Radfahrer auf Gehweg, entgegen der Fahrtrichtung - beinahe Unfall
Folgende Situation, ich fahre von einem Supermarktplatz und biege rechts ab auf die Hauptstraße, kreuze dabei einen Gehweg, ich konzentriere mich natürlich auf links und fahr langsam los, ich höre plötzlich jemanden rufen und im Augenwinkel etwas am Auto vorbeihuschen, offensichtlich kam von rechts ein Radfahrer angeschossen der im letzten Moment mir noch ausgewichen ist.
Muss ich als Autofahrer damit rechnen, das auf dem Gehweg ein Radler entgegen der Fahrtrichtung angeschossen kommt?
Erwachsene dürfen ja ohnehin nicht auf Gehwegen radeln, aber was wäre im Falle eines Kindes? Wenn es einen Gehweg nur auf einer Straßenseite gibt, dürfte ein Kind dann auf diesem Gehweg in beide Richtungen fahren?
Wer wäre Schuld gewesen in diesem Fall (erwachsener Radfahrer), wenn es einen Zustammenstoß gegeben hätte?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 6. Juni 2018 um 11:41:59 Uhr:
Komm, nicht schon wieder ne Sachverhaltsquetsche... Fußgänger kommen nicht "angebrettert", Radfahrer schon. Ganz anderer Sachverhalt.
Inline-Fahrer, Skateboarder, Tretrollerfahrer (= Fahrradfahrer die sich mit dem Fuß abstoßen), Jogger sind alles Fußgänger und dürfen jederzeit an Supermarkteinfahrten aus allen Richtungen auftauchen - und haben dann Vorrang. Als Jogger bin ich schon auf einem Zebrastreifen gegen ein Auto gestoßen. Der Fahrer meinte, wenn ich so renne, wäre ich selbst schuld. Die Polizei hat ihm was anderes erzählt.
72 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 7. Juni 2018 um 09:40:53 Uhr:
Dass es sich hier um keinen reinen Gehweg handelte, sondern um einen kombinierten Geh- und Radweg, hast du scheinbar übersehen. In deinem Link beziehen sich alle Urteile auf einen reinen Gehweg, auf dem verbotswidrig der Radfahrer fuhr.Und wenn ein Autofahrer diesen kombinierten Rad- und Gehweg von einem Parkplatz kommend überquert, dazu ausschließlich nach links schaut, sollte doch die Sachlage ziemlich klar sein.
Ich habe natürlich nach rechts geschaut, aber da war weit und breit niemand (jedenfalls kein Fußgänger oder langsamer Radler), dann bin ich langsam angefahren mit Fokus auf Links wegen dem Kreisverkehr eben. Ich kann die Situation auch fehlinterprätiert haben und der Radfahrer ist einfach neben mir auf den Supermarkt abgebogen (er müsste mich gesehen haben) und der Ruf galt irgendjemand anderem. Der Radfahrer hat auch keine Anstalten gemacht, mich irgendwie anzugehen oder irgendwie gestikuliert - hab einen Moment mit Weiterfahren gewartet. Ist ja nun nichts passiert, aber mich interessiert jetzt die grundsätzliche Rechtslage, es gibt in meinen Ort einen richtigen Radweg dem man beim Rechtsabbiegen auch kreuzt und auf dem Radler in beide Richtungen unterwegs sind, der ist baulich aber auch eindeutig so erkenntlich. Deswegen die Verwunderung, werd nochnmal die Verkehrszeichen vor Ort ansehen.
Zitat:
@Skodadriver0815 schrieb am 7. Juni 2018 um 10:55:48 Uhr:
... dann bin ich langsam angefahren mit Fokus auf Links wegen dem Kreisverkehr eben. ...
Unabhängig davon, was hier denn geblüht hätte, sind solche Vorkommnisse und Berichte für mich immer wieder Anlass darüber nachzudenken, ob die derzeitige Art, Verkehrsbauwerke und Straßenführungen zu planen und zu errichten, eigentlich sinnvoll ist.
