Radschrauben passen nicht trotz richtiger Länge in ABE

Hallo zusammen,
Ich habe mir neue Felgen bestellt und laut ABE benötigen diese Kugelkopfschrauben M14x1,5 mit einer Schaftlänge von 27/28mm..
Genau solche Schrauben habe ich mir bestellt allerdings sind diese viel zu kurz und schauen hinter der Felge maximal 3-5mm raus.. Die KBA Nummer stimmt definitv mit der, der Felge überein. Weiß jemand woran es liegen kann oder was man da macht ? Würde mit längeren Schrauben die Betriebserlaubnis erlischen?

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Nur eine Theoretische Überlegung:

Ich könnte mir folgendes vorstellen:
Der Lochkreis wird ja maschinell erstellt.
Wenn die 45er Rohfelge nun versehentlich mit den falschen Bohrungen für die 35er Felge versehen würde (z.B. falsches Programm in der CNC-Maschine), wären die Schrauben 10mm zu kurz und man hat nicht genug Gewinde mit den regulären Schrauben. So eine Felge wäre dann fehlerhaft produziert und sollte eher nicht beim Kunden landen. Aber Fehler können immer mal passieren.

Ist wiegesagt nur (m)eine Theorie.

Kann genausogut eine andere Ursache haben Der TE soll das mit dem Händler/Hersteller klären und bis dahin warten wir besser mal ab.

Zitat:

@nogel schrieb am 2. Mai 2025 um 11:48:32 Uhr:


Das ist alles nutzloses Geplänkel.

Der TE braucht Radschrauben mit selben Gewinde, demselben Kugelbund aber ca 10 mm länger, damit 7-8 Umdrehungen möglich sind. Ende.

Ne ne, der braucht zunächst einmal Klarheit, weshalb es sich so darstellt wie es ist.

Weshalb ausgerechnet Du, der hier nicht nur einmal hat durchblicken lassen, dass er als amtlich anerkannter Sachverständiger seine Brötchen verdient, den Ratschlag erteilst, von den vorgegebenen Befestigungsmitteln abzuweichen und gegen Herstellerangaben zu handeln, finde ich bedenklich.

@D.B.9

Was hat Dein Telefonat mit dem Hersteller ergeben?

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 2. Mai 2025 um 11:09:21 Uhr:



Zitat:

@KulleriBlurps schrieb am 2. Mai 2025 um 08:42:21 Uhr:


Seltsam ist, daß sowohl mit ET35 wie auch mit ET45 die Befestigungsmittel gleiche Schaftlänge aufweisen sollen, und diese nur 27 resp. 28 mm beträgt.

Die Radnabe bleibt immer die selbe, bei gleicher Felge, die verändert sich nicht durch verschiedene ET´s.
Durch die jeweilige ET ändert sich nur die äußere Felge wie weit der Reifen nach aussen oder auch nach innen wandert für die Freigängigkeit im Radkasten.

Andersrum: wenn die Felge ab Werk kommt und die ET noch nicht bestimmt ist, wird erst später für die ET die Nabenauflagefläche mehr oder weniger "tief" abgefräst. Somit müßte die Tiefe der Auflagefläche (das ist ja Kegel oder Kugel) der Schraube vom Felgenrand aus gesehen (nicht von der Nabenauflagefläche) immer gleich tief sein – jedoch müßte dann die Distanz zwischen Schraubenauflagefläche und Nabenanschlagsfläche je nach ET variieren. Folglich müßten die Schrauben bei dieser Produktionsvorgehensweise bei ET35 ja eigentlich 10mm länger sein als bei ET45. Nur, wenn das Schraubenloch entsprechend tiefer abgesenkt würde, wären dei Schrauben gleichlang.

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Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 2. Mai 2025 um 12:15:07 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 2. Mai 2025 um 11:48:32 Uhr:


Das ist alles nutzloses Geplänkel.

