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Rabatt Neuwagen über Kurzzeitzulassung

Themenstarteram 13. September 2019 um 8:27

Hallo, nochmal eine grundsätzliche Abwägung:

Lohnt sich eine hoher Rabatt auf ein ganz aktuelles Neufahrzeug über eine Kurzzeitzulassung: also z.B:

rund 27% auf den Listenpreis plus Sonderaustattung bei VW/Audi Konzern

oder gibt es da Fallstricke die man beachten muß...?

(Dieselfahrzeug mit entsprechend neuester Schadstoffnorm, aber den Berichten von gestern zu neuer Schummelsoftware)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 3. August 2020 um 14:02:45 Uhr:

Ich hab nicht geschrieben, dass mit dem Kurzzeitzulassung-Auto gefahren wurde. (Wobei Händler angeblich schadfrei Tachos bis 3x zurück stellen dürfen!)

Zur Argumentation "Händler bestellt jetzt, Auto kommt in 6 Wochen, dann Kurzzeitzulassung" meine Interpretation:

Händler bestellt jetzt ein Auto aus dem Lagerbestand, dass dort seit 12 Monaten unverkäuflich schlummerte. Dann Zulassung auf den Händler.

Die schicken Rabatte verlangen die Zulassung auf den Händler für ca 6 Monate.

Es bleibt dabei - am Tag der Überschreibung auf den Käufer kann das gute Stück durchaus mittlerweile 18 Monate alt sein. Bei Garantie von 24 Monaten zu beachten.

Ich sag nicht, dass ein früheres Modell zwingend qualitativ schlecht ist. Relevant aber wird das, will man irgendwann das Auto wieder verkaufen.

Ich hinterfrage aber vorrangig, was mir der clever zuvor suggerrierte tolle Rabatt tatsächlich bringt. Nämlich - nichts. Weil am Tag der Umschreibung auf den Käufer bereits altes Auto.

Die tollen aktuellen Rabatte haben nur dann einen Sinn, bekommt man kein altes Lagerauto. Die Lager aber sollen aktuell geräumt werden. Alte Bestände für teuer Geld.

Die Garantie beginnt immer erst mit der Erstzulassung und nicht mit der Produktion.

Meine Lebensgefährtin hatte im März einen Hyundai Kona Premium mit Allrad und volle Hütte als Tageszulassung gekauft.

Der Wagen war wohl 2018 produziert und war im Dezember 2019 für 3 Tage zugelassen, keine km.

Also fehlen von 5 Jahren Garantie gerade mal 3 Monate. Der Wagen war 2.000 € günstiger als der bestrabattierte Neuwagen im Net. Zudem wäre bei einer Neuwagenbestellung wegen Corona nicht sicher gewesen, wann der Wagen überhaupt kommt. Beim Händler vor Ort hätte selbst der Vorführer mit weniger Sonderausstattung mehr gekostet.

Im Modellzyklus gab es keine Änderungen, also wieso sollte man den Preisvorteil nicht mitnehmen?

Ob der Wagen zuvor irgendwo ein Jahr gestanden ist, war meiner Lebensgefährtin bei dem Preisvorteil egal. Das bisschen Flugrost von den Bremsscheiben war nach einer Woche weg ;)

XF-Coupe

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Da der Seat in Spanien gebaut wird, wird's schwierig mit einer Werksabholung.

 

Wieso willst den Wagen nicht in Sachsen, beim Händler abholen?

Wenn da steht Abholung in Sachsen dann wird das auch so sein. Wenn Werksabhohlung möglich wäre würde da wss anderes stehen

Ich meinte natürlich Abholung in der Autostadt, sorry. Wäre dichter dran..

M.W geht bei den konzernmarken wie Seat oder skoda inzwischen auch Abholung in Autostadt.

Kann natürlich sein, dass apl das nicht anbietet. Kann ich mir aber nur schwer vorstellen.

Newcar24 bietet das z.B. an.

Darf ich das Thema nochmal aufwärmen?

Beschäftige mich aktuell auch mit Kurzzeitzulassung.

macht in meinem Fall rund 3.000 Euro Preisdifferenz aus (bestes Angebot Kurzzeit versus bestes Angebot normaler Kauf).

Was ich mich noch frage / vermute:

* also lässt der Großhändler als Halter das Fahrzeug irgendwo in D oder Europa zu

* das KFZ-Kennzeichen ist für die Dauer der Erstzulassung höchstwahrscheinlich ortsfremd

* Irgendwelche Verkehrsverstöße, bei denen der Fahrer nicht sofort ermittelt werden kann, landen beim Halter und müssten dann an mich als Fahrer weitergeleitet werden

* die Versicherung, die ich mit abweichenden Halter abschließe, ist etwas teurer - nicht nur wegen der Halter-Abweichung sondern auch wegen möglicher höherer Regionalklassen im Bezirk des Halters

* Nach den 6 Monaten muss ich mich um die Ummeldung kümmern

* Bei der Ummeldung wird auch die Versicherung angepasst, das Fahrzeug gilt dann laut Auskunft meiner Versicherung nicht mehr als Neufahrzeug. D.h. im Schadensfall (Diebstahl, Brand o.ä.) greifen keine Neuwagenentschädigungsklauseln mehr

* Vor Ablauf der 6 Monate ist ein (Not-)verkauf zwar möglich aber mit Aufwand und finanziellen Einbußen verbunden

Unklar ist für mich noch wie der Kaufvertrag aussieht, der ja zwischen mir und dem Großhändler geschlossen werden müsste.