Moderne Verkehrsplaner müssen eine Vielzahl widerstreitender Interessen und Arten von Verkehrsteilnehmern berücksichtigen, und immer wieder hört man dann Sätze wie "das machen wir bewusst unübersichtlich, damit die VT gewungen werden, sich auf den Verkehr an eben dieser Stelle zu konzentrieren". Das ist grundsätzlich ja nicht verkehrt gedacht, überfordert aber den durchschnittlichen VT sehr schnell. Vor allem dann, wenn er auf wenigen Kilometern Strecke mit einer Vielzahl solcher Stellen konfrontiert wird, wie das im Stadtverkehr heute fast schon die Regel ist.
Zitat:
@Skodadriver0815 schrieb am 7. Juni 2018 um 10:55:48 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 7. Juni 2018 um 09:40:53 Uhr:
Dass es sich hier um keinen reinen Gehweg handelte, sondern um einen kombinierten Geh- und Radweg, hast du scheinbar übersehen. In deinem Link beziehen sich alle Urteile auf einen reinen Gehweg, auf dem verbotswidrig der Radfahrer fuhr.Und wenn ein Autofahrer diesen kombinierten Rad- und Gehweg von einem Parkplatz kommend überquert, dazu ausschließlich nach links schaut, sollte doch die Sachlage ziemlich klar sein.
Ich habe natürlich nach rechts geschaut, aber da war weit und breit niemand (jedenfalls kein Fußgänger oder langsamer Radler), dann bin ich langsam angefahren mit Fokus auf Links wegen dem Kreisverkehr eben. Ich kann die Situation auch fehlinterprätiert haben und der Radfahrer ist einfach neben mir auf den Supermarkt abgebogen (er müsste mich gesehen haben) und der Ruf galt irgendjemand anderem. Der Radfahrer hat auch keine Anstalten gemacht, mich irgendwie anzugehen oder irgendwie gestikuliert - hab einen Moment mit Weiterfahren gewartet. Ist ja nun nichts passiert, aber mich interessiert jetzt die grundsätzliche Rechtslage, es gibt in meinen Ort einen richtigen Radweg dem man beim Rechtsabbiegen auch kreuzt und auf dem Radler in beide Richtungen unterwegs sind, der ist baulich aber auch eindeutig so erkenntlich. Deswegen die Verwunderung, werd nochnmal die Verkehrszeichen vor Ort ansehen.
Es ist doch ganz einfach, welchen Schluss Du daraus zu ziehen hast: In solchen Situationen eben grundsätzlich mit Fußgängern und Radfahrern von beiden Seiten rechnen und mit der entsprechenden Vorsicht agieren.
Dass linksseitige Radwege (egal ob nun nur Radwege oder kombinierte Rad- und Fußwege) verkehrsplanerisch Blödsinn sind, weil sie eben Unfallschwerpunkte schaffen, ist längst bekannt, interessiert aber niemanden. Ich und viele andere Radfahrer haben die Schlüsse da längst gezogen: innerorts wird auf solchen Dingern schlicht nicht mehr gefahren, Straße benutzen. Das ist zwar vorschriftswidrig, aber deutlich ungefährlicher, denn da rechnet auch der begriffsstutzigste VT mit Verkehr.
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Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 7. Juni 2018 um 11:41:22 Uhr:
Zitat:
@Skodadriver0815 schrieb am 7. Juni 2018 um 10:55:48 Uhr:
Ich habe natürlich nach rechts geschaut, aber da war weit und breit niemand (jedenfalls kein Fußgänger oder langsamer Radler), dann bin ich langsam angefahren mit Fokus auf Links wegen dem Kreisverkehr eben. Ich kann die Situation auch fehlinterprätiert haben und der Radfahrer ist einfach neben mir auf den Supermarkt abgebogen (er müsste mich gesehen haben) und der Ruf galt irgendjemand anderem. Der Radfahrer hat auch keine Anstalten gemacht, mich irgendwie anzugehen oder irgendwie gestikuliert - hab einen Moment mit Weiterfahren gewartet. Ist ja nun nichts passiert, aber mich interessiert jetzt die grundsätzliche Rechtslage, es gibt in meinen Ort einen richtigen Radweg dem man beim Rechtsabbiegen auch kreuzt und auf dem Radler in beide Richtungen unterwegs sind, der ist baulich aber auch eindeutig so erkenntlich. Deswegen die Verwunderung, werd nochnmal die Verkehrszeichen vor Ort ansehen.
