Radfahrstreifen mit Tempolimit und Blitzen

In der Friedrichstraße in Berlin gibt es seit neuestem eine Kfz-freie Zone. Radfahrer dürfen dort weiterhin entlangfahren. Allerdings nur mit max. 20 km/h.

Die Berliner Polizei entblödete sich nicht, dort sofort zwei Tage lang eine Geschwindigkeitskontrolle für Radfahrer durchzuführen (Vor Grundschulen und Kitas wäre diese Maßnahme sicherlich sinnvoller gewesen).

https://www.tagesspiegel.de/.../26200456.html

Verwarnt werden musste von den Radfahrern unter Abzug der Toleranzen niemand.

Jetzt stelle ich mir die Frage, wie der Tatvorwurf aussehen soll, wenn ich, na sagen wir mal 35km/h, gefahren wäre.

Da an einem Fahrrad ein Tachometer nicht vorgeschrieben ist, kann ich ja schlecht einschätzen, wie schnell ich fahre?

Beste Antwort im Thema

Immer wieder tauchen solche provokant gehaltenen, jedoch im Kern rein rhetorischen Fragestellungen auf. Und natürlich folgt das Stöckchenhüpfen und man soll immer schön geradlinig und ohne Spott die furchtbar ernst gemeinten Fragestellungen beantworten oder garnichts dazu schreiben.

Also wenn es dem TE nicht zu blöd ist sowas Schlaues zu fragen, dann wird es ihn freuen zu erfahren, dass er dann eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf der Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um vorwerfbare 12 km/h bekommen wird. Das Verschulden wird mit Vorsatz bewertet werden, weil die Übertretung mehr als 50% der zulässigen Geschwindigkeit ausmacht. Aus diesem Grunde wird das Bußgeld dann auch verdoppelt. Und wenn er das eine Weile täglich macht, dann wird er der Verkehrsbehörde ein medizinisch psychologisches Fahradfahreignungsgutachten beibringen müssen, da ihm sonst das Fahrradfahren verboten werden wird. Wenn er dagegen verstoßen sollte, wird er dann irgendwann eine Erzwingungshaft ohne Internetanschluss absitzen müssen.

Also gute Fahrt! ...

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Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 17. November 2020 um 20:42:57 Uhr:


Na wer weiß, kommt bestimmt mit der Zulassungs- und Kennzeichenpflicht. 😁

Hoffentlich gepaart mit einer Helmpflicht.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 7. Dezember 2020 um 20:59:55 Uhr:



Zitat:

@Nabendynamo schrieb am 7. Dezember 2020 um 15:37:14 Uhr:


Wenn die von dir beschriebenen Beispiele eintreten, und sie treten nicht so selten ein, trägt der Kfz-Führer die Hauptschuld. Ist ja auch irgendwie einleuchtend.

Für uns schon, aber nicht für viele hier im Forum, wie meine beiden Links zeigen.

Gruß

Uwe

Moment. Zumindest bei dem zweiten Beispiel ist die Sache nicht so eindeutig, wie sie hier dargestellt wird. Ja, der Autofahrer hätte beim Rückwärtsfahren selbstverständlich die Hauptschuld. Aber in dem geschilderten Fall war es so, dass die Fahrradfahrerin nach eigener Aussage zu schnell und zudem unaufmerksam unterwegs war. Und das kann einen dann durchaus dazu verleiten, bei ihr auch eine Teilschuld zu sehen. Selbst wenn das in einem Verfahren wohl unerheblich wäre (außer, sie gestünde es ein), so trägt sie hier - wenn auch nur moralisch, also theoretisch - auch einen Teil der Schuld.

@debiler
Der Autofahrer ist mit Schrittgeschwindigkeit (seine Formulierung), bei versperrter Sicht, rückwärts über den Bürgersteig auf die Straße gefahren. Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) bedeutet eine Überquerung eines Bürgersteigs von 3 m Breite innerhalb von 1,5 Sekunden. Die Radfahrerin hat somit 1,5 Sekunden Zeit für das Reagieren und das Abbremsen gehabt.

