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Radfahrer auf Straße

Sorry,wenn ich ein neues Thema aufmache,bezügich Radfahrer.
Ich war heute auf einer Landstrasse unterwechs(PKW) und ein Radfahrer fuhr vor mir auf selbigem.
Trotz Radfahrerweges.
Wie ist denn die rechlige Lage?
Er hatte so ein Rennrad,also ohne STVO-Aurüstung. Darf so einer den gesamten Verkehr lahmlegen(hatte bestimmt 6 Autos hinter mir und konnte nicht Überholen,wegen Gegenverkehr)?

Beste Antwort im Thema

Soso, der Radfahrer soll also Tempo rausnehmen, damit du auch ja nicht in deinem Vorwärtskommen gestört wirst. Eine interessante Einstellung. Und nein, einen Radfahrer anhupen, der zulässigerweise auf der Straße fährt ist eben nicht ok sondern zeugt lediglich von deinem übersteigerten Ego. Nimm dich selbst einfach mal nicht so wichtig.

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126 Antworten

Das Thema hatten wir hier doch schon unter allen Aspekten auf 296 Seiten durch 🙄:
http://www.motor-talk.de/.../...fahrer-auf-bundesstrasse-t2788968.html

Zitat:

@Hanebuechen schrieb am 9. April 2015 um 22:55:52 Uhr:



Zitat:

@testmal schrieb am 9. April 2015 um 22:48:41 Uhr:


ich höre immer wieder "Schicht im Schacht"

Das heißt doch, los ab zum Arbeiten😁

Ich verstehe das nicht!

Gemeint ist das Schichtende: http://de.wiktionary.org/wiki/Schicht_im_Schacht
Moin, Danke,

ist leider nicht befriedigen,

Zitat:
Wenn also Schicht im Schacht ist, sollte der Bergmann entweder im Stollen oder über Tage sein.
Beispiele:

[1] Jetzt ist aber Schicht im Schacht!! Ruhe! Licht aus! Und kein Mucks mehr!

Und die unten sind die armen Schweine!

schönen Gruß

Lieber testmal,

Ich denke, du hast die Intention meiner Aussage durchaus verstanden.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dem nicht so ist, noch einmal deutlich: Hier wird sachlich diskutiert, persönliche Aussagen oder solche, die so wahrgenommen werden könnten, haben hier keinen Platz.

Gruß
BMWRider

Zitat:

@BMWRider schrieb am 9. April 2015 um 23:37:08 Uhr:


Lieber testmal,

Ich denke, du hast die Intention meiner Aussage durchaus verstanden.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dem nicht so ist, noch einmal deutlich: Hier wird sachlich diskutiert, persönliche Aussagen oder solche, die so wahrgenommen werden könnten, haben hier keinen Platz.

Gruß
BMWRider

Moin,

klar, nur diese Worte hört man immer wieder,
und sind in unserer digitalen Welt nicht eindeutig.
- irgendwie überholt, wie ,früher war alles besser,
.................

schönen Gruß

Ähnliche Themen

Zitat:

@testmal schrieb am 10. April 2015 um 00:02:20 Uhr:


... wie ,früher war alles besser,
.................

schönen Gruß

Das waren noch Zeiten als Fahrraeder schneller als Autos waren 🙂

Ein Radfahrer, egal ob auf nem Rennrad oder nen Damenrad, ist ein normaler Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch. Ob an der Stelle nun wirklich eine Radwegbenutzungspflicht exestiert, wissen wir nicht. Von daher ist es sinnlos hier weiter zu diskutieren wie schlimm die Radfahrer sind. Ich hab auch schon einige verrueckte getroffen. Aber die Mehrzahl im Verhaeltniss leider hinterm Lenkrad eines Autos.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 9. April 2015 um 23:05:10 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 9. April 2015 um 22:51:10 Uhr:



Deswegen können wir ja die Frage des TE ohne nähere Angaben zum Radweg auch nicht pauschal beantworten. Bisher wissen wir ja noch nicht einmal, wie dieser "Radfahrerweg" überhaupt ausgeschildert ist.
So sieht das aus, ist pauschal nicht zu beantworten.

Für Rennräder gibt es keine Ausnahme von der Benutzungspflicht für benutzungspflichtig ausgeschilderte Radwege. Es gibt aber sehr wohl Ausnahmeregelungen bei der Ausrüstung.

Nochmals eine andere Baustelle ist, welche Radwege überhaupt als benutzungspflichtig ausgeschildert werden dürfen. Trotz eines inzwischen 18 Jahre alten höchstrichterlichen Urteils wird immer noch viel mehr ausgeschildert als eigentlich erlaubt wäre.

