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Radfahrer auf Straße

Sorry,wenn ich ein neues Thema aufmache,bezügich Radfahrer.
Ich war heute auf einer Landstrasse unterwechs(PKW) und ein Radfahrer fuhr vor mir auf selbigem.
Trotz Radfahrerweges.
Wie ist denn die rechlige Lage?
Er hatte so ein Rennrad,also ohne STVO-Aurüstung. Darf so einer den gesamten Verkehr lahmlegen(hatte bestimmt 6 Autos hinter mir und konnte nicht Überholen,wegen Gegenverkehr)?

Beste Antwort im Thema

Soso, der Radfahrer soll also Tempo rausnehmen, damit du auch ja nicht in deinem Vorwärtskommen gestört wirst. Eine interessante Einstellung. Und nein, einen Radfahrer anhupen, der zulässigerweise auf der Straße fährt ist eben nicht ok sondern zeugt lediglich von deinem übersteigerten Ego. Nimm dich selbst einfach mal nicht so wichtig.

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Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 10. April 2015 um 12:07:33 Uhr:


Ich nutze auch Radwege, sind nunmal sicherer als die Straße.

Manche Radwege sind wohl eher gefühlt sicher.

Zitat:

Der Rest ist einfach egoistisch, besserwisserisch oder dumm.

Harte Worte. Aber befasse dich doch mal mit der Realität. Es gibt seriöse Betrachtungen über die Gefährlichkeit von abgetrennten Radwegen - vor allem innerorts. Mittlerweile hat sich auch in Planerkreisen aufgrund der Faktenlage herumgesprochen, dass separierte Radwege in Sachen Sicherheit eher kontraproduktiv sind (wie immer primär bezogen auf geschlossene Ortschaften).

Zitat:

@jottlieb schrieb am 10. April 2015 um 12:17:12 Uhr:



Harte Worte. Aber befasse dich doch mal mit der Realität.

Brauche ich nicht, fahre seit 2 Wochen wieder durchgehend mit dem Rad. Im Sommer täglich bis auf wenige Ausnahmen.

Zitat:

@jottlieb schrieb am 10. April 2015 um 12:17:12 Uhr:


Es gibt seriöse Betrachtungen über die Gefährlichkeit von abgetrennten Radwegen - vor allem innerorts. Mittlerweile hat sich auch in Planerkreisen aufgrund der Faktenlage herumgesprochen, dass separierte Radwege in Sachen Sicherheit eher kontraproduktiv sind (wie immer primär bezogen auf geschlossene Ortschaften).

Hier geht der Trend in Richtung "

Radfahrerschutzstreifen

". Keine schlechte Lösung, finde ich.

Die meiste Freude bereite ich den Autofahrern, wenn ich mit meinen beiden Kindern im Fahrradanhänger unterwegs bin. Auf dem letzten Kilometer in Richtung Eisdiele ist der Radweg so schmal bzw. kombinierter Fuß- und Radweg, dass die Benutzung mit dem breiten Teil schlicht unmöglich ist...

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 10. April 2015 um 12:24:03 Uhr:



Zitat:

@jottlieb schrieb am 10. April 2015 um 12:17:12 Uhr:



Harte Worte. Aber befasse dich doch mal mit der Realität.
Brauche ich nicht, fahre seit 2 Wochen wieder durchgehend mit dem Rad. Im Sommer täglich bis auf wenige Ausnahmen.

Dann wünsche ich dir viel Glück beim ersten Unfall mit einem rechts- oder linksabbiegenden Auto.

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Danke aber passieren kann nunmal immer was. Hatte noch nie einen Unfall mit dem Rad, muss man ein bisschen aufpassen und nicht blind die Wege entlang donnern.

Um jetzt mal wieder Ruhe hier reinzubringen... äh.. ja.

Eine Radweg-Benutzungspflicht besteht dort, wo das Verkehrszeichen 237 und dessen Derivate (weißes Fahrrad auf blauem Grund) auf den Radweg hinweist.
Dort haben Fahrradfahrer dann KEINE Ausrede, wenn sie auf der Straße fahren. Dort haben sie nichts zu suchen.

Generell verboten fürs Fahrradfahren sind Autobahnen und Kraftfahrtstraßen.
Auch verboten sind Straßen, bei denen ein Fahrrad-Verbotsschild vorhanden ist.

Also, summa summarum ergibt sich:
- Autobahn: verboten
- Kraftfahrstraße: verboten
- alle Straßen: verboten, wenn blaues Fahrrad-Schild einen Fahrradweg ausweist
- alle Straßen: verboten, wenn Verbotsschild vorhanden.

Ansonsten gilt generell:
- alle anderen Straßen: erlaubt

Soweit die rechtliche Seite.

