Radfahrer auf Straße
Sorry,wenn ich ein neues Thema aufmache,bezügich Radfahrer.
Ich war heute auf einer Landstrasse unterwechs(PKW) und ein Radfahrer fuhr vor mir auf selbigem.
Trotz Radfahrerweges.
Wie ist denn die rechlige Lage?
Er hatte so ein Rennrad,also ohne STVO-Aurüstung. Darf so einer den gesamten Verkehr lahmlegen(hatte bestimmt 6 Autos hinter mir und konnte nicht Überholen,wegen Gegenverkehr)?
Beste Antwort im Thema
Soso, der Radfahrer soll also Tempo rausnehmen, damit du auch ja nicht in deinem Vorwärtskommen gestört wirst. Eine interessante Einstellung. Und nein, einen Radfahrer anhupen, der zulässigerweise auf der Straße fährt ist eben nicht ok sondern zeugt lediglich von deinem übersteigerten Ego. Nimm dich selbst einfach mal nicht so wichtig.
126 Antworten
Auch das ist richtig. Amokfahrer sind ja sehr selten - und gegen wirklich Durchgeknallte ist es bekanntlich nicht nur im Straßenverkehr schwierig, präventiv etwas zu unternehmen. Es kommt praktisch nicht vor, dass man mit Absicht umgefahren wird. Ein wenig in diese Richtung geht das vorsätzliche viel zu knappe Überholen - passiert ja nicht einfach eben mal so, dass man statt 1,5m nur 20cm seitlichen Abstand hält, sondern hat oft mit Ungeduld oder im schlimmeren Falle mit einer "Erziehungsabsicht" zu tun. Da braucht es dann halt nur noch sehr wenig für einen Unfall.
In den meisten Fällen ist das Problem aber Unfähigkeit, Gedankenlosigkeit oder auch mal Rücksichtslosigkeit, oft gepaart mit einer ungünstigen Verkehrsführung.
Zitat:
@testmal schrieb am 13. April 2015 um 22:17:22 Uhr:
Moin,heute im Berufsverkehr, fuhr einer mit seinem Schlafrad derart auf der Fahrbahn,
das sich eine Schlange von ca. 2 km bildete.
Überholen war wegen des Gegenverkehrs nicht möglich, also,
als ich dann endlich vorbei konnte,
zeigte er mir die Faust, ohne Grund!
- Also habe ich ihn mal zum langsam Fahren gezwungen, bin immer langsamer geworden,
bis er anhalten mußte!
Das gefiehl ihm irgendwie nicht!
So konnten etliche Autofahrer uns überholen, und die Schlange entspannte sich.
Es gab natürlich einen Radweg, aber mit seinem Schlafrad wohl zu ungemütlich.Sollte man aber nicht mit diesen Ignorannten bei Rudelbildung machen,
da bleibt von Wagen nicht viel übrig,
haben ja keine Kennzeichen, und auch ihre eigene StVO 🙄schönen Gruß
Also ich fahre selbst viel Fahrrad, aber hier hast sich der Radfahrer falsch verhalten. Hättest du mich ausgebremst währe ich einfach sobald du stehst an dir vorbeigefahren. Ein riesen Spaß ist es auch immer einfach den Spiegel auf der Beifahrerseite einzuklappen. Komischerweise ist dies selten hilfreich um die Situation zu Deeskalieren 😁
Zitat:
@testmal schrieb am 13. April 2015 um 22:17:22 Uhr:
... fuhr einer mit seinem Schlafrad derart auf der Fahrbahn,
das sich eine Schlange von ca. 2 km bildete.
Überholen war wegen des Gegenverkehrs nicht möglich
Paragraph 5, Absatz 6 StVO:
"... Wer ein langsames Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. ..."Hier steht nichts von Kraftfahrzeugen oder mehrspurigen Fahrzeugen, d.h. das gilt auch für Fahrräder!
Unabhängig davon, dass der Radfahrer in solchen Fällen also auch mal kurz "rechts raus" fahren und anhalten müsste, bewerte ich solche Situationen aber grundsätzlich etwas anders:
Wie oben festgestellt wurde, war das Überholen
wegen des Gegenverkehrsnicht möglich.
