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Radialspeiche 73 E46 nicht eingetragen?? EBAY

Themenstarteram 2. Februar 2005 um 9:27

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

ich habe meine Radialspeiche 73 bei Ebay verkauft.

Nun hat mich der Käufer anegrufen und mir vorgeworfen, dass die Radialspeiche 73 in seinem 320i E46 Bj. 98 nicht eingetragen sein (bei meinem 320i Bj 2000 war sie aber beim Kauf dabei).

Sein Reifenhändler konnte diese nicht montieren, da sie auf dem E46 nicht erlaubt sei.

Hier fahren doch sehr viele LEute einen E46 mit Radialspeiche 73. (keine NAchbauten, sondern die Original).

Ich habe gedacht sie wäre in allen E46 eingetragen und ne ABE von BMW habe ich ja auch nicht dazu bekommen.

Nun möchte er, dass ich die Felgen zurück nehme obwohl das eindeutig ausgeschlossen wurde.

Was meint Ihr, wie ich mich verhalten soll??

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42 Antworten

@320ie46

Hast Du vor dem Verkauf der Felgen gewusst, was für ein Auto er fährt und vor allem , was für ein Baujahr der Wagen hat? Wenn ja, bist Du laut meinem Rechtsberater in der Hinweispflicht. (Was auch immer das in Deinem Fall heissen mag... wäre eher negativ für Dich)

Ansonsten hängt der Ausgang des Streits - wenn es zum Verfahren kommt - vor allem von Deiner Offerte bei Ebay (Inhaltlich) und dem Richter ab.

Falls Du ein Anwaltschreiben bekommst - nichts eigenmächtig unternehmen!! Konsultiere unbedingt zuerst einen Anwalt.

Schönen Gruss, Jochen

am 2. Februar 2005 um 23:03

also ich finde das das wohl sein problem ist!

hab meine felgen für meinen benz auch so gekauft. passt natürlich für meinen, aber das heißt doch noch lange net das alles eingetragen wird.

PS: die felgen habe ich auch beobachtet :D

... also er verkauft Felgen, die auf einen E46 passen, die man mit einem E46 fahren darf und die (auch nach Rückfrage bei BMW) bei einem E46 nicht eingetragen werden müssen, weil es seitens BMW eine ABE gibt.

Der Käufer behauptet, dass die Felgen angeblich nicht passen, was, wie wir ja wissen, nicht der Tatsache entspricht und trotzdem soll er als Verkäufer ein Problem haben, obwohl er die Felgen mit Gewährleistungsausschluß und weitergehend sogar als "Schrott" verkauft hat??

MumiMB, mein Rechtsverständnis muss dann schon gar schlecht sein, aber ich bin weiterhin der Überzeugung, dass es nicht sein Problem ist...

Beste Grüße

am 3. Februar 2005 um 0:29

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1

MumiMB, mein Rechtsverständnis muss dann schon gar schlecht sein, aber ich bin weiterhin der Überzeugung, dass es nicht sein Problem ist...

Beste Grüße

yo meine ich ja auch! ???!?!?!

Also ich verstehe die ganze Aufregung gar nicht.

In der Auktion stehen doch alle Angaben für die Felgen/Reifen (Größe, ET, usw.).

Der Käufer kann doch bevor er bietet mal einen Blick in seinen Fahrzeugschein werfen! Und nicht dann später rumjammern, dass die doch nicht passen.

Sorry, aber was ist das für ein Idiot???

Ich würde sagen, ganz klar selber schuld. Da kann er zum Anwalt rennen wie er will. Wenn der Anwalt nicht ganz sooo blöd ist, wie der Käufer, wird der mit Sicherheit keinen Rechtsstreit anfangen, da in der Auktion alles Wissenswertes steht.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. :D

Peter

langsam kann man echt nix mehr bei ebay verkaufen/kaufen ohne vorher einen anwalt zu konsultieren :rolleyes:

hab jetzt 113 bewertungen und gerade jetzt fangen die probleme an

der typ der meinen eta ersteigert hat holt ihn nicht ab

die räder die ich ersteigert habe sind unbrauchbar

zwei der standlichtringe die ich affeqwertz abgekauft habe sind gebrochen

zur zeit läufts einfach kacke ...

