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Radiocode auslesen - was für eine Wissenschaft...

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 24. August 2010 um 12:01

Hallo zusammen,

die Bürokratie kennt auch bei VW keine Grenzen.

Vor ca. 6 Monaten habe ich mir in meinem Caddy ein RNS 300 gegönnt. Das RCD 300, was drinne war, fristete seit dem sein Dasein im Regal in der Garage.

Nun bin ich vor Tagen mit meinem Nachbarn, der einen Touran aus 2005 hat und auch das RCD 300 hat, ins Gespräch gekommen. Bei seinem Gerät hat die Funktion einer Taste den Dienst eingestellt. Da ich nicht plane mein RCD 300 wieder zu verbauen bot ich ihm an er könne mein "altes Gerät" haben.

Also bin ich zu VW gefahren um den Radiocode auslesen zu lassen.

O-Ton des Meisters: "Ja, da brauchen wir das Fahrzeug, das Radio, die Zulassung des Caddy und Ihren Personalausweis"

Alles klar.

Also bin ich heute Mittag bewaffnet mit oben geforderten Dingen wieder zu VW gefahren.

O-Ton des Meisters: "Ja, das Radio muss aber in dem Wagen eingebaut sein. Das wird ja online ausgelesen. Das Ganze kostet dann ca. 20,-Euro"

Was iss los???

Hätte der Tünnes mir das nicht gestern sagen können? Warum muss ich für so eine Serviceleistung auch noch Kohle auf den Tisch legen? Ich glaub`mich tritt ein Pferd.

Ist ja gerade so als wollte ich den Code vom Tressor der Staatsbank haben wollen...

Man bin ich geladen...

 

Beste Antwort im Thema
am 24. August 2010 um 16:32

Zitat:

Original geschrieben von Tekas

Ich würde sagen das steht im BGB §433...;).

Das Fehlen des Radiocodes ist ein klarer Sachmangel, da in Folge dessen, ein Weiterverkauf des Eigentums nicht möglich ist:(.

Falsch !

Wer solch ein Radio ordnungsgemäß erworben hat, kann die erforderlichen Daten problemlos jederzeit beim VW-Servicepartner abfragen lassen.

Somit stellt das nicht vorhandensein einer Radiocodekarte keinen Sachmangel dar.

Da der Radiocode desweiteren NUR benötigt wird, wenn das Radio NICHT in dem Fahrzeug verwendet wird, in dem es ausgeliefert wurde, kann daraus weder ein Sachmangel, noch ein Recht auf kostenlosen Zugang zu diesen Daten abgeleitet werden.

Das mitführen des Radiocodes in schriftlicher Form (aufgeschrieben in den im Fahrzeug befindlichen Serviceunterlagen) ist zudem nicht unproblematisch, denn darüber freut sich jeder, der sowas entwendet.

Kann somit zu versicherungsrechtlichen Problemen führen.

Genau aus diesem Grund gibt`s auch keine "Codekarte" mehr, die 98% der Leute im Bordbuch belassen haben.

 

 

Oder glaubt man hier, die Rechtsabteilungen der Fahrzeughersteller würden auf einem Baum schlafen ??

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Zitat:

Original geschrieben von jgjghsv

Zitat:

RNS 310 Auslesen des Codes beim :) 35 EURONEN - weil es ausgebaut werden musste um die eingeprägte Nummer lesen zu können.

Abfrage in der Datenbank = Code

Moin,

und warum kuckt der Freundliche nicht einfach im "Service menü" nach der Serien Nr.?:D

Spaßvogel?! :D

Papier ist geduldig - nicht das gedruckte zählt.

Nur die - zugegeben auch manipulierbare - eingestanzte Nummer am Gerät ist die einzig Wahre.

Selbst das Auslesen per VCDS ist nicht 100%-ig, denn das STG könnte manipuliert werden.

Übrigens hat mir dies der kompetente :) mehrfach bestätigt.

:)

Gretz

Themenstarteram 27. August 2010 um 8:14

Also hier noch kurzes Feedback:

Ich habe meinen Radiocode.

Hat mir der :D gegeben, bei dem ich den Wagen geholt habe-

Bezahlt habe ich nichts und Radio musste auch nicht eingebaut sein.

geht doch...:cool:

.... so, und weil's so schön zu lesen ist auch noch meine Geschichte ;-)

Ich hatte vor einem Jahr ein RCD310 erworben und wollte mein RNS300 los werden.

Also mit dem RCD310 zum :-). An den Ersatzteiltresen, Gerät auf den Tisch, Ausweis auf den Tisch und in 73,9 sek. war der Code da. Ohne Obulus, obwohl ich "Ölmitbringer" bin ;-)

Zwei Tage später mit dem RNS300 hin - das wollte ich schon mit Code verkaufen - gleiches Spiel nochmal.

Aber ........ der :-) schaut mich an und fragt (O-Ton): "Waren Sie nicht schon vor ein paar Tagen da?" Antwort von mir: "Wieso? Ist das verboten?" :-))))))

Es geht den :-) nämlich einen Sch....dreck an wie und wo ich meine Geräte bekomme. Alle als gestohlen gemeldeten Geräte werden nämlich im System gekennzeichnet. Deshalb wird auch eine Kopie des Ausweises angefertigt (an alle Rechtsverdreher hier: Ist das denn erlaubt???). Dann kann man nämlich auch im Nachhinein den Täter dingfest machen. Auch wenn er vermeindlich so schlau war nach dem Diebstahl sofort zum :-) zu fahren, als der Diebstahl noch nicht gemeldet wurde. Aber das ist ja ein anderes Thema.

Lange Rede, kurzer Sinn, wie so oft im Dienstleistungsland Deutschland gibt es auch hier Unterschiede.

 

Tach auch

der "Stevie"

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