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Abschlepper bestellt-trotz unpassierbarer Straße!

Themenstarteram 5. Dezember 2010 um 17:33

Hallo,

ich fass es mal kurz. Ein Kollege hat falsch geparkt und soll jetzt 125€ (davon 91€ VWgebühr :eek:) bezahlen. Die Polizei hat einen Abschlepper bestellt, Kollege kam rechtzeitig an-bevor der Abschlepper ankam. Ok er gibt sein Falschparken zu-aber der bestellte Abschlepper hätte gar nicht die Möglichkeit gehabt-seinen Wagen abzuschleppen-da die Gasse so schmal war-dass kein Abschlepper hätte durchpassen können-zudem wurde er von der Polizei als dumm beschimpft :rolleyes:

 

Soll er es einfach bezahlen und gut ist es-oder gegen das falsche Handeln der Polizei vorgehen?

mfg Karakan

Beste Antwort im Thema

Wenn der Abschlepper verständigt ist und auch nur ein Meter vom

Hof gefahren ist zahlst du die Anfahrtsgebühren!

Hat er dich am Haken als noch nicht auf dem Wagen zahlst du trotzdem voll!

Gruß Alex

PS wegen Menschen wie deinem Freund kann nicht richtig geräumt werden!

Schon mal nachgedacht!

26 weitere Antworten
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26 Antworten
am 5. Dezember 2010 um 17:41

Normalerweise haben die meisten größeren Abschleppunternehmen die Möglichkeit, notfalls mit einem Pick-up oder ähnlichem abzuschleppen. Das geht sogar in Tiefgaragen.

Und die (eventuelle) Beleidigung dürfte an der Gebühr, wenn sie ansonsten rechtmäßig ist, nichts ändern. Man könnte natürlich versuchen, gegen den Polizisten ein Schmerzensgeld geltend zu machen. Viel Glück dabei. ;)

wenn er zu Unrecht beschimpft wurde, muss er sich beschweren. Genau so muss er die Strafe zahlen, wenn er zu Unrecht geparkt hat :). Dem Polizist wird gesagt, dass er das in Zukunft unterlassen soll und dir wird mit der Strafe unterschwellig das gleiche gesagt.

Ich hatte auch schon ein paar Mal mit der Polizei zu tun, aber ich bin immer nett zu denen und wenn ich einen Fehler gemacht habe, dann sehe ich den auch ein. Wenn man mich dabei erwischt, spiele ich auch nicht die beleidigte Leberwurst, sondern akzeptier einfach, dass man mich erwischt hat und bezahle die Strafe.

Wenn man beruecksichtigt, wie oft man am Tag zu schnell faehrt, wie oft man noch schnell bei Dunkelgelb ueber die Ampel huscht, wie oft man eben doch mal im Parkverbot parkt oder gar im Halteverbot, wie oft man die Striche ueberfaehrt usw...dann sind die wenige Male, die man dann eben erwischt wird, doch schon gar nicht mehr so schlimm *g*.

Wenn der Abschlepper verständigt ist und auch nur ein Meter vom

Hof gefahren ist zahlst du die Anfahrtsgebühren!

Hat er dich am Haken als noch nicht auf dem Wagen zahlst du trotzdem voll!

Gruß Alex

PS wegen Menschen wie deinem Freund kann nicht richtig geräumt werden!

Schon mal nachgedacht!

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Normalerweise haben die meisten größeren Abschleppunternehmen die Möglichkeit, notfalls mit einem Pick-up oder ähnlichem abzuschleppen. Das geht sogar in Tiefgaragen.

Und die (eventuelle) Beleidigung dürfte an der Gebühr, wenn sie ansonsten rechtmäßig ist, nichts ändern. Man könnte natürlich versuchen, gegen den Polizisten ein Schmerzensgeld geltend zu machen. Viel Glück dabei. ;)

Wenn sich allerdings bewahrheitet das das Wort "dumm" keine schmerzen verursachte und lediglich als Feststellung einen Wahrheitsgehalt entspricht sollte der Kollege vielleicht mal versuchen daran was zu ändern.

Wenn natürlich der Polizist meint das der dort dumm parkt und nicht dumm ist wäre es dumm beim Rechtsanwalt dumm rumzusitzen und sich dumm und duselig zu bezahlen..........Das wäre in der Tat mal Doof :):D:D:D

Wird vermutlich eine Tatsachenbehauptung sein :D. Im übrigen gibt es Radroller u.ä. um die Karre da weg zu bekommen. Leerfahrt bleibt Leerfahrt - zahlen und glücklich sein.

Zitat:

Original geschrieben von crazy_karakan

Soll er es einfach bezahlen und gut ist es-oder gegen das falsche Handeln der Polizei vorgehen?

Er kann gegen das falsche Handeln der Polizei Beschwerde einlegen, beleidigen lassen muss sich niemand.

