Radfahrer auf Straße
Sorry,wenn ich ein neues Thema aufmache,bezügich Radfahrer.
Ich war heute auf einer Landstrasse unterwechs(PKW) und ein Radfahrer fuhr vor mir auf selbigem.
Trotz Radfahrerweges.
Wie ist denn die rechlige Lage?
Er hatte so ein Rennrad,also ohne STVO-Aurüstung. Darf so einer den gesamten Verkehr lahmlegen(hatte bestimmt 6 Autos hinter mir und konnte nicht Überholen,wegen Gegenverkehr)?
Beste Antwort im Thema
Soso, der Radfahrer soll also Tempo rausnehmen, damit du auch ja nicht in deinem Vorwärtskommen gestört wirst. Eine interessante Einstellung. Und nein, einen Radfahrer anhupen, der zulässigerweise auf der Straße fährt ist eben nicht ok sondern zeugt lediglich von deinem übersteigerten Ego. Nimm dich selbst einfach mal nicht so wichtig.
126 Antworten
Zitat:
@situ schrieb am 9. April 2015 um 21:44:39 Uhr:
Um die Frage des TE zu beantworten: Nein, darf er in der geschilderten Situation selbstredend nicht.
Kurios; eingangs meinst Du, daß das von der Beschilderung abhängt und hier schreibst nun was anderes?
Ein Radweg ist grundsätzlich nur dort benutzungspflichtig, wo die Benutzungspflicht vorgeschrieben ist; die Benutzungspflicht darf ihrerseits aber nur dort vorgeschrieben werden, wo der zur Benutzungspflicht vorgesehene Weg sämtlichen gesetzlichen Anforderungen genügt. Noch nicht mitbekommen, daß hier im Laufe der vergangenen Jahre strengere Anforderungen an die Beschaffenheit von Radwegen rechtlich fixiert worden sind?
Übrigens; nicht jeder der auch ordentlichen Radwege ist benutzungspflichtig; wir haben hier einige Top-Radwege, deren Bau mit EU-Mittel gefördert worden sind, die keinerlei Beschilderung tragen; ergo nicht benutzungspflichtig sind.
Zitat:
Ps: In Deutschland selten, in anderen Ländern durchaus üblich: Da werden solche Hobby-Rennfahrer Gruppen mit Begleitfahrzeugen gesichert. Da versteht jeder, dass sich alle der Situation bewusst sind und jeder nimmt gerne Rücksicht.
Du wirst lachen, alle offiziellen Straßenrennen sind, zumindest hier, per Polizei und Streckensperrungen abgesichert.
Und ansonsten dürfen Radfahrer ab einer bestimmten Gruppengröße sogar legal zu zweit nebeneinander fahren und sind keineswegs verpflichtet, für Dich Platz zu machen. Das gilt übrigens für alle Radfahrer, nicht nur für Rennradler.
Zitat:
Ps😁u wirst lachen, alle offiziellen Straßenrennen sind, zumindest hier, per Polizei und Streckensperrungen abgesichert.
Und ansonsten dürfen Radfahrer ab einer bestimmten Gruppengröße sogar legal zu zweit nebeneinander fahren und sind keineswegs verpflichtet, für Dich Platz zu machen. Das gilt übrigens für alle Radfahrer, nicht nur für Rennradler.
Radfahrer dürfen grundsätzlich zu zweit nebeneinander fahren, so lange sie niemanden behindern. Ab einer gewissen Gruppengroße dürfen sie das generell. Auch hier sollte sich der zeternde Autofahrer vielleicht mal überlegen, wie man sonst legal (also mit mindestens 1,5m Seitenabstand) eine Gruppe von 20 Radfahrern in Einerkolonne überholen will. Da hat man schnell mal ein 50-60m langes "Gefährt", das sich bei Zweierreihe eben auf die Hälfte reduziert.
