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Rabatt Neuwagen über Kurzzeitzulassung

Themenstarteram 13. September 2019 um 8:27

Hallo, nochmal eine grundsätzliche Abwägung:

Lohnt sich eine hoher Rabatt auf ein ganz aktuelles Neufahrzeug über eine Kurzzeitzulassung: also z.B:

rund 27% auf den Listenpreis plus Sonderaustattung bei VW/Audi Konzern

oder gibt es da Fallstricke die man beachten muß...?

(Dieselfahrzeug mit entsprechend neuester Schadstoffnorm, aber den Berichten von gestern zu neuer Schummelsoftware)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 3. August 2020 um 14:02:45 Uhr:

Ich hab nicht geschrieben, dass mit dem Kurzzeitzulassung-Auto gefahren wurde. (Wobei Händler angeblich schadfrei Tachos bis 3x zurück stellen dürfen!)

Zur Argumentation "Händler bestellt jetzt, Auto kommt in 6 Wochen, dann Kurzzeitzulassung" meine Interpretation:

Händler bestellt jetzt ein Auto aus dem Lagerbestand, dass dort seit 12 Monaten unverkäuflich schlummerte. Dann Zulassung auf den Händler.

Die schicken Rabatte verlangen die Zulassung auf den Händler für ca 6 Monate.

Es bleibt dabei - am Tag der Überschreibung auf den Käufer kann das gute Stück durchaus mittlerweile 18 Monate alt sein. Bei Garantie von 24 Monaten zu beachten.

Ich sag nicht, dass ein früheres Modell zwingend qualitativ schlecht ist. Relevant aber wird das, will man irgendwann das Auto wieder verkaufen.

Ich hinterfrage aber vorrangig, was mir der clever zuvor suggerrierte tolle Rabatt tatsächlich bringt. Nämlich - nichts. Weil am Tag der Umschreibung auf den Käufer bereits altes Auto.

Die tollen aktuellen Rabatte haben nur dann einen Sinn, bekommt man kein altes Lagerauto. Die Lager aber sollen aktuell geräumt werden. Alte Bestände für teuer Geld.

Die Garantie beginnt immer erst mit der Erstzulassung und nicht mit der Produktion.

Meine Lebensgefährtin hatte im März einen Hyundai Kona Premium mit Allrad und volle Hütte als Tageszulassung gekauft.

Der Wagen war wohl 2018 produziert und war im Dezember 2019 für 3 Tage zugelassen, keine km.

Also fehlen von 5 Jahren Garantie gerade mal 3 Monate. Der Wagen war 2.000 € günstiger als der bestrabattierte Neuwagen im Net. Zudem wäre bei einer Neuwagenbestellung wegen Corona nicht sicher gewesen, wann der Wagen überhaupt kommt. Beim Händler vor Ort hätte selbst der Vorführer mit weniger Sonderausstattung mehr gekostet.

Im Modellzyklus gab es keine Änderungen, also wieso sollte man den Preisvorteil nicht mitnehmen?

Ob der Wagen zuvor irgendwo ein Jahr gestanden ist, war meiner Lebensgefährtin bei dem Preisvorteil egal. Das bisschen Flugrost von den Bremsscheiben war nach einer Woche weg ;)

XF-Coupe

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Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 3. August 2020 um 16:11:09 Uhr:

 

https://docplayer.org/...fer-autohaus-geschaeftsfuehrer-packt-aus.html

Ist das tatsächlich Dein Ernst? Nimmst Du diese Click Bait Story ernst?

Das ist Dummgeschwafel, wie es auch Aktienanalysten machen, die "Perspektiven" in einer Anlage X sehen!

Ich habe mir tatsächlich mal die "Tipps" angeschaut - da ist ein Kochbuch in einer Sprache, die ich nicht beherrsche, informativer.

"Geschäftsführer packt aus" - Bild hat beim Öffnen zugesehen :)

Beschäftige mich aktuell auch mit dem Thema Kurzzeitzulassung.

Schwanke zwischen dem Seat Leon und dem VW Golf.

Ich habe einigen Fragen und vielleicht kann diese jemand aus eigenen Erfahrungen raus beantworten.

1. Bei VW muss das Auto 6 Monate auf den Händler laufen, Nutzung ab 1. Tag durch Käufer. Wie verhält es sich hier bei Garantiefällen etc. ? Im Fahrzeugbrief und Schein steht ja dann ein anderer Eigentümer. Und wie läuft es mit der Versicherung ?