Die Radfahrerin hingegen befand sich auf einer bevorrechtigten Straße. Nur, wenn sie durch eine Kurve so schnell gefahren ist, dass sie bei einem „stehenden“ Hindernis hinter einer Kurve nicht mehr hätte bremsen können, könnte man ihr rechtlich etwas vorwerfen. Der Autofahrer war aber kein stehendes Hindernis, sondern er ist unerwartet auf die Straße gefahren.

Dass die Radfahrerin nun sagt, dass sie wie eine Irre gefahren ist, sagt nichts über die rechtliche Schuld aus, sondern kommt vermutlich nur aus der Erkenntnis der Radfahrerin, dass sie mit unachtsamen anderen Verkehrsteilnehmern rechnen muss und sie als schwächerer Verkehrsteilnehmerin die Dumme ist, wenn etwas passiert.

Ich kenne dieses Problem mit Autofahrer, die rückwärts aus ihrer Ausfahrt fahren zu Genüge. Wenn ich nicht schon jedes Mal im Vorfeld abbremse, wenn ich so einen sehe, hätte es schon einige Unfälle gegeben.

Bedenklich finde ich, dass wie hier dieser Autofahrer, die Rückwärtsfahrer es nicht einsehen, dass sie sich nicht korrekt verhalten. Wie kann man so schnell aus der Ausfahrt fahren? Der Autofahrer wusste doch (seine Aussage), dass dort häufig schnelle Radfahrer angehuscht kommen und trotzdem hat er das nicht beim Rausfahren aus seiner Ausfahrt berücksichtigt.

Ich selbst versuche es zu vermeiden rückwärts aus einer Ausfahrt zu fahren und wenn es sein muss und ich wenig sehe, dann wirklich nur mit 10 cm pro Sekunde auf die Fahrbahn.

Gruß

Uwe

Zitat:

@coolhh schrieb am 9. Dezember 2020 um 16:17:16 Uhr:


Das ist kein Widerspruch zu dem zitierten Urteil, denn der Fahrer auf dem rechten Fahrstreifen hat ja Recht bekommen, weil er sich richtig verhalten hat. Der andere Fahrer durfte zwar abbiegen, weil keine Fahrtrichtung vorschrieben war, das aber nur mit Nachrang vor dem korrekt fahrenden Fahrer.

Und warum widersprichst du mir dann in deinem Beitrag vom 8. Dezember? Darum gings doch die ganze Zeit, dass man zum Abbiegen nicht notwendigerweise die rechte Fahrspur nehmen muss. Und damit ist das ganze Beispiel sehr wohl vergleichbar, was Nabendynamo beschrieb.

Im übrigen IST es ein Unterschied, ob man von Fahrbahn spricht oder Fahrspur. Ich hoffe doch, dass du beim Linksabbiegen auf Straßen mit je einer Spur pro Richtung dich wie in §9 vorgeschrieben in der Mitte der FahrBAHN einordnest und nicht nur in der Mitte der FahrSPUR. Bei letzteren blockierst du nachfolgende Fahrzeuge, wenn du nicht unmittelbar abbiegen kannst.

Sorry, aber falsche Behauptungen kann ich nicht stehen lassen.

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Ich wundere mich immer wieder, wie diese Fahrrad-Lobby es hinbekommt, hier Diskussionen in einem Motortalk-Forum über mehrere Seiten zu entfachen. Und alles mit einer Frage, die garnicht gestellt werden dürfte. Wenn Verkehrsregeln vom Gesetzgeber beschlossen werden, sind sie einzuhalten. Von allen. Sind bestimmte Regeln nach Meinung einiger unnütz, müssen unsere Volksvertreter neu darüber diskutieren.
Übrigens wird ja auch gefordert, dass Fahrzeugführer in verkehrsberuhigten Bereichen Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Wenn nicht, zahlen. Auch wenn der Tacho Geschwindigkeiten von 7 km/h nicht anzeigt. Dies zur Eingangsfrage.

