R32 Blinkerumbau Set erlaubt!
Hi @ All,
hab mir vor ein paar Wochen einen R32 Frontblinkerumbausatz gekauft und verbaut. (Total Hammer Optik)
Hab schon mal einen Beitrag abgegeben. Es ging darum das es nicht genau fest stand ob dieser Umbausatz erlaubt ist oder nicht. Jetzt war ich beim Tüv und der sagt es ist erlaubt da die Blinker über ein E-Prüfzeichen verfügen.
32 Antworten
Die Rennleitung kann das Auto sogar auf der Stelle stilllegen, wenn sie will...
Ja aber das ist eben auch nich so dramatisch, dann muss man halt zusehen das man das Zeug ausbaut und gut...
Nen Unfall mit Langzeitschäden bei einem Unfallopfer und keine BE fürs Auto, wird einen finanziell fürs Leben ruinieren...
Nur is das mal net so schnell vor ort ausgebaut 😉
WENN der Tüv sein OK in schriftlicher Form sprich Gutachten/Eintragung gibt, ist das meiner Meinung nach aber was anderes. Dann trägt der Tüv bzw. der Prüfer die Schuld daran, wenn etwas an dem Fahrzeug nicht verkehrsgerecht ist und er es trotzdem eingetragen hat. Sprich der Prüfer bzw. der Tüv ist in dem Fall haftbar, weil ich als normaler Mensch davon ausgehen muss, dass die Eintragung mit allen Rechtsvorschriften übereinstimmt... tut sie das nicht, ist der Tüv meiner Meinung nach Schuld und trägt dafür auch die Verantwortung...
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So eine TÜV eintragung ist schneller wieder Rückgängig gemacht, wie man denkt!
Auch wenn der TÜV was fälschlich einträgt, ist das noch lange kein Freibrief! Vorallem hats der Threadersteller auch gewusst, das er es nicht so haben darf, dann siehts wieder anderst aus, wenn ihm das nachgewiesen werden kann...
@oink
Stimmt nicht ganz, finanziell ruiniert ist er dann auf 7 Jahre, danach zahlt u.U. der Staat. Ist aber auch schon schlimm genug...
Vorallem is die Frage, ob die Prüfer die gesagt haben, es wäre ok, dies auch eintragen würden 😉 Wenns dann um eine eintragung geht sehen die das evtl wieder ganz anderst, weil sie mit ihrem Namen dafür gerade stehn müssen...
moin,
wollte mal anmerken das die lieben "grünen" auch net so die schlausten sind...mir hat neulich die Hamburger Hafenpolizei bei ner Kontrolle im Freihafen doch tatsächlich erzählen wollen, meine roten Bremssättel seien verboten und sie würden mein Auto stilllegen lassen...?
ich konnte mir ein grinsen net verkneifen, gab ihm meine daten und meinte dreist er solle dann mal die richtige Polizei vorbeischicken wenn er den § gefunden hat, wo drin steht, dass lackieren der bremssätteln verboten ist. (ich warte bis heute 😁)
ansonsten hat thommen vollkommen recht...jede noch so kleine veränderung an scheinwerfern führt zur erlöschung der BE! aber 10000€ für ein Lichtgutachten? d.h. jeder Inpro Frontscheinwerfer ist für 10000€ abgenommen wurden? wäre ja hammer...bzw gilt das dann auch für Heckleuchten...???
aber mich schockiert nix mehr seit dem ich weiß das ein Patent nur für deutschland und Polen 300000€ pro jahr kosten kann...
mfg
@wing2579
Zu dem Lichttechnischen Gutachten, da sollte man bedenken, dass dies einmal erstellt wird und für die Gesammten Scheinwerfer der Serie gilt! Sprich zu jedem Modell wird immer ein Lichttechnisches Gutachten erstellt! Und wenn man dann jetzt als Beispiel 10.000 Scheinwerfer verkauft, hat das Gutachten umgerechnet 1€ für jeden Scheinwerer gekostet, denn dies wird einmal stellvertretend erstellt...
ja is mir ja auch klar, nur wie macht das inpro, wenn du nur 500stück verkaufst bzw sind wir großzügig und sagen 1000, dann sind das pro Stück 10€!
ich befasse mich grade mit patentrecht und von daher schmeißt mich nix mehr aussen socken!
wie gesagt es gibt chemie Patente (maximal Laufzeit 3Jahre) die nur für Polen und Deutschland gelten und 300000€ pro jahr kosten! wenn du aber nen Centartikel dadurch schütz z.b. Tesa Powerstrip, weiß du warum die so teuer sind und wieviel man davon absetzen muss....
und das härteste is ja, stell ein chemie konzern in frankreich dein produkt her, ist das legal, weil dein patent dort greift....
naja wie gesagt solche zahlen schocken mich zwar net mehr, aber krass sind sie trozdem
n8
ist es dann auch nicht erlaubt, wenn man sich Scheinwerfer ohne NSW kauft und diese nachträglich aus seinen alten einbaut? Ist in Prinzip dasselbe, oder nicht?
Zitat:
Original geschrieben von cocafelx
ist es dann auch nicht erlaubt, wenn man sich Scheinwerfer ohne NSW kauft und diese nachträglich aus seinen alten einbaut? Ist in Prinzip dasselbe, oder nicht?
Richtig, darf man auch nicht machen...
Mann darf es nicht nur wer fragt den wirklich danach ? Hab auch die Nebellampen in meine Scheinwerfer eingebaut *g*
Zitat:
Original geschrieben von Pacific03
wer fragt den wirklich danach ?
Jeh nach Situation wie schon hier im Thread geschildert!
Wenn ich nen Unfall hätte, würde ich auch immer sagen, schauen sie sich mal die Beleuchtungsanlage an, da hat mich was geblendet, rein vorsorglich. Denn evtl kann man so von einer Schuld auf eine Teilschuld zurückgestuft werden...
Mensch thommen, so offensiv hätte ich dich aber nicht eingestuft 😉
Mach aber schon Sinn, wer da rumbastelt und gesetzlich gesehen den kürzeren gezogen hat, sollte im Schadensfall nicht unnötig geschont werden.