2. Wie läuft die eigentliche Ummeldung auf den Käufer ab ? Kann diese durch Besitz des Fahrzeugscheins rein theoretisch nicht jederzeit auf den Käufer erfolgen oder muss das vom Verkäufer freigegeben werden ?

3. Beim Seat ist es scheinbar so, dass das Auto 1 Monat auf den Händler zugelassen wird und erst dann übergeben wird. Hat jemand Erfahrung hiermit ?

4. Letzte Frage: Bekommt man eine ganz normale Rechnung vom Autohaus oder kauft man formal das Auto als Gebrauchtwagen von einem Gewerbetrieb der Firma, welcher dann eine Rechnung ausstellt ?

Vielen Dank schon vorab.

Ich kann nur zu 4. etwas sagen: Eine Kurzzulassung ist ein Gebrauchtwagen, das steht auch so im Kaufvertrag. Ich habe das Geschäft immer mit dem Autohaus abgeschlossen und von dort eine Rechnung erhalten.

Zitat:

@SoulSurvivor78 schrieb am 9. Oktober 2020 um 20:28:00 Uhr:

Ich kann nur zu 4. etwas sagen: Eine Kurzzulassung ist ein Gebrauchtwagen, das steht auch so im Kaufvertrag. Ich habe das Geschäft immer mit dem Autohaus abgeschlossen und von dort eine Rechnung erhalten.

Hast dir das Autohaus direkt das angeboten oder bist du auch über ein Onlinevermittler?

Zitat:

Hast dir das Autohaus direkt das angeboten oder bist du auch über ein Onlinevermittler?

Alles ganz klassisch beim Händler vor Ort. Lies' mal meine anderen Posts in diesem Thread, da steht eigentlich alles ;) Meine beiden als Kurzzulassung gekauften Autos waren ab Übergabe auf mich zugelassen.

 

 

Kurzzeitzulassungen sind nicht fertog konfiguriert, sondern werden genau so bestellt wie die anderen Fahrzeuge auch.

Im Gegensatz zu einer Tageszulassung erfolgt die Zulassung jedich für 6 Monate z.B. auf Autohaus, Hersteller oder eine andere Firma.

Hatte ich in 2012 mit einem Mazda MX-5, war auf irgendeinen Fleet Service in Unna angemeldet, das Fahrzeug konnte ich sofort fahren..

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 10. Oktober 2020 um 23:07:45 Uhr:

Kurzzeitzulassungen sind nicht fertog konfiguriert, sondern werden genau so bestellt wie die anderen Fahrzeuge auch.

Im Gegensatz zu einer Tageszulassung erfolgt die Zulassung jedich für 6 Monate z.B. auf Autohaus, Hersteller oder eine andere Firma.

Hatte ich in 2012 mit einem Mazda MX-5, war auf irgendeinen Fleet Service in Unna angemeldet, das Fahrzeug konnte ich sofort fahren..

Und warst du zufrieden? Wer hat die Rechnung ausgestellt? Und wie lief es mit Versicherung und ummelden?

Zufrieden ja, hat am Fahrzeug nichts geändert.

Rechnung hat glaube ich das Autohaus ausgestellt.. bin mir nicht mehr sicher.

Versichern musste man selbst mit abweichendem Halter, Ummeldung war kein Problem, man hat auch direkt ab Übergabe alle Papiere des Fahrzeugs erhalten.

Zitat:

@EStreet93 schrieb am 9. Oktober 2020 um 18:13:59 Uhr:

Beschäftige mich aktuell auch mit dem Thema Kurzzeitzulassung.

Schwanke zwischen dem Seat Leon und dem VW Golf.

Ich habe einigen Fragen und vielleicht kann diese jemand aus eigenen Erfahrungen raus beantworten.

1. Bei VW muss das Auto 6 Monate auf den Händler laufen, Nutzung ab 1. Tag durch Käufer. Wie verhält es sich hier bei Garantiefällen etc. ? Im Fahrzeugbrief und Schein steht ja dann ein anderer Eigentümer. Und wie läuft es mit der Versicherung ?

2. Wie läuft die eigentliche Ummeldung auf den Käufer ab ? Kann diese durch Besitz des Fahrzeugscheins rein theoretisch nicht jederzeit auf den Käufer erfolgen oder muss das vom Verkäufer freigegeben werden ?

3. Beim Seat ist es scheinbar so, dass das Auto 1 Monat auf den Händler zugelassen wird und erst dann übergeben wird. Hat jemand Erfahrung hiermit ?