Wie man als Autofahrer (der ggf. bremsen muss) auf einen Fahrradfahrer auf der Fahrbahn (ob verbotswidrig oder nicht) reagiert, hängt natürlich von der persönlichen sozialen Einstellung ab und ist im Einzelfall zu beurteilen 😁
Die Sorgfaltspflicht besteht nämlich immer.
Und dass von einem Fahrzeug eine wahrscheinlich höhere Betriebsgefahr als von einem Fahrrad ausgeht, sollte auch klar sein.

k-hm

Früher gab es mal die Regelung das Fahrräder unter 11 Kilo von der Radwegbenutzungspflicht entbunden waren weil sie kein Fahrrad darstellen sondern ein Sportgerät. Keine Ahnung ob das heute auch noch so ist. Allerdings würde ich in der Hinsicht auch mal etwas weiter denken. Schon mal mit 30 und mehr km/h auf dem Radweg gefahren? Das ist mehr als nur gefährlich. Dagegen ist die Straße geradezu sicher. Kommt jetzt bitte nicht mit dem Argument das er dann langesamer zu fahren hat. Dann kann er es nähmlich vom sportlichen Aspekt her gleich lassen. Das einzige was mich an Radfahrern auf der Straße stört das die ganz ungeniert an der Ampel nach ganz vorne rollen und man in der Stadt diese Kasper dann mindestens fünf mal überholen darf.

Gruss Zyclon

Zitat:

@k-hm schrieb am 10. April 2015 um 12:51:08 Uhr:


Eine Radweg-Benutzungspflicht besteht dort, wo das Verkehrszeichen 237 und dessen Derivate (weißes Fahrrad auf blauem Grund) auf den Radweg hinweist. Dort haben Fahrradfahrer dann KEINE Ausrede, wenn sie auf der Straße fahren. Dort haben sie nichts zu suchen.

Falsch.

Fahrbahnbegleitend
Benutzungspflichtig
Zumutbar

Wenn alle drei erfüllt sind gibt es keine Ausrede.

Zitat:

@k-hm schrieb am 10. April 2015 um 12:51:08 Uhr:


Wie man als Autofahrer (der ggf. bremsen muss) auf einen Fahrradfahrer auf der Fahrbahn (ob verbotswidrig oder nicht) reagiert, hängt natürlich von der persönlichen sozialen Einstellung ab und ist im Einzelfall zu beurteilen 😁

falsch. S. §1 STVO. Man kann sich ärgern, aber wie man sich zu verhalten hat ist glasklar vorgegeben

Zitat:

@Caravan16V schrieb am 10. April 2015 um 12:16:38 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 10. April 2015 um 10:27:33 Uhr:


Nein, sie machen sich eben gerade darum Gedanken. Radwege sind im Durchschnitt deutlich unfallträchtiger als die Straße. Diese Tatsache ist kaum einem Autofahrer bekannt und auch längst nicht allen Radfahrern. Nicht wenige benutzen auch innerorts den Radweg, weil sie sich da sicherer fühlen - obwohl sie es nicht sind. Das dürfte auch einer der Hauptgründe sein für die absolute Unsitte, beim Fehlen eines Radweges lieber auf dem Bürgersteig zu fahren als auf der Straße.
Sicherheitstechnisch gut geplante Radwege gibt es, aber ihre Zahl liegt im einstelligen Prozentbereich. Bei den meisten dieser "Radverkehrsanlagen" wird es spätestens ab 20km/h gefährlich.

Ich kann daraus eigentlich nur schlussfolgern, dass wir von völlig unterschiedlichen Voraussetzungen bezüglich Qualität und Sicherheit von Radwegen ausgehen. Denke, dass Du Dich eher auf den städtischen Bereich beziehst. Da kann ich persönlich nicht mitreden. Bei uns auf dem Land verlaufen wunderbar aspahltierte und breite Radwege ohne jegliche Schlaglöcher oder Flickerei ein Stück neben der Bundesstrasse und oft gibt es viele Kilometer weit keine einzige Kreuzung des Radwegs mit einer Strasse. Beste Voraussetzungen eigentlich und sehr komfortabel. Und trotzdem fahren gefühlte 20% der Radler nicht auf dem Fahrradweg sondern auf der Strasse. Das ist der Punkt, der bei mir Irritation bewirkt.

Gruss
Jürgen

P.S.: Ich gehöre zu den Leuten, die neben den motorisierten Fahrzeugen auch ein Fahrrad besitzt und dieses auch regelmässig nutzt. Erfahrung habe ich diesbezüglich also 😉

Ich kann Dir versichern, dass ich solche Radwege gerne benutze - ich sehe sie aber nur sehr selten.

