Radfahrer auf Gehweg, entgegen der Fahrtrichtung - beinahe Unfall

Folgende Situation, ich fahre von einem Supermarktplatz und biege rechts ab auf die Hauptstraße, kreuze dabei einen Gehweg, ich konzentriere mich natürlich auf links und fahr langsam los, ich höre plötzlich jemanden rufen und im Augenwinkel etwas am Auto vorbeihuschen, offensichtlich kam von rechts ein Radfahrer angeschossen der im letzten Moment mir noch ausgewichen ist.

Muss ich als Autofahrer damit rechnen, das auf dem Gehweg ein Radler entgegen der Fahrtrichtung angeschossen kommt?

Erwachsene dürfen ja ohnehin nicht auf Gehwegen radeln, aber was wäre im Falle eines Kindes? Wenn es einen Gehweg nur auf einer Straßenseite gibt, dürfte ein Kind dann auf diesem Gehweg in beide Richtungen fahren?

Wer wäre Schuld gewesen in diesem Fall (erwachsener Radfahrer), wenn es einen Zustammenstoß gegeben hätte?

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Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 6. Juni 2018 um 11:41:59 Uhr:


Komm, nicht schon wieder ne Sachverhaltsquetsche... Fußgänger kommen nicht "angebrettert", Radfahrer schon. Ganz anderer Sachverhalt.

Inline-Fahrer, Skateboarder, Tretrollerfahrer (= Fahrradfahrer die sich mit dem Fuß abstoßen), Jogger sind alles Fußgänger und dürfen jederzeit an Supermarkteinfahrten aus allen Richtungen auftauchen - und haben dann Vorrang. Als Jogger bin ich schon auf einem Zebrastreifen gegen ein Auto gestoßen. Der Fahrer meinte, wenn ich so renne, wäre ich selbst schuld. Die Polizei hat ihm was anderes erzählt.

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Juni 2018 um 21:34:51 Uhr:


Und nun schauen wir mal auf die besondere Sorgfaltspflicht, festgehalten in § 10 StVO, die beim Verlassen eines Grundstücks zu beachten ist. Ob der TE dabei weiß, dass er einen kombinierten Geh- und Radweg quert, ist ziemlich egal.
So wie der erste Beitrag geschrieben wurde, hat er beim Anfahren schlicht und ergreifend n u r nach links geschaut. Und viel Glück gehabt, dass der Radfahrer trotz seiner extrem hohen Geschwindigkeit (merkwürdig, aus dem Augenwinkel etwas vorbeihuschen sehen, weiß aber dass der "offensichtlich" angeschossen kam) noch ausweichen konnte.

Diese erste Aussage im Unfallprotokoll ergäbe hier wohl eine 100% Haftung und Schuld des TE. Bußgeldverfahren, ggfls. Strafverfahren wegen Körperverletzung wären die weitere Folge.

Kleine Anmerkung zum Wort "offensichtlich" - ist ein gern genutztes Wort von Rechtsanwälten, wenn ihnen die richtigen Argumente und Beweise fehlen und beschreibt einen Sachverhalt, der fast immer nicht offensichtlich ist.

Die STVO beinhaltet auch einen §en, der besagt, das jeder Verkehrsteilnehmer nur so schnell fahren darf, daß Er jederzeit sein Fahrzeug beherrscht und die Geschwindigkeit auf Straßen, Sicht und Verkehrsbedingungen anzupassen hat.

Wenn dir jemand die Vorfahrt nimmt, dann gebe bitte zu Protokoll, dass du zu schnell warst und nicht mehr bremsen konntest.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. Juni 2018 um 19:49:34 Uhr:


Der Radfahrer kann sich noch so regelkonform benehmen wie Er will... Ihm passiert nichts, was jedenfalls die Haftung betrift.

Jetzt sollen auch schon sich korrekt verhaltende Fahrradfahrer haftbar gemacht werden. Das ist neu, das gab es bislang nicht. Sollen Fahrradfahrer dann auch in Zukunft deine neuen Reifen oder für die Zigaretten bezahlen?

Es wird hier echt niedlich.

"Die STVO beinhaltet auch einen §en, der besagt, das jeder Verkehrsteilnehmer nur so schnell fahren darf, daß Er jederzeit sein Fahrzeug beherrscht und die Geschwindigkeit auf Straßen, Sicht und Verkehrsbedingungen anzupassen hat."

@Geisslein: Scheint der Radfahrer doch befolgt zu haben, schließlich hat er noch rechtzeitig ausweichen können. Und muss er damit rechnen, dass ein Autofahrer ohne Rücksicht auf Verluste anfährt? Gibt ja auch sowas wie "unabwendbares Ereignis".

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Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 6. Juni 2018 um 15:30:15 Uhr:



Zitat:

@Skodadriver0815 schrieb am 6. Juni 2018 um 15:19:31 Uhr:


Ist nun doch etwas komplizierter, der vermeintliche Gehweg ist ein kombinierter Rad- und Fußgängerweg, allerdings nur etwa 100m lang.
...

...

Bleibt die Frage, welche rechtlichen Folgen so ein Zustammenstoß für mich gehabt hätte? ...

Ganz einfach: Irgend eine Haftung in der Quote von 1/2 bis 1/1... kann dir letztlich egal sein, sofern es den Schaden des Anderen angeht, denn sobald deine Haftpflichtversicherung zahlen muss (egal wie viel) wirst du hochgestuft. Relevant wird es nur für den Schaden, der bei dir selber entstanden ist (also auf wieviel des Eigenschadens du sitzen belibst).

