Qualitätssichernde Maßnahme erforderlich

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

als ich heute beim VW-Händler einen Termin zum Räderwechsel vereinbart habe, wurde mir gesagt ich solle 30 Minuten mehr Zeit einplanen, da eine "qualitätssichernde Maßnahme" an meinem Wagen durchgeführt werden müsse.
Beim Suchen auf der VW-Homepage habe ich unter "Abfrage Rückrufaktionen" folgendes gefunden:

Datum: 02.04.14
ID: 45D4
Beschreibung: S-Servicemaßnahme Golf

Kann mir jemand sagen, was das ist?
Weder beim Autohaus, noch bei der VW-Hotline wollte bzw. konnte man mir Details nennen.

Beste Antwort im Thema

http://www.motor-talk.de/.../...maengel-und-probleme-t4444899.html?...

Eigentlich hübsch:
Der Hersteller verkauft mir etwas, was damit in meinen Besitz und mein Eigentum übergeht.
Dann möchte er etwas an meinem Eigentum verändert, hält es aber für nicht notwendig, den Besitzer darüber zu informieren, was er verändern möchte.

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Zitat:

Original geschrieben von aLpi82


Mein Auto existiert laut VW nicht

Fahrgestellnr. nicht gefunden 🙂

😕

Also bei mir steht dort:

"Sehr geehrter Volkswagen-Kunde,
das Fahrzeug mit der von Ihnen eingetragenen Fahrgestellnummer ist von keiner Aktion betroffen oder die Fahrgestellnummer ist uns nicht bekannt."

Deiner ist einfach zu neu.

Was mich auch sehr verwundert ist, dass auf der Abfrageseite ausschließlich die Rede von Rückrufaktionen - nicht aber Serviceaktionen - ist. Würde eine offizielle Rückrufaktion - also mit Gefährdung der Betriebssicherheit - vorliegen, wäre VW doch vom KBA beauflagt, alle betroffenen Halter schriftlich zu informieren. Ich hatte es bei vorherigen VWs/Audis auch schon oft, dass die Abfrageseite (http://www.volkswagen.de/.../abfrage_rueckrufaktionen.html) nichts anzeigt, aber ich beim Werkstattbesuch darauf hingewiesen wurde "Ach, da ist ja noch eine Serviceaktion offen." ...

War Heute bei meinem Händler und habe ihm Mal den Ausdruck von VW-Deutschland unter die Nase gehalten . Er schaute verwundert , dann in seinen Computer ... und Ja! Da gibt es eine " Qualitätsverbessernde Maßnahme " . Habe für 23.4. einen Termin für 2-3 Std. Softwareupdate bekommen ( + gratis Leihwagen ) . Auf meine Frage , ob ich vom Autohaus verständigt geworden währe , wurde das verneint , da es keine sicherheitsrelevante Maßnahme ist , sondern nur ein ... sagen wir Mal " Komfort - Update " . Es währe sonst beim nächsten Serviceaufenthalt gemacht worden .
Bei meinem wird laut Compi folgendes gemacht ( alles über Software ) :
Lösungsverhalten EPB
Umprogrammierung VAQ
Motorsteuergerät Update

Gruß Kurt

Zitat:

Original geschrieben von JensBrown



Zitat:

Original geschrieben von ErichMaier


Ob das auch für den 1.4er ACT gilt? Wahrscheinlich gerade der ...
ja, zwei Maßnahmen werden beim 1.4er ACT durchgeführt:
Umprogrammierung Elektronische Parkbremse (EPB)
Umprogrammierung Motorsteuergerät 1.2l / 1.4l TSI

Also mein ACT hat nur die EPB Software bekommen, keine neue Software des Motorsteuergeräts. Diese wurde jedoch schon mal vor dieser Service Aktion aktualisiert (06/2013) wegen einem potenziellen EPC Fehler (den ich auch genau einmal zuvor hatte...)

Zitat:

Original geschrieben von ugod


Kann nur warnen vor dem Update. Hab meinen heute in die Werkstatt gegeben und nun ist die Elektronik Schrott. Laut Meister hat es den Front Assist zerrissenen (weiß nicht was der bei nem epg update zu suchen hat). Laut dem Meister hat es heute mehrere Autos zerrissen, da die Server in WOB überlastet waren. Naja, gab es jetzt einen kostenlosen Leihwagen auf unbestimmte Zeit.