Es ist doch ganz einfach, welchen Schluss Du daraus zu ziehen hast: In solchen Situationen eben grundsätzlich mit Fußgängern und Radfahrern von beiden Seiten rechnen und mit der entsprechenden Vorsicht agieren.
...
Das sicherlich, nur bin ich überzeugt, dass der Radfahrer sich auch falsch verhalten hat, im ungünstigsten (theoretischen) Fall beschleunigt ein Motorrad aus dem Kreisel heraus auf 50-60, während im selben Moment ein Radfahrer von rechts mit 40 angeschossen kommt, in genau dem Moment wo ich anfahre, ich und auch jeder anderer Autofahrer kann nicht in zwei Richtungen gleichzeitig schauen und ein etwaiges Motorrad ist wesentlich wahrscheinlicher als der Radfahrer, aber gut, solche Dinge können passieren und deswegen heißt es Unfall. Aber stell dir mal vor, da wäre nicht ich oder ein anderes Auto gewesen, sondern eine Mutter mit Kinderwagen, die hätte der Radler dann auch fast abgeschossen, Vorfahrt hin oder her, wir reden immer noch von einem Weg den auch bzw. vor allem Fußgänger benutzen.
Links/rechts gucken, weiter fahren und Radweg blockieren und dann auf den Verkehr auf der Straße achten.
Gruß Metalhead
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 7. Juni 2018 um 09:39:11 Uhr:
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Also bitte keine pauschalen Sachen, denn mit gesundem Menscherstand haben die meisten "Urteile" nichts zu tun. Ich behaupte aus meiner jahrelangen Funktion als ehemaliger "Berufszeuge": bei 99,5 % aller Richter kriegt der Autofahrer die alleinige Schuld,weil er " damit rechnen mußte und die erforderliche Sorgfalt außer Acht ließ". Amen ( Dein Urteil ist einer der 0,5% Fälle von Richtern, die noch etwas von der Sache verstehen).
Unabhängig davon, dass der Fall hier anders gelagert ist, aber dennoch:
Meinst du nicht, dass 90% der Fälle, in denen der Fahrradfahrer klar Schuld hat, der Richter dem Fahrradfahrer dringend nahelegt, seine Anzeige zurückzuziehen, da er gnadenlos verlieren wird und mangels Haftpflichtversicherung vollständig auf den Gerichtskosten sitzen bleiben würde? Ein Autofahrer hat da recht wenig zu verlieren, das regelt bei ihm die HP. Und selbst wenn es "nur" zu einem Vergleich kommt gibt es kein Urteil.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 7. Juni 2018 um 14:52:59 Uhr:
mangels Haftpflichtversicherung vollständig auf den Gerichtskosten sitzen bleiben würde?
Was hat die Haftpflicht mit den Gerichtskosten zu tun? Hier geht es um die Anzeige, die die Polizei automatisch im Falle eines Unfalles stellt und wie die Sachen fast immer ausgehen weiß ich nur zu genau.
Interessant, was hier alles so in wenige Sätze unseres TE reinfabuliert wurde...
Wenn auf einem kombinierten Rad- und Fußweg ein Radfahrer von rechts kommt, dann ist der in der Mehrheit der Fälle auch regelwidrig unterwegs - nämlich entgegen der Fahrtrichtung. Auch dazu gibt's Urteile en masse, daß dort eine wesentliche Mitschuld zugestanden wird - sprich auch Kostenbeteiligung. Für mich klingt das hier ganz klar nach einem eiligen radler, der die gefahren aus der verkehrssituation nicht im BLiock hatte - und nun -mit etwas Glück- unverletzt blieb.
