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Radfahrstreifen mit Tempolimit und Blitzen

Themenstarteram 17. November 2020 um 19:40

In der Friedrichstraße in Berlin gibt es seit neuestem eine Kfz-freie Zone. Radfahrer dürfen dort weiterhin entlangfahren. Allerdings nur mit max. 20 km/h.

Die Berliner Polizei entblödete sich nicht, dort sofort zwei Tage lang eine Geschwindigkeitskontrolle für Radfahrer durchzuführen (Vor Grundschulen und Kitas wäre diese Maßnahme sicherlich sinnvoller gewesen).

https://www.tagesspiegel.de/.../26200456.html

Verwarnt werden musste von den Radfahrern unter Abzug der Toleranzen niemand.

Jetzt stelle ich mir die Frage, wie der Tatvorwurf aussehen soll, wenn ich, na sagen wir mal 35km/h, gefahren wäre.

Da an einem Fahrrad ein Tachometer nicht vorgeschrieben ist, kann ich ja schlecht einschätzen, wie schnell ich fahre?

Beste Antwort im Thema

Immer wieder tauchen solche provokant gehaltenen, jedoch im Kern rein rhetorischen Fragestellungen auf. Und natürlich folgt das Stöckchenhüpfen und man soll immer schön geradlinig und ohne Spott die furchtbar ernst gemeinten Fragestellungen beantworten oder garnichts dazu schreiben.

Also wenn es dem TE nicht zu blöd ist sowas Schlaues zu fragen, dann wird es ihn freuen zu erfahren, dass er dann eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf der Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um vorwerfbare 12 km/h bekommen wird. Das Verschulden wird mit Vorsatz bewertet werden, weil die Übertretung mehr als 50% der zulässigen Geschwindigkeit ausmacht. Aus diesem Grunde wird das Bußgeld dann auch verdoppelt. Und wenn er das eine Weile täglich macht, dann wird er der Verkehrsbehörde ein medizinisch psychologisches Fahradfahreignungsgutachten beibringen müssen, da ihm sonst das Fahrradfahren verboten werden wird. Wenn er dagegen verstoßen sollte, wird er dann irgendwann eine Erzwingungshaft ohne Internetanschluss absitzen müssen.

Also gute Fahrt! ...

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Na wer weiß, kommt bestimmt mit der Zulassungs- und Kennzeichenpflicht. :D

Für Radfahrer gelten auch die ausgeschilderten zHg.

Zum Beispiel 30Zone gillt auch für Fahrräder.

Richtig ist, dass es keine Tachopflicht gibt, doch ist jeder Radfahrer verpflichtet das Tempo der Gegebenheiten anzupassen.

Ergo, um sicher zu gehen langsam oder Tacho.

Für Überschreitungen gelten aber nur 2 Tatvorwürfe

1 Durch unangepasste Geschwindigkeit einen Fußgänger im für Fahrräder zugelassenen Fußgängerbereich gefährden

30€ 1Punkt

Oder

2. Durch unangepasste Geschwindigkeit einen Fußgänger im für Fahrräder nicht zugelassenen Fußgängerbereich gefährden

35€ 1 Punkt

auch Radfahrer stehen eben nicht über dem Gesetz :)

Zitat:

@Nabendynamo schrieb am 17. November 2020 um 20:40:04 Uhr:

 

Da an einem Fahrrad ein Tachometer nicht vorgeschrieben ist, kann ich ja schlecht einschätzen, wie schnell ich fahre?

Wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :)

Und deshalb ab sofort Kennzeichenpflicht für Fahrräder einführen :).

....wissen viele von denen aber noch nicht :-)

Themenstarteram 17. November 2020 um 20:19

Zitat:

@NDLimit schrieb am 17. November 2020 um 21:13:21 Uhr:

Zitat:

@Nabendynamo schrieb am 17. November 2020 um 20:40:04 Uhr:

 

Da an einem Fahrrad ein Tachometer nicht vorgeschrieben ist, kann ich ja schlecht einschätzen, wie schnell ich fahre?

Wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :)

Deine Posts sind immer noch so herrlich ... unwissend. Hast du nicht vielleicht auch eine rechtlich relevante Quelle für deine Aussagen zur Hand?

Zitat:

@Nabendynamo schrieb am 17. November 2020 um 21:19:34 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 17. November 2020 um 21:13:21 Uhr:

 

Wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :)

Deine Posts sind immer noch so herrlich ... unwissend. Hast du nicht vielleicht auch eine rechtlich relevante Quelle für deine Aussagen zur Hand?

Paragraph 41

"Wer am Strassenverkehr Teil nimmt....."

Die Lösung ist wirklich einfach: man montiert die Schilder wieder ab und lässt die Radler radeln. Alle Probleme gelöst und alle sind zufrieden :)

Lieber @Nabendynamo

ich freue mich, dass Dir meine Posts so gefallen.

Wie Dir vielleicht aufgefallen sein sollte, ist eine rechtliche Beratung hier auf MT nicht gestattet.

Aber um ein Beispiel zu nennen: Wenn Du mit einem PKW (das sind die Dinger mit dem BrummBrumm) unterwegs bist und der Tacho fällt aus. Dann kannst Du Dich auch nicht herausreden, wenn Du die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hast und dabei erwischt wurdest. :)

Zitat:

@Rasanty schrieb am 17. November 2020 um 21:25:08 Uhr:

Die Lösung ist wirklich einfach: man montiert die Schilder wieder ab und lässt die Radler radeln. Alle Probleme gelöst und alle sind zufrieden :)

Wer sagt, dass die zHg von 20 dort unpassend ist?

Weißt du mehr als wir?

Themenstarteram 17. November 2020 um 20:28

Lieber @NDLimit

Na das ist doch mal eine Aussage/Ansage. Vielen Dank für diesen Beitrag ;-)

Immer wieder tauchen solche provokant gehaltenen, jedoch im Kern rein rhetorischen Fragestellungen auf. Und natürlich folgt das Stöckchenhüpfen und man soll immer schön geradlinig und ohne Spott die furchtbar ernst gemeinten Fragestellungen beantworten oder garnichts dazu schreiben.

Also wenn es dem TE nicht zu blöd ist sowas Schlaues zu fragen, dann wird es ihn freuen zu erfahren, dass er dann eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf der Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um vorwerfbare 12 km/h bekommen wird. Das Verschulden wird mit Vorsatz bewertet werden, weil die Übertretung mehr als 50% der zulässigen Geschwindigkeit ausmacht. Aus diesem Grunde wird das Bußgeld dann auch verdoppelt. Und wenn er das eine Weile täglich macht, dann wird er der Verkehrsbehörde ein medizinisch psychologisches Fahradfahreignungsgutachten beibringen müssen, da ihm sonst das Fahrradfahren verboten werden wird. Wenn er dagegen verstoßen sollte, wird er dann irgendwann eine Erzwingungshaft ohne Internetanschluss absitzen müssen.

Also gute Fahrt! ...

Corona scheint wirklich mitunter schwere Nachwirkungen zu haben.

 

Ups, falscher Thread ?

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