Nicht explizit für Rennräder. Alle Fahrradfahrer können diese benutzungspflichtigen ausgeschilderten Radwege meiden, wenn:

Ausnahmen von der Benutzungspflicht

Zitat:

Allerdings müssen auch als benutzungspflichtig ausgeschilderte Radwege unter bestimmten Umständen nicht befahren werden. Die Ausnahmen richten sich aber nicht danach, ob der Radweg die Mindestvoraussetzungen erfüllt, die seit 1997 in den Verwaltungsvorschriften zur StVO an ihn gestellt werden. Denn diese Vorschriften wenden sich nur an die Behörden und geben diesen vor, wann sie einen Radweg beschildern und damit benutzungspflichtig machen dürfen. Sie haben keine Wirkung für den einzelnen Radfahrer. Dieser hat sich zunächst nur danach zu richten, ob hier ein "Radweg"-Schild steht oder nicht.

Ausnahmen von der Benutzungspflicht sind in der Rechtsprechung schon seit Jahren bekannt. Es gibt drei Grundsätze, die bei Benutzungspflicht gegeben sein müssen:

1.straßenbegleitend,
2.benutzbar und
3.zumutbar.

Erfüllt ein Radweg auch nur eines dieser Kriterien nicht, muss er nicht benutzt werden. Man darf dann mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn mitfahren, selbst wenn der Radweg beschildert ist.

1. und 2. sind leicht nachvollziehbar.
3 nehmen die "Rennfahrer" hier bei uns als beliebtes Terrain der deutschen Radfahrerhochburg-Großstadt grundsätzlich an. Weil die Gemeinden (das Problem ergibt sich vorwiegend innerorts und auf einem kurvigen Straßenabschnitt mit starker Steigung) und die Polizei das anders sehen, wird diese gelegentlich "erzieherisch" tätig.

Wenn "Rennfahrer" allerdings innerhalb des Ortes die für Radfahrer und Fußgänger auf beiden Straßenseiten beschilderten Radwege nutzen, ist die Situation eher noch gefährlicher. Einmal wird die Richtungsbindung selten beachtet, die Geschwindigkeit nicht angepasst und Klingeln gehören wohl nicht zur Grundausstattung (oder ist deren Verwendung nicht bekannt).

Es reicht ja erstmal festzustellen, dass es diese Ausnahme sehr wohl gibt.
Weitere Diskussionen darüber führen über hunderte von Seiten und wurden schon getätigt, da sehr unkonkret ausgeführt.

Das ist hier üblich - es handelt sich um ein Diskussionsforum.

Moin,

ob ein Radfahrer auf der Strasse trotz direkt daneben liegendem Radweg eine Behinderung darstellt, wird sicher jeder anders sehen. Ich kann nur sagen, dass zumindest MEIN Selbsterhaltungstrieb gross genug ist, um möglichst NICHT auf der Strasse zu radeln. Habe das Gefühl, dass sich viele Radler viel mehr Gedanken um ihr Recht als um ihre Gesundheit machen. Wenn dann auf dem Grabstein "er hatte Recht" steht, nützt das aber nix mehr...

Gruss
Jürgen

Zitat:

@Caravan16V schrieb am 10. April 2015 um 08:58:25 Uhr:


Moin,

ob ein Radfahrer auf der Strasse trotz direkt daneben liegendem Radweg eine Behinderung darstellt, wird sicher jeder anders sehen. Ich kann nur sagen, dass zumindest MEIN Selbsterhaltungstrieb gross genug ist, um möglichst NICHT auf der Strasse zu radeln. Habe das Gefühl, dass sich viele Radler viel mehr Gedanken um ihr Recht als um ihre Gesundheit machen. Wenn dann auf dem Grabstein "er hatte Recht" steht, nützt das aber nix mehr...

Gruss
Jürgen

Nein, sie machen sich eben gerade darum Gedanken. Radwege sind im Durchschnitt deutlich unfallträchtiger als die Straße. Diese Tatsache ist kaum einem Autofahrer bekannt und auch längst nicht allen Radfahrern. Nicht wenige benutzen auch innerorts den Radweg, weil sie sich da sicherer fühlen - obwohl sie es nicht sind. Das dürfte auch einer der Hauptgründe sein für die absolute Unsitte, beim Fehlen eines Radweges lieber auf dem Bürgersteig zu fahren als auf der Straße.