4. Letzte Frage: Bekommt man eine ganz normale Rechnung vom Autohaus oder kauft man formal das Auto als Gebrauchtwagen von einem Gewerbetrieb der Firma, welcher dann eine Rechnung ausstellt ?

Vielen Dank schon vorab.

Zu 1. In den Papieren stehen immer noch keine Eigentümer, sondern Halter. Über den Kaufvertrag werrden dir bestimmt die Ansprüche des Halters gegen den Garantie-Geber abgetreten, so dass du normal reklamieren kannst im Fall des Falles.

zu 2. Nein, zum Ummelden bedarf es beider Teile der Zulassungsbescheinigung. Die ZB II liegt aber beim Händler oder bei der Bank oder beim Halter, sicher aber nicht bei dir.

zu 4. Wie? Was?

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 12. Oktober 2020 um 18:17:29 Uhr:

Zitat:

@EStreet93 schrieb am 9. Oktober 2020 um 18:13:59 Uhr:

Beschäftige mich aktuell auch mit dem Thema Kurzzeitzulassung.

Schwanke zwischen dem Seat Leon und dem VW Golf.

Ich habe einigen Fragen und vielleicht kann diese jemand aus eigenen Erfahrungen raus beantworten.

1. Bei VW muss das Auto 6 Monate auf den Händler laufen, Nutzung ab 1. Tag durch Käufer. Wie verhält es sich hier bei Garantiefällen etc. ? Im Fahrzeugbrief und Schein steht ja dann ein anderer Eigentümer. Und wie läuft es mit der Versicherung ?

2. Wie läuft die eigentliche Ummeldung auf den Käufer ab ? Kann diese durch Besitz des Fahrzeugscheins rein theoretisch nicht jederzeit auf den Käufer erfolgen oder muss das vom Verkäufer freigegeben werden ?

3. Beim Seat ist es scheinbar so, dass das Auto 1 Monat auf den Händler zugelassen wird und erst dann übergeben wird. Hat jemand Erfahrung hiermit ?

4. Letzte Frage: Bekommt man eine ganz normale Rechnung vom Autohaus oder kauft man formal das Auto als Gebrauchtwagen von einem Gewerbetrieb der Firma, welcher dann eine Rechnung ausstellt ?

Vielen Dank schon vorab.

Zu 1. In den Papieren stehen immer noch keine Eigentümer, sondern Halter. Über den Kaufvertrag werrden dir bestimmt die Ansprüche des Halters gegen den Garantie-Geber abgetreten, so dass du normal reklamieren kannst im Fall des Falles.

zu 2. Nein, zum Ummelden bedarf es beider Teile der Zulassungsbescheinigung. Die ZB II liegt aber beim Händler oder bei der Bank oder beim Halter, sicher aber nicht bei dir.

zu 4. Wie? Was?

2. Stimmt scheinbar nicht da manche die als Kurzzeitzulassung gekauft haben hier sagen, Sie hätten alle Papiere sofort erhalten.

2. stimmt in diesem Fall schon, da weiter oben ausgeführt wurde, dass das Auto während der ersten 6 Monate auf den verkaufenden Betrieb zugelassen wird. Wenn der Betrieb während der Zeit auch Eigentümer ist und der Käufer bis dahin nur Nutzer, wäre es wohl klar, dass ZB II beim Betrieb liegt und nicht beim Käufer. Irgendwie wird da ganz sicher der naheliegende Missbrauch ausgeschlossen werden, so dass die vorzeitige Ummeldung nicht möglich ist oder- falls doch - anderweitig sanktioniert wird.

Soweit ich das überblicke ist das in allen Fällen so: Käufer ist Eigentümer und erhält auch direkt alle Papiere

So wurde mir das jetzt auch vom meinauto.de Verkäufer erklärt.

Auto wird auf Drittfirma zugelassen, Rechnung kommt inklusiver aller Papiere von einer Leasinggesellschaft. Sollte man das Auto dank Eigentum der Papiere vor Ablauf der 6 Monate ummelden wird eine Vertragsstrafe in Höhe des Rabattes fällig.

Insgesamt also eigentlich akzeptable Umstände. Aber eine Rechnung vom Seathändler und laufen auf den eigenen Namen wär schon irgendwie angenehmer.

Dann musst Du halt teurer kaufen

Bin grad auch auf diese Angebote gestoßen ( apl.de ).

Geht um den Seat Leon ST als Diesel.

Dort steht immer Abholung in Sachsen. Das bedeutet das läuft mit diesen Rabatten nur über diesen Händler oder geht auch eine werksabholung?

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