Bin ja auch grundsätzlich "misstrauisch" nach solchen Softwareupdates. Es scheint aber auch positive Fälle zu geben. Habe nach dem Update auch mal die anderen Assistenten getestet, besonders ACC. Läuft noch alles wie gehabt. Und wenn ACC geht wird ja wohl auch der FA noch da sein, der ist ja eher schlecht aktiv zu testen ;-)

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So, komme eben aus der Werkstatt, da ich eh einen Termin wegen dem Update Composition Media auf Software 0421 sowie ein paar anderer Kleinigkeiten (Xenons einstellen, Lichtdiffusorleiste im Türgriff Fahrerseite hat gefehlt (warum auch immer)).
Dabei wurde auch diese Servicemaßnahme durchgeführt.

Bei meinem 2.0 TDI musste keine Abdeckung entfernt werden (war wohl schon weg), also wurde nur die Codierung der Türsteuergeräte sowie das Softwareupdate der elektronische Parkbremse durchgeführt.
Zusammen mit dem Update des Composition Media und den anderen Sachen hat es zwei Stündchen gedauert.

Bemerkt habe ich bei der kurzen Heimfahrt keinen Unterschied im Verhalten der Parkbremse.

Hatte heute Vormittag einen Termin zum Räderwechsel. Bei der Fahrzeugannahme stellte der Kundendienstmeister fest, dass bei meinen GTI ein Update für Vorderachssperre und Parkbremse erforderlich ist. Nach ca. 75 Min. waren Rädertausch und Update erledigt. Einen Unterschied zu vor dem Update habe ich kaum festgestellt. Eventuell ist jetzt dieses kurze "Bremsenkleben" nach dem "Stopp/Start" weg - war aber sowieso nicht immer - werde es weiter beobachten.

Benutzen tue ich die Parkbremse eigentlich nie, da wir hier auf dem absoluten Flachland leben. Einige Male ist sie automatisch angesprungen - wohl weil ich das Auto mit eingelegter Fahrstufe verlassen wollte.

Zitat:

Original geschrieben von Stilles_Wasser86



Zitat:

Original geschrieben von Taubitz


http://www.motor-talk.de/.../...maengel-und-probleme-t4444899.html?...

Eigentlich hübsch:
Der Hersteller verkauft mir etwas, was damit in meinen Besitz und mein Eigentum übergeht.
Dann möchte er etwas an meinem Eigentum verändert, hält es aber für nicht notwendig, den Besitzer darüber zu informieren, was er verändern möchte.

Es zwingt dich ja keiner, die Aktion durchzuführen. Du kannst die Aktion verweigern und alles ist prima und niemand rührt dein Eigentum an 🙂
Ich für meinen Fall würde es aber lieber verbessern lassen. Aber anscheinend sehen manche das anders...

Dass dir dein Händler nicht sagen kann oder mag was da genau zu tun ist liegt daran, dass diese Aktion a) 5 Kriterien umfasst. Bei einem Fahrzeug kann nur eines zutreffen, bei dem nächsten wieder 4 oder 5. Bei mir ist z.B. Krit. 1 und 5 fällig. EPB Update und Kraftstoff Rücklauf Leitung.

b) ich habe mir heute die Aktion mal in ELSA angesehen und es steht drinnen, welche Aussage dem Kunden gegenüber getroffen werden soll und was man nicht sagen soll. Deswegen hat sich der hier erwähnte Händler nur nach Vorschrift verhalten, so wie er es gemacht hat.

Doch die Aktionen sind Pflicht! Man wird bei sehr ernste Qualitätsverbessernde Servicemaßnahmen, schriftlich vom Hersteller angeschrieben.

Bei einem Motorschaden wird kein Hersteller zahlen müssen in der Garantiezeit, gesetzlich betrachtet, wenn die vorhandene Aktion nicht gemacht wird!(z.B.Motor-Steuergerät-Software-update)😉

Zitat:

Original geschrieben von ugod


Kann nur warnen vor dem Update. Hab meinen heute in die Werkstatt gegeben und nun ist die Elektronik Schrott. Laut Meister hat es den Front Assist zerrissenen (weiß nicht was der bei nem epg update zu suchen hat). Laut dem Meister hat es heute mehrere Autos zerrissen, da die Server in WOB überlastet waren. Naja, gab es jetzt einen kostenlosen Leihwagen auf unbestimmte Zeit.

So, hab ihn schon wieder zurück. Update ist jetzt endlich drauf. Spontan ist mir kein riesen Unterschied aufgefallen, aber hab auch nicht so richtig drauf geachtet.

so heut auch nur die EPB umprogrammiert.
Jetzt funktioniert es wirklich sanfter und somit schneller? Mal weiter beobachten...