Ich war in meinem Autofahrerleben in mehrere Radunfälle verwickelt - als Autofahrer und als Radler, zum Glück alles glimpflich ausgegangen. Und in kaum einem dieser Fälle war nur einer allein schuld am Crash. Das begann bei solchen Fällen wie hier geschildert (vom Radler stramm rechts überholt und dann links vor dem Auto abgebogen -> Crash in den Kotflügel natürlich) und endete bei Umgefahrenwerden bei vollem Schtkontakt (ich auf Rad, Autofahrer als Linksabbieger von vorn).
Als Radfahrer legt man so manche Verkehrsregel eher "weit" aus und fährt auch schon mal entgegen der Radwegrichtung, ohne Licht, auf Fußwegen,... oder halt im ruhenden Verkehr irgendwo vorbei und rum. Und deshalb gehe ich nicht über die Brücke, daß der Autofahrer immer und überall mit so einem Verhalten rechnen bzw. selbiges kontrollieren kann (auch wenne r es nach STVO immer muß).
So sehen es dann auch viele Gerichte, und am Ende gibt's dann Mitschuld statt Eindeutigkeit. Verständlich und gerecht aus meiner Sicht. Fakt ist, ein Radfahrer ist ebenso ein gefährlicher Verkehrsteilnehmer wie ein Autofahrer, und wenn alle mal Ihr Hirn einschalten, dann kommt es auch nicht zu solchen beinahe-Unfällen und dem ganzen dummen Rehtskrieg hintendran.
Mein Junior z.B. war lange Zeit ein sehr militanter Radler - bis er (ausnahmsweise mal unschuldig) umgefahren wurde. Danach hatte er verstanden, daß ein "ich habe Rechte"-Denken nur zu Schmerzen und Zeitverlust im Leben führt - egal, was bei gericht so rauskommt... Er fährt seitdem um Längen entspannter und unfallfreier :-)
Gruß
Roman
Zitat:
@RomanL schrieb am 7. Juni 2018 um 15:40:40 Uhr:
Interessant, was hier alles so in wenige Sätze unseres TE reinfabuliert wurde...Wenn auf einem kombinierten Rad- und Fußweg ein Radfahrer von rechts kommt, dann ist der in der Mehrheit der Fälle auch regelwidrig unterwegs - nämlich entgegen der Fahrtrichtung. Auch dazu gibt's Urteile en masse, daß dort eine wesentliche Mitschuld zugestanden wird - sprich auch Kostenbeteiligung. Für mich klingt das hier ganz klar nach einem eiligen radler, der die gefahren aus der verkehrssituation nicht im BLiock hatte - und nun -mit etwas Glück- unverletzt blieb.
Ja, die meisten Radwege sind rechts und folglich ist der Radfahrer der links fährt, meistens in der falschen Richtung unterwegs. Da der Autofahrer aber a) meistens nicht weiß, wie es sich an der entsprechenden Stelle verhält und b) zumindest in einem gewissen Maß mit dem Fehlverhalten anderer zu rechnen hat, muss er eben davon ausgehen, dass da auch ein Radfahrer von links kommen kann - regelkonform oder regelwidrig. Und die Urteile der Gerichte sind da sehr klar nicht zu Gunsten der Autofahrer...
Zitat:
Ich war in meinem Autofahrerleben in mehrere Radunfälle verwickelt - als Autofahrer und als Radler, zum Glück alles glimpflich ausgegangen. Und in kaum einem dieser Fälle war nur einer allein schuld am Crash. Das begann bei solchen Fällen wie hier geschildert (vom Radler stramm rechts überholt und dann links vor dem Auto abgebogen -> Crash in den Kotflügel natürlich) und endete bei Umgefahrenwerden bei vollem Schtkontakt (ich auf Rad, Autofahrer als Linksabbieger von vorn).
