Radfahrstreifen mit Tempolimit und Blitzen
In der Friedrichstraße in Berlin gibt es seit neuestem eine Kfz-freie Zone. Radfahrer dürfen dort weiterhin entlangfahren. Allerdings nur mit max. 20 km/h.
Die Berliner Polizei entblödete sich nicht, dort sofort zwei Tage lang eine Geschwindigkeitskontrolle für Radfahrer durchzuführen (Vor Grundschulen und Kitas wäre diese Maßnahme sicherlich sinnvoller gewesen).
https://www.tagesspiegel.de/.../26200456.html
Verwarnt werden musste von den Radfahrern unter Abzug der Toleranzen niemand.
Jetzt stelle ich mir die Frage, wie der Tatvorwurf aussehen soll, wenn ich, na sagen wir mal 35km/h, gefahren wäre.
Da an einem Fahrrad ein Tachometer nicht vorgeschrieben ist, kann ich ja schlecht einschätzen, wie schnell ich fahre?
Beste Antwort im Thema
Immer wieder tauchen solche provokant gehaltenen, jedoch im Kern rein rhetorischen Fragestellungen auf. Und natürlich folgt das Stöckchenhüpfen und man soll immer schön geradlinig und ohne Spott die furchtbar ernst gemeinten Fragestellungen beantworten oder garnichts dazu schreiben.
Also wenn es dem TE nicht zu blöd ist sowas Schlaues zu fragen, dann wird es ihn freuen zu erfahren, dass er dann eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf der Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um vorwerfbare 12 km/h bekommen wird. Das Verschulden wird mit Vorsatz bewertet werden, weil die Übertretung mehr als 50% der zulässigen Geschwindigkeit ausmacht. Aus diesem Grunde wird das Bußgeld dann auch verdoppelt. Und wenn er das eine Weile täglich macht, dann wird er der Verkehrsbehörde ein medizinisch psychologisches Fahradfahreignungsgutachten beibringen müssen, da ihm sonst das Fahrradfahren verboten werden wird. Wenn er dagegen verstoßen sollte, wird er dann irgendwann eine Erzwingungshaft ohne Internetanschluss absitzen müssen.
Also gute Fahrt! ...
174 Antworten
Zitat:
@Nabendynamo schrieb am 15. Dezember 2020 um 19:44:50 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 15. Dezember 2020 um 19:27:06 Uhr:
... Was wenn alle Fußgänger auf einmal anfangen zu Laufen? ...Alle Fußgänger in einem verkehrsberuhigten Bereich fangen auf einmal an zu joggen?
Made My Day ... Was für ein herrliches Beispiel.
So realistisch wie eine zeitgleiche Sonnen- und Mondfinsternis.
Aber selbst wenn wir mal annehmen, dein Beispiel würde eintreten, liegt die Fortbewegungsgeschwindigkeit der Fußgänger zwischen 10 bis max. 12 Km/h. Dafür würde dich als Kfz-Führer in D kein Richter verurteilen ;-)
Schon vergessen wer die Fußgänger ins Spiel gebracht hat?
Bei uns in der Siedlung sind Abends entweder Jogger oder Hundebesitzer unterwegs. Was machst du wenn du auf den Ersten triffst? Was wenn er in einer Gruppe mit joggt?
Auch schön, dass du zum anderen Beispiel ( keine Fußgänger) dich nicht äußerst.
Und was hat das hier jetzt mit der Themenüberschrift zu tun?
Ich bitte darum bei der Vorgegebenen Diskussionsgrundlage zu bleiben.
Moorteufelche
MT-Team/Moderator
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 15. Dezember 2020 um 21:29:47 Uhr:
Es geht darum, wie man als Verkehrsteilnehmer seine Geschwindigkeit kontrolliert.
Nö, es geht um zu schnelle Radfahrer.
Zitat:In der Friedrichstraße in Berlin gibt es seit neuestem eine Kfz-freie Zone. Radfahrer dürfen dort weiterhin entlangfahren. Allerdings nur mit max. 20 km/h.