Das hat auch nichts mit "Schuld" zu tun (zumindest zunächst nicht), sondern mit "Haftung" und mit Betriebsgefahr.

So wie es sich nun hier darstellt hat das eine Quote von 100% zur Folge, muss man gar nicht lange streiten wollen.

Zitat:

@Skodadriver0815 schrieb am 6. Juni 2018 um 17:52:29 Uhr:


Wer vom Parkplatz kommt kann aber nicht erkennen, dass es ein kombinierter Rad- und Fußweg ist, wäre da nicht die Gemeinde in der Pflicht, das entsprechend zu kennzeichnen und wer als Radfahrer dort so schnell fährt hat sie nicht mehr alle, er gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch Fußgänger.

Das ist auch völlig egal! Du musst damit rechnen, darum geht es. Und von grober Fahrlässigkeit kann bei 20-30km/h des Radfahrers (die Du ihm sowieso nicht nachweisen könntest) keine Rede sein. Du hast einfach gepennt in der festen Überzeugung, dass da nur ein Bürgersteig ist und Du mit Radfahrern nicht zu rechnen hast. Und somit hattest Du einfach Glück, dass Du nun nicht zur Kasse gebeten wirst.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. Juni 2018 um 21:33:54 Uhr:



Zitat:

@Tand0r schrieb am 6. Juni 2018 um 20:26:48 Uhr:



Was hätte der Radfahrer den machen sollen?

Auf der richtigen Seite fahren ?!

Vorausgesetzt auf der anderen Seite existiert überhaupt ein Radweg.

Solche kombinierten Rad/Fußweg sind häufig nur einseitig.

Und selbst wenn ändert das nichts an seiner Vorfahrt.

TE hat doch selber geschrieben das der Radfahrer dort fahren durfte, was gibt's den da noch zu diskutieren.

Aber doch nicht, wenn der TE gerade den Parkplatz verlassen will...😛.

Bei Grundstücksausfahrten ist es doch eindeutig oder.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 6. Juni 2018 um 15:43:40 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. Juni 2018 um 15:40:22 Uhr:


Radfahrer wurden bei solchen Zusammenstößen schon zu 100% schuldig gesprochen.

https://www.adfc.de/radwelt4-11/urteile-zu-radfahrern-auf-gehwegen

Gruß Metalhead

Ja, wenn sie den Zusammenstoß grob verschuldet haben. Sich also so bescheuert verhalten haben, dass die Betriebsgefahr des KFZ zurücktritt.

Richtig, und der Fall hier wäre einer gewesen (falsche Richtung mit mehr als Schrittgeschwindigkeit auf dem Bürgersteig).

Gruß Metalhead

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Juni 2018 um 21:34:51 Uhr:


Diese erste Aussage im Unfallprotokoll ergäbe hier wohl eine 100% Haftung und Schuld des TE. Bußgeldverfahren, ggfls. Strafverfahren wegen Körperverletzung wären die weitere Folge.

Dann verlinke doch mal ein entsprechendes Urteil.

Ein Urteil daß die Schuld zu 100% beim Radfahrer sieht, habe ich ja bereits verlinkt.

EDID: Das "Kombinierter Rad-/Fußweg" hatte ich übersehen, dann sieht der Fall schon anders aus.
Daß die bautechnische Lösung suboptimal ist, muß man wohl nicht erwähnen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 7. Juni 2018 um 09:31:33 Uhr:



Richtig, und der Fall hier wäre einer gewesen (falsche Richtung mit mehr als Schrittgeschwindigkeit auf dem Bürgersteig).

Gruß Metalhead

"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Also bitte keine pauschalen Sachen, denn mit gesundem Menscherstand haben die meisten "Urteile" nichts zu tun. Ich behaupte aus meiner jahrelangen Funktion als ehemaliger "Berufszeuge": bei 99,5 % aller Richter kriegt der Autofahrer die alleinige Schuld,weil er " damit rechnen mußte und die erforderliche Sorgfalt außer Acht ließ". Amen ( Dein Urteil ist einer der 0,5% Fälle von Richtern, die noch etwas von der Sache verstehen).

Dass es sich hier um keinen reinen Gehweg handelte, sondern um einen kombinierten Geh- und Radweg, hast du scheinbar übersehen. In deinem Link beziehen sich alle Urteile auf einen reinen Gehweg, auf dem verbotswidrig der Radfahrer fuhr.

Und wenn ein Autofahrer diesen kombinierten Rad- und Gehweg von einem Parkplatz kommend überquert, dazu ausschließlich nach links schaut, sollte doch die Sachlage ziemlich klar sein.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Juni 2018 um 09:40:53 Uhr:


Und wenn ein Autofahrer diesen kombinierten Rad- und Gehweg von einem Parkplatz kommend überquert, dazu ausschließlich nach links schaut, sollte doch die Sachlage ziemlich klar sein.

Stimmt. Das habe ich auch übersehen.

Zitat:

Dass es sich hier um keinen reinen Gehweg handelte, sondern um einen kombinierten Geh- und Radweg,
hast du scheinbar übersehen.

Yep.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 7. Juni 2018 um 09:35:30 Uhr:


EDID: Das "Kombinierter Rad-/Fußweg" hatte ich übersehen, dann sieht der Fall schon anders aus.
Daß die bautechnische Lösung suboptimal ist, muß man wohl nicht erwähnen.
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