Radfahrer auf Gehweg, entgegen der Fahrtrichtung - beinahe Unfall
Folgende Situation, ich fahre von einem Supermarktplatz und biege rechts ab auf die Hauptstraße, kreuze dabei einen Gehweg, ich konzentriere mich natürlich auf links und fahr langsam los, ich höre plötzlich jemanden rufen und im Augenwinkel etwas am Auto vorbeihuschen, offensichtlich kam von rechts ein Radfahrer angeschossen der im letzten Moment mir noch ausgewichen ist.
Muss ich als Autofahrer damit rechnen, das auf dem Gehweg ein Radler entgegen der Fahrtrichtung angeschossen kommt?
Erwachsene dürfen ja ohnehin nicht auf Gehwegen radeln, aber was wäre im Falle eines Kindes? Wenn es einen Gehweg nur auf einer Straßenseite gibt, dürfte ein Kind dann auf diesem Gehweg in beide Richtungen fahren?
Wer wäre Schuld gewesen in diesem Fall (erwachsener Radfahrer), wenn es einen Zustammenstoß gegeben hätte?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 6. Juni 2018 um 11:41:59 Uhr:
Komm, nicht schon wieder ne Sachverhaltsquetsche... Fußgänger kommen nicht "angebrettert", Radfahrer schon. Ganz anderer Sachverhalt.
Inline-Fahrer, Skateboarder, Tretrollerfahrer (= Fahrradfahrer die sich mit dem Fuß abstoßen), Jogger sind alles Fußgänger und dürfen jederzeit an Supermarkteinfahrten aus allen Richtungen auftauchen - und haben dann Vorrang. Als Jogger bin ich schon auf einem Zebrastreifen gegen ein Auto gestoßen. Der Fahrer meinte, wenn ich so renne, wäre ich selbst schuld. Die Polizei hat ihm was anderes erzählt.
72 Antworten
Zitat:
@Bitboy schrieb am 6. Juni 2018 um 12:00:17 Uhr:
Viele Autofahrer wissen nicht oder Ignorieren das Fußgänger am Zebrastreifen absolut vorrang haben, deshalb muss ich jeden Abend aussteigen und einen rüber bringen.
Wie schon mal gesagt für Radfaher gilt auch der §1 STVO jeder hat sich so zu verhalten das .....................
Und viele Radfahrer wissen nicht, dass sie am Zebrastreifen nur Vorrang haben, wenn sie absteigen und das Rad schieben...
@ TE
Im Strassenverkehr musst du grundsätzlich mit Allem rechnen.
So kam vor mir mal ein kleiner Hosenscheisser (Kleinkind in Windel) zwischen zwei geparkten Autos heraus, vor die Kiste gelaufen. Gartentor war offen und Mutti hat nicht mitbekommen, dass Sohnemann stiften gegangen ist.
Gott sei Dank, dass ich mich in der 30er Zone dran gehalten habe und der Knirps doch noch irgendwie ein gutes timing hatte.
@ TE
Deine Versicherung würde in deinem geschilderten Fall sicherlich voll mfänglich aufkommen, Betriebsgefahr halt.
Ob es aber auch zu einer strafrechtl. Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung kommt, da spielt das Fehlverhalten des Radfahrers evtl. schon eine Rolle.
Die Haftung würde gequotelt werden. Im "Normalfall" wird die Betriebsgefahr bei sowas mit 1/5 bis 1/3 zu Lasten des Fahrrads und der Rest beim Pkw verortet. Wenn eine radfahrende Person dabei ganz großen Mist gebaut hat, dann erst bekommt diese das komplett eingeschenkt.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Juni 2018 um 14:14:33 Uhr:
Die Haftung würde gequotelt werden. Im "Normalfall" wird die betriebsgefahr bei sowas mit 1/5 bis 1/3 zu Lasten des Fahrrads und der Rest beim Pkw verortet. Wenn ein Radfahrender dabei ganz großen Mist gebaut hat, dann erst bekommt der das komplett eingeschenkt.
Wenn der liebe Fahrradfahrer aber leider arm wie eine Kirchenmaus ist, ist die Quote leider 100% A...karte beim Autofahrer bei seinem Schaden.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Juni 2018 um 14:47:39 Uhr:
Dass ich das genderkonform formuliert hatte, das würdigst Du hingegen garnicht ... 🙂
Ich bin stolz auf dich!🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Juni 2018 um 14:47:39 Uhr:
Dass ich das genderkonform formuliert hatte, das würdigst Du hingegen garnicht ... 🙂
Hast du nicht... ein Radfahrender (Rad Fahrender) ist männlich. Das Partizip Präsens Aktiv klappt nicht immer... 😁
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Juni 2018 um 14:56:05 Uhr:
Habe es editiert. Ist es nun besser? 🙂
Politisch ja, sprachlich... (ähm, wo ist der Schüttel-Smiley?) 😁
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 6. Juni 2018 um 12:56:54 Uhr:
Und viele Radfahrer wissen nicht, dass sie am Zebrastreifen nur Vorrang haben, wenn sie absteigen und das Rad schieben...
Das stimmt leider nicht so ganz. Auch wenn das Fahrrad 'untypisch' genutzt wird, beispielsweise durch Abstoßen mit einem oder beiden Füßen, gilt das als vergleichbar mit einem Tretroller und somit als Fußgänger. Find ich auch komisch, ist aber von einem Gericht so festgelegt worden, siehe meinen Eintrag weiter oben.
Zitat:
@Koi-Karpfen schrieb am 6. Juni 2018 um 14:59:12 Uhr:
..worden, siehe meinen Eintrag weiter oben.
Nicht der BGH, wie ich annehme?
Ist nun doch etwas komplizierter, der vermeintliche Gehweg ist ein kombinierter Rad- und Fußgängerweg, allerdings nur etwa 100m lang.
Beispielbild:
http://d1mquhhbkq1b1r.cloudfront.net/.../949590_preview.jpg?1342359262
Vom Supermarktplatz aus ist das so nicht gekennzeichnet (werde das nochmal prüfen), der Radfahrer durfte demnach allerdings da fahren.
Bleibt die Frage, welche rechtlichen Folgen so ein Zustammenstoß für mich gehabt hätte? Ich bin mir keiner Schuld bewusst, bin Schritttempo gefahren und die Geschwindigkeit des Radlers war für mich grob fahrlässig auch mit Blick auf Fußgänger, wie etwaige Supermarktkunden.