Radfahrstreifen mit Tempolimit und Blitzen

In der Friedrichstraße in Berlin gibt es seit neuestem eine Kfz-freie Zone. Radfahrer dürfen dort weiterhin entlangfahren. Allerdings nur mit max. 20 km/h.

Die Berliner Polizei entblödete sich nicht, dort sofort zwei Tage lang eine Geschwindigkeitskontrolle für Radfahrer durchzuführen (Vor Grundschulen und Kitas wäre diese Maßnahme sicherlich sinnvoller gewesen).

https://www.tagesspiegel.de/.../26200456.html

Verwarnt werden musste von den Radfahrern unter Abzug der Toleranzen niemand.

Jetzt stelle ich mir die Frage, wie der Tatvorwurf aussehen soll, wenn ich, na sagen wir mal 35km/h, gefahren wäre.

Da an einem Fahrrad ein Tachometer nicht vorgeschrieben ist, kann ich ja schlecht einschätzen, wie schnell ich fahre?

Beste Antwort im Thema

Immer wieder tauchen solche provokant gehaltenen, jedoch im Kern rein rhetorischen Fragestellungen auf. Und natürlich folgt das Stöckchenhüpfen und man soll immer schön geradlinig und ohne Spott die furchtbar ernst gemeinten Fragestellungen beantworten oder garnichts dazu schreiben.

Also wenn es dem TE nicht zu blöd ist sowas Schlaues zu fragen, dann wird es ihn freuen zu erfahren, dass er dann eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf der Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um vorwerfbare 12 km/h bekommen wird. Das Verschulden wird mit Vorsatz bewertet werden, weil die Übertretung mehr als 50% der zulässigen Geschwindigkeit ausmacht. Aus diesem Grunde wird das Bußgeld dann auch verdoppelt. Und wenn er das eine Weile täglich macht, dann wird er der Verkehrsbehörde ein medizinisch psychologisches Fahradfahreignungsgutachten beibringen müssen, da ihm sonst das Fahrradfahren verboten werden wird. Wenn er dagegen verstoßen sollte, wird er dann irgendwann eine Erzwingungshaft ohne Internetanschluss absitzen müssen.

Also gute Fahrt! ...

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Ok, @Nordmann, um dir die Problematik aus Sicht eines Radfahrers mal anders zu verdeutlichen:

Schaust du auf einer Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen, auf der du im rechten geradeaus fährst/fahren möchtest, an einer Kreuzung nach links, ob der Kfz-Führer links neben dir eventuell rechts abbiegen wird/will?

Ich glaube nicht.

Zitat:

@Nabendynamo schrieb am 30. November 2020 um 20:06:57 Uhr:


Ok, @Nordmann, um dir die Problematik aus Sicht eines Radfahrers mal anders zu verdeutlichen:

Schaust du auf einer Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen, auf der du im rechten geradeaus fährst/fahren möchtest, an einer Kreuzung nach links, ob der Kfz-Führer links neben dir eventuell rechts abbiegen wird/will?

Ich glaube nicht.

2 Spuren, eine gerade aus und die Rechte ist für Rechtsabbieger?
Meinst du sowas?

Nein, ich meine zwei Fahrstreifen, in dem du im rechten geradeaus fährst/fahren möchtest und der Kfz-Führer aus dem linken Fahrstreifen rechts abbiegt/abbiegen will und dich dabei rammt.

Das kommt der Situation, die Radfahrer erleben, die auf Radwegen geradeaus fahren möchten so ungefähr gleich.

Selbstverständlich achtet man auf die VT um sich herum, speziell wenn sie vor oder neben einem sind und den Blinkter an haben.

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@Nabendynamo

Wenn z.B. ein Autofahrer von einer untergeordneten Straße eine Vorfahrtsstraße überquert, nix sieht, weil die Sonne blendet, dennoch fährt und dabei eine Radfahrerin auf der Vorfahrtsstraße abräumt, wer trägt wohl die Hauptschuld an dem Unfall?

Wenn ein Autofahrer aus einer Grundstücksausfahrt fährt, nix sieht und eine Radfahrerin auf der Straße abräumt, wer trägt wohl die Hauptschuld an dem Unfall?

Hier die Antworten: Klick mich und Klick mich
😉

Gruß

Uwe

Zitat:

@Nabendynamo schrieb am 30. November 2020 um 20:17:15 Uhr:


Nein, ich meine zwei Fahrstreifen, in dem du im rechten geradeaus fährst/fahren möchtest und der Kfz-Führer aus dem linken Fahrstreifen rechts abbiegt/abbiegen will und dich dabei rammt.

Das kommt der Situation, die Radfahrer erleben, die auf Radwegen geradeaus fahren möchten so ungefähr gleich.