Man mag es kaum glauben in einem Autoforum, aber unter Autofahrern können auch Radfahrer sein ...

Das Problem ist, das die Verkehrsplaner teilweise Situationen schaffen, wo wenn man an seinem Leben hängt, sehr gut beraten ist die vorgegebenden Führungen / Regelen nicht zu beachten...

Da in der Zone mit der Geschwindigkeitskontrolle, stimmen ja eigentlich alle zu, da muss nun wirklich kein Kampfradler durchrasen ... aber die Friedrichstarße in Berlin ist ein Paradebeispiel für den Murks ... dort sind 3 Straßenabschnitte ein super Fahrradweg, ein paar 100m und davor und danach mehrere km !!😠 nichts, absolut nichts ... da fährt man mitten zwischen Tram, Bus, LKW und Auto ohne auch nur einen aufgepinselten Radweg zu haben ...

Sicherlich hat nicht konkret was mit dem Threattitel zu tun ... Mir als Berliner stößt das sofort sauer auf wenn ich Fahrrad und Friedrichstraße lese... und schlussendlich hängt das doch zusammen, weil man so das Frustlevel aller verkehrsteilnehmer unnötig erhöht.

Und solche Situationen gibt es unzählige, völlig unnötig, da nicht zu ende gedacht/geplant wird .. oder einfach nur verdammt unfähige Leute planen ...

Und das ist nervig als Radler, weil man keinen eigene spur hat und als Autofahrer genauso nervig, da die Radler plötzlich mit auf der Spur sind, aber sie können ja nicht anders..

Genauso wie diese dämliche Eigenart Radabbiegerspuren nach LINKS, rechts von der Geradeausradspur zu setzen, noch realitätsferner gehts eigentlich nicht mehr ...🙄

.

Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 15. Dezember 2020 um 00:52:59 Uhr:


Ich wundere mich immer wieder, wie diese Fahrrad-Lobby es hinbekommt, hier Diskussionen in einem Motortalk-Forum über mehrere Seiten zu entfachen. Und alles mit einer Frage, die garnicht gestellt werden dürfte.

Nix für ungut F.Kannenberg
aber meiner Ansicht nach darf in einem
Verkehr und Sicherheit Forum
über so was geschrieben werden.

Zitat:

@indubioaudi schrieb am 15. Dezember 2020 um 10:53:35 Uhr:



Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 15. Dezember 2020 um 00:52:59 Uhr:


Ich wundere mich immer wieder, wie diese Fahrrad-Lobby es hinbekommt, hier Diskussionen in einem Motortalk-Forum über mehrere Seiten zu entfachen. Und alles mit einer Frage, die garnicht gestellt werden dürfte.

Nix für ungut F.Kannenberg
aber meiner Ansicht nach darf in einem
Verkehr und Sicherheit Forum
über so was geschrieben werden.

Wenn die Diskussion dann zu einem Erfolg oder Teilerfolg führen würde, dann wäre ich dabei . Bei diesen Beiträgen ist es oft so, dass einige User unsachlich werden und das gute Verhältnis hier stören. Auch beobachte ich, dass die Threadersteller bei abflauen der Debatte wieder einen neuen Brandsatz zünden.
Und es ist örtlich unterschiedlich. Sicherlich findet in Berlin wesentlich mehr Fahrradverkehr statt, als in anderen Bereichen. Nach meiner Beobachtung nimmt der Fahrradverkehr einen niedrigen einstelligen Prozentbereich ein. Da muss genau geschaut werden, wo man etwas umbaut oder die Mittel vielleicht anders verwendet ÖPNV scheint auch nicht wirklich die Lösung zu sein. Jedenfalls in Corona-Zeiten.