Sicherheitstechnisch gut geplante Radwege gibt es, aber ihre Zahl liegt im einstelligen Prozentbereich. Bei den meisten dieser "Radverkehrsanlagen" wird es spätestens ab 20km/h gefährlich.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 10. April 2015 um 10:27:33 Uhr:


Nein, sie machen sich eben gerade darum Gedanken. Radwege sind im Durchschnitt deutlich unfallträchtiger als die Straße. Diese Tatsache ist kaum einem Autofahrer bekannt und auch längst nicht allen Radfahrern. Nicht wenige benutzen auch innerorts den Radweg, weil sie sich da sicherer fühlen - obwohl sie es nicht sind. Das dürfte auch einer der Hauptgründe sein für die absolute Unsitte, beim Fehlen eines Radweges lieber auf dem Bürgersteig zu fahren als auf der Straße.
Sicherheitstechnisch gut geplante Radwege gibt es, aber ihre Zahl liegt im einstelligen Prozentbereich. Bei den meisten dieser "Radverkehrsanlagen" wird es spätestens ab 20km/h gefährlich.

Vollkommen korrekt. Nur leider erwirbt man diese Einsicht nur, wenn man selber mal ein paar Kilometer auf einem Fahrrad zurückgelegt hat.

Ich wurde schon einmal auf einem Radweg von einem rechtsabbiegenden Auto über den Haufen gefahren. Dutzende weiterer solcher Fälle konnte ich nur durch beherzte Vollbremsungen vermeiden - seit dem fahre ich auch nicht mehr so gerne innerorts mit dem Rad.

Fakt ist, vor allem innerorts: Radwege auf Bürgersteigniveau werden von vielen Autofahrern nicht wahr genommen oder zugeparkt, von Fussgängern begangen oder schlängeln sich teilweise abenteuerlich durch die Gegend und sind oft in erbärmlichem Zustand. Ausserorts bei den strassenbegleitenden Radwegen sieht es meist etwas besser aus - wobei die Sicherheit teilweise dort dadurch erkauft wird, dass dann bei Einmündungen am Radweg ein "Vorfahrt beachten"-Schild steht.

Ich nutze auch Radwege, sind nunmal sicherer als die Straße. Der Rest ist einfach egoistisch, besserwisserisch oder dumm.

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 10. April 2015 um 12:07:33 Uhr:


Ich nutze auch Radwege, sind nunmal sicherer als die Straße. Der Rest ist einfach egoistisch, besserwisserisch oder dumm.

Das ist zum einen pauschal und zum anderen nicht generell zutreffend.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 10. April 2015 um 10:27:33 Uhr:



Zitat:

@Caravan16V schrieb am 10. April 2015 um 08:58:25 Uhr:


Moin,

ob ein Radfahrer auf der Strasse trotz direkt daneben liegendem Radweg eine Behinderung darstellt, wird sicher jeder anders sehen. Ich kann nur sagen, dass zumindest MEIN Selbsterhaltungstrieb gross genug ist, um möglichst NICHT auf der Strasse zu radeln. Habe das Gefühl, dass sich viele Radler viel mehr Gedanken um ihr Recht als um ihre Gesundheit machen. Wenn dann auf dem Grabstein "er hatte Recht" steht, nützt das aber nix mehr...

Gruss
Jürgen

Nein, sie machen sich eben gerade darum Gedanken. Radwege sind im Durchschnitt deutlich unfallträchtiger als die Straße. Diese Tatsache ist kaum einem Autofahrer bekannt und auch längst nicht allen Radfahrern. Nicht wenige benutzen auch innerorts den Radweg, weil sie sich da sicherer fühlen - obwohl sie es nicht sind. Das dürfte auch einer der Hauptgründe sein für die absolute Unsitte, beim Fehlen eines Radweges lieber auf dem Bürgersteig zu fahren als auf der Straße.
Sicherheitstechnisch gut geplante Radwege gibt es, aber ihre Zahl liegt im einstelligen Prozentbereich. Bei den meisten dieser "Radverkehrsanlagen" wird es spätestens ab 20km/h gefährlich.

Ich kann daraus eigentlich nur schlussfolgern, dass wir von völlig unterschiedlichen Voraussetzungen bezüglich Qualität und Sicherheit von Radwegen ausgehen. Denke, dass Du Dich eher auf den städtischen Bereich beziehst. Da kann ich persönlich nicht mitreden. Bei uns auf dem Land verlaufen wunderbar aspahltierte und breite Radwege ohne jegliche Schlaglöcher oder Flickerei ein Stück neben der Bundesstrasse und oft gibt es viele Kilometer weit keine einzige Kreuzung des Radwegs mit einer Strasse. Beste Voraussetzungen eigentlich und sehr komfortabel. Und trotzdem fahren gefühlte 20% der Radler nicht auf dem Fahrradweg sondern auf der Strasse. Das ist der Punkt, der bei mir Irritation bewirkt.

Gruss
Jürgen

P.S.: Ich gehöre zu den Leuten, die neben den motorisierten Fahrzeugen auch ein Fahrrad besitzt und dieses auch regelmässig nutzt. Erfahrung habe ich diesbezüglich also 😉

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