R8 on the road
Hin und wieder kommt es ja vor, dass man unterwegs einen R8 sieht und sich fragt, ob der Fahrer wohl auch hier im Forum unterwegs ist. Damit man das in Erfahrung bringen kann, soll dieser thread dazu beitragen. Allerdings sollte nicht das ganze Nummernschild geposted werden.
Dann mach ich mal den Anfang:
Heute 15:45 Uhr A8 Karlsruhe Richtung München höhe Rasthof Pforzheim, schwarzer R8 V10 Spyder
***, hatte es sehr eilig
Jemand von hier?
VG
!Frecher_Keks
*** Kennzeichen durch MartinSHL unkenntlich gemacht
Beste Antwort im Thema
VERÖFFENTLICHT hört sich ja an wie ein Suchauftrag in der Bildzeitung!
Gibt es ein Gesetz was das verbietet?
Kann ich rechtlich dagegen vorgehen wenn hier jemand fragt:
Ist hier ein Grüner Audi R8 mit den Kennzeichen UN-XL-5000 vertreten/angemeldet?
Son Pupskram!
Hier die Welle machen, und bei Facebook posten wenn man kacken geht (evtl. sogar mit Bild)
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199 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Maik1234567
Hier die Welle machen, und bei Facebook posten wenn man kacken geht (evtl. sogar mit Bild)
Ach du warst das

Grundsätzlich verletzt die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, da der einzelne keine absolute, uneingeschränkte Herrschaft über "seine" Daten hat.
Dies begründet sich einem neuerlichen urteil des Landgerichts Kassel ( im Anschluss angefügt) auf den Umstand, dass er seine Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltet, in der auch personenbezogene Informationen einen Teil der sozialen Realität darstellen, der nicht ausschließlich dem Betroffenen allein zugeordnet werden kann
Im Übrigen muss auch berücksichtigt werden, dass eine Zuordnung des Halters zum KFZ anhand des Kennzeichens nur der Polizei und den Straßenverkehrsbehörden möglich ist.
Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
Zusammenfassend bleibt also festzuhalten, dass Sie gemäß der aktuellen Rechtsprechung wohl keinerlei Ansprüche auf Löschung bzw. Unterlassen haben
Sonst noch Fragen?
Zitat:
Original geschrieben von Maik1234567
Sonst noch Fragen?
Wann du das nächstemal aufs Klo gehst und wie du bei fb heißt.



Such bei fb nach dem "kleinen Arschloch" und Du bekommst Deine Infos.
Zitat:
Original geschrieben von Maik1234567
Such bei fb nach dem "kleinen Arschloch" und Du bekommst Deine Infos.
Im übrigen sinds noch 8 Tage.
Was ist in 8 Tagen?
Was ist in 8 Tagen?Zitat:
Original geschrieben von Maik1234567
Was ist in 8 Tagen?
Zitat:
Original geschrieben von R8Michael
Zitat:
Original geschrieben von Maik1234567
Was ist in 8 Tagen?
Was ist in 8 Tagen?
Unwichtig..obwohl...ich konnte mal runter kommen.
UNWICHTIG?!?
Du komm mir mal runter..
Mach ich.
Hab ja wieder Bock zu fahren!
Zitat:
Original geschrieben von Maik1234567
Im Übrigen muss auch berücksichtigt werden, dass eine Zuordnung des Halters zum KFZ anhand des Kennzeichens nur der Polizei und den Straßenverkehrsbehörden möglich ist.
Sonst noch Fragen?
....ab und zu sogar nicht mal das



Das mit dem kacken würde mich aber auch mal interessieren

Zitat:
Original geschrieben von brave dave
Zitat:
Original geschrieben von Maik1234567
Im Übrigen muss auch berücksichtigt werden, dass eine Zuordnung des Halters zum KFZ anhand des Kennzeichens nur der Polizei und den Straßenverkehrsbehörden möglich ist.
Sonst noch Fragen?
....ab und zu sogar nicht mal das
So'n Kennzeichen hatte ich auch mal, als ich in ein anderen Branche tätig war.

Andreas
Zitat:
Original geschrieben von Twinni
Zitat:
Original geschrieben von brave dave
....ab und zu sogar nicht mal das![]()
So'n Kennzeichen hatte ich auch mal, als ich in ein anderen Branche tätig war.![]()
Andreas
...ich hab's mir schon gedacht

So, ich geh kacken. Wer will ein Bild?
Mist, daneben.
KAKA