Der TE braucht Radschrauben mit selben Gewinde, demselben Kugelbund aber ca 10 mm länger, damit 7-8 Umdrehungen möglich sind. Ende.

Ne ne, der braucht zunächst einmal Klarheit, weshalb es sich so darstellt wie es ist.

Weshalb ausgerechnet Du, der hier nicht nur einmal hat durchblicken lassen, dass er als amtlich anerkannter Sachverständiger seine Brötchen verdient, den Ratschlag erteilst, von den vorgegebenen Befestigungsmitteln abzuweichen und gegen Herstellerangaben zu handeln, finde ich bedenklich.

Nein.

Würdest du lieber die im Gutachten "vorgegebenen" Schrauben nehmen, die nur eine Umdrehung greifen, oder welche die länger sind und die geforderte Befestigung erreichen, auch wenn sie wegen eines (Druck?)Fehlers im Gutachten so nicht genannt sind?

Und welche "Klarheiten" sollen sich durch Kontakt mit dem Hersteller noch ergeben? Im Maximalfall sagt der "ja, stimmt, ist ein Druckfehler" und spendiert vielleicht die neuen Schrauben.

Na, beispielsweise ein Druck-Fehler…

Die vorgegebenen Schrauben können übrigens gar nicht fassen, weil ja noch der Bremsscheiben-Topf (Materialstärke) und die Fase der Radnabe zu berücksichtigen sind.

Zitat:

@nogel schrieb am 2. Mai 2025 um 13:01:35 Uhr:


Und welche "Klarheiten" sollen sich durch Kontakt mit dem Hersteller noch ergeben?

Es ist doch nicht völlig ausgeschlossen, dass die Felgen einen fertigungstechnischen Fehler haben, z.B. indem die Schraubenlöcher nicht tief genug gefräst wurden oder vom Felgenstern zu wenig Material abgefräst wurde. Mit längeren Radschrauben würde man dann nur das Befestigungsproblem kaschieren, ohne jemals der eigentlichen Ursache auf die Spur zu kommen.

Die Felgen werden offenbar seit 2016 hergestellt und man findet im Netz keinerlei Berichte über eine falsche Angabe der Radschraubenlänge. Daher halte ich fehlerhafte Felgen sogar für wahrscheinlicher als fehlerhafte Angaben zu den Radschrauben.

Zitat:

@nogel schrieb am 2. Mai 2025 um 13:01:35 Uhr:


... welche "Klarheiten" sollen sich durch Kontakt mit dem Hersteller noch ergeben? Im Maximalfall sagt der "ja, stimmt, ist ein Druckfehler" und spendiert vielleicht die neuen Schrauben.

Ohne durch den Hersteller genehmigte Radbefestigungsmittel (sprich: Radschrauben) hat die Zulassung keine Gültigkeit. Daß ca. 3mm resp. (nicht mal) ein Gewindegang zur Befestigung nicht genügt, muß nicht weiter diskutiert werden. Irgendwo ist ein Fehler drin – entweder bei den Angaben über die Radschrauben-Schaftlänge, oder bei der Felge, oder ... und solange der TE keine verbindliche und amtlich abgenommene Angben hat, welche RBM er nun nutzen darf, kann er die Felgen vielleicht montieren, darf damit aber nicht herumfahren. Fazit: er braucht Klarheit darüber, was bzgl. seine Radschrauben (insb. bzgl. Schaflänge) nun gilt und in offiziell gültigen Papieren genannt ist (und zwar in Papieren, die nicht offensichtliche Fehler im Verhältnis zu den ausgelieferten Felgen enthalten).

Also andere Papiere gibt's nicht, hatte ich oben schon gesagt.

Natürlich kann man jetzt versuchen, eine "offizielle" Auskunft des Herstellers zu bekommen, daß ein Schreibfehler vorliegt.

Daß die Felgen fehlerhaft gefertigt sind, halte ich für unwahrscheinlich.

