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R230 gekauft- Auto als geklaut herausgestellt und nun ist Auto weg!

Mercedes SL R230

Moin. Kann mir vielleicht einer verraten zu welche Art Anwalt man gehen muss in solch einem

Fall?

Mir wurde ein Fahrzeug verkauft und am Tag der Abholung als geklaut gemeldet. Verkäuferin versteckt sich vor mir.

Auto wurde beschlagnahmt und Geld ist natürlich weg.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von xk66

Ja habe ich. Aber was genau da passiert ist kann ich ehrlich gesagt nicht sagen. Ich weiß es nicht und komme momentan nicht an Infos. Ich weiß nur. Auto weg und Geld ist auch bei der Abholung schon weg gewesen

Sorry, aber selten so wirres Zeug gelesen! Du willst hier quasi-professionelle Hilfe haben und bist noch nicht mal in der Lage den Sachverhalt einigermaßen verständlich zu schildern. So wird das nix. Das einzige, das ich Dir garantiere ist ein Thread mehr, der zum Zulabern einlädt.

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Der verarscht euch doch , und ihr antwortet auch noch drauf . . .

am 10. August 2014 um 6:26

... ich könnte wetten, er hat das Geld vor dem Haus der Frau übergeben und geglaubt, hinter dem Haus steht dann das Auto.... und bis er wieder vorne war, war die Frau samt Geld weg und kein Auto da....

Das ist in meinen Augen eindeutig ein Fake! Sommerloch und Ferienzeit!

Ich wollte keine professionellen Ratschläge. Ging mehr so in die Richtung welcher fachanwalt für sowas kontaktiert werden sollte weil ich mich absichern möchte auf dem rechtlichen weg. Ich habe euch die Details ja noch gar nicht genannt. Der Wagen war halt sehr günstig und uns wurde vorgeworfen, dass wir ihn mit Erpressung bzw Druck machen erschlichen haben zu dem Preis. Der Mann von dem wir sprechen ist Tod, aber ob ihr der Wagen nun wirklich gehörte weiß ich noch gar nicht ! Eingetragen war der Mann in der Tat.

Zitat:

Original geschrieben von Fefferl

... ich könnte wetten, er hat das Geld vor dem Haus der Frau übergeben und geglaubt, hinter dem Haus steht dann das Auto.... und bis er wieder vorne war, war die Frau samt Geld weg und kein Auto da....

Das ist in meinen Augen eindeutig ein Fake! Sommerloch und Ferienzeit!

Ich und verarschen? Junge komm mal runter von deinem

Hohen Ross . Ich habe in meinem Leben noch nicht alles erlebt. Und habe nicht damit gerechnet dass mich ne 70 Jahre alte Frau so übern Tisch zieht ! Das Auto stand schon bei mir und wurde DANACH von der Polizei beschlagnahmt. Ich habe mich in diesem forum nicht erst gestern angemeldet.

Für die meisten hier klingt das immer so einfach. Vertrag und fertig. In Deutschland ist das aber nicht so. Wenn du privat was kaufst oder verkaufst. Hast du nicht immer von alles Ahnung. Und kannst mal im

Eifer ne Menge falsch machen. Wie zb. Dass der Verkäufer nicht immer der Besitzer ist. An sowas denkt man doch heutzutage überhaupt nicht, wenn jemand einem ein Auto verkauft und der jenige nicht im Brief steht.

 

ACH JA: jetzt beruhigen wir uns alle wieder. Alles halb so wild. Ich wollte hier keine Grundsatzdiskussion starten. Dumm gelaufen für mich wenn ich an Ende ohne Geld da stehe. Habe mich etwas verlocken lassen. Aber genau deshalb frage ich ja ob es für sowas ein Spezialgebiet gibt. Ist ja wohl Betrug. Wenn ich ein Auto zahle. Mitnehme und dann wird es in der selben Nacht von jemanden( ich weiß noch nicht wer ) als gestohlen gemeldet.

Auto stand in Garage von einem Haus. Wo uns die Dame zweimal mitgenommen hat. Einmal zum besichtigen und einmal zum abholen.

Aber wie gesagt. Wir beruhigen uns. Das war kein Ferienspass. Wollte einfach nur eine Meinung haben welcher Anwalt für sowas in frage kommt.

Keine verkehrsrechtanwältin macht sowas nicht.

Wie gesagt, geh zum Anwalt. Sicher, jeder macht mal was falsch im Leben. Ich auch schon mehrfach beim Autokauf: Lehrgeld. Aber ein paar Grundsätze sollte man auch bei Kauf von privat beachten: schriftlicher Kaufvertrag.

Wenn ich es richtig verstehe, hast Du den Wagen bar bezahlt und dann mitgenommen. Anschließend wurde der Wagen als gestohlen gemeldet und die Polizei hat ihn mitgenommen. Nun hast Du bemerkt, dass ein verstorbene Herr als letzter Halter eingetragen ist. Fraglich ist natürlich, ob die Dame, die Dir den Wagen verkauft hat, wirksam Eigentum am Fahrzeug hatte (kann sein, auch wenn sie nicht im Brief steht). Letztendlich wirst Du den Wagen wohl nicht bekommen. Aber Dein Geld solltest Du zurückbekommen - wenn sie nicht Pleite ist. Also, zum Anwalt und Dich beraten lassen. Jeder Anwalt sollte dies können, ist einfaches Vertragsrecht (die Umstände sind vielleicht schon etwas besonderes).