Zitat:

Original geschrieben von speziala


Doch die Aktionen sind Pflicht!

Das halte ich für ein Gerücht.

Zitat:

Original geschrieben von speziala


Man wird bei sehr ernste Qualitätsverbessernde Servicemaßnahmen, schriftlich vom Hersteller angeschrieben.

Schön für den Hersteller, aber der führt solche (teuren) Aktionen meist nur durch, weil er dadurch noch höhere Kosten vermeiden will, also in erster Linie aus eigenem Interesse. Grundsätzlich entscheidet jeder selbst was er mit seinem Eigentum machen möchte und was nicht.

Zitat:

Original geschrieben von speziala


Bei einem Motorschaden wird kein Hersteller zahlen müssen in der Garantiezeit, gesetzlich betrachtet, wenn die vorhandene Aktion nicht gemacht wird!(z.B.Motor-Steuergerät-Software-update)😉

Das ist eine schwierige Frage, wenn zwischen der versäumten Serviceaktion und dem Defekt ein Zusammenhang hergestellt werden kann

möglicherweise

. Aber zunächst ist es mal das Problem des Herstellers wenn er mangelbehaftete Ware ausliefert. Auf welches Gesetzt beziehst du dich denn da? Soweit ich weiß handelt es sich nämlich hier nicht um eine Rückrufaktion, die dem KBA gemeldet werden müsste, sondern um eine Qualitätsverbesserungsmaßnahme. Oder sehe ich das falsch?

Zitat:

Original geschrieben von illStyle



Zitat:

Original geschrieben von speziala


Doch die Aktionen sind Pflicht!
Das halte ich für ein Gerücht.

Zitat:

Original geschrieben von illStyle



Zitat:

Original geschrieben von speziala


Bei einem Motorschaden wird kein Hersteller zahlen müssen in der Garantiezeit, gesetzlich betrachtet, wenn die vorhandene Aktion nicht gemacht wird!(z.B.Motor-Steuergerät-Software-update)😉
Das ist eine schwierige Frage, wenn zwischen der versäumten Serviceaktion und dem Defekt ein Zusammenhang hergestellt werden kann möglicherweise. Aber zunächst ist es mal das Problem des Herstellers wenn er mangelbehaftete Ware ausliefert. Auf welches Gesetzt beziehst du dich denn da? Soweit ich weiß handelt es sich nämlich hier nicht um eine Rückrufaktion, die dem KBA gemeldet werden müsste, sondern um eine Qualitätsverbesserungsmaßnahme. Oder sehe ich das falsch?

Würde es trotzdem zumindest in der Garantiezeit nicht riskieren so ne Aktion nicht durchführen zulassen obwohl es mir bekannt ist, dass diese fällig ist. Auf welches Gesetz sich dies bezieht können uns diejenigen vielleicht sagen, die so einen Brief vom KBA bekommen haben.? Hab nicht Gesetze studiert.

Auch wenn man bei Gericht nur die Hälfte des Motors zahlen muss...glaube nicht dass ich bei so einem Fall, voll und ganz gewinnen würde.

Moin

Wenn so eine Serviceaktion Pflicht ist, gehe ich davon aus, dass der Hersteller
mich darüber informiert. Nicht jeder Kunde liest dieses oder andere Foren oder ruft
die VW Rückrufseite auf. Es gibt vielleicht sogar noch Leute, die kein Internet haben.
Für die gilt dann die Garantie nicht mehr? Irgendwie unlogisch.

Ich denke bei allen die nicht freiwillig kommen wird das ganze einfach dann aufgespielt sobald der Wagen irgendwann mal in einer VW Werkstatt steht...

Zitat:

Original geschrieben von speziala


so heut auch nur die EPB umprogrammiert.
Jetzt funktioniert es wirklich sanfter und somit schneller? Mal weiter beobachten...

Kann ich so bestätigen.

Man bekommt es nun fast garnicht mehr mit, wenn sie löst oder freigibt.War ja gestern da, wurde auch nur die EPB aktualisiert.

Zitat:

Original geschrieben von roller-tom


Ich denke bei allen die nicht freiwillig kommen wird das ganze einfach dann aufgespielt sobald der Wagen irgendwann mal in einer VW Werkstatt steht...

genau so ist es! Das wird dann beim Inspektionsservice gemacht. Das es hier bekannt ist, ist nur dem Zufall zu verdanken, das wird bei anderen Herstellern auch "heimlich" gemacht. Und VW macht das nicht, weil sie dem Kunden so sehr lieben, sondern aus Kostengründen.

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