Ist ähnlich ja. Wobei mir so eine Konstellation nicht bekannt ist.
2 Fahrstreifen wovon aus dem Linken nach rechts abgebogen werden darf?

Wenn ich in einem Kreuzungsbereich bin versuche ich natürlich den gesamten Verkehr im Auge zu haben.

Die meisten Abbiegeunfälle mit Radlern passieren leider dann, wenn der Radfahrer an der Ampel neben dem Lkw steht.
Auch da lernen die Kids, dass so ein Gefährt einen Totenwinkel hat.
Dass sie warten sollen. Auch dass sie darauf achten sollen, was er macht (Blinker) oder was die Verkehrsführung hergibt.

Es wird keine 100% Sicherheit geben. Es gibt Fehler auf beiden Seiten.
Und ja, man muss mit Fehlern Anderer rechnen.

Deswegen werden die Kids darauf sensibilisiert, den Verkehr um sich herum zu beobachten und versuchen zu deuten.

Was ich mitbekommen habe, diese Problem LKW und rechts abbiegen, trifft oftmals sehr alte Radler, also genau das Gegenteil vom rasenden Radler ... meine bescheidene Selbsterklärung, die sind leider teilweise so langsam, das sie sich teilweise die ganze Zeit im toten Winkel aufhalten und dann zu reaktionsschwach sind zu reagieren ...

Die Lösung kann da eigentlich nur ein vernüftiger Abbiegeassi sein und die Pflicht dazu.

Kenne sowas von Berliner Linienbussen, beim Abbiegen schaltet der ÜberwachungsMonitor beim Fahrer automatisch auf diesen Bereich, das ist schon mal sehr gut... und so eine Kamera + Monitor Lösung kann ja nicht die Welt kosten?

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 30. November 2020 um 21:14:58 Uhr:


@Nabendynamo

Wenn z.B. ein Autofahrer von einer untergeordneten Straße eine Vorfahrtsstraße überquert, nix sieht, weil die Sonne blendet, dennoch fährt und dabei eine Radfahrerin auf der Vorfahrtsstraße abräumt, wer trägt wohl die Hauptschuld an dem Unfall?

Wenn ein Autofahrer aus einer Grundstücksausfahrt fährt, nix sieht und eine Radfahrerin auf der Straße abräumt, wer trägt wohl die Hauptschuld an dem Unfall?

Hier die Antworten: Klick mich und Klick mich
😉

Gruß

Uwe

Wenn die von dir beschriebenen Beispiele eintreten, und sie treten nicht so selten ein, trägt der Kfz-Führer die Hauptschuld. Ist ja auch irgendwie einleuchtend.
Nutzt dem eventuell toten Radfahrer aber herzlich wenig ...

Zitat:

@Nabendynamo schrieb am 7. Dezember 2020 um 15:37:14 Uhr:


Wenn die von dir beschriebenen Beispiele eintreten, und sie treten nicht so selten ein, trägt der Kfz-Führer die Hauptschuld. Ist ja auch irgendwie einleuchtend.

Für uns schon, aber nicht für viele hier im Forum, wie meine beiden Links zeigen.

Gruß

Uwe

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. November 2020 um 20:20:07 Uhr:


Selbstverständlich achtet man auf die VT um sich herum, speziell wenn sie vor oder neben einem sind und den Blinker an haben.

YMMD! Blinker! 😁 😁 😁

Dein Sarkasmus ist genial!

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 30. November 2020 um 21:22:37 Uhr:



Zitat:

@Nabendynamo schrieb am 30. November 2020 um 20:17:15 Uhr:


Nein, ich meine zwei Fahrstreifen, in dem du im rechten geradeaus fährst/fahren möchtest und der Kfz-Führer aus dem linken Fahrstreifen rechts abbiegt/abbiegen will und dich dabei rammt.

Das kommt der Situation, die Radfahrer erleben, die auf Radwegen geradeaus fahren möchten so ungefähr gleich.

Ist ähnlich ja. Wobei mir so eine Konstellation nicht bekannt ist.
2 Fahrstreifen wovon aus dem Linken nach rechts abgebogen werden darf?

Auf jeder Straße mit mehr als 2 Spuren pro Richtung, auf der die Fahrtrichtung nicht durch z.B. Pfeile oder durchgezogene Linien vorgegeben ist. Also eigentlich fast alle mehrspurigen Straßenkreuzungen.

Ist zwar dämlich diese fahrweise, aber dummerweise erlaubt. Hat dich das linke Fahrzeug nicht gesehen, wirst du als rechter Fahrzeugführer halt abgeräumt.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 7. Dezember 2020 um 22:24:24 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 30. November 2020 um 21:22:37 Uhr:


Ist ähnlich ja. Wobei mir so eine Konstellation nicht bekannt ist.
2 Fahrstreifen wovon aus dem Linken nach rechts abgebogen werden darf?