Die Straße an sich ist breit genug, dass ein Auto ein Fahrrad überholen kann. Daran lag es also nicht.
Es sind vielmehr andere (entgegenkommende) Autos Schuld gewesen, dass es nicht mehr vorwärts ging und nicht der Radfahrer. Die Autos sind sich also mal wieder selbst im Weg gewesen.
Alles eine Frage der Sichtweise. 😉
Zitat:
@Dichterfürst schrieb am 17. April 2015 um 17:42:44 Uhr:
Paragraph 5, Absatz 6 StVO:
"... Wer ein langsames Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. ..."
Cool; nenne mir eine Straße, wo dieses bei Einhaltung des seitlichen Sicherheitsabstandes von 1,5m zum überholten Fahrzeug möglich ist. Und berücksichtige bitte, daß eine weiße durchgezogene Linie als Fahrbahntrennlinie im Normalfall nicht überfahren werden darf, auch dann nicht, wenn das zu überholende Fahrzeug steht.
Überfahren werden darf bekanntlich nur die unterbrochene bzw. gestrichelte Fahrbahntrennlinie, und das übrigens auch nur von der Seite, auf der sie unterbrochen bzw. gestrichelt ist. Immerhin hat es einige wenige Fälle, wo es eine durchgezogene neben einer nicht durchgezogenen MIttellinie hat; der, der die durchgezogenen Fahrbahntrenn- bzw. Mittellinie links von sich sieht, darf nicht überholen, der Gegenverkehr an dieser Stelle aber schon.
Seltsamerweise sind es gerade Autofahrer, die eben gerade von diesem Umstand so gar keine Kenntnis zu haben scheinen.
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Zitat:
@Wauhoo schrieb am 17. April 2015 um 18:22:39 Uhr:
Cool; nenne mir eine Straße, wo dieses bei Einhaltung des seitlichen Sicherheitsabstandes von 1,5m zum überholten Fahrzeug möglich ist. Und berücksichtige bitte, daß eine weiße durchgezogene Linie als Fahrbahntrennlinie im Normalfall nicht überfahren werden darf, auch dann nicht, wenn das zu überholende Fahrzeug steht.Zitat:
@Dichterfürst schrieb am 17. April 2015 um 17:42:44 Uhr:
Paragraph 5, Absatz 6 StVO:
"... Wer ein langsames Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. ..."
Der Sicherheitsabstand von 1,5m gilt zunächst einmal für fahrende Fahrzeuge. Hält der Radfahrer an tut es situationsbedingt auch weniger.
Mit der durchgezogene Fahrbahntrennlinie meinst Du sicher die rechte Fahrbahnbegrenzung. Und hier kennt die StVO eine Fahrzeugart, die rechts davon, also auf dem Steitenstreifen, fahren darf: Radfahrer.
Nun wissen wir nicht, wo das war und ob die örtlichen Gegebenheiten ein Platzmachen tatsächlich zuließen. In jedem Fall wiegt das Fehlverhalten von testmal deutlich schwerer als das des Radfahrers.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 14. April 2015 um 12:30:39 Uhr:
[...]
Das mit dem abgerissenen Bein hat einer geschrieben, der ganz offensichtlich auch sonst ein ziemlicher Märchenonkel ist.
Laut Profil handelt es sich um eine Tante 😉
Zitat:
@cycleride schrieb am 17. April 2015 um 18:52:34 Uhr:
Mit der durchgezogene Fahrbahntrennlinie meinst Du sicher die rechte Fahrbahnbegrenzung.
Was wird wohl eine Fahrbanntrenn- bzw. Mittelinie sein? Nur, weil sich rechts von der eigenen Fahrbahn häufig mal Kfz. und Baum begegnen, heißt es nicht, daß es sich dort um eine Fahrbahn handelt. Tip: Schau mal links entlang der von Dir gefahrenen Fahrspur. Zumeist, wennschon nicht immer, hat es da eine weiße mal durchgezogene, mal nicht durchgezogene Linie. Diese Linie nennt man auch Mittellinie oder Fahrbahntrennlinie; ist diese Linie durchgezogen, darfst Du diese im Normalfall nicht überfahren, also auch nicht für einen Überholvorgang queren.