Die obigen Risiken muss jeder natürlich für sich bewerten, ich bin noch etwas hin-und-her-gerissen, ob es die 3.000 Euro wirklich wert sind oder man aber etwas Abstriche bei der Ausstattung macht und dann mit einem klassischen, normalen Kaufvertrag besser fährt.

Ich hatte so etwas ähnliches mal mit meinem Mazda MX-5.

6 Monate musste das Fahrzeug auf ein Flottenunternehmen angemeldet bleiben..

Wo genau bestehen Deine Bedenken bezüglich des KAufvertrages?

Zitat:

 

Wo genau bestehen Deine Bedenken bezüglich des KAufvertrages?

Bedenken eher nicht, lediglich unsicher.

Die müssen sich ja aufgrund der 6-monatigen Haltefrist absichern.

Ist halt kein klassischer Kaufvertrag sondern eine Art Mischvertrag, wo Du eine Sache erwirbst aber für 6 Monate lang in einer Halter-Fahrer-Beziehung bist.

Da müssen also Vertragsstrafen o.ä. definiert sein, damit sie sich absichern können. Z.B. bei frühzeitigem Verkauf (was Dir als Eigentümer keiner verbieten kann) verlieren sie ihren Rabatt.

Oder wenn ich jetzt pausenlos im Ausland Verkehrsverstöße fabriziere und einfach nicht zahle.

usw.

Stand diesbezüglich irgendwas in Deinem Vertrag drin?

 

Ja. Aber Zahlen weiss ich nicht mehr. Jedenfalls eine Art Vereinbarung dass bei eventuell früherem Verkauf der Rabatt nicht mehr gelten würde und ich die Differenz zu tragen hätte wrc.

Ich habe einen nagelneuen Fiesta mit solcher Kurzzeitzulassung Ende 2020 gekauft. Erstzulassung war 5 Tage vor Abholung durch mich im Autohaus. Dort stand er in einer Halle d.h. wurde nicht "von Fremden" gefahren. Ab Abholung war und bin ich der alleinige Fahrer. Rabatt gabs in Summe damals für knapp €6.000 (hat sich also durchaus gelohnt - nicht nur für den Verkäufer) - der damalige Vermittler zum Verkäufer bietet aktuell keine Fiestas mehr an ...

Meine Versicherung bot mir von sich aus 3 Jahre Neuwagengarantie an und nach der Halterummeldung auf mich bekam ich zudem €100 Erstattung der Versicherung.

Wenn die Vertragsbedingungen stimmen - mach es. Ich war auch unendlich skeptisch, kann Dich also gut verstehen.

Zitat:

@Harald307 schrieb am 26. Okt. 2021 um 13:31:27 Uhr:

Was ich mich noch frage / vermute:

* also lässt der Großhändler als Halter das Fahrzeug irgendwo in D oder Europa zu

* das KFZ-Kennzeichen ist für die Dauer der Erstzulassung höchstwahrscheinlich ortsfremd

* Irgendwelche Verkehrsverstöße, bei denen der Fahrer nicht sofort ermittelt werden kann, landen beim Halter und müssten dann an mich als Fahrer weitergeleitet werden

* die Versicherung, die ich mit abweichenden Halter abschließe, ist etwas teurer - nicht nur wegen der Halter-Abweichung sondern auch wegen möglicher höherer Regionalklassen im Bezirk des Halters

* Nach den 6 Monaten muss ich mich um die Ummeldung kümmern

* Bei der Ummeldung wird auch die Versicherung angepasst, das Fahrzeug gilt dann laut Auskunft meiner Versicherung nicht mehr als Neufahrzeug. D.h. im Schadensfall (Diebstahl, Brand o.ä.) greifen keine Neuwagenentschädigungsklauseln mehr

* Vor Ablauf der 6 Monate ist ein (Not-)verkauf zwar möglich aber mit Aufwand und finanziellen Einbußen verbunden

Hier meine Antworten meines wissens nach und ohne Gewähr.

 

Ja das tut er. Nummernschild ist vermutlich Ortsfremd aber sollte in Deutschland sein. Ob der Wagen auf ein Gewerbe (z.B. Händler ) oder Autovermietung läuft wird meistens vorher mitgeteilt

 

Ja wird weitergeleitet. Wie z.B. beim Leihwagen / Mitewagen auch

 

Ja nach Ablauf der Frist selber ummelden

 

Der Aufpreis der Versicherung ist normalerweise nicht der Rede wird. Ausserdem sollte es nach der Ummeldung auch den Neuwagenrabatt bei einigen Versicherungen geben ( Bei meiner ist das auch bei Gebrauchten bis 1,5 Jahre so.