Berlin ist eher Radfahrer Entwicklungsland, gepaart mit Ideologischer Verblendung anstatt Sachverstand....Zusätzlich mit Großem Anteil von Rad- und Autofahrerrambos, die sich gegenseitig nichts schenken.. Echte Radfreundliche Städte (z.b. in der Nähe der Niederlande) haben das miteinander besser drauf und das Jahrzehnten. Zum Glück tritt das der Radrambo auch nur selten auf... Der KFZ Lenker hat die Radfahrerherausforderung hierzuland spätestens ab der Fahrschule auf dem Schirm ( Freunde aus der Großstadt bekommen bei dem (Rad.)Verkehr hier oft die Krise, weil die das noch nicht kennen ;-) )

Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 15. Dezember 2020 um 00:52:59 Uhr:


Ich wundere mich immer wieder, wie diese Fahrrad-Lobby es hinbekommt, hier Diskussionen in einem Motortalk-Forum über mehrere Seiten zu entfachen. Und alles mit einer Frage, die garnicht gestellt werden dürfte. Wenn Verkehrsregeln vom Gesetzgeber beschlossen werden, sind sie einzuhalten. Von allen. Sind bestimmte Regeln nach Meinung einiger unnütz, müssen unsere Volksvertreter neu darüber diskutieren.
Übrigens wird ja auch gefordert, dass Fahrzeugführer in verkehrsberuhigten Bereichen Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Wenn nicht, zahlen. Auch wenn der Tacho Geschwindigkeiten von 7 km/h nicht anzeigt. Dies zur Eingangsfrage.

Mal ein paar Anmerkungen zu deinem Post:

Zu fett 1: Ich bin kein Fahrradlobbyist, sondern einfach nur ein Radfahrer, der das Bedürfnis hat, einige Probleme/eklatante Benachteiligungen im Straßenverkehr für mich als Verkehrsteilnehmer darzustellen. Da diese überwiegend mit dem MIV in Zusammenhang stehen, liegt es auf der Hand, dies hier zu tun.

Zu fett 2: Über diesen Satz kann ich nur lachen. Die Polizei kann ihrer Kontroll-/Überwachungsfunktion dieser Regeln nur noch vollkommen unzureichend nachkommen.

Zu fett 3: Ein Kfz-Führer hat bei der Fortbewegung in Schrittgeschwindigkeit im Normalfall einen Fußgänger als Anhalt für die Schrittgeschwindigkeit. Ein Radfahrer hat ohne einen Tachometer für 20 Km/h nichts vergleichbares.

Zu fett 1: Ich könnte hier auch eklatante Probleme mit Fahrradfahrern beschreiben. Auch im Verhältnis Fahrradfahrer zu Fußgängern. Schenke ich mir, weil sich ja nur "sehr wenige" rücksichtslos verhalten.
Zu fett 2: Mich muss keiner überwachen. Ich halte mich grundsätzlich an Verkehrsregeln.
Zu fett 3: Fahre auch Fahrrad und kann gut abschätzen, ob ich 15, 20 oder 30 km/h fahre.

Zu fett 1: Es ging um den Vorwurf des Lobbyismus.

Zu fett 2: Dann sind wir ja schon zwei, die immer alle Verkehrsregeln beachten. Leider scheint es Ausnahmen (in massivem Umfang) zu geben.

Zu fett 3: Glückwunsch, ich kann das nicht.

Zitat:

@Nabendynamo schrieb am 15. Dezember 2020 um 17:33:35 Uhr:



Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 15. Dezember 2020 um 00:52:59 Uhr:


Ich wundere mich immer wieder, wie diese Fahrrad-Lobby es hinbekommt, hier Diskussionen in einem Motortalk-Forum über mehrere Seiten zu entfachen. Und alles mit einer Frage, die garnicht gestellt werden dürfte. Wenn Verkehrsregeln vom Gesetzgeber beschlossen werden, sind sie einzuhalten. Von allen. Sind bestimmte Regeln nach Meinung einiger unnütz, müssen unsere Volksvertreter neu darüber diskutieren.
Übrigens wird ja auch gefordert, dass Fahrzeugführer in verkehrsberuhigten Bereichen Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Wenn nicht, zahlen. Auch wenn der Tacho Geschwindigkeiten von 7 km/h nicht anzeigt. Dies zur Eingangsfrage.