Zudem kann er gegen sein eigenes falsches Handeln ebenfalls etwas tun, nämlich das Bußgeld und den Abschleppwagen zahlen, darum wird er nicht herum kommen.

Zitat:

Original geschrieben von crazy_karakan

aber der bestellte Abschlepper hätte gar nicht die Möglichkeit gehabt-seinen Wagen abzuschleppen-da die Gasse so schmal war-dass kein Abschlepper hätte durchpassen können

das meinst auch nur du......du glaubst garnicht wo so ein abschlepper überall durchkommt, von dem umstand, das es auch abschlepper für tiefgaragen gibt die selbst durch schmalste gassen kommen ganz abgesehen...

um das zahlen der strafe, wird dein "kollege" nicht herumkommen, unabhängig davon was die polizisten gesagt haben......

am 5. Dezember 2010 um 19:10

Hmm... 7 Antworten, weitestgehend gleich lautend. Keine (echten) Gegenstimmen? So ist das langweilig. :D

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von crazy_karakan

aber der bestellte Abschlepper hätte gar nicht die Möglichkeit gehabt-seinen Wagen abzuschleppen-da die Gasse so schmal war-dass kein Abschlepper hätte durchpassen können

das meinst auch nur du......du glaubst garnicht wo so ein abschlepper überall durchkommt, von dem umstand, das es auch abschlepper für tiefgaragen gibt die selbst durch schmalste gassen kommen ganz abgesehen...

um das zahlen der strafe, wird dein "kollege" nicht herumkommen, unabhängig davon was die polizisten gesagt haben......

Dem kann ich nur zustimmen. Ein "kleiner apschlepp LKW" ist im vergleich zu einem Feuerwehrlöschzug ein Kleinwagen. Er ist zwar für Tiefgaragen zu groß aber im Normalem Straßenverkehr passt es.

Feuerwehrwagen müssen auch überall durch. Wenn die Gasse zu schmal ist das die Feuerwehr da nicht durch kommt ist dort zu 100% absolutes Halteverbot. Wenn dort dann Autos die Zufahrt zum falschparkendem Wagen versperren müssen sie somit umgesetzt werden.

Interessant währe noch die Info, warum die Polizisten ihn als dumm beschimpft haben. Vielleicht war es ja auch was dummes das dein Kumpel in der diskussion gesagt hat.

Das Knöllchen muss leider bezahlt werden. Es ist schon vorgekommen, das zwei Abnschlepper gerufen wurden, aber es kam nur einer (weil er zwei Autos transportieren kann) müssen beide den vollen Preis zahlen. Das abbestellen eines abschleppers ist nur Kulanz.

Themenstarteram 5. Dezember 2010 um 20:18

Wow soviele Antworten-wat für ne lustige Truppe ihr doch seit :D

 

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

PS wegen Menschen wie deinem Freund kann nicht richtig geräumt werden!

Schon mal nachgedacht!

Das nächste mal übernehme ich für den Kollega das Denken - thx für den Tipp ;)

Zitat:

Das nächste mal übernehme ich für den Kollega das Denken - thx für den Tipp

JA haben eine komische Welt mitlerweile!

Alle wollen überall freie Fahrt

Aber was die anderen mit einem selbst für Probleme haben schert sie einen Dreck!

Hauptsache ICH!

Das ein Polizist ohne Grund jemanden beleidigt hört sich für mich schon komisch an.

Eher ist es so das der Polizist sagt sie haben das Auto ja dämlich abgestellt.

Der Angesprochene konstruiert daraus eine Beleidigung

Hut ab - vielleicht sollte er einen Rechtsanwalt nehmen!

Mindestens bis zum Europäischen Gerichtshof klagen.

AUA den Knall hast du aber schon gehört.

Nix für ungut aber Kollega hat ein kleines Problem!

Gott sei dank lässt es sich mit Geld aus der Welt bringen.

Sein Geld nicht deines.

Schönen Abend

Alex

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Nix für ungut aber Kollega hat ein kleines Problem!

Gott sei dank lässt es sich mit Geld aus der Welt bringen.

Sein Geld nicht deines.

Wenns überhaupt sein Kollege war. ;)

Vielleicht ein imaginärer Kollege. :confused:

Themenstarteram 5. Dezember 2010 um 23:59

Meine Luxuskarosse kommt mir bestimmt nicht auf nen verjunkten Parkplatz am Berufskolleg ;)

Ein Dankeschön dafür, dass du mich hier der Lüge bezichtigst - du imaginärer Forenheld :cool:

Das war nur eine imaginäre Lügenbezichtigung, und keine echte.

Die Berufsschüler fahren manchmal größere Luxuskarossen als die Berufsschullehrer. Gebraucht bekommt man die großen Wagen ja ziemlich günstig. ;)

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