Die Berliner Polizei entblödete sich nicht, dort sofort zwei Tage lang eine Geschwindigkeitskontrolle für Radfahrer durchzuführen
Ihr wart bei Fussgängern angelangt.
Moorteufelchen
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Zitat:
@Nabendynamo schrieb am 15. Dezember 2020 um 17:33:35 Uhr:
Zu fett 3: Ein Kfz-Führer hat bei der Fortbewegung in Schrittgeschwindigkeit im Normalfall einen Fußgänger als Anhalt für die Schrittgeschwindigkeit. Ein Radfahrer hat ohne einen Tachometer für 20 Km/h nichts vergleichbares.
Nur sind meist keine Fußgänger in der Fußgängerzone unterwegs, wenn ich diese befahre. Dennoch, obwohl mir die Fußgängerreferenz und die Anzeige per Tacho fehlt, kann ich einschätzen, ob ich Schrittgeschwindigkeit fahre oder nicht.
Ähnlich ist es beim Fahrradfahren, denn man hat ja gerade durch den eigenen Körper (denn man muss aktiv treten) eine gute Rückmeldung. Wer dann die Geschwindigkeit nicht einschätzen kann, der kauft sich einfach für ein paar pillepalle Euro einen Tacho. Nur weil diese Leute, ihr teures Fahrrad nicht mit einem günstigen Tacho aufrüsten wollen, wollen sie vom Gesetzgeber dazu gezwungen werden und es ist ihnen egal, dass dann alle anderen auch einen Tacho anschaffen müssen, auch die, die ihre Geschwindigkeit gut einschätzen könne und auch die älteren Leute, die überhaupt körperlich nicht mehr in der Lage sind, diese Wahnsinnsgeschwindigeit von 20 km/h zu erreichen.
Mann muss sich dabei auch überlegen, dass bei einem 20er Limit bei einer Geschwindigkeitskontrolle erst 30 km/h und mehr bebußt wird. Dies ist eine Überschreitung von mindestens 50%. Wer so etwas als Radfahrer nicht merkt, sollte ganz schnell das Fahrrad in die nächste Ecke stellen und zum Fußgänger werden, denn der nächste Unfall ist vorprogrammiert, wenn man gefühllos wesentlich zu schnell durch eine Kurve fährt.
Dass das mit dem Einschätzen der Geschwindigkeit bei Radfahrern auch gut funktioniert, zeigt ja auch der Link im ersten Beitrag, denn es wurde kein einziger Radfahrer wegen zu hoher Geschwindigkeit bebußt.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 15. Dezember 2020 um 21:57:05 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 15. Dezember 2020 um 21:29:47 Uhr:
Es geht darum, wie man als Verkehrsteilnehmer seine Geschwindigkeit kontrolliert.Nö, es geht um zu schnelle Radfahrer.
Zitat:In der Friedrichstraße in Berlin gibt es seit neuestem eine Kfz-freie Zone. Radfahrer dürfen dort weiterhin entlangfahren. Allerdings nur mit max. 20 km/h.
Die Berliner Polizei entblödete sich nicht, dort sofort zwei Tage lang eine Geschwindigkeitskontrolle für Radfahrer durchzuführenIhr wart bei Fussgängern angelangt.
Moorteufelchen
Richtig, da es darum ging, wie man ohne Tacho seine Geschwindigkeit kontrolliert.
So richtig erschließt sich mir die Diskussion nicht. Wenn am Fahrrad kein Tacho verbaut ist, ich diesen aber brauche, ja dann muss ich mir halt einen dran bauen. Im Auto kann ich doch auch nicht die Sicherung für den Digitaltacho abstöpseln und dann behaupten, die gefahrene Geschwindigkeit nicht gekannt zu haben.
Zitat:
@Nabendynamo schrieb am 22. Dezember 2020 um 16:11:31 Uhr:
Erkennst du den Widerspruch in deinem Post?
Der Digitaltacho, du bist aber auch ein Fuchs😉