Als Radfahrer legt man so manche Verkehrsregel eher "weit" aus und fährt auch schon mal entgegen der Radwegrichtung, ohne Licht, auf Fußwegen,... oder halt im ruhenden Verkehr irgendwo vorbei und rum. Und deshalb gehe ich nicht über die Brücke, daß der Autofahrer immer und überall mit so einem Verhalten rechnen bzw. selbiges kontrollieren kann (auch wenne r es nach STVO immer muß).So sehen es dann auch viele Gerichte, und am Ende gibt's dann Mitschuld statt Eindeutigkeit. Verständlich und gerecht aus meiner Sicht. Fakt ist, ein Radfahrer ist ebenso ein gefährlicher Verkehrsteilnehmer wie ein Autofahrer, und wenn alle mal Ihr Hirn einschalten, dann kommt es auch nicht zu solchen beinahe-Unfällen und dem ganzen dummen Rehtskrieg hintendran.
Entschuldige, aber das ist ziemlicher Quatsch. Zunächst einmal spielt es gar keine Rolle, über welche Brücke Du gehst - die Gerichte entscheiden da sehr eindeutig. Folge ist dann immer das Geheul, dass man als Autofahrer stärker zur Kasse gebeten wird, allein daran sieht man es ja schon. Und Zweitens ist ein Radfahrer eben ein um Längen ungefährlicherer Verkehrsteilnehmer als ein Autofahrer. Was glaubst Du denn, wieviele Autofahrer durch Radfahrer pro Jahr schwer Verletzt oder gar getötet werden? Genau so viele wie umgekehrt? Die Frage nach der Gefährlichkeit ist doch eindeutig, und das berücksichtigt der Gesetzgeber eben auch in Form der Betriebshaftung.
Zitat:
Mein Junior z.B. war lange Zeit ein sehr militanter Radler - bis er (ausnahmsweise mal unschuldig) umgefahren wurde. Danach hatte er verstanden, daß ein "ich habe Rechte"-Denken nur zu Schmerzen und Zeitverlust im Leben führt - egal, was bei gericht so rauskommt... Er fährt seitdem um Längen entspannter und unfallfreier :-)
Nun ja, sein Recht mit Gewalt durchdrücken ist ja auch gem. StVO nicht erlaubt. Und wie immer kommt an die Radfahrer gerne der "freundliche" Hinweis, dass sie doch die Schwächeren sind und deshalb vernünftigerweise doch bitte auf ihre Rechte verzichten sollen. Nein! Ein Radfahrer hat Rechte, die er auch einfordern darf und soll. Es nicht zu tun, ist nämlich in den meisten Fällen deutlich gefährlicher. Er soll sie nur nicht ohne Rücksicht auf Verluste durchzusetzen versuchen - genau so wie ein Autofahrer auch.
Zitat:
@Koi-Karpfen schrieb am 6. Juni 2018 um 11:49:23 Uhr:
[...] Als Jogger bin ich schon auf einem Zebrastreifen gegen ein Auto gestoßen. Der Fahrer meinte, wenn ich so renne, wäre ich selbst schuld. Die Polizei hat ihm was anderes erzählt.
Ich finde aber, daß ein Fußgängerüberweg keine Rennbahn für Leichtathleten sein sollte.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 7. Juni 2018 um 21:41:52 Uhr:
Die Frage nach der Gefährlichkeit ist doch eindeutig, und das berücksichtigt der Gesetzgeber eben auch in Form der Betriebshaftung.
Der Gesetzgeber geht da IMHO aber massiv zu weit. Selbst wenn der Radfahrer in das an der Ampel stehende Auto kracht haftet der Autofahrer und das ist absolut nicht nachvollziehbar.
Aber die Diskussion hatten wir hier schon öfter.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. Juni 2018 um 08:41:08 Uhr:
...
Der Gesetzgeber geht da IMHO aber massiv zu weit. Selbst wenn der Radfahrer in das an der Ampel stehende Auto kracht haftet der Autofahrer und das ist absolut nicht nachvollziehbar.
Aber die Diskussion hatten wir hier schon öfter.Gruß Metalhead
Kannst du dieses Urteil mal verlinken?
Danke.