Mit dem Vorwurf des Betruges wäre ich vorsichtig. Diesen Vorwurf musst Du zweifelsfrei beweisen, was schwierig bis unmöglich sein wird. Also einfach auf Rückgabe des Geldes bestehen und im Zweifel klagen. Ein Anwalt weiß mehr...

Ja, genau so schaut es nämlich aus !

Die Frau scheint zudem auch noch pleite zu sein. Die Kohle hat sie schon drei mal auf den Kopf gehauen .

Zitat:

Original geschrieben von autosammler24

 

es gibt den "gutgläubigen erwerb".

Bist Du Schweizer?

In diesem Punkt (es gibt natürlich noch weitere Unterschiede) unterscheidet sich das Schweizer Recht nämlich völlig vom Deutschen Recht.

 

Bei der ganzen Sache interessiert mich übrigens noch, wurde auch der Brief beim Kauf übergeben?

Denn Brief, Schlüssel sowie das Fahrzeug im Tausch gegen Geld sind zumindest für mich als Laien normalerweise sichere Anzeichen dafür, daß der Kauf erfolgreich war.

 

lg Rüdiger:-)

am 10. August 2014 um 13:29

Zitat:

Original geschrieben von xk66

Ja, genau so schaut es nämlich aus !

Die Frau scheint zudem auch noch pleite zu sein. Die Kohle hat sie schon drei mal auf den Kopf gehauen .

Das war dann wohl nicht viel, wo soll die das denn in ein paar Tagen gelassen haben ?

 

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8

Bei der ganzen Sache interessiert mich übrigens noch, wurde auch der Brief beim Kauf übergeben?

Denn Brief, Schlüssel sowie das Fahrzeug im Tausch gegen Geld sind zumindest für mich als Laien normalerweise sichere Anzeichen dafür, daß der Kauf erfolgreich war.

Das ist genau das Problem. Nach einem Diebstahl kann kein Käufer wirksam Eigentum an der Sache erwerben. Auch wenn alles danach aussieht.

Wirklich verhindern/ausschließen kann ein pot. Käufer den Kauf eines gestohlenen Wagens nicht. So könnte ein Ehepartner (aus was für Gründen auch immer :) ) den Brief nehmen und sich eintragen lassen (keine Zulassungsstelle fragt nach einem Kaufvertrag) und anschließend den Wagen anbieten. Wenn dies schnell geht und der andere Ehepartner dies nicht merkt, wird kein pot. Käufer herausfinden können, dass der auftretende Verkäufer gar nicht rechtmäßiger Eigentümer ist.

Zitat:

Original geschrieben von driver191

Das war dann wohl nicht viel, wo soll die das denn in ein paar Tagen gelassen haben ?

Spielcasino :)

Richtig. Ich habe bisschen mitbekommen dass die alte wohl Spielsuchtig ist. Ich hatte ihr schon Angeboten, dass sie mir einfach was anderes ihrer Habseligkeiten überlässt. Aber das fand sie nicht so toll. Da ich mich nicht strafbar machen möchte und nicht Grade der unscheinheiligste bin wenn ich da vor der Tür rumlunger......

Ich bin mir sicher ich würde in jeder Situation den kürzeren ziehen. Ich würde im Zweifel der alten Frau mehr Glauben schenken als einem Typen mit schwarzen Haaren der vor ihrer Tür auf sie wartet

Richtig. Ich habe bisschen mitbekommen dass die alte wohl Spielsuchtig ist. Ich hatte ihr schon Angeboten, dass sie mir einfach was anderes ihrer Habseligkeiten überlässt. Aber das fand sie nicht so toll. Da ich mich nicht strafbar machen möchte und nicht Grade der unscheinheiligste bin wenn ich da vor der Tür rumlunger......

Ich bin mir sicher ich würde in jeder Situation den kürzeren ziehen. Ich würde im Zweifel der alten Frau mehr Glauben schenken als einem Typen mit schwarzen Haaren der vor ihrer Tür auf sie wartet.

 

Übrigens : Gutgläubigkeit hikft hier zwar. Aber nicht um das Auto danach rechtmäßig zu bekommen. Wenn das Auto jemand anderen rechtmäßig gehört. Dann zählt das dafür nicht. Es hilft aber weiter um sein Geld zu bekommen. Glücklicherweise habe ich das wenigstens noch vorgenommen. Und einen Vertrag aufgesetzt in dem der Kaufpreis vermerkt war

am 10. August 2014 um 14:15

Wenn die Dame offiziel Pleite ist dann bekommst Du garnix und mit 70 Jahren dürfte die auch keine weiteren Einnahmen mehr haben, es sei denn aus weiterem Autohandel .:)

Der verarscht euch immer noch und ihr antwortet immer noch drauf ...............

Zitat:

Original geschrieben von Gewe66

Der verarscht euch immer noch und ihr antwortet immer noch drauf ...............

Kann man Nutzer ausblenden? Das nervt irgendwie. Nichts konstruktives beizutragen. Willst du Bilder sehen? Ich habe sogar alles dokumentiert für mich selber :-) von Abholung und soweiter :-)

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