Aber bitte, wir werden (hoffentlich) die Lösung erfahren.

Bis hier kennen wir ja nicht einmal die Quelle der Räder und können für den TE nur hoffen, dass diese einem offiziellen Weg zu seinem Verkäufer zurücklegten.

Bisher noch niemanden erreichen können.. das die Felgen Fehlerhaft produziert wurden glaube ich auch nicht, wie hoch wäre denn die Wahrscheinlichkeit, dass ich alle 4 fehlerhaften Felgen erwische?

Eine Reklamation habe ich auch schon verfasst mit der bitte dieses Rätsel irgendwie aufzuklären.

Ich war heute auch bei 2 TÜV Standorten einmal bei einem kleineren und einmal bei der Hauptstelle an der auch die Führerscheinprüfung gemacht wird. Beide sagten mir unabhängig voneinander, dass es kein Problem wäre längere Schrauben zu nutzen, die technisch zu diesen Felgen passen vorallem wenn die in der ABE keine sichere Verschraubung bieten würden. Auf meine Frage ob ich das ganze nochmal bei denen Abnehmen lassen muss sagten sie nein.

Ich werde definitiv auf die Antwort der Reklamation warten und es am Montag nocheinmal beim Hersteller probieren bevor ich irgendwas anderes mache.

Schade, dass ich die ganze Diskussion noch nicht aufklären konnte aber ich werde mich aufjeden Fall mit dem Ergebnis melden :D

Gut hast Du das gemacht!

Jeder der es nicht zu verantworten hat, wird Dir sagen: „nimm längere Schrauben“ (dieser Lösungsweg ist uns ja nicht unbekannt) womit die Schmerzen gelindert sind, aber die Ursache noch immer unbekannt bleibt.

Der Kollege Rockville hat mit seinem Beitrag von 13.24 h den Nagel auf den Kopf getroffen.

Den Inhalt einer Betriebserlaubnis zu ignorieren ist jedenfalls eine schlechte Idee, worüber wir uns in der Regel hier auch einig sind.

Grundsätzlich glaube ich nicht, dass ich mit längeren Schrauben die ansonsten von den Maßen/Bund (M14 x 1,5 R14) identisch sind, irgendeinen Nachteil haben werde. Mir geht es nur um die Betriebserlaubnis. Im Prinzip müsste es doch möglich sein für diese Schrauben eine Abnahme machen zu lassen und somit eine Betriebserlaubnis zu haben oder nicht? Egal wie schwachsinnig es denen vorkommt, aber so hätte ich es schwarz auf weiß, dass längere Schrauben verbaut sind und es in Ordnung ist.

Wenn der Hersteller Dir nach einem Telefonat (schriftlich) bestätigt, dass Du beispielsweise Schrauben 14 x 1,5 x 40 KB montieren mußt, ist doch alles paletti. Lässt Dich gleich mit der Technik verbinden und nicht abwimmeln.

Zitat:

@D.B.9 schrieb am 30. April 2025 um 23:09:13 Uhr:


Ich habe mir die Felgenbohrung nochmal genau angeschaut und der Abstand zwischen Schraubenkopf und dem hinteren Ende der Felge liegt alleine schon bei knapp 25mm.. demnach kann das mit den 28mm eigentlich garnicht passen.

Zum Verständnis.

Wieso Schraubenkopf/Ende Felge...

Miss doch mal bitte die reine Bohrungslänge, ohne irgendwelche Schraubenköpfe o.ä.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 2. Mai 2025 um 20:55:14 Uhr:


Wenn der Hersteller Dir nach einem Telefonat (schriftlich) bestätigt, dass Du beispielsweise Schrauben 14 x 1,5 x 40 KB montieren mußt, ist doch alles paletti. Lässt Dich gleich mit der Technik verbinden und nicht abwimmeln.

Das wäre dann aber abseits der ABE, quasi eine Bestätigung der nicht-vorschriftsmäßigkeit 🙄

Bohrung
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