Mal ein paar Anmerkungen zu deinem Post:

Zu fett 1: Ich bin kein Fahrradlobbyist, sondern einfach nur ein Radfahrer, der das Bedürfnis hat, einige Probleme/eklatante Benachteiligungen im Straßenverkehr für mich als Verkehrsteilnehmer darzustellen. Da diese überwiegend mit dem MIV in Zusammenhang stehen, liegt es auf der Hand, dies hier zu tun.

Zu fett 2: Über diesen Satz kann ich nur lachen. Die Polizei kann ihrer Kontroll-/Überwachungsfunktion dieser Regeln nur noch vollkommen unzureichend nachkommen.

Zu fett 3: Ein Kfz-Führer hat bei der Fortbewegung in Schrittgeschwindigkeit im Normalfall einen Fußgänger als Anhalt für die Schrittgeschwindigkeit. Ein Radfahrer hat ohne einen Tachometer für 20 Km/h nichts vergleichbares.

Nur weil es nicht für Jeden einen eigenen Polizisten gibt, so muss sich doch Jeder an Gesetze halten.
Oder hälst du dich nur an die Gesetze, wenn du weiß dass ein Polizist in der Nähe ist?

Der Fußgänger als Bezugspunkt für Schrittgeschwinsigkeit beim Auto passt nicht. Was wenn keine Fußgänger vor Ort? Was wenn alle Fußgänger auf einmal anfangen zu Laufen?
Fängt der Tacho erst bei 10kmh an, einfach nicht schneller fahren, wenn die Nadel anfängt sich zu bewegen.

Auf Seite 1 und 2 wurdest du schon hingewiesen, dass auch ein Fahrradfahrer, notfalls mit einem Tacho, seine Geschwindigkeit den Gegenbenheiten anpassen muss.

Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich an die zHg halten. Wie er das macht, bleibt ihm unter gewissen Umständen selbst überlassen.

Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 15. Dezember 2020 um 12:00:17 Uhr:



Zitat:

Wenn die Diskussion dann zu einem Erfolg oder Teilerfolg führen würde, dann wäre ich dabei .Bei diesen Beiträgen ist es oft so, dass einige User unsachlich werden und das gute Verhältnis hier stören .Auch beobachte ich, dass die Threadersteller bei abflauen der Debatte wieder einen neuen Brandsatz zünden.
Und es ist örtlich unterschiedlich. Sicherlich findet in Berlin wesentlich mehr Fahrradverkehr statt, als in anderen Bereichen. Nach meiner Beobachtung nimmt der Fahrradverkehr einen niedrigen einstelligen Prozentbereich ein. Da muss genau geschaut werden, wo man etwas umbaut oder die Mittel vielleicht anders verwendet ÖPNV scheint auch nicht wirklich die Lösung zu sein. Jedenfalls in Corona-Zeiten.

Nix für ungut F:Kannenberg
Das mit der niedrigen Prozentzahl wird sich ändern, und liegt auch daran das Jahrzehnte dem Autoverkehr in der Stadt alles untergeordnet wurde.

Und das die Diskussionen erfolglos sich im Kreis drehen liegt nicht nur an der
Rad-Lobby da wird auch von der Auto-Lobby kräftig ausgeteilt.
und im V+S Forum weht oft ein eisiger Wind und das "gute Verhältnis"
ist eine seltene Pflanze und müsste unter Naturschutz gestellt werden

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 15. Dezember 2020 um 19:27:06 Uhr:


... Was wenn alle Fußgänger auf einmal anfangen zu Laufen? ...

Alle Fußgänger in einem verkehrsberuhigten Bereich fangen auf einmal an zu joggen?

Made My Day ... Was für ein herrliches Beispiel.

So realistisch wie eine zeitgleiche Sonnen- und Mondfinsternis.

Aber selbst wenn wir mal annehmen, dein Beispiel würde eintreten, liegt die Fortbewegungsgeschwindigkeit der Fußgänger zwischen 10 bis max. 12 Km/h. Dafür würde dich als Kfz-Führer in D kein Richter verurteilen ;-)

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