Auf jeder Straße mit mehr als 2 Spuren pro Richtung, auf der die Fahrtrichtung nicht durch z.B. Pfeile oder durchgezogene Linien vorgegeben ist. Also eigentlich fast alle mehrspurigen Straßenkreuzungen.
Ist zwar dämlich diese fahrweise, aber dummerweise erlaubt. Hat dich das linke Fahrzeug nicht gesehen, wirst du als rechter Fahrzeugführer halt abgeräumt.

Dann kannst du mir bestimmt ein Bild solcher Kreuzung zeigen.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 7. Dezember 2020 um 22:24:24 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 30. November 2020 um 21:22:37 Uhr:


Ist ähnlich ja. Wobei mir so eine Konstellation nicht bekannt ist.
2 Fahrstreifen wovon aus dem Linken nach rechts abgebogen werden darf?


Auf jeder Straße mit mehr als 2 Spuren pro Richtung, auf der die Fahrtrichtung nicht durch z.B. Pfeile oder durchgezogene Linien vorgegeben ist. Also eigentlich fast alle mehrspurigen Straßenkreuzungen.
Ist zwar dämlich diese fahrweise, aber dummerweise erlaubt. Hat dich das linke Fahrzeug nicht gesehen, wirst du als rechter Fahrzeugführer halt abgeräumt.

In dem Fall nicht erlaubt, wenn beide Fahrspuren für die gleiche Verkehrsart vorgesehen sind:
§9
(1) ...Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig.

Geht allerdings nicht, wenn rechts ein Radweg oder eine Busspur ist. Also Obacht, man könnte auch mal einen Bus übersehen.

Zitat:

@coolhh schrieb am 8. Dezember 2020 um 10:11:22 Uhr:



Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 7. Dezember 2020 um 22:24:24 Uhr:



Auf jeder Straße mit mehr als 2 Spuren pro Richtung, auf der die Fahrtrichtung nicht durch z.B. Pfeile oder durchgezogene Linien vorgegeben ist. Also eigentlich fast alle mehrspurigen Straßenkreuzungen.
Ist zwar dämlich diese fahrweise, aber dummerweise erlaubt. Hat dich das linke Fahrzeug nicht gesehen, wirst du als rechter Fahrzeugführer halt abgeräumt.

In dem Fall nicht erlaubt, wenn beide Fahrspuren für die gleiche Verkehrsart vorgesehen sind:
§9
(1) ...Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig.

Muss man echt noch den Unterschied zwischen Fahrbahn und -spur/streifen erläutern? §9(1) geht nur auf Fahrbahnen (bzw. im 5. Halbsatz des zweiten Satzes auf Einbahnstraßen) ein, nicht auf Spuren.

Das mehrspurige Abbiegen ist euch zumindest geläufig? Sind keine Richtungspfeile auf der Fahrspur aufgemalen, dann darf sich der auf der rechten Spur befindliche Verkehrsteilnehmer die Fahrspur, in die abgebogen wird, frei wählen, also auch die dann linke Spur. Derjenige, der vor dem Rechtsabbiegen auf der Spur links daneben war, muss dem ihm rechten Verkehrsteilnehmer den Vorrang lassen. Er darf aber sehr wohl aus der nicht-ganz-rechten Spur nach rechts Abbiegen - dass man das dennoch nicht tun sollte bleibt unbenommen.

Quintessenz: Ihr rechnet demnach auch nicht jederzeit damit, dass Fahrzeuge von der linken Spur nach rechts Abbiegen.
qed.

Falls ihr mir nicht glaubt, sucht eben nach z.B. dem Az 343 C 14500/08 vom Amtsgericht München

Fahrstreifen (sorry, dass ich Fahrspur geschrieben habe) gehören zur Fahrbahn, sind also eine Teilmenge der Fahrbahn. Alles, was für die Fahrbahn gilt, gilt demnach auch für die Fahrspur. Zum Beispiel die Benutzungspflicht für Fahrzeuge.
Sofern also nichts anderes angeordnet ist (Richtungspfeile auf dem markierten Fahrstreifen) soll man sich nach §9 weiterhin zum rechts Abbiegen möglichst weit rechts einordnen.

Das ist kein Widerspruch zu dem zitierten Urteil, denn der Fahrer auf dem rechten Fahrstreifen hat ja Recht bekommen, weil er sich richtig verhalten hat. Der andere Fahrer durfte zwar abbiegen, weil keine Fahrtrichtung vorschrieben war, das aber nur mit Nachrang vor dem korrekt fahrenden Fahrer.

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