

@boxster36 schrieb am 19. September 2022 um 16:13:32 Uhr:


Wenn man so eine ABE nicht versteht, oder falsch interpretiert, kann es auch schon mal ein böses Erwachen geben. Selbst wenn die ABE sagt das die Felge passt, sind aber auch noch andere Dinge zu beachten, welche Schrauben, Zentrierringe, welche Ventile, welche Durchmesser der Bremsanlage, für Fahrzeuge mit/ ohne Allrad und und und......
Also jemanden Fragen der sich wirklich damit auskennt!

Was der TE wohl auch gedacht hat, als er die Frage hier stellte.

Leider hat´s hier aber zu viele Pauschalantworter, die sich weder die Mühe machen, sich die nötige ABE zu ziehen noch den TE bitten, ob er diese hier mal hochladen kann.

Das von Dir erwähnte bedenken sie auch nicht und schreiben "ja, passt". Leider kann man sie für Fehlkäufe oder Unfälle nicht haftbar machen.

@TE: Stell doch mal das pdf des favorisierten Radsatzes hier rein, dann bekommst Du garantiert eine verlässliche Antwort.

Gruß

RSLiner

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