Mal ne andere frage was ´kann man für diese Felgen bei ebay noch bekommen

Reifen sind ´von Goodyear eagle F1 und neuwertig

ist der BMW Style 49 in 17zoll

Themenstarteram 3. Februar 2005 um 9:37

Zitat:

Original geschrieben von custom-eta

langsam kann man echt nix mehr bei ebay verkaufen/kaufen ohne vorher einen anwalt zu konsultieren :rolleyes:

hab jetzt 113 bewertungen und gerade jetzt fangen die probleme an

der typ der meinen eta ersteigert hat holt ihn nicht ab

die räder die ich ersteigert habe sind unbrauchbar

zwei der standlichtringe die ich affeqwertz abgekauft habe sind gebrochen

zur zeit läufts einfach kacke ...

ich habe langsam auch keine Lust mehr auf Ebay. Verkaufe ich lieber im Heißen Draht etc. Aber bei Ebay gibt es ja nur noch Ärger.

Wenn ich einen Brief von seinem Anwalt bekomme, dann schalte ich selbstverständlich meinen auch ein und gebe Ihm meine E-Mails in dem ich sogar angeboten habe für eine TÜV-Eintragung aufzukommen und mich um die ABE von BMW zu kümmern wenn er mir eine Kopie de Fahrzeuscheines gibt.

Ich denke, dass verschlechtert seine Chancen um einiges, da ich ja versucht habe den Streit zu schlichten und Ihm ja ein Stück entgegen gekommen bin.

Themenstarteram 3. Februar 2005 um 9:37

sorry, Doppelpost

Zitat:

Original geschrieben von BMW320ie46

ich habe langsam auch keine Lust mehr auf Ebay. Verkaufe ich lieber im Heißen Draht etc. Aber bei Ebay gibt es ja nur noch Ärger.

Wenn ich einen Brief von seinem Anwalt bekomme, dann schalte ich selbstverständlich meinen auch ein und gebe Ihm meine E-Mails in dem ich sogar angeboten habe für eine TÜV-Eintragung aufzukommen und mich um die ABE von BMW zu kümmern wenn er mir eine Kopie de Fahrzeuscheines gibt.

Ich denke, dass verschlechtert seine Chancen um einiges, da ich ja versucht habe den Streit zu schlichten und Ihm ja ein Stück entgegen gekommen bin.

Hi,

das problem is ganz einfach. Wenn das Korrekt ist, das die Felgen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung haben , das nennt man wirklich so, dann braucht dein Käufer auch keinen TüV aufsuchen! Er sollte jediglich die Bescheinigung mit sich führen. Nachdem du aber nur sagst das die Felgen für den 320I nicht eintragungspflichtig sind hast du auch recht, denn sie sind es nicht, dafür gibt es die Bescheinigung vom TüV. Somit gibt es keine Eintragung und keine TüVkosten.

Eigentlich hätte ein guter TüV-Prüfer das auch merken müssen.

Allerdings ist zu beachten das die Reifengröße und Marke solang wie sie noch nicht im brief oder in der Unbedenklichkeitsbescheinigung steht eingetragen werden MÜSSEN. Das geht über den Reifenhersteller mit einer Reifenfreigabe und dann ab zum nächsten TüV.

Fazit: rein rechtlich gesehen, lass dich ruhig verklagen,was sehr unwahrscheinlich aufgrund deiner Beweißmöglichkeit ist. Meistens ist die Drohung sowie die schreiben per anwalt ein blöff

Tipp:

Kontaktiere den Anwalt einmal telefonisch, klär die Sachlage und dann lass dir alles schriftlich bestätigen und schreib ihm deine Ansicht und schicke deine Unterlagen mit und die sache hat sich erledigt.

 

bei fragen ... nur z

am 21. März 2005 um 13:15

Hi Leutz,

was ist denn eigentlich daraus geworden??? Sorry für's Hochschieben, aber würde mich echt mal interessieren!

Gruß

Themenstarteram 21. März 2005 um 15:00

habe dem Käufer geschrieben, dass ich mich auf keinen Kompromiss mehr einlassen werde.

Seit dem habe ich nichts mehr von Ihm gehört.

Keine negative Berwrtung, kein Brief vom Anwalt, nichts.

am 22. März 2005 um 8:37

Axo, na dann ist ja alles gut! Danke für die Info!

Gruß

Tilo

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