Zitat:
@testmal schrieb am 12. April 2015 um 22:43:46 Uhr:
@ Mischkolinodazu fällt mir ein, das in den Kliniken für künstliche Gelenke, immer mehr
Jugendliche behandelt werden müssen, Ursache Fahradunfälle:
- Hauptersatzteil: Kniegelenke 🙄Ich fühle mich auf vier Rädern sicherer!
schönen Gruß
Selten so einen Unsinn gelesen - mir fällt vor allem ein, dass immer mehr Jugendliche zu fett sind, um auch nur zwei Treppen hochsteigen zu können. Dazu gibt es im Unterschied zu Deiner haltlosen Behauptung durchaus Zahlen...
Zitat:
@testmal schrieb am 12. April 2015 um 23:50:12 Uhr:
Moin,Zitat:
@Diabolomk schrieb am 12. April 2015 um 23:30:52 Uhr:
Ich habe schon viele Radfahrer fallen sehen, ein neues Knie hat noch keiner gebraucht.
Was hier manche schreiben...da gehört natürlich etwas Pech dazu, z. B. es muß nur der Lenker durch einen
Laternen, Ampel-Phosten oder anderen Radfahrer schlagartig verdreht werden,
- dann landest Du auf allen Vieren, Händen und Knien!
Danke, ist mir auch schon mal passiert, ich brauchte ziemlich lange, um wieder
hoch zu kommen, auf die Beine natürlich.schönen Gruß
Also haben so viele Jugendliche einfach Pech, beim Smartphonehalten die Laterne übersehen, auf dem Fahrrad natürlich doppelt so bitter, da gleich das Knie verdreht. Jaja. Die schlimmsten Sachen die ich so erlebt habe ohne Zwischenfälle mit dem Auto sind Beckenbruch oder viele Schlüsselbeine...
Ähnliche Themen
Zitat:
@raupi9 schrieb am 12. April 2015 um 09:16:30 Uhr:
Und was ist mit dem Helm? Warum trägst du keinen Fussgängerhelm? Unverantwortlich!Zitat:
Übrigens ich trage als Fußgänger bei der Morgenrunde mit Hund reflektierende Kleidung, der Hund hat einen entsprechenden reflektierenden Überwurf und ich in einer Hand immer eine Taschenlampe.
Völlig richtig! Die meisten Fußgänger sterben bei Unfällen ebenfalls an schweren Kopfverletzungen... Und die absolut meisten tödlichen Kopfverletzungen gibt es im Haushalt - also, Helmpflicht für Hausfrauen!
Ach ja, nicht ganz wenigen Autofahrern würde ein Integralhelm, wie ihn Motorradfahrer tragen, auch das Leben retten. Warum ist das nicht schon längst Pflicht? Autorennfahrer tragen schließlich auch Helme...
Der eigentliche Punkt ist aber der: Die meisten Radfahrer, die an Kopfverletzungen sterben, sind nicht irgendwo gegen einen Baum gefahren, sondern wurden eben z.B. beim Rechtsabbiegen "übersehen". Statt jetzt den Opfern noch eine Mitschuld an ihrem eigenen Tod reindrücken zu wollen, wäre es eher an der Zeit zu fragen, wie man Straßen so baut, dass diese Art von Unfällen abnimmt und wie man die Aufmerksamkeit von Autofahrern in Bezug auf die Möglichkeit eines "plötzlich auftauchenden Radfahrers" erhöht. Auch Radfahrer kommen nicht aus dem Nichts, aber es mangelt oft am grundlegenden Verständnis dafür, woher sie überall kommen können - auch ganz legal. Die ganze Diskussion um Helm oder nicht kommt mir so vor als ob man Frauen ernsthaft einen Keuschheitsgürtel vorschreiben wollte, damit sie nicht vergewaltigt werden. Ach ja: Ich trage einen Helm, aber das ist schlicht meine persönliche Entscheidung.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 13. April 2015 um 11:01:52 Uhr:
Also haben so viele Jugendliche einfach Pech, beim Smartphonehalten die Laterne übersehen, auf dem Fahrrad natürlich doppelt so bitter, da gleich das Knie verdreht. Jaja. Die schlimmsten Sachen die ich so erlebt habe ohne Zwischenfälle mit dem Auto sind Beckenbruch oder viele Schlüsselbeine...