 

Neuwagenentschädigung sollte eigentlich deshalb auch greifen sollte aber z.B. aufgrund des hohen Rabatts eh nicht so relevant ins Gewicht fallen

 

Ob der Verkauf möglich ist keine Ahnung. Sinnvoll jedenfalls nicht. Wenn auch nur eine Ahnung besteht das das möglich werden sollte sollte man vielleicht von dem Konstrukt ( und von einem Neuwagenkauf im allgemeinen ) abstand nehmen

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 27. Oktober 2021 um 10:46:45 Uhr:

Ich habe einen nagelneuen Fiesta mit solcher Kurzzeitzulassung Ende 2020 gekauft. Erstzulassung war 5 Tage vor Abholung durch mich im Autohaus. Dort stand er in einer Halle d.h. wurde nicht "von Fremden" gefahren. Ab Abholung war und bin ich der alleinige Fahrer. Rabatt gabs in Summe damals für knapp €6.000 (hat sich also durchaus gelohnt - nicht nur für den Verkäufer) - der damalige Vermittler zum Verkäufer bietet aktuell keine Fiestas mehr an ...

Wie lang war denn der Wagen auf das AH(oder wen auch immer) zugelassen?

 

Hallo, ich plane aktuell auch den Kauf eines Neuwagens über eine Kurzzeitzulassung. Das Unternehmen, welchen den Wagen für mich bestellt, scheint seriös zu sein, ist bereits seit einigen Jahren am Markt und hat auch bei Google überwiegend gute Bewertungen. Zwei Fragen stellen sich mir dennoch:

 

Der Verkäufer schreibt keinen unverbindlichen Liefertermin in die Bestellung, der Termin wird mir erst in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Mir sind die Lieferzeiten aufgrund meiner Nachfragen bei einigen Vertragshändlern bekannt (ca. 6 Monate), dennoch möchte ich, dass diese Angabe bereits in der Bestellung steht. Nachher heißt es in der Bestellbestätigung plötzlich 12 Monate und gem. AGB greift ggf. auch nach Ablauf von 12 Monaten eine Preisanpassungsklausel bis 5 %, sofern der Hersteller seine Listenpreise erhöht. Ist mein Wunsch nach Angabe des unverbindlichen Liefertermins in der Bestellung legitim? Würde auch eine formlose Mitteilung vorab per Mail durch den Verkäufer ausreichen?

 

Die Bezahlung soll kurz vor Auslieferung erfolgen. Sollte ich darauf achten, dass der Verkäufer für mich beim Händler / Hersteller in Vorleistung geht, sodass dieser das Fahrzeug auch wirklich erhält (Pleite des Vertragshändlers oder gar Herstellers ist schließlich deutlich unwahrscheinlicher) oder muss ich davon ausgehen, dass der Verkäufer erst meine Zahlung verbuchen möchte und diese anschließend weiterleitet?

 

Vielen Dank für Eure Rückmeldung!

Ich würde sagen wenn Du nicht vorher zahlen möchtest kommt dieser Händler bzw. Vermittler nicht in Frage.

Es kommt grundsätzlich schon in Frage, ich denke nur grundsätzlich verfahren hier fast alle Händler gleich?! Bzw. mir ist dieses Modell mit der Kurzzeitzulassung bis vor ein paar Tagen nicht wirklich bekannt gewesen, ich denke das Geld vorab an einen Vertragshändler zu überweisen und 3 Tage später das Auto abzuholen ist für 99 % der Kunden unproblematisch. Am liebsten würde ich natürlich mit Bargeld dort vorstellig werden und Zug um Zug die Schuld begleichen, nur wird das in den AGB ausgeschlossen und ich gehe stark davon aus, dass auf Nachfrage auch keine Barzahlung angeboten wird.

Ich hatte mich dagegen (Vorkasse vor Übergabe) gesträubt und wurde dafür in Grund und Boden geschimpft :-)

Die Klausel zur möglichen Preisanpassung später - scheint üblich zu sein. Die Händler und Verkäufer wissen jetzt auch noch nicht, welchen Endpreis der Hersteller in 12 Monaten verlangt. Die geben die Differenz halt weiter. Keine Ahnung, auf wen man in der Reihe wirklich sauer sein muss ... auch die Herstellr müssen zuvor einkaufen (wo auch immer).

Den Grund der Klausel in den AGBs zum Bargeld kann ich nur raten (und finde die auch blöd) - das kann mit den Vorschriften zum Geldwäschegesetz zusammenhängen. Es soll Leute geben, die tragen gefüllte Koffer mit sich ...

Nicht nur im Bau und Pizzarias sondern auch im Autohandel (Import) kann man prima Geld waschen ...

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