Radiolautstärke - Grundeinstellung
Jedesmal wenn ich den Motor anlasse, ist die Laustärke vom Radio zu gering und ich muss jedesmal lauter machen. Im MMI habe ich keine Einstellung gefunden, wo man das ändern kann.
Hat jemand einen Tip?
Gruß,
Torpedo
Beste Antwort im Thema
beim polo gibts eine max lautstärke die man einstellen kann. liegt der wert beim abstellen drüber, wird auf diese zurückgeregelt... denke, dass es beim mmi ähnlich ist. beim polo kann man diese frei wählen...
38 Antworten
Wenn das die Lautstärke ist, die als Maximallautstärke beim Einschalten eingestellt wurde, dann ja.
So hab jetzt nochmal im Handbuch vom MMI NAVI. plus nachgeschaut 😁
Da steht auf S.7 oben in einem Hinweis Bereich
"Zu hohe und zu niedrige Lautstärke werden beim Einschalten des MMI automatisch auf einen festgelegten Wert eingestellt"
Hoffentlich gibt es da mal ein Update sodas man sich die Grundlautstärke ect. selber auswählen kann und nicht wie Audi es will.
Mal ne Mail an Audi schreiben
Zitat:
Original geschrieben von XSX
Hoffentlich gibt es da mal ein Update sodas man sich die Grundlautstärke ect. selber auswählen kann und nicht wie Audi es will.
Mal ne Mail an Audi schreiben
Das kannste sicherlich genauso vergessen, wie die bitte beim Händler anzubringen,
Er möge dir den Wagen bitte OHNE diesen Sch**** doppelt an der Beifahrersonnenblende
geklebten Kindersitz/Airbagwarnaufkleber bestellen. Habe sogar geblufft und ihm gesagt, ok dann gehe ich ...
Er sagte, er würde sich strafbar machen, wenn er mir dass Auto ohne diesen F*** Aufkleber übergibt.
Und Audi will sicher auch unsere Ohren vor schockerlebnissen
Bewahren.. Daher diese Grundeinstellung
Zitat:
Original geschrieben von Turbosaugerhai
Das kannste sicherlich genauso vergessen, wie die bitte beim Händler anzubringen,Zitat:
Original geschrieben von XSX
Hoffentlich gibt es da mal ein Update sodas man sich die Grundlautstärke ect. selber auswählen kann und nicht wie Audi es will.
Mal ne Mail an Audi schreiben
Er möge dir den Wagen bitte OHNE diesen Sch**** doppelt an der Beifahrersonnenblende
geklebten Kindersitz/Airbagwarnaufkleber bestellen. Habe sogar geblufft und ihm gesagt, ok dann gehe ich ...
...editiert
Ich habe auch gleich ein paar unsachliche Beiträge und Kontext gelöscht...
gamsrockl
MT-Moderation
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Absoluter Bullshit!
Der ZUSÄTZLICHE "Aufkleber" an der Beifahrersonnenblende hat gesetzlich absolut keine Relevanz! Ich habe mich in meiner Wartezeit genauestens dazu informiert und mein freundlicher war sich auch nicht zu fein die Sonnenblende mit der eines Rechtslenkers zu tauschen ...
Also nicht die Taschen voll hauen lassen 😉
LG
die diskussion hatten wir schonmal 😉
eine relevanz hat der aufkleber schon. ohne begehst du eine ordnungswidrigkeit die mit 5 euro verwarngeld geahndet werden kann 😉
Das ist völliger quatsch!
Bitte nichts sagen wenn man auf gefährliches halbwissen baut ... ich habe mir das Gesetz selbst durchgelesen und mir das von einem Anwalt bestätigen lassen ...
Dann erkläre ich es ebend NOCHMAL kurz ...
Dem Gesetz ist genüge getan mit dem Aufkleber an der Türinnenseite und dem eingepressten "AIRBAG" Schriftzug auf dem Amaturenbrett ...
Wer es nicht glaubt selbst den Abschnitt im Gesetz raussuchen und lesen ...
Ich habe jetzt keinen Nerv dazu ...
Und bitte bitte kein solchen Quatsch verbreiten...
Der einzige Grund warum der "Aufkleber" da an der Beifahrersonnenblende ist, ist ein Pünktchen mehr bei der Sicherheitsbewertung der EU ... KEINE Vorschrift !!!
Und jetzt bitte verstehen, nicht diskutieren und Back to Topic 😉
LG
Zitat:
Original geschrieben von MAve110
die diskussion hatten wir schonmal 😉eine relevanz hat der aufkleber schon. ohne begehst du eine ordnungswidrigkeit die mit 5 euro verwarngeld geahndet werden kann 😉
mit gesetzestexten im verkehsraum habe ich täglich zu tun...
der in der türfalz oder der einfache ausdruck airbag reicht nicht aus! ich würde für 5 euro, von denen kein mensch was weiss sber auch keinen aufwand betreiben!
aber wenn du den 35a VIII STVZO sooo genau kennst 😉
" (8) Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist. Anlage XXVIII zeigt ein Beispiel für ein Piktogramm. Falls der Warnhinweis bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein."
Ja korrekt das ist der Text ...
und was soll da jetzt nicht passen ???
Zitat Anwalt für Verkehrsrecht (praktiziert seit 21 Jahren sehr erfolgreich):
"..Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist..." --> Warnhinweis Türpfalz
"... Falls der Warnhinweis bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein." --> Eingestanzter "AIRBAG" Schriftzug auf dem Amaturenbrett
Also ich denke das ist verständlich für jeden und wenn mir das ein bewärter Anwalt sagt glaube ich dem, auch wenn du mit Gesetzestexten zutun hast, ist das denke ich doch eine andere Qualität ...
Aber nunja ich finde es absolut verständlich würde aber gern trotzdem noch wissen wie die deine These nun Stützt...
LG
Zitat:
Original geschrieben von MAve110
mit gesetzestexten im verkehsraum habe ich täglich zu tun...der in der türfalz oder der einfache ausdruck airbag reicht nicht aus! ich würde für 5 euro, von denen kein mensch was weiss sber auch keinen aufwand betreiben!
aber wenn du den 35a VIII STVZO sooo genau kennst 😉
" (8) Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist. Anlage XXVIII zeigt ein Beispiel für ein Piktogramm. Falls der Warnhinweis bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein."
Leuchtet in der Mittelkonsole nicht auch noch ein Airbagsymbol, wenn der aktiviert ist?
Nein ... wenn da eins ist (weiß ich jetzt gard garnicht zu 100%) dann leuchtet es nur wenn er deaktiviert ist 😉
Das war aber schon immer so ...
LG
Zitat:
Original geschrieben von Lyndhwen
Leuchtet in der Mittelkonsole nicht auch noch ein Airbagsymbol, wenn der aktiviert ist?