Schlüsselbein ist realistisch bei einem Abflug über den Lenker, da braucht es nicht sehr viel - Schädelbruch wäre da u.U. auch noch drin. Für einen Beckenbruch muss es schon sehr unglücklich laufen. Ernsthafte Gelenkschäden kenne ich eigentlich nur aus der Zeit der Hakenpedale, wo dann bei einem Abflug mit festgezogenen Riemen gerne mal ein Fußgelenk brach. Aber eben, die meisten schlimmen Knochenbrüche rühren von unfreundlichen Begegnungen mit Autos her.
Man darf an der Risikominimierung durchaus mitwirken.
Daher plädiere ich auch für eine Einschränkung der Haftung des Unfallgegners, falls kein Helm getragen wird. Ist bei Motorradfahrern ja auch so.
Die Kosten tragen wir alle, wenn ein eitler Radler 40 Jahre lang als "Gemüse" im Pflegeheim sitzt.
Helme nützen viel, wenn man sich selber hinlegt. Bei einer Begegnung mit einem Auto nützen die kaum etwas - einfach mal wieder den Impulserhaltungssatz studieren, das beantwortet in dem Zusammenhang so gut wie alle Fragen.
Das Problem war in der Regel ja nicht der "eitle" Radfahrer, sondern irgendein unaufmerksamer/unvorsichtiger/rücksichtsloser Autofahrer. Wie wäre es, wenn statt dessen Haftpflicht (also wir alle) der selber saftig an den Kosten für 40 jahre Pflegeheim beteiligt würde? Aber das will natürlich niemand, kann ja schließlich jedem mal passieren...
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 13. April 2015 um 10:45:53 Uhr:
@Wauhoo schrieb am 13. April 2015 um 07:49:14 Uhr:
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 13. April 2015 um 10:45:53 Uhr:
Radfahrer dürfen grundsätzlich zu zweit nebeneinander fahren, so lange sie niemanden behindern. Ab einer gewissen Gruppengroße dürfen sie das generell. Auch hier sollte sich der zeternde Autofahrer vielleicht mal überlegen, wie man sonst legal (also mit mindestens 1,5m Seitenabstand) eine Gruppe von 20 Radfahrern in Einerkolonne überholen will. Da hat man schnell mal ein 50-60m langes "Gefährt", das sich bei Zweierreihe eben auf die Hälfte reduziert.Zitat:
Und ansonsten dürfen Radfahrer ab einer bestimmten Gruppengröße sogar legal zu zweit nebeneinander fahren und sind keineswegs verpflichtet, für Dich Platz zu machen. Das gilt übrigens für alle Radfahrer, nicht nur für Rennradler.
Dann mache ich mal einen auf Jeopardy und beantworte Verkehr 500: "Was ist ein
geschlossener Verband?"
(Achja: Es ist ab 15 Radfahrern möglich)
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 12. April 2015 um 13:06:24 Uhr:
Ich war selbst einmal Zeuge, als das Beinchen eines auf dem Gepäckträger sitzenden Kindes bei zügiger Fahrt in die Speichen des Hinterrads geriet, das Rad hat blockiert und das Kind hat geschrieen, wie am Spieß 😰!!! Fuß war 180° nach hinten verdreht und hinter der Sitzstrebe eingeklemmt, uuaahhhh!
Das war nicht zufällig im Lahn-Dill-Kreis, vor 7 - 10 Jahren?
Einer meiner denkwürdigsten Einsätze bei der Feuerwehr. Erst die Alarmmeldung "Kind in Fahrrad eingeklemmt" 😕, dann (wie von Dir beschrieben) Kind auf dem Gepäckträger seiner Mutter in die Speichen geraten und Fuß und Unterschenkel untrennbar in Hinterrad und Rahmen verkeilt. Riesenchaos, Notarzt brüllt die hysterische Mutter an, Rettungsassistent versucht das um sich schlagende Kind zu beruhigen während ich mit der Rettungsschere versuche das Bein freizuschneiden, ohne dass das strampelnde Bein in die Schere gerät. Obwohl es hier keine Toten gegeben hat, einer der (wenigen) Einsätze, die mir noch heute manchmal im Traum erscheinen...