Moin!

Wen jucken eigentlich diese Schilder?
Wenn ein Radweg vorhanden ist, sollte man ihn als Radfahrer nutzen. Allein schon aus Selbstschutz.

Das Thema "Unzumutbarkeit" ist schwierig. Unzumutbar ist ein Radweg nicht gleich, wenn man nicht durchgehend 45 Km/h darauf fahren kann...

Ich hoffe zudem schwer, dass der gefährliche Irrglaube, ein separierter Radweg sei gefährlicher als ein Radstreifen direkt auf der "Autofahrbahn", sich nicht auf breiter Ebene durchsetzt.

M. D.

Zitat:

@Mr. Driveyanuts schrieb am 10. April 2015 um 13:39:52 Uhr:


Ich hoffe zudem schwer, dass der gefährliche Irrglaube, ein separierter Radweg sei gefährlicher als ein Radstreifen direkt auf der "Autofahrbahn", sich nicht auf breiter Ebene durchsetzt.

das ist durchaus erwiesen. Gilt vielleicht nicht für Tante Erna die eh nur 10 km/h fährt. Aber versuch mal mit über 20 km/h dauerhaft Radwege zu nutzen. Was Du da an Nahtoderlebnissen aufsammelst kuriert Dich schnell.

Also ich kenne jemanden der hatte sämtliche Unfälle mit dem Fahrrad auf dem Radweg aber noch nie einen auf der Straße und der fährt teilweise jeden Tag. Nur mal so zum nachdenken. Wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin (wenn dann in sportlicher Absicht) dann benutze ich auch so gut wie immer die Straße weil mir der Radweg erstens zu gefährlich ist und zweitens meistens in einem eher schlechten Zustand und ich habe wenig Lust mit 25-30 Klamotten durch irgendwelche Schlaglöcher zu bügeln.

Gruss Zyclon

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. April 2015 um 13:23:11 Uhr:



Fahrbahnbegleitend
Benutzungspflichtig
Zumutbar

Wenn alle drei erfüllt sind gibt es keine Ausrede.

Benutzungspflichtig ist meist eindeutig erkennbar. Zum Punkt fahrbanbegleitend gibt es Urteile - ich meine mich zu erinnern, dass dar Radweg nicht mehr als 15 Meter von der Straße wegführen darf.

Die Zumutbarkeit ist eigentlich der Punkt, der am meisten für Diskussionen sorgt. Ich gebe hier mal ein eindeutiges Beispiel, wann die Zumutbarkeit nicht gegeben ist: Winter, die Straßen sind geräumt und gestreut, auf dem Radweg liegt eine Schneeschicht. Anders als immer wieder gerne behauptet, muss der Radfahrer dann nicht absteigen und schieben, sondern darf trotz Benutzungspflicht auf der Straße fahren.

Nur so am Rande: Selbstverständlich hat mich auch bei 10cm Schnee auf dem Radweg schon einer angehupt und oberlehrerhaft auf den Radweg gedeutet - es war Sonntagnachmittag, praktisch kein Verkehr... Das Hirn hatte wohl auch Wochenende.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. April 2015 um 13:45:38 Uhr:



das ist durchaus erwiesen. Gilt vielleicht nicht für Tante Erna die eh nur 10 km/h fährt. Aber versuch mal mit über 20 km/h dauerhaft Radwege zu nutzen. Was Du da an Nahtoderlebnissen aufsammelst kuriert Dich schnell.

Genau da liegt eines der Hauptprobleme. Radwege wurden jahrzehntelang für eine Geschwindigkeit von sagenhaften 16 km/h ausgelegt. Bei leichtem Gefälle ist da sogar Oma Erna deutlich drüber. Ein trainierter Radfahrer dürfte da nicht mal berghoch voll fahren.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 10. April 2015 um 13:54:08 Uhr:


Genau da liegt eines der Hauptprobleme. Radwege wurden jahrzehntelang für eine Geschwindigkeit von sagenhaften 16 km/h ausgelegt. Bei leichtem Gefälle ist da sogar Oma Erna deutlich drüber. Ein trainierter Radfahrer dürfte da nicht mal berghoch voll fahren.

Genau das ist der Punkt. 16 km/h sind mittlerweile weltfremd - da überwiegend im urbanen Bereich eben nicht mehr die genannte Tante Erna unterwegs ist (gerade so schnell dass sie mit dem Rad nicht zur Seite umfällt) sondern eine eher fitte Klientel die eher 20 bis 25 km/h und eventuell auch mehr unterwegs ist.

Ein Tempo von 16 km/h schaffe ich sogar sogar per pedes - für knapp zehn Minuten 😁

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