Nie, nie, niemals werden meine Kinder auf irgend einem Gepäckträger mitfahren!
Märchenstunde.
Zitat:
@Sorgenfresser schrieb am 13. April 2015 um 15:00:58 Uhr:
Märchenstunde.
Vielleicht sollte der amtierende Forentroll einfach mal das Brett vor seinem Kopf entfernen.
Glaub mir eins: Auch nach 25 Jahren im Dienst der Feuerwehr sehe ich hin und wieder immer noch Sachen von denen ich vorher gedacht hätte: gibt's doch nicht.
So. Und jetzt ab mit Dir auf den Platz, der Leuten wie Dir gebührt: welcome to the ignore-list...
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 10. April 2015 um 14:20:37 Uhr:
Ein Grundsatzurteil bzgl. Benutzungspflicht gibt es eigentlich schon seit 1997 - kümmert die verantwortlichen Stellen aber herzlich wenig. Die Schilder abschrauben tun sie meist erst, wenn man klagt. Und man muss gegen jedes Schild einzeln klagen... Es gibt einzelne Kommunen, die gehandelt haben, aber in den meisten passiert nichts bzw. man stellt weiter fröhlich Schilder auf, obwohl es rechtswidrig ist.Zitat:
@Kai R. schrieb am 10. April 2015 um 14:12:01 Uhr:
weswegen man ja inzwischen auch entschieden hat, dass eine Benutzungspflicht nur angeordnet werden darf, wenn eine besondere Gefahrenlage für die Rad fahrenden dies erfordert. Normale Radwege dürfen nicht als benutzungspflichtig ausgeschildert werden.http://www.bverwg.de/.../pressemitteilung.php?jahr=2010&%3Bnr=106
Das ist so nicht ganz richtig. Das vom Kai R. korrekt verlinkte Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts ist von 2010. Die Rechtsgrundlage dieses Urteils ist die Radverkehrsnovelle der StVO von 1997. Und das Urteil besagt auch nicht viel mehr, als dass eine Radwegebenutzungspflicht eine Beschränkung des fließenden Verkehrs im Sinne von § 45 (9) Satz 2 StVO ist.
Zitat:
[..]dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Moin,
heute im Berufsverkehr, fuhr einer mit seinem Schlafrad derart auf der Fahrbahn,
das sich eine Schlange von ca. 2 km bildete.
Überholen war wegen des Gegenverkehrs nicht möglich, also,
als ich dann endlich vorbei konnte,
zeigte er mir die Faust, ohne Grund!
- Also habe ich ihn mal zum langsam Fahren gezwungen, bin immer langsamer geworden,
bis er anhalten mußte!
Das gefiehl ihm irgendwie nicht!
So konnten etliche Autofahrer uns überholen, und die Schlange entspannte sich.
Es gab natürlich einen Radweg, aber mit seinem Schlafrad wohl zu ungemütlich.
Sollte man aber nicht mit diesen Ignorannten bei Rudelbildung machen,
da bleibt von Wagen nicht viel übrig,
haben ja keine Kennzeichen, und auch ihre eigene StVO 🙄
schönen Gruß
Zitat:
@testmal schrieb am 13. April 2015 um 22:17:22 Uhr:
Also habe ich ihn mal zum langsam Fahren gezwungen, bin immer langsamer geworden,
bis er anhalten mußte!
Das gefiehl ihm irgendwie nicht!
So konnten etliche Autofahrer uns überholen, und die Schlange entspannte sich.
Wat? Man konnte den Liegeradfahrer (so nennt man das) nicht überholen, aber als du ihn mit deinem Auto in Schach gehalten hast, da konnten plötzlich die ganzen 2 km an Autos an euch beiden vorbeifahren?
Übrigens, du hast schon ein Kennzeichen. Und beschreiben wird dich der Liegeradfahrer - sofern deine Story stimmt - vermutlich gut können. Schreib dann mal, was aus der Anzeige geworden ist. :-)